Hausordnung der Hochschule Bochum
§ 1 Geltungsbereich (1) Die Hausordnung gilt für alle Gebäude, baulichen Anlagen, Außenanlagen und Grundstücke sowie den virtuellen Raum der Hochschule Bochum. (2) Die Hochschule umfasst den Zentralcampus, den Gesundheitscampus und den Campus Heiligenhaus.
(3) Der virtuelle Raum umfasst alle digitalen Dienste und Plattformen, die im Zusammenhang mit Lehre, Forschung und Verwaltung genutzt werden.
(4) Die Hausordnung gilt für alle Mitglieder, Angehörigen sowie sonstige Personen, die sich im Geltungsbereich aufhalten oder digitale Angebote der Hochschule nutzen. (5) Die nachfolgenden Regelungen sollen dazu dienen, das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Interesse eines geordneten Hochschulbetriebes näher auszugestalten.
§ 2 Hausrecht (1) Die Präsidentin oder der Präsident hat das Hausrecht. (2) Die Präsidentin oder der Präsident kann die Ausübung des Hausrechts im Einzelfall auch auf andere Mitglieder oder Angehörige der Hochschule übertragen.
(3) Bei allen Hochschulveranstaltungen gilt das Hausrecht auf die für die Hochschulveranstaltung verantwortliche Person (z.B. die verantwortliche Lehrkraft oder die zuständige Labor- oder Werkstattleitung) als übertragen. (4) Das Hausrecht erstreckt sich ausdrücklich auch auf den virtuellen Raum. (5) Den Anordnungen der zur Ausübung des Hausrechts befugten Personen ist Folge zu leisten.
§ 3 Öffnungszeiten
(1) Die Öffnungszeiten der unterschiedlichen Gebäude werden durch Aushang oder auf den Internetseiten der Hochschule bekannt gegeben. (2) Außerhalb der Öffnungszeiten sind Gebäude verschlossen zu halten. (3) Der Aufenthalt außerhalb der Öffnungszeiten ist nur mit berechtigtem Anlass zulässig und dem Pfortendienst anzuzeigen. (4) Personen haben sich auf Verlangen auszuweisen. (5) Unberechtigte Personen können des Geländes verwiesen werden.
§ 4 Nutzung der Gebäude und Räume
(1) Die Gebäude, ihre Räume und die Einrichtungsgegenstände dürfen grundsätzlich nur für Zwecke der Hochschule Bochum in Anspruch genommen werden. (2) Ausnahmen hiervon müssen genehmigt werden. (3) Hierfür ist entsprechend der Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung von Räumen und Einrichtungen eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. (4) Veranstaltungen, die der Aufgabenerfüllung der Hochschule Bochum dienen, haben Vorrang vor Veranstaltungen mit anderer Zielsetzung.
(5) Alle Veranstaltungen und Aktionen in den Gebäuden oder auf dem Gelände der Hochschule Bochum außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten sind rechtzeitig anzuzeigen und die Vorgaben einzuhalten. (6) Räume sind nach Nutzung ordnungsgemäß zu verlassen. (7) Bauliche Veränderungen an den Gebäuden und Räumen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem zuständigen Dezernat vorgenommen werden.
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§ 5 Sicherheit und Ordnung
(1) Alle Personen haben sich so zu verhalten, dass Sicherheit, Ordnung und der Hochschulbetrieb nicht beeinträchtigt werden. (2) Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. (3) Gefährdungen sind zu vermeiden (4) Schäden und Störungen sind unverzüglich zu melden. (5) Feuerlöscheinrichtungen und Alarmsysteme dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden. (6) Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist untersagt. (7) Zur Sicherung der Diensträume und deren Einrichtung sind die Türen und Fenster beim Verlassen der Räume zu verschließen. Weiterhin sind die Beleuchtung und die elektrisch betriebenen Geräte, soweit betriebsbedingt möglich, auszuschalten. (8) Flucht- und Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten. (9) Das Übernachten, Betteln oder Hausieren ist untersagt. (10) Die Nutzung der Gebäude durch hochschulfremde Personen als Aufenthaltsort ist unzulässig. (11) Die Benutzung von Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards, Rollern, Fahrrädern usw. ist in den Hochschulgebäuden nicht zulässig. (12) Zur Vermeidung von Diebstählen sind persönliche Wertgegenstände unter Verschluss zu halten. Für abhanden gekommene Geldbeträge und Wertsachen übernimmt die Hochschule Bochum keine Haftung. (13) Das Mitführen von Tieren, ausgenommen von Assistenzhunden, ist nicht gestattet. (14) Die ergänzenden Bestimmungen der Hochschule Bochum, wie die Brandschutzordnung, die Verkehrs- und Parkordnung, die Schlüsseldienstanweisung sowie die Dienstanweisung zur Verhütung von Diebstählen etc. bleiben unberührt. (15) Es gelten ergänzend: (16) die Brandschutzordnung (17) die Regelungen zum Arbeitsschutz
§ 6 Sauberkeit und Umwelt
(1) Alle Bereiche sind sauber zu halten. (2) Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
§7 Speisen und Getränke
(1) Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
§ 8 Rauchverbot
(2) In allen Gebäuden gilt ein Rauchverbot (einschließlich E-Zigaretten). (3) Rauchen ist nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
§ 9 Genehmigungspflichtige Betätigung
(1) Genehmigungspflichtig sind insbesondere: (2) Verkaufs- und Informationsstände (3) Werbung und Verteilung von Materialien (4) Veranstaltungen Dritter (5) Film-, Foto- und Tonaufnahmen (6) Aushänge sind nur an vorgesehenen Flächen zulässig. (7) Es gilt ergänzend die Plakatierungsrichtlinie.
§10 Unzulässige Handlungen
Untersagt sind insbesondere: 2
(1) Gefährdung von Sicherheit und Ordnung (2) Störung des Hochschulbetriebs (3) diskriminierende oder extremistische Äußerungen (4) missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen
§11 Fahrzeuge und Verkehr
(1) Fahrräder sind außerhalb der Gebäude abzustellen. (2) Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Flächen geparkt werden. (3) Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig entfernt werden. (4) Es gilt ergänzend die Parkordnung.
§12 Datenschutz und Verhalten im virtuellen Raum
(1) Für die Nutzung digitaler Dienste der Hochschule gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der hochschulinternen Datenschutzregelungen. (2) Personenbezogene Daten dürfen nur im erforderlichen Umfang verarbeitet und nicht unbefugt weitergegeben werden. (3) In digitalen Lehr- und Arbeitsumgebungen ist ein respektvoller und störungsfreier Umgang sicherzustellen. (4) Bild-, Ton- und Videoaufnahmen (einschließlich Screenshots) von Lehrveranstaltungen oder sonstigen digitalen Formaten sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller betroffenen Personen zulässig. (5) Die Weitergabe oder Veröffentlichung solcher Aufnahmen ohne Einwilligung ist unzulässig. (6) Vertrauliche Informationen dürfen nicht unbefugt verbreitet werden. (7) Verstöße können zum Ausschluss von digitalen Angeboten führen.
§13 Schlüssel und Zutrittssysteme
(1) Schlüssel und Zugangssysteme werden ausschließlich durch das zuständige Dezernat vergeben. (2) Eine Weitergabe ist unzulässig. (3) Verluste sind unverzüglich zu melden. (4) Es gilt ergänzend die Schlüsselordnung
§14 Fundsachen
(1) Fundsachen sind beim zuständigen Dezernat abzugeben und werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
§ 15 Verstöße gegen die Hausordnung
(1) Die Präsidentin oder der Präsident entscheidet, ob in schweren Fällen ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot ausgesprochen wird. (2) Zuständig für die Entgegennahme von Mitteilungen über Verstöße gegen die Hausordnung ist die Hochschulverwaltung. (3) Der Antrag auf strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.
§ 16 Inkrafttreten
(1) Die Hausordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen in Kraft.
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Ergänzende Regelwerke, es gelten ergänzend insbesondere:
Brandschutzordnung Arbeitsschutzregelungen Parkordnung Plakatierungsrichtlinie Datenschutzregelungen der Hochschule
Wichtige Telefonnummern:
Leitwarte der Ruhr Universität Bochum 0234 322 3333
Zentralcampus: Infopunkt/ Wachdienst: 0234 36186 9999 0234 36186 9998
Gesundheitscampus: Infopunkt/Wachdienst: 0234 36186 9997 Fa. Spie: 0234 36186 4333
CVH: Infopunkt/Wachdienst: 02056 5848 7770 0234 36186 9996
Arbeitssicherheit (Stabstelle): 0234 36186 9939
Leitung Dezernat 8: 0234 36186 1180 Technisches und Infrastrukturelles Gebäude-Management (Dezernat 8): 0234 36186 1182
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