7c Anmerkungen Eigenkontrolle 190722.pdf

Gebäudereinigung für städtische Gebäude in Aachen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 16:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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Anmerkungen:

  1. Arbeitsnachweise über durchgeführte Reinigungsarbeiten

Die Arbeitsnachweise über durchgeführte Reinigungsarbeiten sind arbeitstäglich im Objekt zu führen und im Reinigungsobjekt für den Auftraggeber jederzeit zugänglich zu hinterlegen.

Die Eintragungen sind einmal pro Woche durch einen Beauftragten des Auftraggebers hinsichtlich der zeitnahen Eintragungspflicht zu prüfen und gegenzuzeichnen, sowie einmal monatlich für die Richtigkeit von Auftraggeber und Auftragnehmer zu unterschreiben.

  1. Eigenkontrolle der Reinigungsarbeiten durch die Auftragnehmerin

Die Eigenkontrolle der Reinigungsarbeiten durch die Auftragnehmerin hat mindestens wöchentlich zu erfolgen. Dabei sind je nach Objekt zufällig Räume auszuwählen und hinsichtlich ihres Reinigungsergebnisses zu protokollieren. Festgestellte Mängel sind unverzüglich abzustellen.

Über die Ergebnisse der Stichprobenprüfungen ist der Auftraggeber auf Verlangen durch Vorlage der Protokolle zu informieren. In Kleinobjekten, die bei Auftragsübernahme ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden, kann die Kontrolle in Form einer Eigenkontrolle durch die Reinigungskraft erfolgen. In allen anderen Objekten obliegt diese Aufgabe dem Vorarbeiter/der Vorarbeiterin bzw. der Objektleitung.

In den Reinigungsprotokollen sind

  • nicht voll zufriedenstellende Leistungen mit o
  • mangelhafte oder nicht ausgeführte Leistungen mit x

zu kennzeichnen. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

Die Protokollunterlagen verbleiben im Objekt und sind für den Auftraggeber jederzeit zugänglich zu halten.

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