6-070_BVBs_EW-ÖA2026-41-480-02.docx

Gebäudeautomation und Austausch der Beleuchtung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 17:00 (Europe/Berlin)

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Elbe Werkstätten GmbH

EW-ÖA/2026-41-480/02

Baumaßnahme

Anpassung Gebäudeautomation Klasse B nach GEG

Angebot für

KG 480 Gebäudeautomation

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).

1 Objekt-, Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1)

Für die Objekt-, Bauüberwachung ist ausschließlich die von der Auftraggeberin benannte Person zuständig.

Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

[x] Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt Amplius Energieberatungs- und Planungsbüro PartG mbB

Diese/r hat       als Architekt/Ingenieur mit der Wahrnehmung beauftragt.

[ ] Die für die Objekt-/Bauüberwachung zuständige Person wird mit der Auftragserteilung bekannt gegeben.

2 Ausführungsfristen (§ 5)

2.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen

[ ] am 15.11.2026 (Datum).

[ ] spätestens am       (Datum).

[ ] unverzüglich nach Erteilung des Auftrages.

[ ] nach gesonderter schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin, die spätestens       Werktage nach der Auftragserteilung erfolgt.

Hinweis: Gesonderte Aufforderung ist stets bei Veröffentlichung im HmbTG vorzunehmen, siehe Ziffer 7.5 VV-Bau.

[ ]       .

[ ] spätestens       Werktage nach Aufforderung. Späteste Aufforderung erfolgt am:       (Datum).

2.2 Die Leistung ist fertig zu stellen

[ ] spätestens am 30.03.2027 (Datum).

[ ] innerhalb von       Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung.

[ ]       .

[ ] spätestens       Werktage nach      .

2.3 Einzelfristen

[ ] Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung

  •       = spätestens       Werktage nach

  •       = spätestens            (Datum)

[ ] Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort

  •       = spätestens       Werktage nach

  •       = spätestens            (Datum)

[ ] Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen

  •       =            Kalendertage

  •       = von       bis       (Datum)

Verbindliche Vertragsfristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind die vorstehenden Fristen für den Ausführungsbeginn (2.1) und die Fertigstellung (2.2) sowie die folgenden Einzelfristen:

2.4 Die Auftraggeberin behält sich vor, vorstehend nicht datierte Zeitpunkte (Beginn und Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen) im Zuschlagsschreiben datumsmäßig festzulegen.

  1. Vertragsstrafe bei Fristüberschreitung (§ 11 Abs. 1)

Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat der Auftragnehmer gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag des Verzugs folgende Vertragsstrafe zu zahlen:

3.1 Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung       EUR (netto)/Werktag

3.2 Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung

  •             EUR (netto)/Werktag

3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort

  •             EUR (netto)/Werktag

3.4 Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen

  •             EUR (netto)/Kalendertag

3.5 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt       Prozent der Auftragssumme (netto) begrenzt.

Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt fünf Prozent der Auftragssumme (netto) begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

Hinweis: Zur Höhe der Vertragsstrafe wegen Fristüberschreitung siehe Ziffer 6.12.2 VV-Bau.

4 Beschleunigungsvergütung

[ ] Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird gem. § 9a (EU) VOB/A vereinbart.

4.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen

  •             EUR (netto) / Kalendertag

  •             EUR (netto) / Kalendertag

  •             EUR (netto) / Kalendertag

4.2 Die Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt fünf Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt.

5 Mängelansprüche

Als Verjährungsfristen für Mängelansprüche

[x] gelten die Fristen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ansonsten des § 13 Abs. 4 VOB/B.

[ ] gelten für folgende Leistungen die folgenden Fristen:

für       =       Jahre

für       =       Jahre

Hinweis: Die Frist darf max. fünf Jahre betragen, siehe Ziffern 6.12.4 und 7.13 VV-Bau.

6 Abrechnung mit IT-Anlagen

Führt der Auftragnehmer die Abrechnung mit IT-Anlagen durch, gelten folgende Bedingungen:

    1. Für die Anwendung der „Sammlung REB“ ist deren Stand       maßgebend.

6.2 Die Auftraggeberin beabsichtigt,

  • alle Berechnungen mit IT-Anlagen zu prüfen, die der Auftragnehmer mit IT-Anlagen aufgestellt hat und

  • folgende REB-VB nicht anzuwenden:

6.3 Der Auftragnehmer darf bei der Aufstellung der Abrechnung

  • folgende IT-Programme nicht verwenden:

  • folgende Rechenstelle nicht einsetzen:

6.4 Die Datenträger für die Prüfberechnung

[ ] sind vom Auftragnehmer als Doppel der von ihm für die Leistungsberechnung verwendeten Datenträger zu liefern; IT-spezifische Einzelheiten der Datenträger:

[ ] werden von der Auftraggeberin selbst erstellt.

7 Rechnungen (§ 14)

7.1 Alle Rechnungen sind bei Amplius Energieberatungs- und Planungsbüro PartG mbB 1-fach und zugleich

bei      -fach einzureichen.

Weitere Rechnungsempfänger kann die Auftraggeberin bei der Zuschlagserteilung vorgeben.

7.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach/1-fach einzureichen.

Alle Rechnungen (einschließlich etwaiger Anlagen, z.B. Stundennachweise) sind stets unter Angabe des Betreffs „PSP-Element; Sachkonto; Mittelbindungsnummer: “ einzureichen.

Die Rechnungen sind zu senden an:

Behörde:

Dienststelle:       Leitzeichen:

22222 Hamburg.

Die Kasse.Hamburg verarbeitet aktuell sowohl PDF-Rechnungen per E-Mail als auch Rechnungen nach den Standards ZUGFeRD und XRechnung.

Seit dem 1.1.2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen in dem Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Direktaufträge. Informationen zum elektronischen Rechnungsversand stehen unter https://www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung zur Verfügung.

Die Behörden, Ämter und Landesbetriebe der Freien und Hansestadt Hamburg verwenden unterschiedliche Leitweg-IDs, die bei der Rechnungsstellung über XRechnung anzugeben sind. Die einschlägige Leitweg-ID (bei mehreren Zahlungsschuldnern, z.B. bei Rahmenverträgen unterschiedliche Leitwege IDs im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufs) wird auf dem jeweiligen Zuschlagsschreiben mitgeteilt.

8 Zahlung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1)

Die Frist für die Prüfung der Schlussrechnung und die Fälligkeit der Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B

[x] beträgt 30 Kalendertage.

[ ] wird aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung auf 60 Kalendertage verlängert.

Hinweis: Zum Begründungerfordernis bei Fristverlängerung siehe Ziffer 7.16 VV-Bau.

9 Sicherheitsleistung (§ 17)

9.1 Der Auftragnehmer hat Sicherheit nach Nr. 8 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) zu leisten, soweit in Nr. 9.2 keine abweichende Vereinbarung getroffen ist.

Hinweis: Soll eine von den ZVB (Anlage 6-060) abweichende Sicherheitsleistung vereinbart werden, ist Nr. 9.2 anzukreuzen.

9.2 [ ] Bei Aufträgen der Freien und Hansestadt Hamburg gilt abweichend von Nr. 8.1 ZVB (Anlage 6-060):

Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von       Prozent der Netto-Auftragssumme.

Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Netto-Auftragssumme bzw. der festgestellten Abrechnungssumme (inkl. USt)

[x] bei Bauaufträgen ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (Regelfall).

[ ] ausnahmsweise unabhängig von der Höhe der Auftragssumme.

Sind festgestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich die Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung.

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

10.1 Lohnänderungen

[x] werden nicht berücksichtigt

[ ] werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Lohngleitklausel (Anlage 6-120) berücksichtigt.

Hinweis: Der Vordruck Lohngleitklausel (Anlage 6-120) ist beizufügen.

10.2 Führung von Bautageberichten

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beiträge zum Bautagebuch in Form von Stunden- und Wochenberichten zu

liefern. Anzugeben sind: immer: Arbeitszeit, Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte und Geräte, erbrachte Leistung.

Bearbeiterhinweis: Weitere Bedingungen sind zu nummerieren. Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: „Keine“ und der Rest ist so zu sperren, dass keine Eintragungen vorgenommen werden können.

10.3 Stoffpreisänderungen

[x] werden nicht berücksichtigt

[ ] werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) berücksichtigt.

Hinweis: Der Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) ist beizufügen.

10.4 Alle Rechnungen müssen standortbezogen erfolgen, auch innerhalb eines Loses. In den Rechnungen müssen die Auftragsnummer und der Name des Auftraggebers, die genaue Baustellen-Anschrift und das Fertigstellungsdatum genannt sein. Alle Positionen der Rechnung müssen mit Preisen versehen sein. . Es ist jeweils ein getrenntes Aufmaß anzufertigen.

..........

.........

11 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen

Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gilt Nr. 10 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)(Anlage 6-060). Darüber hinaus gelten allein folgende Maßgaben:

11.1 Die vorliegende Rahmenvereinbarung ist eine Rahmenvereinbarung für die Zeit vom       bis      .

11.2 Zur Erteilung von Einzelaufträgen ist/sind folgende Stelle(n) berechtigt:

[ ]

[ ]

11.3 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrags sehr geringen Umfangs bis zu einem Nettowert von       Euro wird eine zusätzliche Aufwandpauschale von       Euro (netto) gezahlt, sofern die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammen durchgeführt werden kann.

11.4 Alle Rechnungen sind bei Amplius Energieberatungs- und Planungsbüro PartG mbB 1 -fach und zugleich

bei       -fach einzureichen.

Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach/     -fach einzureichen.

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