[Seite 1]
Vertrag
über
Glasreinigungsleistungen Schulen-Hallen groß
der Stadt Calw
zwischen
Stadt Calw
Marktplatz 9
75365 Calw
und
Firmenname
Straße Nr
PLZ Ort
[Seite 2]
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Vertragsgegenstand ................................................................................................................................ 3
§ 2 Art und Weise der Leistungserbringung ................................................................................................. 3
§ 3 Änderungsverlangen ............................................................................................................................... 3
§ 4 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers ............................................................................................. 4
§ 5 Behördliche Genehmigungen und Erlaubnisse ...................................................................................... 5
§ 6 Personaleinsatz des Auftragnehmers ..................................................................................................... 6
§ 7 Einschaltung von Nachunternehmen ...................................................................................................... 7
§ 8 Dokumentation und Berichtswesen ........................................................................................................ 8
§ 9 Rechte und Pflichten des Auftraggebers ................................................................................................ 8
§ 10 Vergütung und Zahlungsmodalitäten ...................................................................................................... 9
§ 11 Qualitätssicherung / Vertragsstrafe....................................................................................................... 10
§ 12 Schlüssel ............................................................................................................................................... 11
§ 13 Geheimhaltung / Datenschutz ............................................................................................................... 11
§ 14 Gewährleistung ..................................................................................................................................... 11
§ 15 Versicherung / Haftung ......................................................................................................................... 12
§ 16 Zero Tolerance Statement .................................................................................................................... 13
§ 17 Vertragsdauer / Kündigung ................................................................................................................... 13
§ 18 Schlussbestimmungen .......................................................................................................................... 14
Anlagen .......................................................................................................................................................... 14
20260813_Vertrag_LOS2_GlasuR_Schul-Hallen groß Seite 2 von 14
[Seite 3]
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Unterhalts- /Glasreinigung der in Anlage 1 Preiskalkulation aufgeführten Objekte. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den Anlagen 1-3 zu diesem Vertrag.
1.2 Die Bestandteile des Vertrages und seiner Anlagen, insbesondere bei Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen, gelten in nachstehender Rangfolge:
• dieser Vertrag • Anlage 1: Preiskalkulation • Anlage 2: allgemeine Leistungsbeschreibung • Anlage 3: Umsetzungs- und Qualitätssicherungskonzept • Anlage 4: Teilnahmebestätigung Pflichtbegehung • Anlage 5: Bietererklärungen und Nachweise
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen (außerhalb dieses Vertrages) beider Vertragspartner finden keine Anwendung, auch wenn in den Angeboten des Auftragnehmers oder sonstigen Unterlagen auf sie Bezug genommen wird und der jeweilige Vertragspartner im Einzelfall ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Art und Weise der Leistungserbringung
2.1 Der Auftragnehmer wird die in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Leistungen vertragsgemäß in eigener Verantwortung und unter Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften erbringen.
2.2 Ergibt sich im Laufe der Erbringung der Dienstleistungen eine Optimierungsmöglichkeit, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Nach Zustimmung des Auftraggebers sind dem Auftragnehmer geeignete alternative Vorgehensweisen zur Erreichung des Leistungserfolges gestattet, sofern sichergestellt ist, dass keine Abstriche bei der Nutzungsqualität hervorgerufen werden. Dabei dürfen die Funktionstüchtigkeit und Nutzungsdauer der Objekte nicht beeinträchtigt werden.
2.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer sparsamen Verwendung von Wasser und Energie. Er trägt im üblichen Rahmen dafür Sorge, dass alle Materialien sach- und fachgerecht gelagert werden.
2.4 Jeder Vertragspartner benennt dem anderen einen oder mehrere Sachkundige für die erforderlich werdenden Koordinierungen im Rahmen der Leistungserbringung. Zur Abänderung und Ergänzung dieses Vertrages sind diese Mitarbeiter nicht befugt.
§ 3 Änderungsverlangen
3.1 Der Auftragnehmer wird innerhalb der Mandatsübernahmephase nach Maßgabe der Prozesslandschaft prüfen, ob die Leistungsbeschreibung in den Anlagen 1 bis 2 die zu erbringenden Leistungen (insbesondere hinsichtlich Mengen und Massen) vollständig und richtig wiedergeben. Nach Abschluss der Mandatsübernahmephase sind ggf. die Anlagen 1 bis 2 anzupassen.
3.2 Änderungen hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung
Der Auftraggeber hat das Recht, vom Auftragnehmer einseitig Änderungen hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung zu verlangen, es sei denn, diese sind für den Auftragnehmer unzumutbar. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer die gewünschten Änderungen spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin mitteilen, soweit nicht zur Wahrung gesetzlicher Erfordernisse eine kürzere Frist geboten ist.
20260813_Vertrag_LOS2_GlasuR_Schul-Hallen groß Seite 3 von 14
[Seite 4]
Änderungswünsche des Auftraggebers hat der Auftragnehmer auf ihre möglichen Konsequenzen hin zu überprüfen und dem Auftraggeber das Ergebnis innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang des Änderungsersuchens schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Dabei hat der Auftragnehmer insbesondere die Auswirkungen auf die technische Ausführung, die Kosten und Terminpläne aufzuzeigen sowie etwaige Bedenken gegen die Leistungsänderung schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Entscheidet sich der Auftraggeber – auch gegen die Bedenken des Auftragnehmers – für die Leistungsänderung, so sind die Anlagen 1 bis 2 einvernehmlich anzupassen. Das Risiko der ordnungsgemäßen Erfüllung der geänderten Leistung trägt der Auftragnehmer. Hat der Auftragnehmer hinreichend konkrete Bedenken geäußert, trägt das Risiko der Auftraggeber.
3.3 Änderungen hinsichtlich des Umfangs der Leistung
Der Auftraggeber hat das Recht, vom Auftragnehmer jährlich einseitig Änderungen der Summe der Massen einer oder mehrerer Preisposition(en) im Umfang von bis zu 10 % der für die betroffene(n) Preisposition(en) in der Preiskalkulation ausgewiesenen Jahresvergütung zu verlangen; maßgeblich ist hierfür die Fassung der Preiskalkulation (Anlage 1) bei Abschluss dieses Vertrages unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungen. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer die gewünschten Änderungen spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin mitteilen.
Die Vergütung ist ab dem Zeitpunkt der Leistungsänderung entsprechend den in der Preiskalkulation angegebenen Einheitspreisen anzupassen.
Bei Änderungen des Mengengerüsts um mehr als 10 % der für die betroffene(n) Preisposition(en) in der Preiskalkulation ausgewiesenen Jahresvergütung und/oder der Jahrespauschale, unabhängig des Zeitraums, in dem sich diese ergeben haben, werden die Parteien über eine Anpassung der Vergütungsregelung der betreffenden Preispositionen verhandeln.
Der Auftraggeber hat das Recht eine temporäre Minimierung des Leistungsumfangs unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 10 Arbeitstagen zu erwirken. (bspw. temporäre Umnutzung einer Halle zu anderen Zwecken wie bspw. Ausstellungen etc.)
3.4 Leistungsänderungen auf Grund von Gesetzes- und/oder Normänderungen
Werden Leistungsänderungen auf Grund von Änderungen von Regelwerken und/oder der Einführung neuer einschlägiger Regelwerke erforderlich, trägt grundsätzlich die Partei die dadurch verursachten Kosten, in deren Sphäre nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages die Leistungsänderung fällt.
Ist die Zuordnung nicht klar definiert oder nicht möglich, werden sich die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen über die Kostenverteilung verständigen. Kommt eine einvernehmliche Einigung nicht zustande, bietet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Leistungsänderung mit einem entsprechenden Mehr- oder Minderpreis an.
3.5 Wenn auf Grund einer Katastrophe/Pandemie/höhere Gewalt die bestellte Leistung nicht abgerufen werden kann, ist es dem Auftraggeber möglich, die Leistung in einer anderen, aber ähnlichen Art und ähnlichem Umfang vom Auftragnehmer abzurufen.
§ 4 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
4.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle erforderlichen Geräte und Materialien für seine Leistungserbringung selbst bereitzustellen. Dies gilt gemäß Leistungsbeschreibung insbesondere für sämtliche Hilfsmittel, Hilfsstoffe und Reinigungsmittel.
4.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle geltenden Hygienestandards anzuwenden, die für die zu reinigenden Bereiche vorgesehen sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen zu erfüllen.
20260813_Vertrag_LOS2_GlasuR_Schul-Hallen groß Seite 4 von 14
[Seite 5]
4.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Einrichtungen sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Er hat diese während der Vertragslaufzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
4.4 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit von Personen gefährden können, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Sofern erforderlich hat der Auftragnehmer erste Verkehrssicherungsmaßnahmen (bspw. Absperren des Gefahrenbereichs) durchzuführen.
4.5 Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, keine zusätzlichen kostenauslösenden Maßnahmen außerhalb der geregelten Leistungen und Vergütungen zu Lasten des Auftraggebers, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers zu veranlassen.
4.6 Wird der Auftragnehmer an der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er die Behinderung sowie die ausgefallene Leistung dem Auftraggeber auch in offenkundigen Fällen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann in sachlich begründeten Ausnahmefällen nachträglich erfolgen. In diesem Fall ist die Schriftform unverzüglich nachzuholen.
4.7 Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit Abschluss dieses Vertrags zur Einhaltung sämtlicher mit der Ausführung der Leistungen nach diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden einschlägigen Bestimmungen, wie z. B. gebäudespezifische Anforderungen, Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Richtlinien sowie eventuell einhergehender Auflagen der Polizei und/oder anderer Ordnungsbehörden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, fortschrittliche Umwelttechnik einzusetzen und nur solche Produkte zu liefern bzw. Verfahren einzusetzen, die in Bezug auf Herstellung, Gebrauch und Entsorgung den Umweltschutzbestimmungen Rechnung tragen.
4.8 Der Auftragnehmer hat für die ihm in der Leistungsbeschreibung übertragenen Aufgabenbereiche (räumlich / sachlich) die Verkehrssicherungspflichten, soweit gesetzlich zulässig, wahrzunehmen.
4.9 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fundobjekte entgegenzunehmen und bei einer hierfür vom Auftraggeber benannten Stelle des Auftraggebers abzugeben.
4.10 Die Organisation der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, insbesondere die Auswahl und Einteilung eigenen Personals, obliegt dem Auftragnehmer in eigener Verantwortung, bei ihm liegt auch das Weisungsrecht über das eigene Personal. Die betriebliche Organisation und sonstige betriebliche Umstände beim Auftraggeber werden dem Auftragnehmer im erforderlichen Umfang bekannt gemacht und sind zu beachten.
§ 5 Behördliche Genehmigungen und Erlaubnisse
5.1 Der Auftragnehmer erklärt, dass er die zur Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat. Falls derartige Genehmigungen nicht vorliegen und im Einzelfall beantragt, werden müssen, sind diese vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber rechtzeitig informieren, wenn eine erteilte Genehmigung zurückgenommen, eingeschränkt, widerrufen wird oder erlischt oder wenn einem Auftrag auf Verlängerung der Genehmigung nicht stattgegeben wird oder eine Verlängerung mit zusätzlichen Bedingungen oder Auflagen verbunden ist.
5.2 Der Auftraggeber hat das Recht, vor Ort festzustellen, dass der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Aufgaben die gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Bestimmungen einhält. Der Auftragnehmer wird die Überprüfung ermöglichen und die zu diesem Zwecke erforderlichen Auskünfte erteilen, soweit hierdurch die Erbringung seiner Leistungen nicht beeinträchtigt wird.
20260813_Vertrag_LOS2_GlasuR_Schul-Hallen groß Seite 5 von 14
[Seite 6]
5.3 Auf dem Gelände und in den Räumen des Auftraggebers unterliegen der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen den Bestimmungen der Hausordnung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist für die rechtzeitige Information seiner Erfüllungsgehilfen verantwortlich.
§ 6 Personaleinsatz des Auftragnehmers
6.1 Der Auftragnehmer wird geeignetes Personal stets in ausreichendem Maß zur Verfügung halten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass die Erfüllung der vertraglichen Leistungen nicht durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Ausfälle an Personal beeinträchtigt wird. Soweit zur Leistungserbringung besondere fachliche Zulassungen und/ oder öffentlich-rechtliche Erlaubnisse erforderlich sind, steht der Auftragnehmer dafür ein, dass er und das Personal im Besitz solcher Zulassungen/ Erlaubnisse ist.
6.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, administratives Auftragssteuerungspersonal einzusetzen dessen Qualifikation der im Umsetzungs- und Qualitätssicherungskonzept angekündigten Profession entspricht und über sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Schrift und Wort verfügt. Im Falle eines Personalwechsels muss der Auftragnehmer für das Folgepersonal eine adäquate Qualifikation nachweisen können.
6.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, administratives Auftragssteuerungspersonal als Aufsicht / Objektleitung einzusetzen, das gegenüber dem eingesetzten Erfüllungsgehilfen weisungsbefugt ist. Es steht als zentraler Ansprechpartner für den Auftraggeber zur Verfügung und ist für die ordnungsgemäße Organisation und Koordination der Erbringung der vertraglichen Leistungen beim Auftraggeber verantwortlich.
6.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur Erfüllungsgehilfen einzusetzen, die die ihnen übertragenen Aufgaben fachgerecht erfüllen können und die entsprechende berufliche und körperliche Eignung besitzen. Die Erfüllungsgehilfen müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Schrift und Wort verfügen, um die gestellten Aufgaben ordnungsgemäß durchzuführen und eine ausreichende Kommunikation mit dem Auftraggeber führen zu können. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen ausreichend zu schulen und regelmäßig weiterzubilden. Die zur Durchführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Schulungen und Qualifizierungen sind durch den Auftragnehmer eigenständig und auf eigene Kosten zu realisieren.
6.5 Der Auftragnehmer ist aus Sicherheitsgründen verpflichtet, die für die Leistungserbringung für den Auftraggeber eingesetzten Erfüllungsgehilfen auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen. Der Auftragnehmer hat sich bei Beschäftigungsbeginn der Erfüllungsgehilfen einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder gleichwertige Ausweispapiere vorlegen zu lassen und ggf. eine Kopie hiervon in die Personalakten aufzunehmen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer (soweit rechtlich zulässig) die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals vor Aufnahme der Arbeiten durch Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen auf eigene Kosten nachweisen.
6.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur ordnungsgemäß nach den gesetzlichen und tariflichen Vorschriften angestellte Personen zu beschäftigen, die über eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis verfügen. Hierbei hat der Auftragnehmer insbesondere die Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes einzuhalten.
6.7 Das Personal wird vom Auftragnehmer vergütet, der verpflichtet ist, sämtliche Lohnnebenkosten ordnungsgemäß abzuführen und für die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften während der Vertragslaufzeit zu sorgen.
6.8 Zur Vermeidung von Unfallverletzungen, Bränden und Sachbeschädigungen übernimmt der Auftragnehmer die volle Verantwortung dafür, dass bei der Durchführung der Leistungen die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Ordnungs- und Sicherheitsvorschriften des Auftraggebers befolgt werden. Der Auftragsnehmer hat die Erfüllungsgehilfen mindestens einmal
20260813_Vertrag_LOS2_GlasuR_Schul-Hallen groß Seite 6 von 14
[Seite 7]
jährlich über sämtliche Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs-, Ordnungs- und Sicherheitsvorschriften zu belehren.
6.9 Die Benutzung von technischen Anlagen, die nicht zur Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig sind, ist nicht gestattet. Bei erneuten Zuwiderhandlungen darf nach vorheriger einmaliger Abmahnung der betreffende Erfüllungsgehilfe nicht mehr eingesetzt werden.
6.10 Der Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen müssen sich bei der Durchführung der Leistung nach diesem Vertrag gegenüber dem Auftraggeber und ihren Bevollmächtigten als vom Auftragnehmer Beauftragte jederzeit legitimieren können.
6.11 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass von seinen Erfüllungsgehilfen keine betriebsfremden Personen in die Gebäude des Auftraggebers mitgebracht werden (dies gilt auch für Tiere), und dass sich außerhalb der vereinbarten Zeiten keine Erfüllungsgehilfen in Gebäuden des Auftraggebers aufhalten.
6.12 Dem vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen sind das Mitbringen und der Genuss von Rauschmittel, insbesondere Alkohol, Tabak etc. in den Gebäuden des Auftraggebers untersagt.
6.13 Arbeitnehmer des Auftragnehmers treten in kein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber, auch nicht, wenn sie in den Räumlichkeiten des Auftraggebers tätig werden. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass im Rahmen dieses Vertrages der Übergang von Arbeitsverhältnissen aufgrund gesetzlicher Regelung, insbesondere nach § 613 a BGB, nicht stattfindet
§ 7 Einschaltung von Nachunternehmen
7.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten grundsätzlich selbst zu erfüllen. Mit Ausnahme durch Genehmigung des Auftraggebers können einzelne Leistungen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers teilweise oder ganz, vorübergehend oder unbefristet durch Dritte erbracht werden. Stets zulässig ist jeweils der Einsatz von mit dem AN verbundenen Unternehmen (im Sinne der §§ 15 ff. AktG). Stimmt der Auftraggeber der Übertragung von Leistungen an einen Dritten zu, verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag in den Nachunternehmervertrag aufzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Liste der genehmigten Nachunternehmer zu übergeben und diese fortlaufend zu ergänzen.
7.2 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen gegenüber dem Auftraggeber direkt für sämtliche Schäden von Nachunternehmen des Auftragnehmers und tritt darüber hinaus schon jetzt sämtliche Ansprüche des Auftragnehmers gegenüber den Nachunternehmen wegen Schäden im Rahmen der vom Auftraggeber geschuldeten Leistungen an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an. Der Auftragnehmer ist aber während der Dauer des Vertragsverhältnisses weiterhin berechtigt, den Schaden selbst geltend zu machen.
7.3 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Nachunternehmer und deren Mitarbeiter und Gehilfen im selben Umfang zu Geheimhaltung und Datenschutz verpflichtet werden, wie er selbst gegenüber dem Auftraggeber hierzu verpflichtet worden ist.
7.4 Die Vergabe von Teilleistungen durch Nachunternehmer an ein weiteres Unternehmen ist untersagt.
7.5 Der Einsatz von Nachunternehmern aus Ländern außerhalb der Europäischen Union ist ausgeschlossen.
7.6 Der Auftragnehmer darf seine Nachunternehmer nicht daran hindern, mit dem Auftraggeber Verträge über andere Leistungen abzuschließen. Unzulässig sind insbesondere Exklusivitätsvereinbarungen
20260813_Vertrag_LOS2_GlasuR_Schul-Hallen groß Seite 7 von 14
[Seite 8]
mit Dritten, die den Auftraggeber oder den Nachunternehmer am Bezug von Leistungen hindern, die der Auftraggeber selbst oder der Nachunternehmer für die Abwicklung derartiger Aufträge benötigt.
7.7 Setzt der Auftragnehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung Nachunternehmer ein, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu kündigen und / oder Schadensersatz oder eine Vertragsstrafe (siehe § 11.2) wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§ 8 Dokumentation und Berichtswesen
8.1 Der Auftragnehmer ist zur Unterhaltung eines Berichtswesens sowie zur Dokumentation seiner Leistung und der Leistungsergebnisse gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung verpflichtet und hat auf Verlangen des Auftraggebers regelmäßig und umfassend Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.
8.2 Soweit der Auftragnehmer nicht schon bereits mit der Liegenschaft vertraut ist, wird er sich vor Aufnahme seiner Tätigkeit mit den Gegebenheiten und Zuständen der Liegenschaft vollumfänglich vertraut machen und alle für seine Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen prüfen. Sind die für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorhanden, so hat der Auftragnehmer sich die erforderlichen Kenntnisse über die Liegenschaft selbst und auf eigene Kosten zu verschaffen. Sofern dies nicht möglich ist, wird er den Auftraggeber umgehend schriftlich und mit einer nachvollziehbaren Begründung davon in Kenntnis setzen und um Hilfestellung bitten. Verschafft sich der Auftragnehmer die erforderlichen Informationen oder Unterlagen nicht oder bittet nicht unverzüglich um Hilfestellung, kann der Auftragnehmer sich nicht darauf berufen, dass ihm zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung wesentliche Daten oder Unterlagen gefehlt haben.
8.3 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber laufend über relevante Vorkommnisse sowie über außergewöhnliche Ereignisse, insbesondere über Schäden, Unfälle, Hausbesetzungen, kriminelle Ereignisse, Brände, Vandalismus und Attentatsdrohungen zu informieren.
8.4 Die gesamte Dokumentation - auch in digitaler Form -, gleich ob bereits vorhanden oder während der Laufzeit des Vertrages erstellt oder auf andere Weise hinzugekommen, ist Eigentum des Auftraggebers.
§ 9 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für eine sichere, ungestörte und ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeit vom Auftragnehmer erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
9.2 Der Aufraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit diese vorhanden sind und dies möglich ist.
9.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer zur Erbringung seiner Leistungen unentgeltlich Reinigungskammern, sofern verfügbar, zur Verfügung. Ferner sind die Arbeitskräfte des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Subunternehmen berechtigt, die vorhandenen Toilettenanlagen im Betrieb des Auftraggebers kostenlos mitzubenutzen.
9.4 Der Auftraggeber verschafft den vom Auftragnehmer benannten Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer Zugang zu den in den Gebäuden gelegenen Einrichtungen, soweit dies zur Ausführung der Leistungen erforderlich ist. Der Auftraggeber gibt die in den Räumlichkeiten des Auftraggebers geltenden Kontrollvorschriften, Haus- und Betriebsordnungen sowie die einzuhaltenden Sicherheitsvorkehrungen vor.
20260813_Vertrag_LOS2_GlasuR_Schul-Hallen groß Seite 8 von 14
[Seite 9]
9.5 Zur Durchführung der Vertragsleistungen stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer kostenfrei Strom und Wasser, zur Verfügung.
9.6 Für den Gefahrenfall wird die Aufsichtsperson / der Objektleiter des Auftragnehmers auf dessen Anforderung vom Auftraggeber über die bestehenden, im Gebäude ausgeschilderten Flucht- und Rettungswege eingewiesen.
§ 10 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
10.1 Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer die für das jeweilige Vertragsjahr vereinbarte Jahrespauschale, die sich aus der Summe der einzelnen LV-Bestandteile bzw. aus der Zuschlagserteilung und / oder Nachträgen (Mehrungen / Minderungen) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ergibt.
10.2 Der Auftraggeber behält sich vor die vom Auftragnehmer geführten Leistungsnachweise zu kontrollieren und nicht erbrachte Leistungen nicht zu vergüten.
10.3 Bei Änderungen des Leistungsumfangs findet eine Vergütungsanpassung unterjährig erst statt, wenn die Kosten der Leistungsänderung 1% des gesamten jährlichen Vertragsvolumens übersteigen.
10.4 Die Vergütung der Leistungen nach den Leistungsarten kann bei Anpassung von allgemeingültigen Vergütungsregelungen (gesetzlicher Mindestlohn, Tariflohn mit Allgemeinverbindlichkeitserklärung) ab 2025 entsprechend angepasst werden. Die Anpassung der Vergütung erfolgt entsprechend der SVS-Aufschlüsselung in Anlage 1 Preiskalkulation. Die Anpassung aufgrund allgemeingültiger Vergütungsregelungen kann nur auf die Lohnkosten selbst und die in direktem Zusammenhang stehenden lohngebundenen Kosten geltend gemacht werden. Lohnanpassungsbegehren sind vom Auftragnehmer mit Vorlauf von drei Monaten bzw. unmittelbar nach Bekanntwerden dem Auftraggeber nachvollziehbar anzuzeigen und die begründenden Unterlagen vorzulegen.
10.5 Die gelegentliche Beauftragung von Sonderleistungen ist vorgesehen. Für diese Leistungen gelten die in der Preiskalkulation angegebenen Preise. Die Beauftragung von Sonderleistungen durch den Auftraggeber hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
10.6 Fahrtkosten, Reisezeiten und Spesen werden nicht erstattet. Pausenzeiten werden nicht vergütet.
10.7 Die Abrechnung erfolgt nach Leistungserbringung und erfolgter Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber.
10.8 Die Vergütung gemäß § 10 ist nach erfolgreicher Abnahme durch den Auftraggeber fällig.
10.9 Als Zahlungsziel werden 30 Kalendertage vereinbart.
10.10 Die Rechnungslegung darf erst nach Ablauf des jeweiligen Monats der Leistungserbringung erfolgen.
10.11 Die Rechnungslegung ist nach näherer Maßgabe des Auftraggebers aufzubauen. Mindestens muss die Rechnung den Rechnungsempfänger, die Bezeichnung des Gebäudes, die Kostenstelle, den Leistungszeitraum enthalten und ist einfach auszufertigen. Die Rechnung für die Regelleistung ist monatlich ohne Nachweise zu stellen. Der Rechnung für die beauftragten Standard- und Sonderleistungen sind sämtliche rechnungsbegründenden Unterlagen (Protokolle, Stundenzettel, usw.) beizufügen. Die Rechnung ist digital an folgende E-Mailadresse zu versenden gm@calw.de .
10.12 Alle Zahlungen verstehen sich jeweils zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
20260813_Vertrag_LOS2_GlasuR_Schul-Hallen groß Seite 9 von 14
[Seite 10]
§ 11 Qualitätssicherung / Vertragsstrafe
11.1 Im eigenen Ermessen des Auftraggebers oder in einem eigens hierfür definierten Intervall können Qualitätssicherungskontrollen durchgeführt werden. Avisiert sind quartalsweise Kontrollgänge – bei Bedarf, bzw. Schlechtleistung und oder Unzufriedenheit kann der Auftraggeber das Intervall anpassen. Der Auftragnehmer hat auf Wunsch des Auftraggebers etwaige Qualitätssicherungskontrollen zu begleiten.
11.2 Der Auftraggeber behält sich vor, die folgenden Strafzahlungen zur Anwendung zu bringen:
| Art des Fehlers: | Fehlende Glas- und Rahmenreinigung GluR-Reinigung im Objekt | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Wie wird gemessen? | Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet die Glas- und Rahmenreinigung in den Objekten zu den mit dem Auftraggeber vereinbarten Terminen durchzuführen. | ||||
| Schwellenwert | Eine unentschuldigt nicht zum abgestimmten Zeitpunkt durchgeführte GluR- Reinigung oder Nichterscheinen des Auftragnehmers. | ||||
| Messgröße | Kein Abnahmeprotokoll aufgrund fehlender Reinigungsleistung oder Nichterscheinen des AN | ||||
| Sanktion | Bei Nichteinhaltung oder Nichterbringung der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung wird eine Strafzahlung von € 500,- je Objekt fällig. |
vereinbarten Leistung wird eine Strafzahlung von € 500,- je Objekt fällig.
| Art des Fehlers: | Verspätete Schlüssel-/Transponderrückgabe |
|---|---|
| Wie wird gemessen? | Der AN gibt die ihm ausgehändigten Schlüssel für die Erbringung von Glasreinigungsleistungen nicht im Zeitraum der vereinbarten 3 Werktage nach abgeschlossener Abnahme eigenständig zurück. Bei der Ausgabe und Rücknahme der Schlüssel/Transponder findet seitens des AG eine schriftliche Dokumentation statt. |
| Schwellenwert | Persönliche Rückgabe der Schlüssel/Transponder nach Ablauf der Rückgabefrist von 3 Werktagen |
| Messgröße | Datum Abnahmeprotokoll und Datum Schlüsselrückgabe |
| Sanktion | Strafzahlung bei Verspätung von € 100,- je Vorfall; Keine Maximierung. |
| Art des Fehlers: | Einsetzen eines durch den AG nicht genehmigten Nachunternehmers / Subunternehmers |
|---|---|
| Wie wird gemessen? | Der AN ist verpflichtet im Vorfeld für den Einsatz eines Nachunternehmers und die in diesem Zusammenhang geplante Reinigungsleistung eine Genehmigung des AG einzuholen. Siehe § 7 Vertrag. |
| Schwellenwert | Erscheinen eines unbekannten Nachunternehmers zur Leistungserbringung und/oder Erbringen einer nicht genehmigten Reinigungsleistung durch einen Nachunternehmer, beauftragt durch den AN. |
| Messgröße | Kontrolle durch Personal des AG |
| Sanktion | Strafzahlung von € 500,- je Vorfall; Keine Maximierung. |
Der Auftraggeber behält die Beträge bei nicht Einhaltung der Vorgaben aus der allgemeinen Leistungsbeschreibung (Anlage 2), die als Strafzahlung betitelt sind, von der nächstfolgenden Abrechnung des Auftragnehmers ein.
Eine Summierung von Fehlern ist möglich. Der Einbehalt der einzelnen Strafzahlungen ist je Objekt und Quartal nur 1 x möglich.
20260813_Vertrag_LOS2_GlasuR_Schul-Hallen groß Seite 10 von 14
[Seite 11]
§ 12 Schlüssel
12.1 Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer für die Vertragsdauer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Schlüssel, Codekarten und Zugangskontrollausweise. Dies ist zu protokollieren. Für evtl. Verlust und hieraus entstehende Schäden haftet der Auftragnehmer gem. § 16. Die Rückgabe der Transponder und Schlüssel erfolgt nach vereinbarter Reinigung unaufgefordert durch den Auftragnehmer.
§ 13 Geheimhaltung / Datenschutz
13.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm bei Durchführung des Vertrages oder durch den Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Informationen sowie sämtliche den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers und der Gebäudenutzer betreffenden Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dritten dürfen die Informationen in keiner Weise zur Kenntnis gebracht werden.
13.2 Sofern der Auftragnehmer Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, die vom Auftraggeber verarbeitet oder genutzt werden, wird er seine mit der Auftragsdurchführung befassten Erfüllungsgehilfen auf die Einhaltung des Datengeheimnisses im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichten. Die gemäß Satz 1 obliegenden Verpflichtungen hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers jederzeit nachzuweisen. Der Auftragnehmer wird im Übrigen in seinem Betrieb die technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, welche erforderlich sind, um dem Auftraggeber die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger datenschutzrechtlicher Vorschriften zu ermöglichen.
13.3 Der Auftragnehmer darf, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen nur zur Erfüllung dieses Vertrages nutzen.
13.4 Der Auftragnehmer hat Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, entsprechend den vorstehenden Regelungen zur Geheimhaltung sowie zum Datenschutz zu verpflichten und dafür zu sorgen, dass diese Verpflichtungen eingehalten werden.
13.5 Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Geheimhaltung und zum Datenschutz besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 14 Gewährleistung
14.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Vereinbarungen richten sich die Ansprüche wegen der Verletzung der vertraglichen Pflichten nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
14.2 Der Auftragnehmer übernimmt die alleinige Verantwortung für die sorgfältige, fachgerechte und vorschriftsmäßige Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen für sich selbst und für die von ihm eingesetzten Mitarbeiter und Nachunternehmer.
14.3 Die mangelhafte Ausführung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen ist durch den Auftraggeber schriftlich, auch in elektronischer Form per E-Mail zu rügen.
14.4 Mängel sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beheben.
14.5 Kommt der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Behebung der Mängel nicht oder nicht fristgerecht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Behebung durch einen Dritten zu veranlassen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, einen Abzug von der Vergütung in Höhe der Kosten für die Ersatzvornahme vorzunehmen.
14.6 Ein Abzug von der Vergütung ist ebenfalls gerechtfertigt bei Leistungen, die nicht nachgeholt oder nachgebessert werden können. Der Auftraggeber ist in diesem Fall nach erfolgter schriftlicher
20260813_Vertrag_LOS2_GlasuR_Schul-Hallen groß Seite 11 von 14
[Seite 12]
Abmahnung mit Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme berechtigt, einen Abzug vorzunehmen, der sich in diesem Fall bestimmt nach den einzelnen Massenansätzen mal Einheitspreis des betroffenen Leistungsbereiches.
§ 15 Versicherung / Haftung
15.1 Mit Ausnahme von vorsätzlichen und grob fahrlässigen sowie das Leben, den Körper oder die Gesundheit einer Person schädigenden Handlungen ist die Haftung dem Grunde und Höhe nach beschränkt auf die abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend dargestellten Deckungssummen.
Der Auftragnehmer muss bei Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe vorweisen. Die Höhe der Deckungssumme des Haftpflichtversicherungsvertrages muss je Schadensereignis mindestens pauschal betragen: • Sach-, Vermögens-, Personenschäden: € 5.000.000,00 • Schlüsselverlust: € 250.000,00 • Bearbeitungsschäden: € 250.000,00 (jeweils 2-fach maximiert pro Jahr)
15.2 Sofern der Versicherungsfall nur deshalb nicht eintritt, weil der Auftragnehmer eine verschuldete Pflichtverletzung im internen Vertragsverhältnis zwischen ihm und der Versicherung begangen hat, wird der Auftraggeber aber so gestellt, als ob der Auftragnehmer seine Verpflichtung gegenüber der Versicherung erfüllt hat und der Versicherungsfall eintreten würde. Es gilt dann oben genannte Haftungsbeschränkung.
15.3 Der Bestand des Versicherungsschutzes ist dem Auftraggeber nachzuweisen. Jede Änderung des Versicherungsvertrages, die eine Minderung der Versicherungssumme mit sich bringt, ist dem Auftraggeber anzuzeigen. Eine Kopie des Versicherungsscheins und eine Bescheinigung des Versicherers sind dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss vorzulegen.
15.4 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber und deren Mitarbeiter von allen Ansprüchen frei, die gegen diese Schäden gerichtet werden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen entstehen und vom Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht sind. Dies gilt auch für die Ausführung der Leistungen an Einrichtungen Dritter entstehenden Schäden.
15.5 Die Haftpflichtversicherung hat auch Schäden an miet- oder leihweise überlassenen Gegenständen und Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie den Verlust von Schlüsseln zu umfassen.
15.6 Der Auftragnehmer tritt hiermit seine Ansprüche aus der Versicherung an den Auftraggeber ab, der hiermit die Abtretung annimmt.
15.7 Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber auf Vergütung.
15.8 Eine Beschränkung der Haftungsansprüche des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Bestimmungen nicht verbunden. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung gelten insoweit uneingeschränkt.
15.9 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber bei einer Leistungserbringung durch Dritte in dem gleichen Umfang wie für seine eigenen Leistungen.
20260813_Vertrag_LOS2_GlasuR_Schul-Hallen groß Seite 12 von 14
[Seite 13]
§ 16 Zero Tolerance Statement
16.1 Der Auftragnehmer bekennt sich nach innen und außen gegen jede Form der Korruption (Zero Tolerance Statement). Der Auftragnehmer sichert zu, angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderen strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit unlauterer Vorteilserlangung zu ergreifen. Angemessene Maßnahmen können z. B. die Abfrage eines polizeilichen Führungszeugnisses und Regelungen zur Annahme und Vergabe von Geschenken sein, die erkennen lassen, welche Zuwendungen oder Geschenke an Mitarbeiter des Auftraggebers gegeben wurden. Dies hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
16.2 Der Auftragnehmer bestätigt, dass es beim Auftragnehmer selbst, seinen Organen und Vertretungsbefugten sowie auch bei allen wesentlichen Mitarbeitern in Bezug auf Betrug und Korruption zu keiner rechtswirksamen Verurteilung gekommen ist. Soweit es im Laufe der Vertragsbeziehung diesbezüglich zu einer Verurteilung kommt, wird der Auftragnehmer von sich aus unverzüglich darüber informieren.
§ 17 Vertragsdauer / Kündigung
17.1 Dieser Vertrag beginnt am 07.01.2025 und hat eine Laufzeit bis 06.01.2027.
17.2 Wird dieser Vertrag, gleich von welcher Seite, nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich maximal zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre. Der Vertrag endet somit spätestens am 06.01.2031.
17.3 Dem Auftraggeber steht das Recht zu, Teilkündigungen vorzunehmen, ohne dass hiervon die Wirksamkeit des Gesamtvertrages berührt wird.
17.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform unter Ausschluss von Telefax, E-Mail und sonstigen Formen der telekommunikativen Übermittlung.
17.5 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor (nicht abschließende Aufzählung),
• wenn der Auftragnehmer, trotz Abmahnung durch den Auftraggeber, seine Leistungen nicht in der vereinbarten oder branchenüblichen Qualität erbringt und das Festhalten an dem Vertrag für den Auftraggeber hierdurch unzumutbar wird, • wenn sich für den Auftraggeber der begründete Verdacht ergibt, dass der Auftragnehmer oder ein Erfüllungsgehilfe des Auftragnehmers oder ein vom Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen betrauter Mitarbeiter mit Vereinigungen, Organisationen oder sonstigen Zusammenschlüssen in Verbindung steht, die Ziele oder Mittel verfolgen bzw. einsetzen, die strafbare oder verfassungswidrige Handlungen oder eine Verletzung der Rechte oder Interessen des Auftraggebers darstellen oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, und deshalb dem Auftraggeber ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, • wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder wenn die jeweils andere Partei die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt oder ein Dritter diesen Antrag stellt und dieser Antrag nicht innerhalb eines Monats erledigt ist oder zurückgenommen wird oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist.
20260813_Vertrag_LOS2_GlasuR_Schul-Hallen groß Seite 13 von 14
[Seite 14]
§ 18 Schlussbestimmungen
18.1 Der Vertrag und seine Anlagen regeln abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragspflichten. Nebenabreden sind nicht getroffen.
18.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie sind in einem beiderseits rechtsverbindlich unterzeichneten Dokument mit Datum und fortlaufender Nummer der Vertragsergänzungen niederzulegen, von dem jeder Vertragspartner ein Exemplar erhält. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
18.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, insbesondere über seinen Bestand und seine Erfüllung, ist der Sitz des Auftraggebers.
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle nichtiger oder unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen bzw. tritt an ihre Stelle die Regelung, die die Vertragspartner bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten, wenn ihnen die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der Regelung bewusst gewesen wäre. Dies gilt ebenfalls für Regelungslücken.
18.5 Der Auftragnehmer wird den Namen, das Logo und die Identität des Auftraggebers und aller mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers verwenden.
Anlagen
• Anlage 1: Preiskalkulation • Anlage 2: allgemeine Leistungsbeschreibung • Anlage 3: Umsetzungs- und Qualitätssicherungskonzept • Anlage 4: Teilnahmebestätigung Pflichtbegehung • Anlage 5: Bietererklärungen und Nachweise
_______________________________ ___________________, den _________________
Auftraggeber Ort
_______________________________ ___________________, den _________________
Auftragnehmer Ort
20260813_Vertrag_LOS2_GlasuR_Schul-Hallen groß Seite 14 von 14