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VHB Formular 312/322 10/2018 wichtige Hinweise zur Einreichung der Angebote
Wichtige Hinweise zur Einreichung der Angebote
- Elektronische Einreichung
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über die Vergabeplattform
https://www.deutsche-evergabe.de
einzureichen.
Sie benötigen kein Signaturschlüssel oder Siegel. Für die Einreichung ist Textform nach § 126b BGB über eine Internetverbindung ausreichend.
Sämtliche Informationen über das Verfahren sind auf der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen und die Kommunikation).
Das Hochladen des Angebotes und Bestandteile ist nur bis zum Ablauf der in derAuftragsbekanntma- chung bzw. dem Anschreiben genannten Angebotsfrist möglich.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel sind nicht auszufüllen, es sei denn es wird ausdrücklich gefordert.
Sie brauchen die Unterschriftsfelder in der Kalkulationsdatei nicht ausdrucken und unterschrei- ben. Es ist nur der Name des Erklärenden elektronisch einzutragen. Benennen Sie die Dateien der einzureichenden Unterlagen nicht um und verbin- den diese auch nicht zu einer Datei.
Formblätter, deren Inhalt auf Sie nicht zutrifft, z.B. Erklärung Bietergemeinschaft, brauchen Sie auch nicht einreichen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Etwaige Erklärungen Dritter (bspw. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Bietergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:
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Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
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Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
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Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bieter übersandt hat.
E twaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Angebots sind bis zum Ende der oben genannten Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.
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- Allgemeiner Hinweis zu den Vergabeunterlagen
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht
Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Verga- beunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunter- lagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüberhinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf vonUnterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
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