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Anlage 2 – Los2_Schulen-Hallen groß
Allgemeine Leistungsbeschreibung der
Glas- und Rahmenreinigung
für die Stadt Calw
Allgemeines & Vorbemerkungen ............................................................................................................. 2
1 Einmalige Leistungen / Implementierung ....................................................................................... 3
2 Glas- und Rahmenreinigung ........................................................................................................... 4
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| Allgemeines & Vorbemerkungen | |||
|---|---|---|---|
| Vorbemerkungen | • Aufbau der Leistungsbeschreibung: Dieses Dokument stellt den allgemeinen Teil der Leistungsbeschreibung dar. Die spezifischen Teile der Leistungsbeschreibung (Tätigkeiten und Intervalle) sind im Leistungsverzeichnis, in der Preiskalkulation enthalten. Die übergrei- fenden juristischen Rahmenbedingungen, allgemeinen Rechte und Pflichten sind im jur. Vertrag geregelt. • Steuerungskonzeption: • Strategische Ebene: Die strategische Steuerung des Vertragsverhältnisses (juristisch und vertragliche übergreifende Themen) obliegt der Dezernatsleitung der Stadt Calw. Diese kommuniziert mit der jeweiligen Geschäftsleitung des Auftragnehmers. • Taktische Ebene: Auf der taktischen Ebene werden die eigentlichen Management-Pro- zesse abgebildet. So z.B. das Berichtswesen und das Rechnungsverfahren. Beteiligt sind der Fachbereich der Stadt Calw, sowie die Objektleitung des AN. • Operative Ebene: Die operative Ebene steuert die Leistungserbringung vor Ort in den jeweiligen Objekten. Dazu gehört die Regelkommunikation im laufenden Betrieb, sowie die operative Qualitätssicherung und die Steuerung von möglichen Beschwerden. Der Auftraggeber wird hierbei durch die eingesetzten Hausmeister/Nutzer in den Objekten vertreten. Der AN wird durch seine(n) Vorarbeiter*in vertreten. Die zuständigen An- sprechpartner werden in der Implementierung definiert. • Einsatz von Nachunternehmern: Ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers können einzelne Leistungen nicht durch Dritte erbracht werden. Details siehe § 7 Vertrag. | ||
| Betreiberverantwortung | Verkehrssicherung: • Verkehrssicherungspflichten umfassen vorbeugende Wegesicherung (Trittsicherheit, Schutz vor herabfallenden Teilen von Dächern, Fassaden oder Bäumen), Absturzsicherung (Geländer), Baustellensicherung (an und in Gebäuden), Freihaltung von Wegen (insbeson- dere Flucht- und Rettungswegen) und Zugängen. Die Beurteilung etwaiger Gefährdungen muss regelmäßig sowie zusätzlich nach besonderen Ereignissen erfolgen. • Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber Dritten (Nutzer des betriebenen Gebäudes als Nutzer, Besucher oder auch Passant auf Verkehrswegen rund um das Ge- bäude). Unfall- und sonstige Gefahrenquellen sind zu erkennen und zu sichern, bei gravie- renden Sicherheitsmängeln und Unfallgefahren sind Sofortmaßnahmen einzuleiten. | ||
| Nachhaltigkeit und Um- weltschutz | Reinigungs- und Pflegemittel: • Umweltschutz: Es sind grundsätzlich umweltschonende Hilfs- und Betriebsstoffe zu ver- wenden, welche mit aktuellem Umweltgütesiegel (bspw. „Blauer Engel“ oder vergleichbar) versehen sind. Der Einsatz umweltgefährdender Stoffe ist nur in Ausnahmefällen zulässig und zuvor mit dem AG abzustimmen. • Der AN hat oberflächenverträgliche und ausschließlich umweltfreundlich Mittel zu verwen- den. Dem AG müssen auf Verlangen Nachweise für die Eignung und Gesundheitsverträg- lichkeit der Reinigungsmittel und DIN-Sicherheitsdatenblätter bzw. entsprechende Sicher- heitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitung, gemäß EG-Richtlinie 91/155 EWG vorgelegt werden. Die Reinigungsmittel müssen beim Bundesinstitut für Risikobewertung registriert sein. Alle verwendeten Mittel müssen den in neuester Fassung gültigen Richtli- nien und Vorschriften des Umweltschutzes entsprechen. • Der AN hat dem AG schriftlich nachzuweisen, dass die eingesetzten Reinigungs- und Pfle- gemittel nach EU Ecolabel der Europäischen Kommission zertifiziert sind. Alternativ kann der AN eine Herstellererklärung mit Angaben zu den geforderten Kriterien und Bescheini- gungen des EU Ecolabels im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit liefern. • Entsorgung: Abfälle sind sortenrein zu trennen und entsprechend den geltenden kommuna- len Vorgaben sortenrein der Entsorgung zuzuführen. Gefahrstoffe sind separat zu entsor- gen. Der AN ist verantwortlich zur Führung und Archivierung der entsprechenden Entsor- gungsnachweise. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich gem. den Anforderungen der GEFMA 160 „Nachhaltig- keit im Facility Management“ zu handeln. |
keit im Facility Management“ zu handeln.
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| 1 Einmalige Leistungen / Implementierung | |||
|---|---|---|---|
| Rahmenbedingungen | • Die Implementierungsphase umfasst sowohl koordinierende als auch operative Tätigkeiten im Laufe der Implementierungsphase vor Leistungsbeginn, u.a.: • vorbereitende Tätigkeiten vor Leistungsbeginn • Abgleich des Leistungsumfangs • abschließende Überführung der Leistungen zum Regelbetrieb • Prüfung und ggfs. Anpassung der Steuerungskonzeption • Mögliche Berührungspunkte (Reinigungszeitfenster, Zugänglichkeiten etc.) sind in der Im- plementierungsphase abzuklären. Reinigungszeitfenster werden überwiegend außerhalb der Hauptnutzungszeiten der Objekte definiert. • Der AG ist berechtigt, Nachweise der Einweisungen und Schulungen anzufordern. | ||
| Leistungen | Koordination der Mandatsübernahme: • Erstellung eines Implementierungsplans • Benennung und Vorstellung eines Implementierungsteams • Festlegung der Daten- und Dokumentenqualität: Art, Umfang, Struktur und Qualität der Be- triebsdokumentation definieren, bspw. Revierpläne, rechnungsbegründende Dokumente etc. • Abstimmung und Festlegung des Berichtwesens • Abstimmung der künftigen Leistungen und Rahmenbedingungen mit dem AG und etwaigen anderen Parteien (z.B. Reinigungszeitfenster, Zugänglichkeiten, etc.) • Abstimmung der Abrechnungsmodalitäten mit dem AG • Organisation, Teilnahme und Protokollierung von Jour-Fixen; der AG behält sich vor, die Häufigkeit der Jour-Fixe-Termine festzulegen und abhängig vom Verlauf der Übernahme- phase zu erhöhen. Übernahme und Prüfung der Objektdokumentation • Übernahme und Prüfung der gesamten Betriebs- und Bestandsdokumentation inkl. behörd- lich relevanter Dokumente auf Vollständigkeit, Richtigkeit und erfolgte Leistungserbringung • Überführung der betriebsrelevanten Daten in das Betriebsführungshandbuch/Objektakte nach Vorgaben des AG Erfassung der Objektdaten und Bewertung des Objektzustands • Meldung an den AG über festgestellte Abweichungen vom Massengerüst, ggf. Anpassung des Leistungsumfangs mit Berücksichtigung des Vertrags • Bewertung des Zustands der Räumlichkeiten und Flächen • Ableitung und Zusammenfassung notwendiger Maßnahmen • Neubewertung der Leistungserbringung: Verifizierung und Neubewertung des Bewirtschaf- tungsumfangs, sowie -intensität; Unterbreitung von Optimierungsvorschlägen • Die Reinigungszeitfenster je Objekt werden im Rahmen der Implementierungsphase zwi- schen AG, AN und Nutzer abgestimmt. Planung der Betriebsführung • Erstellung eines für das Mandat geeigneten Personalkonzepts • Berücksichtigung von ausreichend Ersatzpersonal inkl. Vertretung für die Objektleitung • Festlegung von abgestuften Maßnahmen und Reaktionszeiten bei Abweichungen vom Re- gelbetrieb, soweit nicht bereits an anderer Stelle beschrieben • Einweisung des Stamm- und Ersatzpersonals in das Objekt und die betriebsspezifischen Prozesse | ||
| Qualitätsziele & Prüfkrite- rien | • Klare Planung und Organisation der Mandatsübernahme • Reibungsloser, für den Nutzer unsichtbarer Betriebsübergang • Abgeschlossener Abgleich inkl. Bewertung der Flächen • Ein objektspezifisches, für den Regelbetrieb reifes Personalkonzept • Qualifiziertes, objekt- und betriebsspezifisch eingewiesenes Personal • Eindeutigkeit der Schnittstellen und Kontaktdaten, Aktualität des Organigramms | ||
| Dokumentation | • Implementierungsplan und Personalübersicht des Implementierungsteams • Jour-Fixe-Protokolle • Übernahmeprotokolle (Objektübernahme, Dokumentationsübernahme etc.) • Betriebsführungshandbuch/Objektakte auf aktuellem Stand • Aktualisierte Flächenlisten des AG mit aufgezeigten Massenänderungen inkl. Zustandsbe- wertung mit erfassten Mängeln (inkl. Bilddokumentation) und Handlungsempfehlung(en) • Aussagekräftiges Organigramm inkl. Eskalationsstufen (Ausbildung, Einsatzgebiete, Ver- antwortung, Kontaktdaten, Einbindung Niederlassung, Schnittstelle zum AG) • Einweisungsnachweise des Stamm- und Ersatzpersonals • Aktueller Einsatzplan inkl. Vertretungsplanung • Rechtskonforme Pflegepläne | ||
| Vergütung | Kalkulation • Pauschal kalkulieren Abrechnung • Einmalzahlung, mit der ersten Monatsrechnung vorbehaltlich der Erfüllung aller beschrie- benen Leistungen und Anforderungen | ||
| Zeiten | • Normalarbeitszeit des AN (zuschlagsfrei): Die Normalarbeitszeit des AN ist die Zeit, in der die Mitarbeiter des AN Leistungen ohne Zuschläge vor Ort durchführen. Die zuschlagsfreie Zeit wird wie folgt definiert, wobei Samstage als normale Werktage gelten: werktäglich montags bis samstags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. |
montags bis samstags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
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| 2 Glas- und Rahmenreinigung | |||
|---|---|---|---|
| Rahmenbedingungen | • Die Termine für die Glasreinigung werden während der Implementierung mit dem AG abge- stimmt. • Die Reinigungsmittel und -methoden müssen exakt den Herstellervorschriften entsprechen. Schäden, die durch eine unsachgemäße Reinigung zurückzuführen sind, werden umge- hend durch den AN beseitigt. • Etwaige erforderliche Schmierstoffe, die durch die Rahmenreinigung entfernt wurden oder nicht mehr in ausreichendem Maße vorhanden und die die Funktions- und Werterhaltung der Fenster und Fenstertüren notwendig sind, müssen bei Bedarf unter Beachtung der Her- stellervorschriften wieder aufgebracht werden. • Es dürfen keine angrenzenden Flächen verschmutzt werden bzw. ihr Reinigungszustand nicht verschlechtert werden. Sollte die Reinigung von innen erfolgen, ist darauf zu achten, dass Verschmutzungen an Wänden, Inventar etc. vermieden, bzw. im Nachhinein fachge- recht vom AN entfernt werden. • Auf ordnungsgemäße Verschließung bzw. Verriegelung der Fenster etc. ist nach der Glas- reinigung zu achten. • Der AN hat die Nutzer rechtzeitig über die Glasreinigung zu informieren, sofern eine Beein- trächtigung des Betriebs zu erwarten ist. • Welche Höhenzugangstechnik in welchem Umfang notwendig ist, hat der AN im Rahmen der Objektbegehungen zu ermitteln. • Schreibtische, Fensterbänke und Heizkörper dürfen nicht betreten werden. Defekte Be- schläge, schlecht abgedichtete Glasscheiben, gesprungene Gläser, etc. sind umgehend dem AG zu melden. • Alle zur Leistungserbringung erforderlichen Reinigungsmittel, Leitern, Geräte, PSA usw. stellt der AN | ||
| Leistungen | • Glasreinigung umfasst die Reinigung der o Außengläser: Glasflächen an der Gebäudeaußenhülle o Zwischen-/Innenverglasungen: Glasflächen im jeweiligen Objekt (inkl. z.B. Oberlichter) o Spiegelflächen • Die Glasreinigung erfolgt grundsätzlich beidseitig inkl. der Reinigung o der Rahmen, o Falze und Falzlüftungsschlitze o Leibungen. • Zur Rahmenreinigung gehören o sämtliche bewegliche und feste Teile des Rahmens (inkl. Griffe) o Fensternischen innen und außen von Spinnweben frei machen o Simse/Fensterbänke innen und außen und deren Unterkanten • Farbreste (wasserlösliche) und Klebereste an Glasflächen und Rahmen werden entfernt • Angrenzende oder durch die Glasreinigung betroffene Flächen sind sauber zu halten oder im Anschluss zu reinigen. Dazu gehören: o Wände, Böden, Tische o Gehwege, wenn z. B. durch Blüten oder sonstige Abfälle der Glasreinigung verunreinigt. • Schlecht verkittete oder gesprungene Glasscheiben sind vor der Reinigung dem Objektver- antwortlichen (z.B. Hausmeister) zu melden und nur mit dessen Zustimmung zu reinigen. Entsprechendes gilt für die Rahmenreinigung. • Fassadenreinigung von Blech im EG; hierzu dürfen keine ätzenden Mittel genutzt werden. (nur im Objekt Maria-von-Linden Gymnasium) | ||
| Spezifische Anforderun- gen | • Glasvordächer inkl. Regenrinnen In diesen Objekten ist eine Höhenzugangstechnik zwingend für eine ordentliche Leis- tungserfüllung zu prüfen (Siehe Pflichtbegehung in den folgenden Objekten): • Objekt Maria-von-Linden-Gymnasium Stammheim: Glasflächen in Innenhöfen erstrecken sich über mehrere Stockwerke und Oberlichter auf Höhe 3.OG. • Objekt Gemeindehalle Stammheim: hochgelegene Glasflächen haben breite Fensterbänke übereinander, die überbrückt werden müssen. Somit ist die Anwendung einer Osmosean- lage an der Ost- und Nordseite des Gebäudes nicht durchgängig möglich. • Objekt Heinrich Immanuel Perrot Realschule: Ein Treppenhaus ist vollverglast über meh- rere Etagen. | ||
| Qualitätsziele & Prüfkrite- rien (entsprechend des Leistungsverzeichnisses) | • Einwandfreier optischer Eindruck des Objekts und der angrenzenden Flächen • Streifen- und Schlierenfreiheit der Glas- und Rahmenflächen • Saubere Falze und Simse innen und außen • Fensternischen frei von Spinnweben • Wenige bzw. keine Nutzerbeschwerden im Zusammenhang mit der Reinigungsleistung | ||
| Abnahme der Leistung | • Die Abnahme der Leistung in den jeweiligen Objekten erfolgt durch die vom AG mitgeteilten Personen im Beisein eines Vertreters des AN. • Die Abnahmen erfolgen an einem Werktag zwischen Montag und Donnerstag nach Been- digung der Leistungserbringung und werden vom AN mindestens 3 Tage im Voraus an- gekündigt. | ||
| Dokumentation | • Ggf. vom operativen Vertreter des AG unterzeichnete Rapporte und/oder Abnahmeproto- kolle | ||
| Vergütung | Kalkulation |
Vergütung Kalkulation
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• Die Glasreinigungsleistungen sind als Pauschale unter Angabe von Stundenverrechnungs- sätzen und Leistungswerten zu kalkulieren. • Die Kosten für evtl. erforderliche Höhenzugangstechnik (Leitern, Bockleitern, Gerüste Hubsteiger, etc.) sind in der Kalkulation separat je Objekt und Ausführung aufzuführen. Abrechnung • erfolgt gem. kalkulierten Preisen in der Preiskalkulation auf Nachweis (nach Abnahme der Leistungen)
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