4.16 Eigenerklaerung Unternehmensinformationen.pdf

Gebäudereinigung einschließlich Unterhalts-, Sonder- und Glasreinigung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärung Unternehmensinformationen

Eigenerklärung Unternehmensinformationen

Vergabenummer:

Leistung:

Erklärung zur Nationalität der wirtschaftlich Berechtigten

Angaben zur Nationalität des wirtschaftlich Berechtigten (gilt nicht für börsennotierte Unternehmen):

Nachfolgend werden die wirtschaftlich Berechtigten der/ des Bieters/-in inklusive ihrer Nationalität aufgeführt:

Name Funktion Nationalität

Erläuterung:

Gemäß der nationalen Ausgestaltung des europäischen Veröffentlichungsstandards eForms sind öffentliche Auftraggeber gemäß den Regelungen des Geldwäschegesetzes verpflichtet, die Nationalität aller wirtschaftlich berechtigten Personen der am Ausschreibungsverfahren teilnehmenden Unternehmen zu erfassen und im Rahmen der späteren Bekanntmachung vergebener Aufträge mitzuteilen, mit Ausnahme von börsennotierten Unternehmen.

Bei der Ermittlung der wirtschaftlich berechtigten Personen sind mindestens die folgenden Punkte zu beachten:

 Wirtschaftlich Berechtigte/r ist man ab einem Anteil von 25 % an der Gesellschaft.

 Unterschreiten sämtliche Anteilseigner/innen diese Grenze (Streubesitz), oder können die wirtschaftlich Berechtigten aus anderen Gründen nicht bestimmt werden, so ist zu ermitteln, ob ein/e „wahrer“ wirtschaftlich Berechtigte/r existiert, beispielsweise durch eine Stimmrechtsvereinbarung.

 Verläuft diese Prüfung ergebnislos oder existieren keine „wahren“ wirtschaftlich Berechtigten, so sind ein/ eine oder mehrere „fiktiv“ wirtschaftlich Berechtigte/r zu ermitteln, bei dem/ der/ denen es sich um die/ den gesetzlichen Vertreter/in, den geschäftsführenden Gesellschafter oder die/ den Partner/in des Vertragspartners handeln kann.

Näheres erfahren Sie unter:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/ZMV/Transparenzregister/Transparenzre gister_FAQ.pdf?__blob=publicationFile&v=38

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Eigenerklärung Unternehmensinformationen

Nationale Identifikationsnummer

Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts- Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten “keine Angabe“ eingetragen werden.1

Angabe der Nationalen Identifikationsnummer:

Nummer:

Art:

Erklärung zur Unternehmensgröße (KMU)

Angaben zur Einordnung des Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zur Erhebung von statistischen Daten nach der Vergabestatistikverordnung:

Mein/unser Unternehmen gilt als KMU (bei Bietergemeinschaft bitte für das federführende Unternehmen angeben):

Ja

Nein

Erläuterung:

Die Definitionen sind angelehnt an Artikel 2 des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG (Amtsblatt der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003). Informationen zur Berechnung der Beschäftigtenzahlen bzw. der finanziellen Schwellenwerte sind unmittelbar der v. g. Empfehlung zu entnehmen.

  • Kleinstunternehmen (weniger als zehn Personen und Jahresumsatz/-bilanz weniger als 2 Mio. Euro)

  • Kleines Unternehmen (weniger als 50 Personen und Jahresumsatz/-bilanz weniger als 10 Mio. Euro)

  • Mittleres Unternehmen (weniger als 250 Personen und Jahresumsatz weniger als 50 Mio. Euro bzw. Jahresbilanzsummer weniger als 43 Mio. Euro)

Ort, Datum, Firma, Unterschrift 2

1 Die Hinweise wurden in Anlehnung an die deutsche eForms-Spezifikation zur Nationalen Identifikationsnummer erstellt.

2 Nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist.

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