[Seite 1]
VHB Formular 312a_322a EU 01/2020 Information DSGVO
Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)
| Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: | Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Kaiserstraße 12 76131 Karlsruhe Deutschland Tel.: +49 721 608-0 Fax: +49 721 608-44290 E-Mail:info@kit.edu |
|---|---|
| Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten: | Karlsruher Institut für Technologie (KIT) "Die Datenschutzbeauftragte" Kaiserstraße 12 76131 Karlsruhe Deutschland E-Mail:datenschutzbeauftragte@kit.edu |
| Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: | a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bzw. Interessensbestätigung/-bekundung nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. |
| Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten | Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Diese beträgt grundsätzlich 5Jahre nach Ablauf des letztenBeschaffungsvorfalls. Längere Fristen blei- ben imEinzelfall unberührt. |
| Empfänger von personenbezogenen Daten | Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder diese gesetzlich zugelassen ist: |
1
[Seite 2]
VHB Formular 312a_322a EU 01/2020 Information DSGVO
| Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz mel- det die Vergabestelle der zentralen Informations- stelle/Vergaberegister solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlos- sen wurden oder bei denen wegen geringfügi- ger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzich- tet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bie- ters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne U msatzsteuer wird der Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, bei der Register- behörde abfragen, ob Eintragungen zu diesem ge- speichert sind. N ach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Ange- bots und über den frühesten Zeitpunkt desVer- tragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keineInformati- on über die Ablehnung ihrer Bewerbungzur Ver- fügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bie- ter ergangen ist. Eine gleichlautende Bestimmung ist in § 62 Abs. 2 VgV jedoch auf Verlangen des Bewerbers/Bieters enthalten. Nach § 39 VgV wird spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt. Hierin wir der Name des erfolgreichen Bieters veröffentlicht. | |
|---|---|
| Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten | Diese Rechte ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 DSGVO. Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung). |
2
[Seite 3]
VHB Formular 312a_322a EU01/ 2020 Information DSGVO
| Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch Ein Recht auf Widerspruch steht dem Bewerber/ Bieter bei Datenverarbeitungen, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind, nicht zu (s. a. Rechtsgrundlage für die Verar- beitung). | |
|---|---|
| Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: | Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: D ie Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de Etwaige Beschwerden sind an die v. g. Behörde zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. |
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens in den Fällen des § 36 VGV (Unterauftragsvergabe), §§ 42 ff. VGV (Eignung) und § 58 Abs. 2 Nr. 2 VGV (Zuschlagskriterium) VgV ausdrücklich geregelt ist.
3