Anlage_Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer.docm

Gebäudeautomation für Gebäude 1271 der Biochemie

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 07:11 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Verpflichtungserklärung

„anderer Unternehmen“

(Unteraufträge)

VergabenummerKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Bezeichnung des AuftragsKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Firmenname „anderes Unternehmen“Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Name des Bieters oder Name des bevollmächtigten Mitgliedes der Bietergemeinschaft (soweit zutreffend)Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Art und Umfang der durch das „andere Unternehmen“ zu erbringende Leistungen

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

  1. Ich / Wir erkläre(n), dass
  • keine Person, deren Verhalten[1] mein / unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen meinem / unserem Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach[2]:
  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandats­trägern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahr-nehmung),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
  • mein / unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein / unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nach­ gekommen ist, dass ich / wir mich / uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
  1. Ich/ Wir erkläre(n), dass
  • mein / unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen - insbesondere auch nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Aufenthaltsgesetz, dem Mindest­lohngesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - verstoßen hat,
  • mein / unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenz­ verfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und seine Tätigkeit auch nicht eingestellt hat,
  • mein / unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens [3] infrage gestellt wird,
  • mein / unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  • kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die öffentliche Auftraggeberin tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
  • mein / unser Unternehmen nicht bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war oder dass dadurch keine Wettbewerbsverzerrung resultiert,
  • mein / unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und - dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  • mein / unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
  • mein / unser Unternehmen nicht versucht hat oder versuchen wird, die Entscheidungs­findung der öffentlichen Auftraggeberin in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die das Unternehmen unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
  • mein / unser Unternehmen keine irreführenden oder unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren abgegeben hat oder abgeben wird.

Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, die vorstehenden Erklärungen zu 1. bis 2. sowie die Erklärung bzgl. des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch von Unter­auftrag­nehmern (Nachunternehmern) zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.

Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Ich / Wir erkläre(n), dass ich / wir meine (n) / unsere(n) Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz oder satzungsmäßigen Sitz im Inland habe(n) und in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftige(n), wobei im Ausland entsandte Arbeitnehmer nicht erfasst sind.

[ ] Ja [ ] Nein (Sofern „Nein“ erklärt wird, sind keine weiteren Angaben erforderlich.)

Ich / Wir erkläre(n), dass kein Ausschlussgrund gemäß § 22 LkSG in Verbindung mit § 24 LkSG und § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt.

[ ] Ja

[ ] Nein (Sofern „Nein“ erklärt wird, liegen die Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB liegen bei.)

Hinweis:

Sofern Sie sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Maßnahmen getroffen haben, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs ver­pflichtet haben, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung beizufügen.

Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Artikel 5k

Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs­bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

  1. russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
  2. juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
  3. natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

Ich erkläre/ Wir erklären, dass keine der o. g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf mich/ uns sowie meine/ unsere, für diese(n) Auftrag/ Konzession, eingesetzten Lieferanten oder Unterauftragnehmern zutreffen. Des Weiteren verpflichte(n) ich mich / wir uns, auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vorzunehmen (z. B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o. g. Ausschlussgründe verstoßen.

Ich bin mir/ Wir sind uns bewusst, dass eine falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen

  • den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zur Folge hat und
  • nach Vertragsschluss die Auftraggeberin zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und
  • Ordnungswidrigkeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach dem Außenwirtschaftsrecht nach sich ziehen kann.

Vertraulichkeit / Geheimschutz

Mit Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung bestätige / n ich / wir, dass alle im Verfahren involvierten Personen auch über das Vergabeverfahren hinaus, der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Dies gilt insbesondere für die mir / uns überlassenen Informationen/ Daten.

Ich / Wir werde / n dafür Sorge tragen, dass alle im Verfahren involvierten Personen sich an die Verschwiegenheitspflicht halten werden.

Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den oben genannten Bieter / die oben genannte Bietergemeinschaft diesem / dieser mit den Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) unseres Unternehmens für die Dauer der Vertragsdurchführung uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen und die benannten Teilleistungen selbst auszuführen.

Die weiteren notwendigen Unterlagen betreffend unseres Unternehmens haben wir beigefügt. Diese umfassen:

  • Ein aktueller Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungs­behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben.

Ort Datum

Unterschrift des „anderen Unternehmens“

Hinweis:

Statt der Unterschrift lassen wir auch alternativ das Bestätigungsschreiben des „anderen Unternehmens“ zu. Bitte füllen Sie dennoch das restliche Formular aus.

  1. Das Verhalten einer rechtskräftigen verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
  2. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
  3. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung