28) Ordnungs- und Kontrollbestimmungen für AN.pdf

Gebäude- und Fensterreinigung für Forschungs- und Universitätsbereiche

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Ordnungs- und Kontrollbestimmungen

für Auftragnehmer und ihre Erfüllungsgehilfen auf dem KIT-Campus Nord

• mindestens zwei Arbeitstage vor Aufnahme der Arbeiten

  1. Geltungsbereich, Vorschriften bei Arbeits- oder Baustellen von kurzer Dauer. 1.1 Diese Ordnungs- und Kontrollbestimmungen gelten für Auf- Vor der Errichtung von Arbeits- oder Baustellen, die den Ver- tragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen, die auf dem Cam- kehrsbereich des Betriebsgeländes beeinträchtigen können, pus Nord des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) tätig sind Maßnahmen zur Verkehrssicherung nach einem Regel- werden. plan zwischen der Dienstleistungseinheit Planen und Bauen, 1.2. Neben diesen Bestimmungen gelten Abteilung Bauprojekte (BP) und der Campussicherheit abzu- • die Allgemeinen Sicherheitsregelung KIT-Campus Nord, stimmen, die von den Fremdfirmen umzusetzen sind. • die Baustellenordnung Campus Nord. Soweit in besonderen Fällen 1.2. Die Allgemeine Sicherheitsregelung und die Baustellenord- • die Maßnahmen des Regelplanes zur Verkehrssicherung nung können über die Dienstleistungseinheit Einkauf, Ver- nicht ausreichen oder kauf und Materialwirtschaft (EVM) bezogen werden bzw. in • zusätzliche den Verkehr lenkende Maßnahmen erforder- der Anmeldung oder bei der Lieferzufahrt eingesehen wer- lich sind, den. werden in Abstimmung mit der Campussicherheit die Ver-
  2. Betriebsausweise kehrssicherungspläne gesondert erstellt. Arbeiten auf der Ar- beits- oder Baustelle dürfen erst begonnen werden, nach- 2.1. Das Betreten des Campus Nord ist nur mit einem gültigen dem die Campussicherheit den vorgelegten Verkehrssiche- Besucherausweis, Warendurchlassschein oder Betriebsaus- rungsplänen schriftlich zugestimmt hat. weis des KIT gestattet. Diese können nur nach Vorlage eines gültigen Personaldokumentes bei der Anmeldung oder der 3.7. Bagger und Kräne mit Raupenbändern oder Vollgummireifen Lieferzufahrt ausgestellt werden. dürfen auf den befestigten Straßen des Campus Nord nur mit einem Spezialfahrzeug befördert werden. 2.2. Ein Betriebsausweis des KIT wird ausgestellt, sofern der Auf- tragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen längerfristig tätig 4. Ein- und Ausfuhr von Geräten und Materialien werden. Der Betriebsausweis ist Eigentum des KIT. Er wird 4.1 Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen unterliegen kostenlos ausgestellt und ist nicht übertragbar. Ausweis- der üblichen Ein- und Ausgangskontrolle im Campus Nord. missbrauch kann mit einem Zutrittsverbot zum Campus Nord Auf Aufforderung haben sie mitgeführte Behältnisse vorzu- geahndet werden. zeigen und zu öffnen. 2.3. Damit dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen 4.2. Zur klaren Unterscheidung zwischen dem Eigentum des Auf- durch das Ausstellen der Betriebsausweise des KIT keine tragnehmers und dem des KIT wird davon ausgegangen, Wartezeiten entstehen, soll der Auftragnehmer nach Erhalt dass alle am Campus Nord befindlichen Werkzeuge, Geräte, des Auftrages, spätestens jedoch zwei Arbeitstage vor Be- Rüstzeug, Leitern, Verkehrszeichen und sonstige Baugeräte ginn der Arbeitsausführung, der Anmeldung einen von der Eigentum des KIT sind. Für Materialien oder Geräte, die zur zuständigen Fachabteilung des KIT auf dem Campus Nord Auftragserfüllung in den Campus Nord eingeführt oder aus- bestätigten Ausweisantrag vorlegen. Die Ausweisanträge geführt werden, hat der Auftragnehmer im Zweifelsfalle den sind bei der Anmeldung erhältlich. Eigentumsnachweis zu erbringen. Die Ein- bzw. Ausfuhr er- 2.4. Der Verlust eines Betriebsausweises ist der Anmeldung un- folgt grundsätzlich über die Lieferzufahrt (Bau 234). Diese ist verzüglich zu melden. Ersatz erfolgt gegen Kostenerstattung an Arbeitstagen von 7:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 7:00 bis von € 25,00. Abgelaufene Betriebsausweise und Betriebs- 13:00 Uhr geöffnet, in der Zeit von 12.00 bis 13.00 Uhr ge- ausweise ausgeschiedener Arbeitnehmer des Auftragneh- schlossen, eine Ausfuhr über das Haupttor ist möglich. Ein- mers oder seiner Erfüllungsgehilfen sind bei der Anmeldung bzw. Ausfuhr zu anderen Zeiten oder über andere Zufahrten unverzüglich zurückzugeben. Für jeden nicht zurückgegebe- bedürfen der Absprache mit der Campussicherheit. nen Betriebsausweis werden dem Auftragnehmer € 25,00 4.3. Geräte und Materialien, die in einem Kontrollbereich im berechnet. Der Auftragnehmer haftet für alle dem KIT durch Sinne der Strahlenschutzverordnung verwendet wurden, un- die Nichtablieferung von Betriebsausweisen entstehenden terliegen einer Ausgangskontrolle durch den Strahlenschutz. Schäden. 4.4. Das KIT ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob der Auf-
  3. Straßenverkehr am Campus Nord tragnehmer bzw. sein Erfüllungsgehilfe zur Verwendung und 3.1. Am Campus Nord gelten die Bestimmungen der Straßenver- Ausfuhr der in seinem Besitz befindlichen Materialien und kehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung Geräte befugt ist. Bestehen begründete Zweifel, kann die entsprechend. Campussicherheit bis zur Klärung der Befugnis die Ausfuhr verweigern bzw. die betroffenen Gegenstände in Verwah- 3.2. Am Campus Nord gilt, sofern durch Verkehrszeichen nicht rung nehmen. anderweitig eingeschränkt, die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. 4.5. Materialien, Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Schutzkleidung und andere Gegenstände des KIT dürfen nur mit einem Ver- 3.3. Weisungen und Zeichen der zur Verkehrsregelung einge- sandschein aus dem Campus Nord ausgeführt werden. Der setzten durch Dienstkleidung erkenntlichen Mitarbeiter der Versandschein wird vom Hauptlager ausgestellt. Campussicherheit (SUM-CSI) haben Vorrang vor den allge- meinen Verkehrsregelungen und den durch Verkehrsschil- 5. Sicherheitsmaßnahmen, Unfallverhütung der angezeigten örtlichen Sonderregelungen. 5.1. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller für die Sicher- 3.4. Verstöße gegen die Verkehrsregeln können mit einem Ein- heit der Auftragsdurchführung bestehenden gesetzlichen, fahrverbot für den betroffenen Kraftfahrer geahndet werden. polizeilichen und behördlichen Vorschriften bzw. Unfallver- 3.5. Auf dem Campus Nord eingesetzte Kraftfahrzeuge des Auf- hütungsvorschriften verantwortlich. Er haftet für sämtliche tragnehmers bzw. seiner Erfüllungsgehilfen müssen haft- aus Verstößen gegen die vorgenannten Vorschriften oder pflichtversichert sein. Bei Benutzung der Straßen auf dem gegen diese Ordnungs- und Kontrollbestimmungen dem KIT Campus Nord ist zusätzlich eine amtliche Zulassung der entstehenden Schäden und Aufwendungen. Kraftfahrzeuge erforderlich. 5.2. Anordnungen des KIT, insbesondere über Sicherheitsmaß- 3.6. Die Einrichtung von Arbeits- oder Baustellen, die den Ver- nahmen, haben der Auftragnehmer und seine Erfüllungsge- kehrsbereich des Campus Nord beeinträchtigen können, hilfen zu befolgen. muss bei der Campussicherheit angemeldet werden, 5.3. Die vom Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen ein- • mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Arbeiten bei gesetzten Fahrzeuge und Arbeitsgeräte müssen sich in ein- Arbeits- oder Baustellen von längerer Dauer, wandfreiem technischen Zustand befinden.

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5.4. Für Arbeiten in Strahlenschutzbereichen ist für den Auftrag- In Waldgebieten darf nicht geraucht werden. nehmer und seine Erfüllungsgehilfen im Regelfall eine strah- 5.8. Für bauseits anfallende Abfälle ist das KIT Abfallerzeuger lenschutzrechtliche Genehmigung nach § 25 Strahlen- und damit entsorgungspflichtig. Die Entsorgung erfolgt über schutzgesetz erforderlich. Aus dieser folgt, dass vor Arbeits- das Abfallmanagement (FM-GM-VEA-AM). aufnahme zwischen dem KIT und dem Auftragnehmer eine 5.9. Bei innerbetrieblichen Transporten von Gefahrgütern sind vertragliche Regelung (Abgrenzungsvertrag) über organisa- die Bestimmungen der GGVSEB/ADR einzuhalten. Die Aus- torische und administrative Maßnahmen zur Gewährleistung fuhr von Gefahrgütern, bei denen das KIT Versender bzw. des Strahlenschutzes der tätigen Personen geschlossen Verlader ist, darf nur über die Verantwortlichen bei der Ma- werden muss, und dass die Personen einen Strahlenpass terialwirtschaft oder dem Abfallmanagement erfolgen. Der besitzen müssen. Vor dem erstmaligen Betreten von Kon- Versand radioaktiver Stoffe als Gefahrgut darf nur über die trollbereichen und Bereichen, in denen mit offenen radioak- Beförderungsleitstelle des Strahlenschutzes (SUM-ST-Ü) er- tiven Stoffen umgegangen wird, ist der Strahlenpass bei der folgen. Strahlenpassstelle (Bau 123) vorzulegen. Die zugewiesene Schutzkleidung und die Dosimeter sind gewissenhaft zu be- 5.10. Für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (insbes. nutzen und pfleglich zu behandeln. Zuständig hierfür ist Si- Lagern, Abfüllen und Verwenden) sind ausreichend dimensi- cherheit und Umwelt (SUM). onierte Auffangwannen vorzusehen. Zapfhähne von Behält- nissen sind gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Die Vor- 5.5. Unfälle oder Ereignisse, bei denen Personen- oder Sach- schriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind schaden entstanden ist oder bei denen eine Umweltgefähr- einzuhalten. dung nicht ausgeschlossen werden kann, sind unverzüglich der Alarmzentrale (Notruf 3333) zu melden. 6. Sonstige Ordnungs- und Kontrollbestimmungen 5.6. Bei Räumungsalarm haben sich alle Mitarbeiter des Auf- 6.1 Fremdfirmenangehörige und Mitarbeiter sonstiger Auftrag- tragnehmers bzw. seiner Erfüllungsgehilfen an folgenden nehmer dürfen außerhalb der regulären Arbeitszeit das Ge- Punkten zu sammeln, sofern ihnen keine eigenen Fahrzeuge lände und die Gebäude des Campus Nord nur betreten, zur Verfügung stehen: wenn dringliche Arbeiten ausgeführt werden müssen, diese Südbereich: FTU Sammelplatz (Bau 0101) vom Facility Management (FM) bzw. vom zuständigen Ge- bäudeverantwortlichen genehmigt sowie rechtzeitig bei der Nordbereich: Wache Nord (Bau 1600) Campussicherheit schriftlich angemeldet wurden. 5.7. Alle Feuerarbeiten und Arbeiten, bei denen explosive Gas- Anmeldeberechtigt sind: Luft-Gemische entstehen können, dürfen erst nach Vorlie- gen einer Arbeitserlaubnis (Erlaubnisschein) durchgeführt a) Organisationeinheiten des KIT-Campus Nord, werden. b) nicht zum KIT gehörende Einrichtungen auf dem Ge- Hierunter fallen insbesondere folgende Arbeiten: lände des Campus Nord, die Aufträge vergeben haben, • Schweiß-, Brenn-, Löt-, Schneid-, Auftau- und Trennarbei- c) in dringenden Fällen die jeweilige Fremdfirmenbaulei- ten, tung bzw. deren Bauleiter. • Arbeiten mit offener Flamme, Befreit von der Genehmigung und Anmeldung bei Arbeiten • Betreiben von Bitumenkochern, außerhalb der regulären Arbeitszeit sind Mieter von Gebäu- • Schleifen und Farbspritzen außerhalb von hierfür geeigne- den oder Räumen auf dem Gelände des KIT-Campus Nord. ten Werkstätten, Die Mieter müssen einen Ausweis mit zusätzlicher Berechti- • Benutzen nicht explosionsgeschützter Apparate und Ge- gung zum Zugang außerhalb der regulären Arbeitszeit besit- räte sowie Funken erzeugender Werkzeuge in Ex-Berei- zen. Diese Zugangsberechtigung ist personenbezogen und chen, nicht übertragbar. Sie wird mit dem Betriebsausweis bean- • Aufbringen von brennbaren Isolier- und Farbanstrichen, tragt. Auftragnehmer der Mieter gelten in diesem Sinne nicht • Durchführung von Fußbodenklebearbeiten, als unbeschränkt zugangsberechtigt. • Reinigungsarbeiten mit brennbaren Lösungsmitteln. Gesetzliche oder behördliche Anmeldepflichten bleiben da- Die Ausstellung des Erlaubnisscheines erfolgt durch die von unberührt. Dienstleistungseinheit Planen und Bauen, Abteilung Baupro- 6.2. Den Arbeitskräften des Auftragnehmers bzw. seiner Erfül- jekte (BP) oder den jeweiligen Betriebsbeauftragten. lungsgehilfen ist das Betreten von und der Aufenthalt in Räu- Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass men und Betriebsstellen nur aufgrund der dort zu verrichten- den Arbeiten gestattet. • die Arbeiten erst begonnen werden, nachdem die Freigabe vom zuständigen Betriebsbeauftragten erfolgt ist, 6.3. Die Ausführung von Arbeiten jeglicher Art innerhalb des • die betrieblichen Auflagen und die zusätzlichen Sicher- Campus Nord durch den Auftragnehmer oder dessen Erfül- lungsgehilfen, die nicht zur Erfüllung des vom KIT erteilten heitsmaßnahmen beachtet und eingehalten werden, • Beginn und Ende der Arbeit täglich und Arbeitsunterbre- Auftrages notwendig sind, ist nur mit besonderer Genehmi- gung des KIT gestattet. Insbesondere dürfen der Auftragneh- chungen von mehr als 15 Minuten sofort dem zuständigen mer und seine Erfüllungsgehilfen nicht mit Waren Handel Betriebsbeauftragten gemeldet werden, treiben oder Aufträge hierfür annehmen, Schriften verteilen, • beim Auftreten von unvorhergesehenen Ereignissen die Werbung betreiben, Versammlungen abhalten oder Samm- Arbeit sofort eingestellt wird und eine Meldung an den zu- lungen durchführen. Das Mitbringen von Waffen und Tieren ständigen Betriebsbeauftragten erfolgt. ist verboten. Arbeiten in der Nähe von Rauchmeldern, bei denen durch 6.4. Materialien, die im Rahmen eines Auftrags angefallen sind Feinstaub, Rauch o. ä. Feuerfehlalarm ausgelöst werden und weiterverwendet werden können, dürfen nur von EVM kann, sind der örtlichen Bauleitung und der Organisations- oder dem Abfallmanagement an Dritte abgegeben werden. einheit bzw. der Alarmzentrale (Tel. 3333) zu melden. 6.5. Das Fotografieren und Filmen am Campus Nord bedarf der Das KIT überwacht die Einhaltung dieser Bestimmungen. vorherigen Genehmigung durch die Pressestelle (SEK-GK). Bei festgestellten Verstößen hat der Auftragnehmer den ord- nungsgemäßen Zustand auf eigene Kosten herzustellen. 6.6. Aus Sicherheitsgründen kann das KIT jederzeit bestimmte Arbeitnehmer des Auftragnehmers bzw. Erfüllungsgehilfen - Wird ein Eingreifen der internen Sicherheitsorgane erforder- ohne Angabe von Gründen - vom Zutritt zum Campus Nord lich, so hat der Auftragnehmer hierfür 50,00 € zu entrichten, oder zu einzelnen Bereichen ausschließen. soweit ihm nicht höhere Aufwendungen anzulasten sind.

Stand 2021, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

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