Anlage 05 - Besondere Vertragsbedingungen Gebäudereinigung.docx

Gebäudereinigung für den Standort der Bundesnetzagentur in Bonn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 03:55 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Inhaltsverzeichnis

I. Geltungsreihenfolge 2

II. Vertragslaufzeit und -umfang 2

III. Abrechnung / Reisekosten 2

IV. Preis 2

V. Ressourcenverfügbarkeit und Fachkenntnisse 2

VI. Verhältnis zu Dritten / Einsatz von Unterauftragnehmern 3

VII. Auftragsänderungen 3

VIII. Datenschutz 3

IX. Verschwiegenheit 3

X. Schlechtleistung 3

XI. Haftpflichtversicherung 3

Geltungsreihenfolge

Als Bestandteile der Vertragsbedingungen gelten nacheinander:

  • der Inhalt der Leistungsbeschreibung sowie die vorliegenden besonderen Vertragsbedingungen,
  • das Angebot mit finalem Stand,
  • die ZVB der BNetzA (in der Fassung in der sie der Ausschreibung zu Grunde liegen; einsehbar unter www.bundesnetzagentur.de/beschaffung)
  • die VOL/B.

Firmeneigene AGB des Auftragnehmers sind ausgeschlossen und kein Vertragsbestandteil.

Vertragslaufzeit und -umfang

Der Reinigungsvertrag beginnt am 01.01.2027 und läuft bis zum 31.12.2028. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens 31.12.2030. Der Vertrag wird automatisch verlängert, wenn er vorher nicht fristgerecht gekündigt wurde.

Der Reinigungsvertrag kann seitens des Auftraggebers mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten und seitens des Auftragnehmers mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden.

Abrechnung / Reisekosten

  1. Nur Leistungen, die innerhalb der Vertragslaufzeit erbracht werden, können über den Vertrag abgerechnet werden. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt kalendermonatlich nachträglich nach tatsächlichem Aufwand anhand vorgelegter Leistungsnachweise. Der Stundensatz kann dabei bis auf eine volle abgeleistete Viertelstunde heruntergebrochen werden.
  3. Für die Rechnungsstellung ist insbesondere Ziffer 22 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagentur (ZVB) maßgebend.

Preis

Bei dem angegebenen Preis handelt es sich um einen Marktpreis mit Obergrenze, der alle Nebenkosten, insbesondere Material-, Personal- und Fahrtkosten sowie Reinigungsmittel, Geräte und Fahrzeuge (Hebebühnen etc.) beinhaltet.

Alle Preise sind in Euro auszuweisen.

Ressourcenverfügbarkeit und Fachkenntnisse

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die notwendigen personellen Ressourcen mit entsprechenden Fachkenntnissen für die gesamte Vertragslaufzeit bereitzustellen.

Verhältnis zu Dritten / Einsatz von Unterauftragnehmern

Die Bedingungen dieses Auftrags gelten ebenfalls für Dritte, deren sich der Auftragnehmer zur Leistungserbringung bedient.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bei Beginn der Auftragsausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter der von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses eingesetzten Unterauftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Darüber hinaus ist jede avisierte Änderung auf der Ebene der Unterauftragnehmer dem Auftraggeber frühzeitig schriftlich anzuzeigen. Die Auftraggeberin hat das Recht, den vorgeschlagenen neuen Unterauftragnehmer abzulehnen, wenn er nicht dieselbe Eignung aufweist wie der bisherige Unterauftragnehmer. Im Übrigen gilt § 4 Nr. 4 VOL/B.

Auftragsänderungen

Auftragsänderungen sind nur im Rahmen des § 39 VgV zulässig. Alle Auftragsänderungen bzw. -ergänzungen werden durch das Beschaffungsreferat der Bundesnetzagentur (Z25) vorgenommen. Sie bedürfen der Textform. Ggf. erforderlich werdende mündliche Vereinbarungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen.

Datenschutz

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm in Ausführung dieses Auftrags zur Kenntnis gekommenen Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse von Dritten und des Auftraggebers sowie personenbezogene und sonstigen Daten absolut vertraulich zu behandeln. Auskünfte über oder zu vorgenannten Daten gegenüber Dritten sind strikt zu unterlassen.

Verschwiegenheit

Der Auftragnehmer und sein Personal sind verpflichtet über alle Vorgänge, die ihnen in Ausübung des Vertrages bekanntwerden, strengstens Stillschweigen zu waren. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Schlechtleistung

Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder mangelhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist er verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen.

Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Auftraggeber ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Haftpflichtversicherung

Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Nachweis über das Bestehen bzw. den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung über eine Versicherungssumme in Höhe der nachfolgend aufgeführten Mindestdeckungssummenspätestens zehn Tage nach Zuschlagserteilung beim Auftraggeber vorgelegt wird.

Personenschäden - 10 Millionen €

Sachschäden - 5 Millionen €

Bearbeitungsschäden - 5 Millionen €

Allmählichkeitsschäden - 3 Millionen €

Umweltschäden - 3 Millionen €

Vermögensschäden - 1 Millionen €

Schlüsselverlust - 500.000 €

Die Versicherung ist in der genannten Höhe über die gesamte Vertragslaufzeit hin aufrechtzuerhalten. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen und die entsprechenden Nachweise vorzulegen.

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