Anlage 03 - Leistungsbeschreibung GebR Bonn 2026.docx

Gebäudereinigung für den Standort der Bundesnetzagentur in Bonn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 03:55 (Europe/Berlin)

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Inhalt

1 Objektbeschreibung 2

1.1 Standort 2

1.2 Reinigungszeiten 2

1.3 Zugangsregelungen 3

1.4 Erreichbarkeit des Auftragnehmers 3

1.5 Reinigungsfläche - Reinigungshäufigkeit 3

1.6 Müllentsorgung 3

1.7 Funktionsräume 3

1.8 Ansprechpartner des Auftraggebers 4

1.9 Raumgruppen für den Standort 4

2 Leistungsumfang der Unterhaltsreinigung 4

2.1 Personalanforderungen 4

2.1.1 Reinigungskraft 5

2.1.2 Vorstellung und Anmeldung der Reinigungskräfte beim Auftraggeber 5

2.1.3 Erkennbarkeit des Reinigungspersonals 5

2.1.4 Schulung und Einarbeitung 5

2.1.5 Sicherheitsüberprüfung 5

2.1.6 Sprachliche Anforderung 6

2.1.7 Arbeitsschutz 6

2.1.8 Vertretungskräfte 6

2.2 Maschinen, Geräte, Reinigungs-und Pflegemittel 6

2.3 Reinigungs- und Desinfektionsplan 8

2.3.1 Reinigungsplan 8

2.3.2 Desinfektionsplan 8

2.4 Grund-, Sonder- und Sofortreinigungen 8

2.5 Qualitätskriterien 9

2.6 Refernzen 9

2.7 Leistungssicherung und Leistungskontrolle 9

3 Objektbesichtigung 9

4 Hinweise 10

5 Besonderheiten 10

Objektbeschreibung

Standort

Postanschrift:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn.

Bei dem zu reinigenden Gebäuden handelt es sich um die Häuser 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9 und 10 mit einer Gesamtreinigungsfläche von circa 37.712,54 m2.

Dienstgebäude und Gebäudeteile:

  • Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 1, 53113 Bonn

Bei dem zu reinigenden Objekt handelt es sich um ein Bürogebäude mit drei Etagen, einem Treppenhaus, einem Kellergeschoss sowie einer Freitreppe

  • Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 2, 53113 Bonn

Bei dem zu reinigenden Objekt handelt es sich um ein Bürogebäude mit drei Etagen, einem Kellergeschoss und 2 Treppenhäusern

  • Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 3, 53113 Bonn

Bei dem zu reinigenden Objekt handelt es sich um ein Bürogebäude mit drei Etagen, einem Kellergeschoss, einem Treppenhaus sowie einer Freitreppe.

  • Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

Bei dem zu reinigenden Objekt handelt es sich um ein Bürogebäude mit 19 Etagen, 2 Kellergeschosse und zwei Treppenhäusern

  • Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 5, 53113 Bonn

Bei dem zu reinigenden Objekt handelt es sich um ein Bürogebäude mit drei Etagen, einem Kellergeschoss und drei Treppenhäusern

  • Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 7, 53113 Bonn

Bei dem zu reinigenden Objekt handelt es sich um ein Bürogebäude mit sechs Etagen, einem Kellergeschoss und zwei Treppenhäusern.

  • Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 8-10, 53113 Bonn

Bei dem zu reinigenden Objekt handelt es sich bei dem Gebäudeteil

  • 8 um ein Bürogebäude mit drei Etagen, einem Kellergeschoss und einem Treppenhaus
  • 9 und 10 um ein Bürogebäude mit sechs Etagen, einem Kellergeschoss und einem Treppenhaus
  • Zugänge zur Tiefgarage vor den Häusern 1, 3, 4, 5 und 7.

Reinigungszeiten

Die zu reinigenden Räume werden in drei verschiedene Kategorien entsprechend der Anlage 03d – „Raumbelegungsplan“ unterteilt.

Kategorie 1 (grüner Bereich, öffentlich): Die Räume werden ohne Zugangsbeschränkung gereinigt.

Kategorie 2 (gelber Bereich, Büroarbeitsplätze): Die Räume werden ohne Zugangsbeschränkung gereinigt.

Kategorie 3 (roter Bereich, sicherheitssensibel): Die Räume werden nur in Begleitung des Fachpersonals des Auftraggebers gereinigt.

Die Ganztagesreinigung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine geringfügige Anpassung der Reinigungszeit von einzelnen Flächen vorzunehmen. Innerhalb der Vertragslaufzeit sind Änderungen ggf. notwendig. Die Änderungen werden dem Auftragnehmer mit einem Vorlauf von 4 Wochen bekanntgegeben.

Einige, in der Anlage 03d – RaumbelegungsplandefiniertenReinigungsbereiche, bedürfen einer Frühreinigung. Diese sind als tägliche Reinigungen Montag bis Freitag bis spätestens 7:30 Uhr durchzuführen.

Zugangsregelungen

Für die Reinigungsbereiche gemäß Reinigungsplan (Punkt 2.3.1) werden durch den Sicherheitsdienst täglich Bereichsschlüssel gegen Unterschrift ausgehändigt.

In verschiedenen Reinigungsbereichen (ca. 4000 qm) erfolgt der Zugang (beaufsichtigte Reinigung) in Abstimmung mit Verantwortlichen des Auftraggebers (Punkt 1.8).

Die Anwesenheitszeiten der benannten Reinigungskräfte werden an der Pforte in Haus 4 schriftlich erfasst.

Der Wechsel des Stammpersonals muss dem Auftraggeber mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen angekündigt werden.

Erreichbarkeit des Auftragnehmers

Der Objektverantwortliche des Auftragnehmers muss für den Auftraggeber von 08:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar sein.

Reinigungsfläche - Reinigungshäufigkeit

Die zu reinigende Fläche ist dem beigefügten Raumverzeichnis („Anlage 03d - Raumbelegungsplan“) zu entnehmen. Abweichungen zwischen dem Aufmaß und der Reinigungsfläche werden nur berücksichtigt, wenn sie über zwei Prozent der Gesamtaufmaßfläche betragen. Dies ist dem Auftraggeber spätestens vier Wochen nach der ersten Reinigung mitzuteilen.

Die Reinigungshäufigkeit der einzelnen Räume ist aus der „Anlage 03e – Leistungsverzeichnis“ ersichtlich.

Müllentsorgung

Anfallende Kartonagen und Häckselgut der Aktenvernichter (kein Elektroschrott) sind zu sammeln und im Keller in Haus 4 in die vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen bzw. Kartonagen in der vorhandenen Papierpresse zu pressen.

Es ist darauf zu achten, dass sonstiger anfallender Müll zu trennen und zu den vorgesehenen Müllsammelplätzen zu bringen ist. Die Mülltrennung erfolgt im herkömmlichen Mülltrennungsverfahren. Diese Arbeiten sind im Zeitraum der Tagesreinigung zu erledigen.

Funktionsräume

Als Raum für die Lagerung von Putzmitteln ist in jedem Haus und auf jeder Etage ein Funktionsraum vorgesehen.

Ansprechpartner des Auftraggebers

Ansprechpartner für Vertragsgestaltung: Herr Lars Hönig Z25-8 Tel.: 06131 18 4238 ; E-Mail: z25.Postfach@bnetza.de

Ansprechpartner bei allen operativen und organisatorischen Angelegenheiten: Herr Sven Engels SSC20-1a , Tel.: 0228 14 5338

Ansprechpartner bei sonstigen Angelegenheiten: Frau Susanne Altmeyer SSC20, Tel.: 0228 14 4814

Raumgruppen für den Standort

A Büro- und Verwaltungsräume

B Leitungsetage

C Sitzungs-/Besprechungsräume

D1 Teeküchen, Sanitäts- und Arztzimmer

D2 Kaffeebar, Vorbereitungsraum

E Sanitärbereiche (Toiletten, Waschräume, Duschen)

F Bürotechnik/Druckerräume

G Bibliothek/Lesesaal

H Eingangshallen, Außentreppen

I Verkehrsflächen (Flure-Teppichboden)

J1 Aufzüge

J2 Treppenhäuser

K Servicezentrum Druck und Versand

L Lager- und Abstellflächen, Archive und Geräteräume

Leistungsumfang der Unterhaltsreinigung

Ziel ist es, eine wirtschaftliche Reinigung durchzuführen, die den Betrieb der Gebäude, deren Erscheinungsbild sowie deren Werterhaltung sicherstellt.

Die Reinigungsleistungen müssen geeignet sein, den Reinigungsbedarf zur vollen Zufriedenheit des Auftraggebers und der einzelnen Büronutzer abzudecken.

Es sind alle Arbeitsschritte miteingeschlossen, die gemäß den Herstelleranweisungen, den anerkannten Regeln der Technik oder aus der jeweiligen Situation heraus zur vollständigen Leistung erforderlich sind, auch wenn diese im Einzelnen nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.

Eine genaue Darstellung der durchzuführenden Leistungen ist der Anlage 03e – „Leistungsverzeichnis“ zu entnehmen.

Personalanforderungen

Es sind ausschließlich festeingestellte Kräfte einzusetzen, um einem häufigen Personalwechsel vorzubeugen. Ein verbindliches Personalkonzept ist vorzulegen.

Die Objektverantwortlichen müssen mit Qualitätsprofil bereits im Angebot genannt sein (Anlage 08 – „Profil Objektverantwortlicher“).

Das Personal sollte die Qualifikation besitzen, die Ausführung und Überwachung der gütegesicherten Dienstleistungen entsprechend der Auftragsbestimmungen und den Leistungsanforderungen durch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu sichern. Es muss mindestens ein leitender Mitarbeitender mit Meisterbrief des Gebäudereinigerhandwerks beschäftigt und für das Gebäude zuständig sein.

Reinigungskraft

Die Reinigungskräfte haben grundsätzlich in ausreichender Anzahl zu den in Punkt 1.2 aufgeführten Zeiten anwesend zu sein.

Die Reinigungskräfte haben die Reinigungstätigkeit gemäß Anlage 03e – „Leistungsverzeichnis“ in der jeweils geltenden Fassung durchzuführen.

Pausenzeiten sind in Absprache mit dem Arbeitgeber als feste Zeiten zu Lasten des Arbeitnehmers zu definieren.

Vorstellung und Anmeldung der Reinigungskräfte beim Auftraggeber

Die neuen Kräfte sind jeweils 2 Wochen vor ihrem Einsatz bei der BNetzA gegenüber dem Ansprechpartner für operative und organisatorische Angelegenheiten (Punkt 1.8) bekannt zu geben und anzumelden mit:

  • ihrer beruflichen Qualifikation
  • ihrem polizeilichen Führungszeugnis,
  • ihrem Personalbogen
  • einem Nachweis der Arbeitsschutzbelehrung beim Auftragnehmer und
  • ihrem Lichtbild

Der Auftraggeber ist berechtigt einzelne Kräfte abzulehnen. Die Objektverantwortlichen müssen mit Qualitätsprofil (Anlage 08 – „Profil Objektverantwortlicher“) bereits im Angebot genannt sein.

Erkennbarkeit des Reinigungspersonals

Das Reinigungspersonal muss als zur Reinigungsfirma zugehörig erkennbar sein, z.B. durch einheitliche Arbeitskleidung und dem Tragen von Namensschildern, um eine persönliche Zuordnung vornehmen zu können.

Schulung und Einarbeitung

Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass seine Reinigungskräfte zum Auftragsbeginn ausreichend für die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen geschult und demnach in der Lage sind, alle vertraglich vereinbarten Leistungen auszuführen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass während der ersten Wochen qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Zahl zur ordnungs- und objektgerechten Einarbeitung der Reinigungskräfte zur Verfügung stehen.

Durch Schulungsmaßnahmen und Unterweisungen sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Personals zu dokumentieren. Die Nachweise über durchgeführte Schulungsmaßnahmen und Unterweisungen sind auf Verlangen vorzulegen. Es erfolgt eine einmalige Einführung in das Sicherheitskonzept der BNetzA für den Objektverantwortlichen, die Weitergabe erfolgt durch den Objektverantwortlichen an die Reinigungskräfte.

Sicherheitsüberprüfung

Die Durchführung einer Sabotageschutzprüfung nach § 1 Abs. 4 SÜG i. V. m. § 5b SÜFV bei dem eingesetzten Reinigungspersonal ist nicht erforderlich. Sollte während der Vertragslaufzeit aufgrund geänderter Gegebenheiten eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich werden, muss sich das eingesetzte Reinigungspersonal unmittelbar einer entsprechenden Prüfung unterziehen.

Sprachliche Anforderung

Alle eingesetzten Kräfte haben mindestens über deutsches Sprachniveau im Bereich B1 zu verfügen. Die Arbeitskräfte müssen alle mündlichen und schriftlichen Hinweise oder Anleitungen einwandfrei lesen und verstehen können. Die Amtssprache ist Deutsch.

Arbeitsschutz

Die Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften sind bei der Ausführung der Tätigkeiten einzuhalten.

Vertretungskräfte

Für die Vertretung des Reinigungspersonals z. B. wegen Urlaub oder Krankheit gilt der gleiche Qualitätsstandard sowie die weiter oben bereits beschriebenen Voraussetzungen (Punkt 2.1 ff.). Vertretungen sind entsprechend über die Gegebenheiten vor Ort einzuweisen, um eine ordnungs- und objektgerechten Leistungserbringung zu gewährleisten.

Maschinen, Geräte, Reinigungs-und Pflegemittel

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel für die Arbeiten auf seine Kosten zu stellen und diese in einem sauberen und sicheren Zustand zu erhalten und die Umweltstandards einzuhalten.

Die zur Reinigung eingesetzten Arbeitsmittel (bspw. Maschinen, Geräte und Gegenstände) des Auftragnehmers müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Des Weiteren müssen die Geräte und Maschinen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und Prüfvermerke (CE-Zeichen, ggf. GS-Zeichen etc.) tragen. Hierzu zählt auch, dass die Arbeitsmittel entsprechend der DGUV Vorschrift 3, sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig geprüft werden. Der Geräuschpegel der eingesetzten Reinigungsgeräte soll so gering wie möglich sein und darf nicht mehr als 60 dB(A) betragen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise darüber vorzulegen.

Für die eingesetzten Produkte sind dem Auftraggeber die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß EG – Richtlinie 91/155 EWG, GefStoffV sowie der Betriebsanweisung TRGS 555 vorzulegen.Die genannten Vorschriften gelten in der jeweils aktuellen Fassung.

Der Auftragnehmer hat die Anforderungen des § 15 der GefStoffV, bspw. hinsichtlich Fachkenntnis und Erfahrung, zu erfüllen. Um Gefährdungen für die Beschäftigten des Auftraggebers auszuschließen, sind durch die Substitutionsprüfungen der Gefährdungsbeurteilung, gemäß TRGS 400 und TRGS 600, möglichst ungefährliche Gefahrstoffe auszuwählen, sodass der Auftraggeber keine besonderen Schutzmaßnahmen zu ergreifen hat. Gefahrstoffe sind nur im benötigten Umfang in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten zu lagern.

Grundsätzlich sind hochwertige aufeinander abgestimmte, umweltfreundliche, behördlich zugelassene Pflege- und Reinigungsmittel zu verwenden. Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorzulegen.

Durch die nachfolgend aufgeführten ökologischen Ausschreibungskriterien sollen die Umweltbelastungen durch Reinigungsmittel nach Möglichkeit vermieden bzw. reduziert werden.

Die Kriterien für Reinigungsmittel:

  • Ökotoxizität: Beschränkung der Toxizität gegenüber Wasserorganismen
  • Biologisch abbaubar: Alle enthaltene Tenside müssen aerob bilogisch leicht abbaubar und unter anaeroben Bedingungen abbaubar sein
  • Eingeschränkter Einsatz umweltschädlicher und gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe: besonders besorgniserregende, toxische, krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende und sensibilisierende Stoffe sowie gewässergefährdende Stoffe, Ausnahmen gibt es für Tenside, Duftstoffe und Enzyme, nicht verwendet werden dürfen unter anderem Alkylphenolethoxylate, Ethylendiamintetraessigsärue, Phosphorsäure, Alkylphosponsäure-Derivate, Formaldehyd, Nitromoschus- und polycyclische Moschusverbindungen, Nanomaterial und Mikroplastik; Biozide dürfen nur zur Haltbarmachung verwendet werden; es gibt Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen
  • Verbraucherinformation: Gebrauchsanleitung sowie Dosierhinweise und Sicherheitshinweise;
  • Umweltschonende Produktion: Die Toxizität gegenüber Wasserorganismen und gegenüber der sonstigen Umwelt ist reglementiert; gewisse Inhaltsstoffe sind verboten oder beschränkt
  • Umweltschonende Verpackung: Kennzeichnung der Kunststoffe der Primärverpackung, umweltrelevante Angaben zur Verpackung laut ISO-Norm 14021, in Kunststoffverpackungen nur Phthalate die kein Risiko bergen, keine Verpackungen aus halogenierten Polymeren, Gewicht/Nutzen Verhältnis der Primärverpackung ist festgelegt
  • Pflanzliche Rohstoffe aus biologischem Anbau: bei Verwendung von palmöl- und palmkernölbasierten Tensiden ist der nachhaltige Anbau der Ölpflanzen auf zertifizierten Plantagen zu fördern, der regenerative Kohlenstoffanteil in Tensiden muss mindestens 50% am Gesamtkohlenstoff des Tensid-Systems betragen
  • Geprüft auf Gebrauchstauglichkeit: Durch Testergebnisse muss die Gebrauchstauglichkeit bestätigt werden
  • Garantierte Spül-/Waschleistung

Der Nachweis der Kriterien für Reinigungsmittel wird durch das Zertifikat „Blauer Engel“ und das „EU Ecolabel“ in den Bewertungskriterien berücksichtigt.

Es dürfen durch Reinigungsarbeiten keine gesundheitlichen Gefahren, z.B. Allergien durch Raumluftbelastung entstehen oder eine Gefährdung der Begehsicherheit für die Gebäudenutzer und -besucher gegeben sein. Der Auftraggeber behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Produkte schriftlich zu untersagen, sobald eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Mitarbeiter möglich erscheint.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, verschiedenfarbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher und -mittel für die folgenden Bereiche einzusetzen:

Kategorie A: WC-Becken, Urinale und Fäkalienbecken

Kategorie B: Waschbecken, Duschwannen sowie Wandfliesen

Kategorie C: sonstige Einrichtungsgegenstände

Kategorie D: Abfalleimer

Kategorie E: Böden

Reinigungs- und Desinfektionsplan

Reinigungsplan

Der Auftragnehmer hat vor Auftragsbeginn an Hand des Raumplans und der Leistungsverzeichnisse einen Reinigungsplan zu erstellen. Aus dem Reinigungsplan müssen folgende Punkte ersichtlich sein:

  • Raumnummer
  • Wochentag(e), an dem die Reinigung stattfindet
  • Reinigungsleistung
  • Name der Reinigungskraft
  • Regelmäßige Arbeitszeit der Reinigungskraft

Ein vorläufiger Reinigungsplan ist mindestens 14 Tagen vor Auftragsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen und spätestens 14 Tage nach Auftragsbeginn zu hinterlegen.

Änderungen des Reinigungsplans (Wechsel der Reinigungskraft; Änderung der Reinigungstage) sind unverzüglich mitzuteilen. Für kurzfristige Änderungen, wie Vertretungen im Krankheitsfall, ist keine Anpassung notwendig. Das beigefügte Leistungsverzeichnis je Raumgruppe dient bei der Erstellung eines Reinigungsplans als Grundlage.

Desinfektionsplan

Für die Sanitärbereiche ist ein Desinfektionsplan zu erstellen. Auswahl (Fabrikat) und Anwendung (Konzentration) der Desinfektionsmittel bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Die verwendeten Präparate sind dem Auftraggeber jedoch mitzuteilen.

Grund-, Sonder- und Sofortreinigungen

Grundreinigung:

Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Auftragbeginn ist zusätzlich zur täglichen Unterhaltsreinigung eine Grundreinigung der gesamten Reinigungsfläche durchzuführen.

Unter einer Grundreinigung ist das Ausführen aller in Anlage 03e – „Leistungsverzeichnis“ beschriebenen Leistungen zu verstehen. Die Art der Ausführung wird vom Auftraggeber überprüft und zusammen mit dem Auftragnehmer ausgewertet.

Die Sanitär- und WC-Räume sind jährlich grundzureinigen.

Zweimal im Jahr wird die Reinigung aller horizontalen Flächen über 180 cm durchgeführt.

Sonderreinigung:

Reinigungen von z.B. Büros und Teppichen bei erheblichen Verunreinigungen sind Sonderreinigungen, die im Einzelfall vereinbart werden. Geplante Sonderreinigungen sind mindestens 4 Wochen vorher dem Auftragnehmer bekanntzugeben.

Sofortreinigung:

Bei zusätzlich eingetretenen Verschmutzungen in den Sanitär- und WC-Räumen und den Küchen werden nach Absprache zusätzliche Sofortreinigungen vereinbart.

Turnusmäßig werden die in den Küchen integrierten Kühlschränke und Mikrowellen (Kühlschrank-Sonderreinigung 1 mal pro Monat; Mikrowellen-Sonderreinigung 1 mal pro Woche) gereinigt.

Qualitätskriterien

Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung von Eignung (Fachkunde, Leitungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) des Bieters, der Realisierbarkeit der Leistung pro Stunde als auch den Ausführungen der Qualitätskriterien (Organisationskonzept, Qualitätssicherung und Vorgehensweise/Implementierung, siehe allgemeine Anlage 01 – „Besondere Bewerbungsbedingungen“) auf das wirtschaftlichste Angebot. Weitere Ausführungen sind ebenfalls in der Anlage 01 – „Besondere Bewerbungsbedingungen“ zu finden.

Die Reinigung ist gemäß dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03e – Leistungsverzeichnis) zu erbringen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die ordnungsgemäße Leistungserfüllung nur erreicht werden kann, wenn eine bestimmte Mindeststundenzahl nicht unterschritten wird. Deswegen ist bei der Kalkulation der Stunden für die Unterhaltsreinigung von einem Richtwert in der Unterhaltsreinigung, wie in „Anlage 03b – Raumgruppen und Reinigungsplan“ beschrieben, auszugehen.

Unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber gewünschten Reinigungsqualität wurde die Richtleistung für das jeweilige Reinigungsobjekt als machbar angesehener Wert ermittelt. Die angegebene Richtleistung darf grundsätzlich bei der Kalkulation der Reinigungsstunden nicht überschritten werden, andernfalls kann gemäß § 42 UVgO der Ausschluss des Angebotes von der Wertung erfolgen.

Refernzen

Der Bieter muss dem Auftraggeber unter der Anlage 05b „Refernzen“ mindestens drei Referenzen nachweisen. Für jede Referenz müssen Angaben zum Namen des Auftraggebers, Leistungsort, Reinigungsfläche, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Telefonnummer des Ansprechpartners und Zeitraum der Auftragsausführung bzw. Beginn der Vertragslaufzeit erfolgen.

Leistungssicherung und Leistungskontrolle

Zur Sicherstellung der Leistungserbringung ist ein Gespräch pro Quartal (möglichst persönlich oder telefonisch) zwischen dem Auftraggeber (Kontaktdaten siehe Punkt 1.8) und dem Objektverantwortlichen vorgesehen, um aktuelle Gegebenheiten zu besprechen und eventuell auftretende Probleme zu lösen. Sollte ein erhöhter Gesprächsbedarf bestehen, sind weitere Besprechungen ggf. vor Ort durch den Auftragsnehmer wahrzunehmen. Der Objektverantwortliche ist in Anlage 08 – „Profil Objetverantwortlicher“ schriftlich zu benennen.

Des Weiteren behält sich der Auftraggeber vor, unangekündigte, verdachtslose, stichprobenartige Kontrollen der Reinigung vorzunehmen. Im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems verpflichtet sich der Auftragnehmer regelmäßige Kontrollen der Reinigungsleistung und des Reinigungsverfahrens durchzuführen. Eine Darstellung der Qualitätssicherung (inklusive Beschwerdemanagement und Umgang mit Minder-/Schlechtleistung) ist bereits im Rahmen der Wertung der Qualitätskriterien (siehe Punkt 2.5) in den Angebotsunterlagen darzulegen. Die Maßnahmen der Qualitätssicherung sind im weiteren Verlauf in Rücksprache mit dem Auftragnehmer auf den konkreten Auftrag anzupassen. Im Falle einer Minder- oder Schlechtleistung wird diese vom Auftraggeber dokumentiert und im Rahmen der bestehenden regelmäßigen Kontakte mit dem Objektverantwortlichen besprochen. Weitere Schritte gemäß den ergänzenden Vertragsbedingungen behält sich der Auftraggeber vor.

Objektbesichtigung

Es ist verpflichtend, die Räumlichkeiten vor Ort vor Abgabe eines Angebots zu besichtigten.

Bitte melden Sie sich hierfür bei Frau Susanne Altmeyer SSC20, Tel.: 0228 14 4814 oder Herrn Sven Engels SSC20-1a, Tel.: 0228 14 5338.

Bitte bringen Sie im Falle einer Besichtigung den Nachweis (Anlage 08a – „Teilnahmebestätigung Besichtigung“) aus den Ausschreibungsunterlagen mit. Der entsprechende Nachweis ist nach der Objektbesichtigung vom Auftraggeber gegenzeichnen zu lassen.

Die Objektbesichtigung kann entfallen, wenn das Objekt bekannt ist. Hierfür ist eine entsprechende Erklärung beizufügen und durch den Ansprechpartner vor Ort zu bestätigen.

Hinweise

Der Auftraggeber behält sich vor, Reinigungshäufigkeiten, ggf. Reinigungsflächen und das Leistungsverzeichnis den Bedürfnissen entsprechend zu ändern. Der damit verbundene Auftragswert bedarf einer neuen, schriftlichen Vereinbarung. Sollte der Platz für die geforderten Angaben nicht ausreichen, sind gesonderte Anlagen beizulegen. Diese müssen fortlaufend nummeriert, mit dem vollständigen Firmennamen und Anschrift versehen sein sowie eindeutig dem jeweiligen Punkt im Leistungsverzeichnis zugeordnet werden können.

Besonderheiten

Die Toiletten im Erdgeschoss Haus 4 und Haus 7 sind aufgrund der Außenwirkung (Gästebereich) zweimal täglich (8:00 Uhr, 12:00 Uhr) zu reinigen.

Bei Organisationsveränderungen innerhalb der Bundesnetzagentur bleibt es dem Auftraggeber vorbehalten, Änderungen z.B. bezüglich der Anpassung von Reinigungszyklen vorzunehmen. Die Änderungen werden spätestens einen Monat im Voraus bekanntgegeben.

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