29) Sonderleistungen Anforderungen und Bemerkungen für Los 1-3.pdf

Gebäude- und Fensterreinigung für Forschungs- und Universitätsbereiche

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 09:55 (Europe/Berlin)

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Sonderleistungen der Lose und Anforderungen und Bemerkungen für die Lose 01 bis 03 Einleitung Das Karlsruher Institut für Technologie ist für die Gebäudereinigung der eigenen Einrichtungen zuständig. Die folgenden Sonderleistungen sind neben der regelmäßigen Unterhaltsreinigung zusätzlich zu erbringen. Diese werden in den jeweiligen Anlagen, bezeichnet als Anlage 2 Kalkulationsunterlage KIT gesondert dargestellt und kalkuliert. Jede zu erbringenden Leistungen ist je Los erfasst und in der Kalkulationsunterlage mit den Parametern • Sonderleistungsart • Stunden pro Tag • Intervall pro Jahr • Stundenverrechnungssatz (SVS) gegliedert.

Nach Eintragung der Kalkulationsdaten in die übersandten Excel-Datenblätter durch den Bieter werden automatisch die Preise für die Sonderleistungen der jeweiligen Losübersichten bereits berücksichtigt in einer Summe ausgewiesen. Pro Los wird ein freigestellter Vorarbeiter 8 Stunden täglich eingesetzt und gemäß Reinigungskalkulation gesondert vergütet. Damit während der gesamten Kern- Reinigungszeit ein Ansprechpartner für den AG vor Ort ist, sind die Restzeiten mit einem mitarbeitenden Vorarbeiter abzudecken.

Beschreibung der Sonderleistungen für die Unterhaltsreinigung allgemein:

  1. Freigestellter Objektleiter Zur regelmäßigen Kontrolle der Leistungen, Betreuungsaufgaben oder Steuerung der Mitarbeiter ist eine Anwesenheit eines Objektleiters erforderlich. Die Objektleiterin gilt als direkte Ansprechpartner/in für die KIT-Verantwortlichen. Die Präsenzzeiten sind gesondert mit dem AG abzusprechen. Folgende Aufgaben müssen unter anderem erbracht werden: • Regelmäßige Absprache mit dem AG • Optimierung von Revieren der einzelnen Mitarbeiter • Regelmäßige Durchführung von Schulungen, insbesondere in der Arbeitssicherheit und Einsatz von Reinigungsmittel, Dosierung sowie Anwendung von Reinigungstechnik u. w. • Einweisung der Mitarbeiter in die Sicherheitsdatenblätter der zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel • Besprechung und Umsetzung der Nutzeranforderungen (regelmäßige Jour Fix Gespräche) • Bewachung und Steuerung von Eigenkontrollen, wird die Leistung gemäß der geforderten Leistungsbeschreibung erbracht • Stichprobenhafte Eigenkontrollen • Regelmäßig durchzuführende Qualitätskontrollen mittels Qualitätsmesssystem und regelmäßige Vorlage der Auswertungen beim AG • Bewachung und Steuerung der Reklamationen

Die geforderte Stundenanzahl ist in der Kalkulationsunterlage abgefragt.

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Die oben genannten Leistungspunkte sind keine abschließende Aufzählung. Im Vertragszeitraum können weitere Leistungen anfallen.

  1. Freigestellter Vorarbeiter Zusätzlich ist die Anwesenheit eines/er verantwortlichen Vorarbeiters/in erforderlich. Die Präsenzzeiten sind gesondert mit dem AG abzusprechen. Das Stundenvolumen ist in der Kalkulationsunterlage dargestellt und entsprechend zu kalkulieren. Für diese Zeit ist der/die Vorarbeiter/in komplett freizustellen.

Folgende Aufgaben müssen unter anderem erbracht werden: • Regelmäßige Absprache mit dem AG • Fachliche und disziplinarische Verantwortung der einzelnen Mitarbeiter • Erhaltung und Verbesserung der Reviere der einzelnen Mitarbeiter • Selbstständiger Einsatz bei akuter unerwarteter Verschmutzung in Absprache mit dem AG • Regelmäßige Durchführung von Schulungen • Abarbeitung oder Steuerung von eingehenden Reklamationen • Unterstützung der Objektleitung • Administrative Tätigkeiten • Auftragsannahme, Koordination und Kontrolle von Grund- und Sonderreinigungsarbeiten, sowie der Unterhaltsreinigung im Früh- und Spätschichtbetrieb

Die oben genannten Leistungspunkte sind keine abschließende Aufzählung. Im Vertragszeitraum können weitere Leistungen anfallen.

Als Qualifikation der eingesetzten Objektleitung, der Vorarbeiter und deren Vertretung erwarten wir eine entsprechende handwerkliche oder technische Ausbildung und Erfahrung. Die geforderten Qualifikationen wie z.B. Fachwirt für Reinigungs‐ und Hygienetechnik, Gesellen- oder Meisterprüfung im Gebäudereinigerhandwerk, geprüfte Objektleiterin FA oder eine vergleichbare Ausbildung sind schriftlich nachzuweisen.

  1. Besonderheiten zu Los 01

Abweichung von der allgemeinen Reinigungszeit: Casino Geb. 0145 (Los 01) Montag - Freitag 6:00 - 20:00 Uhr

Gästehaus des KIT, Reinhold-Frank-Straße 48c, Karlsruhe

Der Gästekreis besteht vorwiegend aus internationalen Gästen, oft mit Familie. Die unterschiedliche Mentalität erfordert oft einen sensiblen und verständnisvollen Umgang.

Die Gäste im Gästehaus sind Selbstversorger.

Das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal muss gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift haben. Darüber hinaus sind für das Gästehaus gute

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Umgangsformen, gepflegte Erscheinung, Zuverlässigkeit, Diskretion (da regelmäßig in die Privatsphäre der Gäste eingetreten wird) notwendig.

Die Leistungserbringer sollten in mindestens einer Fremdsprache, vorzugsweise Englisch, mit den Gästen kommunizieren können.

  1. Besonderheiten zu Los 2 Besondere Hinweise, ergänzende Ordnungs- und Kontrollbestimmungen (gilt nur für Los 02)

Hinweise für Arbeiten in kerntechnischen Anlagen/Kontrollbereichen: Firmen die unter ihrer arbeitsrechtlichen Aufsicht stehende Personen im KIT als beruflich strahlenexponierte Personen beschäftigen, bedürfen einer gültigen Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG.

Die sich aus dem Merkblatt „Beschäftigung von beruflich strahlenexponiertem Fremdfir- menpersonal in Strahlenschutzbereichen des KIT“, in der jeweils gültigen Fassung, erge- benden Bestimmungen sind einzuhalten, ansonsten ist ein Zutritt zum Kontrollbereich nicht gestattet. Ausnahmen sind nicht möglich.

Der AG behält sich vor, Personal zurückzuweisen, das keinen Strahlenpass vorlegen kann oder dessen Ausbildungsstand eine Beschäftigung im Kontrollbereich nicht zulässt.

Die Haftung für durch ein nukleares Ereignis verursachte Schäden richtet sich nach den Bestimmungen des AtG in seiner jeweils geltenden Fassung.

Ordnungs- und Kontrollbestimmungen für die Personalüberprüfung bei Arbeiten in Sicherungsbereichen:

Vom AN ist sicherzustellen, dass nur nach § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüber- prüftes bzw. überprüfbares Personal zur Auftragsabwicklung in Sicherungsbereichen des KIT zum Einsatz kommt.

Für in Sicherungsbereichen zum Einsatz kommendes Personal muss ein Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der zuständigen Stelle des KIT mindestens sechs Wochen vor Arbeitsaufnahme gestellt werden. Voraussetzung für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung ist, dass die/der zu Überprüfende einen Wohnsitz von mindestens fünf Jahren in Deutschland hat ersatzweise kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Land des Wohnsitzes der letzten 5 Jahre vorgelegt werden. Die Anträge müssen deutlich lesbar und korrekt ausgefüllt sein.

Bei Personen aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken kann es zu Verzögerungen hinsichtlich durchzuführender Zuverlässigkeitsüberprüfungen kommen.

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