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Gebäudereinigungsleistungen für öffentliche Gebäude der Stadt Calw

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Anlage 2 – Los 1_Schulen-Hallen groß

Allgemeine Leistungsbeschreibung der

Unterhalts-, Grund-, Intensiv- und Sonderreini-

gung

für die Stadt Calw

Allgemeines & Vorbemerkungen ............................................................................................................. 2

1 Einmalige Leistungen / Implementierung ....................................................................................... 3

2 Unterhaltsreinigung ......................................................................................................................... 5

3 Grundreinigung ............................................................................................................................... 7

4 Intensivreinigung ............................................................................................................................. 8

5 Sonderreinigung.............................................................................................................................. 9

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Allgemeines & Vorbemerkungen
Vorbemerkungen• Aufbau der Leistungsbeschreibung: Dieses Dokument stellt den allgemeinen Teil der Leistungsbeschreibung dar. Die spezifischen Teile der Leistungsbeschreibung (Tätigkeiten und Intervalle) sind im Leistungsverzeichnis, in der Preiskalkulation enthalten. Die übergrei- fenden juristischen Rahmenbedingungen, allgemeinen Rechte und Pflichten sind im jur. Vertrag geregelt. • Steuerungskonzeption: • Strategische Ebene: Die strategische Steuerung des Vertragsverhältnisses (juristisch und vertragliche übergreifende Themen) obliegt der Dezernatsleitung der Stadt Calw. Diese kommuniziert mit der jeweiligen Geschäftsleitung des Auftragnehmers. • Taktische Ebene: Auf der taktischen Ebene werden die eigentlichen Management-Pro- zesse abgebildet. So z.B. das Berichtswesen und das Rechnungsverfahren. Beteiligt sind der Fachbereich der Stadt Calw, sowie die Objektleitung des AN. • Operative Ebene: Die operative Ebene steuert die Leistungserbringung vor Ort in den jeweiligen Objekten. Dazu gehört die Regelkommunikation im laufenden Betrieb, sowie die operative Qualitätssicherung und die Steuerung von möglichen Beschwerden. Der Auftraggeber wird hierbei durch die eingesetzten Hausmeister/Nutzer in den Objekten vertreten. Der AN wird durch seine(n) Vorarbeiter*in vertreten. Die zuständigen An- sprechpartner werden in der Implementierung definiert. • Einsatz von Nachunternehmern: Ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers kön- nen einzelne Leistungen nicht durch Dritte erbracht werden. Details siehe § 7 Vertrag.
BetreiberverantwortungVerkehrssicherung: • Verkehrssicherungspflichten umfassen vorbeugende Wegesicherung (Trittsicherheit, Schutz vor herabfallenden Teilen von Dächern, Fassaden oder Bäumen), Absturzsicherung (Geländer), Baustellensicherung (an und in Gebäuden), Freihaltung von Wegen (insbeson- dere Flucht- und Rettungswegen) und Zugängen. Die Beurteilung etwaiger Gefährdungen muss regelmäßig sowie zusätzlich nach besonderen Ereignissen erfolgen. • Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber Dritten (Nutzer des betriebenen Gebäudes als Nutzer, Besucher oder auch Passant auf Verkehrswegen rund um das Ge- bäude). Unfall- und sonstige Gefahrenquellen sind zu erkennen und zu sichern, bei gravie- renden Sicherheitsmängeln und Unfallgefahren sind Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Nachhaltigkeit und Um- weltschutzReinigungs- und Pflegemittel: • Umweltschutz: Es sind grundsätzlich umweltschonende Hilfs- und Betriebsstoffe zu ver- wenden, welche mit aktuellem Umweltgütesiegel (bspw. „Blauer Engel“ oder vergleichbar) versehen sind. Der Einsatz umweltgefährdender Stoffe ist nur in Ausnahmefällen zulässig und zuvor mit dem AG abzustimmen. • Der AN hat oberflächenverträgliche und ausschließlich umweltfreundlich Mittel zu verwen- den. Dem AG müssen auf Verlangen Nachweise für die Eignung und Gesundheitsverträg- lichkeit der Reinigungsmittel und DIN-Sicherheitsdatenblätter bzw. entsprechende Sicher- heitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitung, gemäß EG-Richtlinie 91/155 EWG vorgelegt werden. Die Reinigungsmittel müssen beim Bundesinstitut für Risikobewertung registriert sein. Alle verwendeten Mittel müssen den in neuester Fassung gültigen Richtli- nien und Vorschriften des Umweltschutzes entsprechen. • Der AN hat dem AG schriftlich nachzuweisen, dass die eingesetzten Reinigungs- und Pfle- gemittel nach EU Ecolabel der Europäischen Kommission zertifiziert sind. Alternativ kann der AN eine Herstellererklärung mit Angaben zu den geforderten Kriterien und Bescheini- gungen des EU Ecolabels im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit liefern. • Entsorgung: Abfälle sind sortenrein zu trennen und entsprechend den geltenden kommuna- len Vorgaben sortenrein der Entsorgung zuzuführen. Gefahrstoffe sind separat zu entsor- gen. Der AN ist verantwortlich zur Führung und Archivierung der entsprechenden Entsor- gungsnachweise. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich gem. den Anforderungen der GEFMA 160 „Nachhaltig- keit im Facility Management“ zu handeln.

keit im Facility Management“ zu handeln.

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1 Einmalige Leistungen / Implementierung
Rahmenbedingungen• Die Implementierungsphase umfasst sowohl koordinierende als auch operative Tätigkeiten im Laufe der Implementierungsphase vor Leistungsbeginn, u.a.: • vorbereitende Tätigkeiten vor Leistungsbeginn • Abgleich des Leistungsumfangs • abschließende Überführung der Leistungen zum Regelbetrieb • Prüfung und ggfs. Anpassung der Steuerungskonzeption • Mögliche Berührungspunkte (Reinigungszeitfenster, Zugänglichkeiten etc.) sind in der Im- plementierungsphase abzuklären. Reinigungszeitfenster werden überwiegend außerhalb der Hauptnutzungszeiten der Objekte definiert. • Der AG ist berechtigt, Nachweise der Einweisungen und Schulungen anzufordern.
LeistungenKoordination der Mandatsübernahme: • Erstellung eines Implementierungsplans • Benennung und Vorstellung eines Implementierungsteams • Festlegung der Daten- und Dokumentenqualität: Art, Umfang, Struktur und Qualität der Be- triebsdokumentation definieren, bspw. Revierpläne, rechnungsbegründende Dokumente etc. • Abstimmung und Festlegung des Berichtwesens • Abstimmung der künftigen Leistungen und Rahmenbedingungen mit dem AG und etwaigen anderen Parteien (z.B. Reinigungszeitfenster, Zugänglichkeiten, etc.) • Abstimmung der Abrechnungsmodalitäten mit dem AG • Organisation, Teilnahme und Protokollierung von Jour-Fixen; der AG behält sich vor, die Häufigkeit der Jour-Fixe-Termine festzulegen und abhängig vom Verlauf der Übernahme- phase zu erhöhen. Übernahme und Prüfung der Objektdokumentation • Übernahme und Prüfung der gesamten Betriebs- und Bestandsdokumentation inkl. behörd- lich relevanter Dokumente auf Vollständigkeit, Richtigkeit und erfolgte Leistungserbringung • Überführung der betriebsrelevanten Daten in das Betriebsführungshandbuch/Objektakte nach Vorgaben des AG Erfassung der Objektdaten und Bewertung des Objektzustands • Meldung an den AG über festgestellte Abweichungen vom Massengerüst, ggf. Anpassung des Leistungsumfangs mit Berücksichtigung des Vertrags • Bewertung des Zustands der Räumlichkeiten und Flächen • Ableitung und Zusammenfassung notwendiger Maßnahmen • Neubewertung der Leistungserbringung: Verifizierung und Neubewertung des Bewirtschaf- tungsumfangs, sowie -intensität; Unterbreitung von Optimierungsvorschlägen • Die Reinigungszeitfenster je Objekt werden im Rahmen der Implementierungsphase zwi- schen AG, AN und Nutzer abgestimmt. Planung der Betriebsführung • Erstellung eines für das Mandat geeigneten Personalkonzepts • Berücksichtigung von ausreichend Ersatzpersonal inkl. Vertretung für die Objektleitung • Festlegung von abgestuften Maßnahmen und Reaktionszeiten bei Abweichungen vom Re- gelbetrieb, soweit nicht bereits an anderer Stelle beschrieben • Einweisung des Stamm- und Ersatzpersonals in das Objekt und die betriebsspezifischen Prozesse
Qualitätsziele & Prüfkrite- rien• Klare Planung und Organisation der Mandatsübernahme • Reibungsloser, für den Nutzer unsichtbarer Betriebsübergang • Abgeschlossener Abgleich inkl. Bewertung der Flächen • Ein objektspezifisches, für den Regelbetrieb reifes Personalkonzept • Qualifiziertes, objekt- und betriebsspezifisch eingewiesenes Personal • Eindeutigkeit der Schnittstellen und Kontaktdaten, Aktualität des Organigramms
Dokumentation• Implementierungsplan und Personalübersicht des Implementierungsteams • Jour-Fixe-Protokolle • Übernahmeprotokolle (Objektübernahme, Dokumentationsübernahme etc.) • Betriebsführungshandbuch/Objektakte auf aktuellem Stand • Aktualisierte Flächenlisten des AG mit aufgezeigten Massenänderungen inkl. Zustandsbe- wertung mit erfassten Mängeln (inkl. Bilddokumentation) und Handlungsempfehlung(en) • Aussagekräftiges Organigramm inkl. Eskalationsstufen (Ausbildung, Einsatzgebiete, Ver- antwortung, Kontaktdaten, Einbindung Niederlassung, Schnittstelle zum AG) • Einweisungsnachweise des Stamm- und Ersatzpersonals • Aktueller Einsatzplan inkl. Vertretungsplanung • Rechtskonforme Pflegepläne
VergütungKalkulation • Pauschal kalkulieren Abrechnung • Einmalzahlung, mit der ersten Monatsrechnung vorbehaltlich der Erfüllung aller beschrie- benen Leistungen und Anforderungen
Zeiten• Normalarbeitszeit des AN (zuschlagsfrei): Die Normalarbeitszeit des AN ist die Zeit, in der die Mitarbeiter des AN Leistungen ohne Zuschläge vor Ort durchführen. Die zuschlagsfreie Zeit wird wie folgt definiert, wobei Samstage als normale Werktage gelten: werktäglich montags bis samstags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Der AN wird seine Leistungen so dis- ponieren, dass diese möglichst innerhalb der vorgenannten Normalarbeitszeiten erbracht

ponieren, dass diese möglichst innerhalb der vorgenannten Normalarbeitszeiten erbracht

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werden. Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeiten bedürfen der ausdrücklichen Ge- nehmigung des AG. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten nach 22:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen. • Schulen: Die Reinigung beginnen stets um 16 Uhr. • Ausnahmen Walter-Lindner Turnhalle: • Brückentage sind außerhalb der Ferien normale Betriebstage mit Reinigung. • Der Turnus von 6-mal wöchentlich beinhaltet Mo-Fr + Sonntag. • Die Reinigung beginnt stets ab 22 Uhr • Brückentage sind wie Ferien zu behandeln; Ausnahme ist die Walter-Linder-Turnhalle: Brückentage sind außerhalb der Ferien sind normale Betriebstage.

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2 Unterhaltsreinigung
Rahmenbedingungen• Die Reinigung erfolgt leistungsorientiert. Die zu erbringenden Leistungen und sind den Rei- nigungsgruppen zu entnehmen. Der AN hat seine Reinigungsmethoden und -mittel so zu wählen, dass ein optimaler Reinigungserfolg gewährleistet wird. • Sollten die in der Implementierungsphase oder im Laufe des Betriebs festgestellten Mängel eine Grund- oder Sonderreinigung erfordern, ist dies dem AG zu melden. Die Reinigung er- folgt auf Beauftragung des Gebäudemanagements der Stadt Calw. • Verbrauchsmaterialien (Toilettenpapier, Handtücher, Seife) werden vom AG gestellt und in die Objekte geliefert. Der AN hat ausreichend früh auf eine Nachbestellung hinzuweisen. • Das Reinigungswasser ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen Entnahmestellen zu entnehmen und das Schmutzwasser ausschließlich an den dafür vorgesehenen Ausgüssen zu entsorgen. • Werden durch den AN im Rahmen seiner Tätigkeiten Fehlalarme ausgelöst, so hat der AN umgehend den Sicherheitsdienst bzw. technischen Dienst des AG zu verständigen. Die Kosten hat der AN zu tragen. • Der AN hat die ihm überlassenen Räumlichkeiten (Reinigungskammern) eigenständig in ordentlichem und sauberem Zustand zu halten. • Besonderheit Objekt Seeäckerschule: hier befindet sich der Putzraum im Untergeschoss und es gibt keinen Aufzug in die Obergeschosse EG und 1. OG. • Es besteht eine Abfalltrennung in den Objekten. Der AN hat die Abfalltrennung einzuhalten und die Abfälle sortenrein der Entsorgung zuzuführen. • Mängel und Schäden an Flächen, Einrichtungen, baulichen oder technischen Anlagen sind dem AG zu melden. Sollten diese eine Gefahrenstelle darstellen, ist diese abzusperren, eine Meldung an den AG ist unverzüglich auszulösen. • Sollten dem AN andere Intervalle oder Maßnahmen, als die in der Preiskalkulation ange- führten notwendig erscheinen, um die Anforderungen zu erfüllen, hat er dies dem AG zu melden. • Grundsätzlich hat das operative Personal beim Verlassen der Räumlichkeiten auf ordentli- chen Verschluss von Fenstern und Türen zu achten sowie das Licht auszuschalten und das Gebäude mit dem ausgehändigten Schlüssel abzuschließen
Leistungen• Unterhaltsreinigung nach den Tätigkeitskatalogen der Reinigungsgruppen • Klassenräume: 1-mal wöchentlich stuhlt der DL ab, um die Tische und die Stühle von haf- tenden und nicht haftenden Verschmutzungen zu befreien • Computer/Tastaturen//Telefone, werden turnusentsprechend (mit Weichbürste) abgesaugt • Spinnweben sind nach Bedarf zu entfernen, d.h. wenn Spinnweben im aktuellen Leistungs- bereich vorhanden sind, müssen sie entfernt werden • Dokumentation der Reinigungen • Auffüllen sämtlicher Verbrauchsmaterialien, selbstständige Quantifizierung und Sicherstel- lung von ausreichender Verfügbarkeit der Verbrauchsmaterialien. • Primärentsorgung: Einsammeln und sortenreines Zuführen der Abfälle zu den Entsor- gungsstellen und Zwischenlagern, Kontrolle der Abfälle auf Sortenreinheit. • Nur in Schulen: Sichtreinigungen in jeden Ferien am letzten Ferientag (Wochentag) • Durchführung von Sonderleistungen o Objekt Maria von Linden Gymnasium und Gemeindehalle Stammheim: Die Reinigung der Sauberlaufzonen aufrollbar erfolgt im Rahmen der UHR (Leistung und Turnus siehe Preiskalkulation Tabellenblatt „Sonderleistungen in UHR-IR“) o Objekt Maria von Linden Gymnasium Stammheim: Heizkörperverkleidungen (Leistung und Turnus siehe Preiskalkulation Tabellenblatt „Sonderleistungen in UHR-IR“) erfolgt nach Beauftragung durch den AG. • Durchführung von Intensivreinigungen (Terminabstimmung mit dem AG) -> siehe 4. Inten- sivreinigung • Durchführung von Sonderreinigungen auf Abruf durch den AG -> siehe 5. Sonderreinigung
Spezifische Anforderun- gen• Das Reinigungszeitfenster je Objekt werden im Rahmen der Implementierungsphase zwi- schen AG, AN und Nutzer abgestimmt. • Schulen: Polstermöbel in den Räumlichkeiten werden entsprechend des Leistungsverzeich- nisses in der Preiskalkulation abgesaugt. • Heinrich Immanuel Perrot Realschule und Maria-von-Linden Gymnasium • Neue Linoleumböden mit Wischpflege reinigen. Details zu Räumen sind in der Preiskalkulation, Spalte “Besonderes”, zu finden • Pflegeanleitung beim GM anfordern
Qualitätsziele & Prüfkrite- rien• Reinigungserfolg gemäß den beschriebenen Reinigungsgruppen • Einwandfreier optischer Eindruck des Objekts und der Flächen • Wenige bzw. keine Nutzerbeschwerden im Zusammenhang mit der Reinigungsleistung
Dokumentation• Aktueller Reinigungs- und Revierplan • Aktueller Personaleinsatz- und Vertretungsplan • Vom operativen Vertreter des AG unterzeichnete Rapporte und/oder Abnahmeprotokolle als rechnungsbegründete Unterlage
VergütungKalkulation • Die Regelleistungen der Reinigung sind mit Stundenverrechnungssätzen und Leistungs- werten zu kalkulieren. • In die Angebotspreise und Stundenverrechnungssätze sind alle lohngebundenen, auftrags- bezogenen und unternehmensbezogenen Kosten einzukalkulieren

bezogenen und unternehmensbezogenen Kosten einzukalkulieren

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• Die Kosten für die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien sind nicht einzukalkulieren. • Zur Kalkulation des Gesamtpreises wird immer der Hauptturnus einer Reinigungsgruppe herangezogen. Der Hauptturnus orientiert sich immer an der Reinigung des Fußbodens. Nebentätigkeiten mit höherem Turnus sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. • Sonderleistungen sind als EP mit Stundenverrechnungssätzen und Leistungswerten auf Basis eines fiktiven Massengerüsts zu kalkulieren. Abrechnung • Regelleistungen monatlich, Sonderleistungen nach Aufwand

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3 Grundreinigung
Rahmenbedingungen• Die Termine für die Grundreinigung werden während der Implementierung mit dem AG ab- gestimmt. • Die Reinigung erfolgt leistungsorientiert. Die zu erbringenden Leistungen und Nebentätig- keiten sind der Reinigungsgruppe „GR“ zu entnehmen. • Der AN hat seine Reinigungsmethoden und -mittel so zu wählen, dass ein optimaler Reini- gungserfolg gewährleistet wird. • Das Reinigungswasser ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen Entnahmestellen zu entnehmen und das Schmutzwasser ausschließlich an den dafür vorgesehenen Ausgüssen zu entsorgen. • Werden durch den AN im Rahmen seiner Tätigkeiten Fehlalarme ausgelöst, so hat der AN umgehend den Sicherheitsdienst bzw. technischen Dienst des AG zu verständigen. Die Kosten hat der AN zu tragen. • Der AN hat die ihm überlassenen Räumlichkeiten (Reinigungskammern) eigenständig in ordentlichem und sauberem Zustand zu verlassen. • Es besteht eine Abfalltrennung in den Objekten. Der AN hat die Abfalltrennung einzuhalten und die Abfälle sortenrein der Entsorgung zuzuführen. • Mängel und Schäden an Flächen, Einrichtungen, baulichen oder technischen Anlagen sind dem AG zu melden. Sollten diese eine Gefahrenstelle darstellen, ist diese abzusperren, eine Meldung ist unverzüglich zu erfolgen. • Beim Verlassen der Räumlichkeiten ist auf ordentlichen Verschluss von Fenstern und Tü- ren zu achten sowie das Licht auszuschalten
Leistungen• Grundreinigung nach dem Tätigkeitskatalog der Reinigungsgruppe „GR“ • Dokumentation der Reinigungen
Spezifische Anforderun- gen• Das Reinigungszeitfenster je Objekt werden im Rahmen der Implementierungsphase zwi- schen AG, AN und Nutzer abgestimmt. • Alle Linoleumböden werden mit einer Wischpflege behandelt • Eine Beschichtung der Linoleumböden im Rahmen der Grundreinigung erfolgt ausschließ- lich auf Anweisung des AG In den nachfolgenden Objekten schreibt der AG das zu verwendete Reinigungsmittel vor,
Qualitätsziele & Prüfkrite- rien• Reinigungserfolg gemäß der beschriebenen Reinigungsgruppen „GR“ • Einwandfreier optischer Eindruck des Objekts und der Flächen • Wenige bzw. keine Nutzerbeschwerden im Zusammenhang mit der Reinigungsleistung
Abnahme der Leistung• Die Abnahme der Leistung in den jeweiligen Objekten erfolgt durch die vom AG mitgeteilten Personen im Beisein eines Vertreters des AN. • Die Abnahmen erfolgen an einem Werktag zwischen Montag und Donnerstag nach Been- digung der Leistungserbringung und werden vom AN mindestens 3 Tage im Voraus an- gekündigt.
Dokumentation• Vom operativen Vertreter des AG unterzeichnete Rapporte und/oder Abnahmeprotokolle als rechnungsbegründete Unterlage
VergütungKalkulation • Die Regelleistungen der Reinigung sind mit Stundenverrechnungssätzen und Leistungs- werten zu kalkulieren. • In die Angebotspreise und Stundenverrechnungssätze sind alle lohngebundenen, auftrags- bezogenen und unternehmensbezogenen Kosten einzukalkulieren • Die Kosten für Verbrauchsmaterialien sind nicht einzukalkulieren. • Zur Kalkulation des Gesamtpreises wird immer der Hauptturnus einer Reinigungsgruppe herangezogen. Der Hauptturnus orientiert sich immer an der Reinigung des Fußbodens. Nebentätigkeiten mit höherem Turnus sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Abrechnung • erfolgt gem. kalkulierten Preisen in der Preiskalkulation auf Nachweis

erfolgt gem. kalkulierten Preisen in der Preiskalkulation auf Nachweis

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4 Intensivreinigung
Rahmenbedingungen• Die Termine für die Intensivreinigung werden während der Implementierung mit dem AG abgestimmt. • Die Reinigung erfolgt leistungsorientiert. Die zu erbringenden Leistungen sind der Reini- gungsgruppe „IR“ zu entnehmen. • Der AN hat seine Reinigungsmethoden und -mittel so zu wählen, dass ein optimaler Reini- gungserfolg gewährleistet wird. • Das Reinigungswasser ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen Entnahmestellen zu entnehmen und das Schmutzwasser ausschließlich an den dafür vorgesehenen Ausgüssen zu entsorgen. • Werden durch den AN im Rahmen seiner Tätigkeiten Fehlalarme ausgelöst, so hat der AN umgehend den Sicherheitsdienst bzw. technischen Dienst des AG zu verständigen. Die Kosten hat der AN zu tragen. • Der AN hat die ihm überlassenen Räumlichkeiten (Reinigungskammern) eigenständig in ordentlichem und sauberem Zustand zu verlassen. • Es besteht eine Abfalltrennung in den Objekten. Der AN hat die Abfalltrennung einzuhalten und die Abfälle sortenrein der Entsorgung zuzuführen. • Mängel und Schäden an Flächen, Einrichtungen, baulichen oder technischen Anlagen sind dem AG zu melden. Sollten diese eine Gefahrenstelle darstellen, ist diese abzusperren, eine Meldung ist unverzüglich zu erfolgen. • Beim Verlassen der Räumlichkeiten ist auf ordentlichen Verschluss von Fenstern und Tü- ren zu achten sowie das Licht auszuschalten
Leistungen• Intensivreinigung nach dem Tätigkeitskatalog der Reinigungsgruppe „IR“ • Dokumentation der Reinigungen • Durchführung der Intensivreinigung in einigen Küchen inkl. Schränke innen und außen (entsprechende Rauminformationen sind in der Preiskalkulation Raumbuch - Bereich IR – Spalte AP „Hinweise zum Raum“) • Die Durchführung der Sonderleistung Küchengerätereinigung (entsprechend der aufgelis- teten Leistungen in der Preiskalkulation Tabellenblatt „Sonderleistungen in UHR-IR“) erfolgt im Rahmen der Intensivreinigung.
Spezifische Anforderun- gen• Das Reinigungszeitfenster je Objekt werden im Rahmen der Implementierungsphase zwi- schen AG, AN und Nutzer abgestimmt.
Qualitätsziele & Prüfkrite- rien• Reinigungserfolg gemäß der beschriebenen Reinigungsgruppen „IR“ • Einwandfreier optischer Eindruck des Objekts und der Flächen • Wenige bzw. keine Nutzerbeschwerden im Zusammenhang mit der Reinigungsleistung
Abnahme der Leistung• Die Abnahme der Leistung in den jeweiligen Objekten erfolgt durch die vom AG mitgeteilten Personen im Beisein eines Vertreters des AN. • Die Abnahmen erfolgen an einem Werktag zwischen Montag und Donnerstag nach Beendi- gung der Leistungserbringung und werden vom AN mindestens 3 Tage im Voraus ange- kündigt.
Dokumentation• Vom operativen Vertreter des AG unterzeichnete Rapporte und/oder Abnahmeprotokolle als rechnungsbegründete Unterlage
VergütungKalkulation • Die Regelleistungen der Reinigung sind mit Stundenverrechnungssätzen und Leistungs- werten zu kalkulieren. • In die Angebotspreise und Stundenverrechnungssätze sind alle lohngebundenen, auftrags- bezogenen und unternehmensbezogenen Kosten einzukalkulieren • Die Kosten für Verbrauchsmaterialien sind nicht einzukalkulieren. • Zur Kalkulation des Gesamtpreises wird immer der Hauptturnus einer Reinigungsgruppe herangezogen. Der Hauptturnus orientiert sich immer an der Reinigung des Fußbodens. Nebentätigkeiten mit höherem Turnus sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Abrechnung • erfolgt gem. kalkulierten Preisen in der Preiskalkulation auf Nachweis

erfolgt gem. kalkulierten Preisen in der Preiskalkulation auf Nachweis

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5 Sonderreinigung
Rahmenbedingungen• Die Termine für die Sonderreinigung werden vom AG nach Bedarf einzeln vorgegeben, un- ter Angabe der betreffenden Objekte und Räumlichkeiten. • Die Reinigung erfolgt leistungsorientiert. Die zu erbringenden Leistungen und Nebentätig- keiten sind der Reinigungsgruppe „UHR“ zu entnehmen. • Der AN hat seine Reinigungsmethoden und -mittel so zu wählen, dass ein optimaler Reini- gungserfolg gewährleistet wird. • Das Reinigungswasser ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen Entnahmestellen zu entnehmen und das Schmutzwasser ausschließlich an den dafür vorgesehenen Ausgüssen zu entsorgen. • Werden durch den AN im Rahmen seiner Tätigkeiten Fehlalarme ausgelöst, so hat der AN umgehend den Sicherheitsdienst bzw. technischen Dienst des AG zu verständigen. Die Kosten hat der AN zu tragen. • Der AN hat die ihm überlassenen Räumlichkeiten (Reinigungskammern) eigenständig in ordentlichem und sauberem Zustand zu verlassen. • Es besteht eine Abfalltrennung in den Objekten. Der AN hat die Abfalltrennung einzuhalten und die Abfälle sortenrein der Entsorgung zuzuführen. • Mängel und Schäden an Flächen, Einrichtungen, baulichen oder technischen Anlagen sind dem AG zu melden. Sollten diese eine Gefahrenstelle darstellen, ist diese abzusperren, eine Meldung ist unverzüglich zu erfolgen. • Beim Verlassen der Räumlichkeiten ist auf ordentlichen Verschluss von Fenstern und Tü- ren zu achten sowie das Licht auszuschalten
Leistungen• Sonderreinigung finden nach dem Tätigkeitskatalog der Reinigungsgruppe „UHR“ und nach Beauftragung der Abteilung Gebäudemanagement der Stadt Calw statt. • Dokumentation der Reinigungen • Die Durchführung der Sonderleistung Konzertflügelreinigung (entsprechend der aufge- listeten Leistungen in der Preiskalkulation Tabellenblatt „Sonderleistungen in UHR-IR“) er- folgt im Rahmen der Sonderreinigung nach Beauftragung durch den AG.
Spezifische Anforderun- gen• Das Reinigungszeitfenster je Objekt werden im Rahmen der Implementierungsphase zwi- schen AG, AN und Nutzer abgestimmt.
Qualitätsziele & Prüfkrite- rien• Reinigungserfolg gemäß der beschriebenen Reinigungsgruppen „UHR“ • Einwandfreier optischer Eindruck des Objekts und der Flächen • Wenige bzw. keine Nutzerbeschwerden im Zusammenhang mit der Reinigungsleistung
Abnahme der Leistung• Die Abnahme der Leistung in den jeweiligen Objekten erfolgt durch die vom AG mitgeteilten Personen im Beisein eines Vertreters des AN. • Die Abnahmen erfolgen an einem Werktag zwischen Montag und Donnerstag nach Beendi- gung der Leistungserbringung und werden vom AN mindestens 3 Tage im Voraus ange- kündigt.
Dokumentation• Vom operativen Vertreter des AG unterzeichnete Rapporte und/oder Abnahmeprotokolle als rechnungsbegründete Unterlage
VergütungKalkulation • Die Regelleistungen der Reinigung sind mit Stundenverrechnungssätzen und Leistungs- werten zu kalkulieren. • In die Angebotspreise und Stundenverrechnungssätze sind alle lohngebundenen, auftrags- bezogenen und unternehmensbezogenen Kosten einzukalkulieren • Die Kosten für Verbrauchsmaterialien sind nicht einzukalkulieren. Abrechnung • erfolgt gem. kalkulierten Preisen in der Preiskalkulation auf Nachweis

erfolgt gem. kalkulierten Preisen in der Preiskalkulation auf Nachweis

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