Datum des Poststempels
Vergabeart: öffentliche Ausschreibung
zur Bekanntmachung vom:
Angebot einzureichen bis (Ablauf Angebotsfrist)
Datum: 09.10.2026 Uhrzeit: 11.00 Uhr
Bindefrist endet am: 23.10.2026
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AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS – VOB –
Baumaßnahme Umrüstung Gebäudeautomation Klasse B GEG Elbe Werkstätten GmbH Hamburg
Vergabe-Nr. EW-ÖA2026-41-480-02
Leistung KG 480
Anlagen:
[x] Hinweisblatt Landesrecht (Anlage 6-000)
[x] Vordruck Eignung (Anlage 6-030)
[x] Vordruck Angebot (Anlage 6-040)
[x] Leistungsbeschreibung
[x] Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050)
[x] Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060)
[x] Besondere Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070)
mit Anlage [ ] Lohngleitklausel (Anlage 6-120) (***Hinweis:***Unzulässig bei Vergabe einer Rahmenvereinbarung.)
[x] Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)
[x] Vordruck Bietergemeinschaft (Anlage 6-110)
[x] Preisermittlungsblatt (Papierversion) [ ] 1 (Angaben zur Kalkulation) (Anlage 6-130)
[x] 2 (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise*) (Anlage 6-131)*
[x] DSGVO-Information, Schiedsgerichtsvertrag, Heisserlaubnisschein Wichtige Informationen für Fremdhandwerker,
Sicherheits- und Verhaltensregeln für Fremdpersonal, Brandschutzverordnung (Südring 38, Klotzenmoorstieg) Eigenerklärung 5. RUS Sanktionspaket
1 Auftraggeberin
Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung/-verzeichnis bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin zu vergeben.
Elbe-Werkstätten GmbH, Nymphenweg 22, 21077 Hamburg
Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung werden zunächst die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ausgewählt. Die spätere Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt durch gesonderten Einzelabruf gegenüber den Vertragspartnern, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch der Vertragspartner besteht.
Hinweis: Bei Baumaßnahmen des Bundes werden die Verträge im Namen und für Rechnung der BRD, vertreten durch die FHH, geschlossen.
2 Auskünfte und Unterlagen
Bei öffentlichen Ausschreibungen und Verfahren mit Teilnahmewettbewerb werden alle Auskünfte und Unterlagen grundsätzlich auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/) elektronisch veröffentlicht.
[ ] Ausnahmsweise wurden folgende Unterlagen dort nicht veröffentlicht:
Sie sind erhältlich bei
Ansprechpartner (Name, Zimmer, Tel., E-Mail) Einsichtnahme von … bis … (Tag/Uhrzeit)
- Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).
- Nachunternehmer
Eine Weitervergabe von Leistungsteilen an Nachunternehmer ist [x] zugelassen.
[ ] nicht zugelassen.
[ ] teilweise zugelassen für
Leistungsteil(e): ....................................................
Ist der Nachunternehmereinsatz zugelassen, sind die ausgefüllten Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) abzugeben:
- bei Eignungsleihe durch den Nachunternehmer (§ 6d EU VOB/A, bzw. im Unterschwellenbereich, sofern ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst ausführt): mit dem Angebot (Anlage 6-040) zusammen mit dem Vordruck Eignung (Anlage 6-030).
- ohne Eignungsleihe: mit dem Angebot (Anlage 6-040) oder binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforderung der Vergabestelle (siehe dazu nachstehend Ziff. 5.1 oder 5.2).
Für den Nachunternehmereinsatz gelten der Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) und die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101).
- Nachweise, Angaben, Unterlagen
5.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind als Bestandteil des Angebotes (Anlage 6-040) mit einzureichen:
Hinweis: Diese Vorgaben gelten nicht bei Verfahren mit einem vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb,
weil diese Nachweise/Angaben/Unterlagen dort bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen waren.
Vordruck Angebot (Anlage 6-040)
Hinweis:
- Wird das Angebot in Papierform abgegeben, sind Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters erforderlich.
- Wird das Angebot in Textform (§ 126b BGB) elektronisch über das eVergabe-System abgegeben, ist der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben.
- Ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, muss wie vorgegeben signiert werden.
Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn:
- ein schriftliches Angebot nicht unterschrieben ist;
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht an der vorgegebenen Stelle in Textform angegeben ist;
- ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert ist.
[x] Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit den Eigenerklärungen über die Eignung, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Ausführungsbedingungen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG.
Hinweis: Bei einer Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b EU Abs. 1 VOB/A). Sie ersetzt die Angaben in Nummer 1 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030); bei Verwendung der EEE sind daher zusätzlich die Angaben in den Nummern 2 und 3 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) zu machen.
[ ] Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU)VOB/A und § 7 HmbVgG.
Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage aller Nachweise / Angaben / Unterlagen des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) bereits mit der Angebotsabgabe oder erst auf gesondertes Verlangen (siehe Nr. 5.2 unten) fordern.
[x] Vordruck Bietergemeinschaft (Anlage 6-110) (falls eine Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt)
[x] Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)
(sofern eine Eignungsleihe über Nachunternehmer erfolgt: siehe oben Nr. 4)
[ ] Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des Bieters
[x] Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters
[ ] Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121)
[x] Vordruck Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket –RUS-Sanktionen (Anlage 6-031)
[ ]
5.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
[x] Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eigenerklärungen über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG.
Hinweis: Bei Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) auch die Nachweise / Angaben / Unterlagen für den Eignungsleiher.
Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Unterlagen gemäß § 6a (EU) VOB/A ihre PQ-Nummer im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) angeben (bei Oberschwellenvergaben auch die Eintragungsnummer eines gleichwertigen Verzeichnisses anderer EU-Mitgliedstaaten; § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).
***Hinweis:***Die Vergabestelle kann die Vorlage der Nachweise / Angaben / Unterlagen bereits mit Angebotsabgabe (Nr. 5.1 oben) oder erst auf gesondertes Verlangen (z.B. von Bietern der engeren Wahl) fordern.
[ ] Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlagen 6-101) (sofern Nachunternehmereinsatz zugelassen: siehe oben Nr. 4)
Hinweis: Bei einer Eignungsleihe über Nachunternehmer gilt aber Nr. 5.1 oben.
[ ] Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des/der Nachunternehmer(s)
[ ] Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters
[x] Urkalkulation– des Bieters
[x] Urkalkulation– des/der Nachunternehmer(s)
[ ] Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem
„Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.
[x] Schiedgerichtvertrag
[ ]
5.3 Nachforderung von fehlenden/unvollständigen Unterlagen:
[ ] Gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A werden keine Unterlagen oder Preisangaben nachgefordert.
6 Aufteilung in Lose
[ ] nein
[x] ja, Angebote sind möglich [x] für ein Los
[x] für mehrere Lose
[ ] für alle Lose (alle Lose sind anzubieten)
Näheres (z.B. Aufteilung und Anzahl der Lose, ggf. Einschränkungen) siehe Leistungsbeschreibung.
Hinweis: Zum Gebot der Losaufteilung siehe Ziffer 6.6 VV-Bau.
7 Nebenangebote sind
[x] nicht zugelassen.
Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung bzw. bei der Leistungserbringung aufgrund Einzelabrufs
aus einer Rahmenvereinbarung sind Nebenangebote nicht zugelassen.
[ ] zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2.
***Hinweis:***Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Nebenangeboten siehe Ziffer 6.11.1 VV-Bau.
[ ] nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2.
[ ] unter Geltung der zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2 nur zugelassen für:
[ ] Sonstige formale Einreichungsvoraussetzungen:
Die Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
[ ] Wegen des größeren Umfangs wird auf die Mindestanforderungen in der Baubeschreibung verwiesen.
Hinsichtlich der Einzelheiten von Nebenangeboten gelten im Übrigen die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).
8 Abgabe von Angeboten
[ ] Es werden [ ] nur / [ ] auch Angebote in Papierform akzeptiert.
[x] Sofern das Vergabeverfahren elektronisch über das Vergabemanagementsystem „e-Vergabe“ durchgeführt wird, werden [x] nur / [ ] auch elektronische Angebote in folgender Form akzeptiert:
[ ] mit fortgeschrittener elektronischer Signatur
[ ] mit qualifizierter elektronischer Signatur
[x] in Textform nach § 126b BGB
Will ein Bieter kein Angebot abgeben, möge er die Vergabestelle bitte baldmöglichst darüber unterrichten (entfällt bei öffentlicher Ausschreibung/Teilnahmeverfahren/offenem Verfahren).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen und das Angebot muss die geforderte Form wahren.
Bei Angeboten in Textform gem. § 126b BGB ist auf dem Vordruck Angebot (Anlage 6-040) der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist der beigefügte Vordruck Angebot (Anlage 6-040) ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist
[ ] an die Vergabestelle zu senden;
[ ] an zu senden;
[ ] am Ort des Öffnungstermins (Anschrift, Zimmer-Nr.) abzugeben.
Der Umschlag ist außen mit anliegendem Kennzettel zu versehen. Name/Firma und Anschrift des Bieters sowie Vergabeverfahren sind darauf genau anzugeben (Baumaßnahme, Vergabenummer und Leistung wie oben).
Stellt die Vergabestelle Daten der Ausschreibung im digitalem GAEB-Format (D83 oder X83) zur Verfügung, soll der Bieter das Leistungsverzeichnis im gleichen digitalem GAEB-Format (D84 oder X84) einreichen. Sollte die hierfür erforderliche Software-Ausstattung nicht zur Verfügung stehen, kann das Programm mit dem Namen „Offerte L“ kostenfrei von der Internetseite „https://www.hamburg.de/bsw/bsw-ausschreibungen“ heruntergeladen werden.
Sind Angebote in Papierform zugelassen, gelten elektronische Dateien als Arbeitsmittel: Etwaige Abweichungen von der Papierfassung sind in letzterer zu kennzeichnen, die im Zweifelsfall verbindlich ist. Sind nur elektronische Angebote über das e-Vergabe-System „eVergabe von Healy Hudson“ zugelassen, sind die elektronischen Angebotsdaten verbindlich. Zur Registrierung in der „eVergabe“ siehe die Hinweise auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/).
Der Bieter ist für die Aktualität seiner verwendeten Software allein verantwortlich, siehe Nr. 3.2 Teilnahmebedingungen (TNB (Anlage 6-050)).
9 Angebotswertung
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das nach den Kriterien und Gewichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach folgenden Regelungen:
Hinweis: Für die Angebotswertung reiner Hauptangebote sind die Zuschlagskriterien in 9.1 oder 9.2 maßgebend.
Sind Nebenangebote in Nr. 7 zugelassen, gelten für die Angebotswertung von Haupt- und Nebenangebot
gleichermaßen die Zuschlagskriterien in 9.2.
9.1 [x] Preis (alleiniges Zuschlagskriterium)
Hinweis: Der Preis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt.
Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus-/Malus-Regelungen, Gleitklauseln.
9.2 Mehrere Zuschlagskriterien für die Wertung von Hauptangeboten und ggf. zugelassenen Nebenangeboten
gemäß nachfolgender Gewichtung:
[ ] Preis Gewichtung %
[ ] Weitere Kriterien [ ] Gewichtung %
[ ] Gewichtung %
[ ] Gewichtung %
_____________________________
Summe: 100 %
Beim Kriterium sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- Beim Kriterium werden folgende Unterkriterien mit der jeweiligen Gewichtung berücksichtigt:
[ ] Gewichtung %
[ ] Gewichtung %
____________________________________________________________
Summe: 100 %
Ist nichts anderes angegeben, gelten die Unterkriterien für das Gesamtangebot.
Bei zusammengefasster Fachlosvergabe gelten die Unterkriterien für folgende Leistungsteile:
Leistungsteil: %
Leistungsteil: %
Summe: 100 %
10 Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten
[ ] zugelassen.
[x] nicht zugelassen.
Hinweis: § 14 (EU) Abs. 1 Satz 1 VOB/A ist zu beachten.
Mit dem Öffnungstermin beginnt die Bindefrist, bis zu deren Ablauf der Bieter an sein Angebot gebunden ist.
11 Nachprüfungsstellen
11.1 Nationale (unterschwellige) Vergaben:
[x] Beschwerdestelle (Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A):
Elbe-Werkstätten GmbH, Meiendorfer Mühlenweg 119, 22159 Hamburg
11.2 Nationale (unterschwellige) Vergaben bei Zuordnung zum 20 %-Kontingent (§ 3 Nr. 9 VgV):
[ ] Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A):
11.3 Europaweite (oberschwellige) Vergaben:
[ ] Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A):
12 Sonstiges
13 Instandhaltung
***Hinweis:***Nr. 13 entfällt bei Nichtbedarf (vgl. Ziffer 6.10.5 VV-Bau).
13.1 Gegenstand dieses Angebots sind neben den Herstellungsleistungen auch die Leistungen nach DIN 31051 zur
[ ] Inspektion
[ ] Wartung
[ ] Instandsetzung
[ ]
13.2 Beigefügt ist der Vordruck Instandhaltungsvertrag (Anlage 6-170).
Dabei handelt es sich um ein Vertragsformular für den zu schließenden Instandhaltungsvertrag, in dem die Vergabestellte den Leistungsumfang (§ 2), die Leistungszeit (§ 3), die Laufzeit (§ 8) und die Schlussbestimmungen (§ 9) vorgegeben hat. Die so bestimmten Leistungen sind ohne Änderungen anzubieten. Der Bieter trägt nur die Vergütung (§ 4) und ggf. die zur Lohngleitung geforderten Angaben (§ 5) in das Vertragsformular ein.
13.3 Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (auch der Angebotsteil Herstellung) ausgeschlossen.