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Leistungsbeschreibung
(Service Level Agreements, SLA Glas)
Glas- und Rahmenreinigung
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Leistungsbeschreibung Glasreinigung
Inhaltsverzeichnis
- Glas- und Rahmenreinigung ........................................................................................... 2 1.1. Umfang der Leistungen ............................................................................................ 2 1.3. Rahmenreinigung bedeutet:...................................................................................... 3 1.4. Glasflächen .............................................................................................................. 3 1.5. Rahmenflächen ........................................................................................................ 3 1.5.1. Rahmenreinigung (einseitig außen) ................ Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.5.2. Rahmenreinigung (zweiseitig) ....................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.5.3. Rahmenreinigung (vierseitig) ......................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.5.4. Reinigungsflächen ........................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.5.5. Sonstiges .................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
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Leistungsbeschreibung Glasreinigung
- Glas- und Rahmenreinigung Die Glas- und Rahmenreinigung erfolgt einmal jährlich. Die Ausführungszeit für die Glas- und Rahmenreinigung ist von April bis Oktober. Eine jährliche Einweisung nach dem KIT-Fremdfirmeneinweisungsprotokoll hat vor Arbeitsbeginn zu erfolgen.
Der AN hat vor Reinigungsbeginn einen Ablaufplan vorzulegen, aus dem hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt welches Gebäude gereinigt werden soll. Die Ankündigung der Termine erfolgt 14 Tage vor Ausführung bei dem zuständigen Team Reinigung sowie bei dem für das jeweilige Gebäude zuständigen Betriebsbeauftragten / Institutsleiter im GFB.
Der AN erstellt einen Aushang, der die durchzuführenden Arbeiten ankündigt. Dieser Aushang ist fünf Werktage vor Beginn der Arbeiten gut sichtbar an den Eingängen der Gebäude anzubringen. Die Termine für die Ausführung sind verbindlich. Bei Verzögerungen oder Engpässen sind die jeweiligen Betriebsbeauftragten / Institutsleiter rechtzeitig zu informieren.
1.1. Umfang der Leistungen Die Glas- und Rahmenflächen sowie die Fensterbänke innen und außen müssen nach der Reinigung sauber, frei von Schmutz, von Streifen und überflüssiger Feuchtigkeit sein. Pfützenbildung und Tropfnasen durch Reinigungsflotte oder Schmutzwasser sind allgemein zu vermeiden und zu beseitigen. Verschmutzungen, die bei der Reinigung entstehen, sind durch den AN zu seinen Lasten zu entfernen. Der AN hat dies bei seiner Preisgestaltung zu beachten. Nachträgliche Einwendungen können insoweit nicht berücksichtigt werden.
Die Glas- und Rahmenflächen sind vor der Reinigung auf Schäden zu prüfen. Gesprungene und schlecht verkittete Glasflächen/Fenster sowie Beschädigungen von Scharnieren und Schließmechanismen sind dem AG vor Ausführung der Reinigung unverzüglich zu melden.
Tische, Wände, Böden, Heizungen etc. sind vor Verschmutzungen bzw. Schäden, die durch die Ausführung der Glas- und Rahmenreinigung auftreten können, zu schützen. Heizkörper dürfen nicht als Tritt-, Stand- oder Stützfläche genutzt werden. Fensterflügel dürfen in geöffnetem Zustand die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz in ihrer Bewegungsfreiheit nicht behindern und die erforderliche Mindestbreite der Verkehrswege nicht einengen. Je nach örtlichen Gegebenheiten müssen die nicht zu öffnenden Fenster von innen und außen (zweiseitig) mit zulässigen Leitern, Gerüsten, Hubsteigern oder sonstigen Maschinen und Geräten gereinigt werden. Die örtlichen Gegebenheiten sind vorab durch den AN zu prüfen. Absturzsicherungen müssen verwendet werden. Fensterbänke, Heizkörper und dergl. sind in geeigneter Weise gegen Beschmutzung und Beschädigung des Anstrichs zu schützen. Ob die getroffenen Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, unterliegt der Beurteilung durch den Auftraggeber.
Die zu bearbeitenden Flächen der Fenster, Türen und Trennwände wurden nach den Konstruktionsmaßen (lichte Rohbaumaße) einseitig ermittelt. Rahmen, Pfosten und Kämpfer o. ä. wurden übermessen. Für die Bemessung der Reinigungsflächen der Fensterrahmen und Sprossen wird das Fensterflächenmaß zugrunde gelegt.
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Leistungsbeschreibung Glasreinigung
Der AN verpflichtet sich, die Glas- und Rahmenreinigung im Sinne einer qualitätsgesicherten Reinigung (z. B. Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO oder gleichwertiger Qualitätssicherungssysteme) durchzuführen. Die Glas- und Rahmenflächen sind zügig, entsprechend der Größe mit angemessener Anzahl von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zu reinigen.
Reinigung der Glasflächen, Glasbausteine und Fensterrahmen: Die Glas- und Rahmenflächen sind mit zugelassenen Reinigungsmitteln/-utensilien zu reinigen. Festhaftende bzw. nutzungstypische schwer entfernbare Verschmutzungen (z. B. Klebebänder und Reste von Klebebändern, Folien, Aufkleber, Lack- und Farbspuren etc.) sind im geringen Umfang im Vergleich zur Gesamtfläche mit geeigneten Reinigungsmethoden, ohne die Oberfläche zu beschädigen, zu entfernen. Sind besagte Verschmutzungsarten in größerem Umfang vorhanden, sind diese unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Er entscheidet, ob und in welcher Form diese Verschmutzungsarten entfernt werden sollen. Das Reinigungswasser ist regelmäßig zu wechseln. Nach der Reinigung sollen die Glasflächen sauber, wolkenfrei, frei von Schmutz und Streifen sowie von überflüssiger Feuchtigkeit sein.
1.2. Glasflächenreinigung bedeutet: das Reinigen der Glasflächen (auch Kunstglas) auf beiden Seiten.
1.3. Rahmenreinigung bedeutet: das Nassreinigen der Rahmen einschließlich der Wetterschenkel sowie aller Falzseiten der Rahmen, die unmittelbar an die Außenseite der Rahmen angrenzen, von innen und außen. Pfosten-Riegel-Konstruktionen sind als Fensterrahmen anzusehen und von innen und außen mitzureinigen.
1.4. Glasflächen Einfache Fenster (einseitig) • Bei der einseitigen Glasreinigung ist die Fensterscheibe nach Maßgabe der anliegenden Übersicht über Häufigkeit und Umfang der Arbeiten außen bzw. innen ordnungsgemäß zu reinigen. Einfache Fenster (zweiseitig) • Bei der zweiseitigen Glasreinigung ist die Fensterscheibe auf beiden Seiten ordnungsgemäß zu reinigen. Doppelfenster (zweiseitig) • Bei der zweiseitigen Glasreinigung sind die innen- und außenliegenden Glasseiten der Fensterscheiben zu reinigen. Doppelfenster (vierseitig) • Bei der vierseitigen Glasreinigung sind die vier Glasseiten der beiden Fensterscheiben zu reinigen.
1.5. Rahmenflächen 1.5.1. Rahmenreinigung (einseitig außen) Bei der einseitigen Rahmenreinigung (außen) ist die gesamte außenliegende Rahmenfläche einschließlich der Wetterschenkel sowie aller Falzseiten der Rahmen, die unmittelbar an die Außenseite des Rahmens angrenzen, zu reinigen.
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Leistungsbeschreibung Glasreinigung
1.5.2. Rahmenreinigung (zweiseitig) Bei der zweiseitigen Rahmenreinigung sind die außen- und innenliegenden Rahmenseiten einschließlich der Wetterschenkel und der Falzseiten der Rahmen zu reinigen. Bei Doppelfenstern entfällt hierbei die Reinigung zwischen den Fenstern. 1.5.3. Rahmenreinigung (vierseitig) Bei der vierseitigen Rahmenreinigung sind alle Rahmenflächen sowohl innen als auch außen einschließlich aller Wetterschenkel und der Falzseiten der Rahmen zu reinigen. 1.5.4. Reinigungsflächen Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat das Recht, die Reinigungsflächen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. 1.5.5. Sonstiges Die Reinigung ist so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes eingehalten werden. Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden Flächen und auch andere Bauteile sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und Einrichtung nicht beschädigt werden. Nach beendeter Reinigung sind alle bei der Arbeit verursachten Verunreinigungen zu beseitigen und Fenster und Türen zu verschließen. Alle Einrichtungs- und sonstigen Gegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen, abgenommene Scheibengardinen wieder anzubringen. Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind wieder fortzuräumen.
Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind vom Auftragnehmer auf seine Kosten zu stellen.
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