UW_Sicherheitsbelehrung Fremdfirmen_20241127_141608.pdf

Gebäudeautomation und Austausch der Beleuchtung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 17:00 (Europe/Berlin)

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Sicherheits- und Verhaltensregeln für Fremdpersonal

Diese Fremdfirmeneinweisung ist Vertragsbestandteil und somit verbindlich.

Bevor Sie die Arbeit innerhalb unseres Unternehmens aufnehmen, informieren Sie sich über die Vorschriften, die für ihre Arbeiten maßgeblich sind. Dies gilt insbesondere für die Beachtung und Einhaltung aller Vorschriften des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes. Sie sind verpflichtet, die nachfolgenden betriebsinternen Regelungen des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes (Untersagungen, Abfallentsorgungsrichtlinien etc.) zu beachten und ggf. deren Befolgung durch die von Ihnen eingesetzten Mitarbeiter zu überwachen und sicherzustellen.

Gemäß des Arbeitsschutzgesetzes haben Sie zur Verhütung von Arbeitsunfällen Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und im Übrigen, den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutzvorschriften, Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt.

Vor dem Betreten des Unternehmens am Empfang anmelden und Ansprechpartner benennen, anschließend beim zuständigen Mitarbeiter anmelden. Beim Verlassen des Unternehmens hat sich der Fremdfirmenmitarbeiter täglich wieder abzumelden.

 Der Aufenthalt auf dem Firmengelände und in den Gebäuden ist nur nach unserer Aufforderung bzw. Genehmigung gestattet und auf die zugewiesenen Arbeitsbereiche, sanitäre Einrichtungen, Pausenräume und notwendige Wegstrecken beschränkt

 Jede Störung und Gefährdung bei der Ausführung von Arbeiten ist dem Auftragsverantwortlichen unverzüglich zu melden.

 Die Arbeitsstelle ist ständig in einem ordentlichen Zustand zu halten und nach Abschluss der Arbeiten aufgeräumt zu verlassen.

 Soweit bei bestimmten Arbeiten das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung notwendig oder vorgeschrieben ist, muss die Fremdfirma diese ihren Mitarbeitern in ausreichender Menge zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, diese persönlichen Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen.

 Im Unternehmen gilt absolutes Rauchverbot, Ausnahme ausgewiesene Raucherzonen. Während der Arbeitszeit gilt absolutes Alkoholverbot.

 Die Benutzung und Bedienung von Betriebsmitteln der Elbe-Werkstätten GmbH darf nur nach Genehmigung erfolgen.

 Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.

 Alle für die Auftragserfüllung notwendigen Arbeits- und Betriebsmittel müssen deren Vorschriften entsprechen und dürfen nur in vorgeschriebener Weise benutzt werden.

EW-Fremdfirmenbelehrung Version 12/2024 www.elbe-werkstaetten.de.de Seite 2/2

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 Die Lagerung und der Einsatz von Gefahrenstoffen ist vorher anzuzeigen (Sicherheitsdatenblatt). Für den Umgang mit Gefahrenstoffen finden das Chemikaliengesetz und die Gefahrenstoffverordnung Anwendung.

 Abfälle und Verpackungen muss der Auftragnehmer entsorgen. Fallen bei den Arbeiten  Bauschutt- oder Demontageabfälle an, müssen diese fachgerecht entsorgt werden. Sondermüll und Abfälle, deren Entsorgung besonderen Vorschriften unterliegen, müssen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.

 In allen Gebäudebereichen gilt ein Verbot für feuergefährliche Arbeiten wie z.B. Schweißen, Trennen, Brennen und andere Feuerarbeiten, wenn kein entsprechender Erlaubnisschein durch die zuständige Sicherheitsfachkraft oder das Facility Management ausgestellt wurde.

 Flucht- und Rettungswege müssen freigehalten werden. Türen und Tore im Fluchtweg dürfen nicht durch Gegenstände verstellt oder verschlossen werden.

 Schadensereignisse wie beispielsweise Feuer sind, falls keine Gefährdung der eigenen Person besteht, sofort mit vorhandenen Mitteln zu bekämpfen. Sollte dies nicht möglich sein, betätigen Sie sofort den Feueralarm über die Druckknopf-Brandmelder und rufen die Feuerwehr unter der Tel.-Nr.112

 Ertönt der Brand-Alarm-Ton oder erfolgt eine entsprechende Durchsage ist das Gebäude sofort zu verlassen und der Sammelplatz aufzusuchen. Hierbei sind Personen in der Nachbarschaft zu warnen und verletzten oder behinderten Personen zu helfen. Die Lage des Sammelplatzes ist den ausgehängten Fluchtwegplänen zu entnehmen.

Ich habe die Sicherheitsregeln gelesen und verstanden:


Datum Firma Name in Druckbuchstaben Unterschrift

EW-Fremdfirmenbelehrung Version 12/2024 www.elbe-werkstaetten.de.de Seite 2/2

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