12) Leistungsbeschreibung_KIT_UHR_V4.pdf

Gebäude- und Fensterreinigung für Forschungs- und Universitätsbereiche

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 09:55 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Leistungsbeschreibung

(Service Level Agreements, SLA)

[Seite 2]

Leistungsbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung für die Raumreinigung allgemein: Fehler! Textmarke nicht definiert.

  1. Vorbemerkungen, Kalkulationshinweise ............................................................................. 6 1.1. Standards für den Einsatz von Reinigungsmaschinen in der Unterhaltsreinigung: ....... 8 1.1.1. Reinigung und Pflege textiler Bodenbeläge: .......................................................... 8 1.1.2. Mikroporöse Oberflächenreinigung:..................................................................... 8 1.1.3. Reinigung und Pflege von Hartbodenbelägen: ....................................................... 8 1.2. Verschmutzungen ........................................................................................................ 8 1.2.1. Zu den haftenden Verschmutzungen gehören z.B.: ................................................ 8 1.2.2. Zu den losen aufliegenden Verschmutzungen gehören z.B.: .................................... 8
  2. Definition der Reinigungsarten ......................................................................................... 10 2.1. Bauschlussreinigung / Bauendreinigung .................................................................... 10 2.1.1. Definition: ....................................................................................................... 10 2.1.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 10 2.2. Grundreinigung (Intensivreinigung) ............................................................................ 10 2.2.1. Definition: ....................................................................................................... 10 2.2.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 10 2.2.3. Bemerkungen / Hinweise: ................................................................................. 10 2.3. Einpflege / Grundpflege ............................................................................................. 10 2.3.1. Definition: ....................................................................................................... 10 2.3.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 10 2.3.3. Bemerkungen / Hinweise: ................................................................................. 11 2.4. Unterhaltsreinigung .................................................................................................... 11 2.5. Sonderreinigung ......................................................................................................... 11 2.5.1. Definition: ....................................................................................................... 11 2.5.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 11 2.5.3. Bemerkungen / Hinweise: ................................................................................. 11
  3. Reinigungsmethoden für Fußbodenreinigung ................................................................... 11 3.1. Kehren ....................................................................................................................... 11 3.1.1. Definition: ....................................................................................................... 11 3.1.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 11 3.2. Kehrsaugen................................................................................................................ 11 3.2.1. Definition: ....................................................................................................... 11 3.2.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 11 3.3. Polieren ...................................................................................................................... 12

Seite 1 von 23

[Seite 3]

Leistungsbeschreibung

3.3.1. Definition: ....................................................................................................... 12 3.3.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 12 3.3.3. Bemerkungen / Hinweise: ................................................................................. 12 3.4. Poliersaugen .............................................................................................................. 12 3.4.1. Definition: ....................................................................................................... 12 3.4.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 12 3.4.3. Bemerkungen / Hinweise: ................................................................................. 12 3.5. Cleanern (Spraymethode) .......................................................................................... 12 3.5.1. Definition: ....................................................................................................... 12 3.5.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 12 3.5.3. Bemerkungen / Hinweis: ................................................................................... 12 3.6. Pflegefilmsanierung .................................................................................................... 12 3.6.1. Definition: ....................................................................................................... 12 3.6.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 13 3.6.3. Bemerkungen / Hinweise: ................................................................................. 13 3.7. Feuchtwischen ........................................................................................................... 13 3.7.1. Definition: ....................................................................................................... 13 3.7.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 13 3.7.3. Bemerkungen / Hinweise: ................................................................................. 13 3.8. Nasswischen .............................................................................................................. 13 3.8.1. Definition: ....................................................................................................... 13 3.8.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 13 3.9. Nasswischen einstufig ................................................................................................ 14 3.9.1. Definition: ....................................................................................................... 14 3.9.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 14 3.9.3. Bemerkungen / Hinweise: ................................................................................. 14 3.10. Nasswischen zweistufig ........................................................................................... 14 3.10.1. Definition: ............................................................................................................ 14 3.10.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 14 3.10.3. Bemerkungen / Hinweise: ...................................................................................... 14 3.11. Punktuelles Nasswischen ......................................................................................... 15 3.11.1. Definition: ............................................................................................................ 15 3.11.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 15 3.11.3. Bemerkungen / Hinweise: ...................................................................................... 15 3.12. Nassscheuern .......................................................................................................... 15 3.12.1. Definition: ............................................................................................................ 15 3.12.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 15

Seite 2 von 23

[Seite 4]

Leistungsbeschreibung

3.13. Kalkablagerungen beseitigen ................................................................................... 15 3.13.1. Definition: ............................................................................................................ 15 3.13.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 15 3.13.3. Bemerkungen / Hinweis: ........................................................................................ 15 3.14. Saugen .................................................................................................................... 15 3.14.1. Definition: ............................................................................................................ 15 3.14.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 15 3.14.3. Bemerkungen / Hinweis: ........................................................................................ 15 3.15. Bürstsaugen ............................................................................................................. 16 3.15.1. Definition: ............................................................................................................ 16 3.15.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 16 3.16. Shampoonierung ...................................................................................................... 16 3.16.1. Definition: ............................................................................................................ 16 3.16.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 16 3.16.3. Bemerkungen / Hinweise: ...................................................................................... 16 3.17. Trockenshampoonierung .......................................................................................... 16 3.17.1. Definition: ............................................................................................................ 16 3.17.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 16 3.17.3. Bemerkungen / Hinweise: ...................................................................................... 16 3.18. Sprühextraktion ........................................................................................................ 16 3.18.1. Definition: ............................................................................................................ 16 3.18.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 16 3.18.3. Bemerkungen / Hinweise: ...................................................................................... 16 3.19. Kombination Shampoonierung / Sprühextraktion ..................................................... 17 3.19.1. Definition: ............................................................................................................ 17 3.19.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 17 3.19.3. Bemerkungen / Hinweise: ...................................................................................... 17 3.20. Teppichreinigungspulver ........................................................................................... 17 3.20.1. Definition: ............................................................................................................ 17 3.20.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 17 3.20.3. Bemerkungen / Hinweise: ...................................................................................... 17 3.21. Garnpadreinigung .................................................................................................... 17 3.21.1. Definition: ............................................................................................................ 17 3.21.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 17 3.21.3. Bemerkungen / Hinweise: ...................................................................................... 17 3.22. Fleckenentfernung bei Unterhaltsreinigung .............................................................. 17 3.22.1. Definition: ............................................................................................................ 17

Seite 3 von 23

[Seite 5]

Leistungsbeschreibung

3.22.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 17 3.22.3. Bemerkungen / Hinweise: ...................................................................................... 17 3.23. Fleckentfernung ....................................................................................................... 18 3.23.1. Definition: ............................................................................................................ 18 3.23.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 18 3.23.3. Bemerkungen / Hinweise: ...................................................................................... 18 4. Methoden zur Reinigung von Ausstattung und Einrichtungen ........................................... 18 4.1. Lampenreinigung an Decken und Wänden ................................................................ 18 4.1.1. Definition: ....................................................................................................... 18 4.1.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 18 4.2. Inhalt entleeren und entsorgen ................................................................................... 18 4.2.1. Definition: ....................................................................................................... 18 4.2.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 18 4.3. Inhalt Wiederverwertung zuführen .............................................................................. 18 4.3.1. Definition: ....................................................................................................... 18 4.3.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 18 4.4. Bestückung mit Hygieneartikel ................................................................................... 18 4.4.1. Definition: ....................................................................................................... 18 4.4.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 18 4.4.3. Bemerkungen / Hinweise: ................................................................................. 19 4.5. Entstauben / Spinnweben .......................................................................................... 19 4.5.1. Definition: ....................................................................................................... 19 4.5.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 19 4.6. Feucht reinigen .......................................................................................................... 19 4.6.1. Definition: ....................................................................................................... 19 4.6.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 19 4.7. Nass scheuern ........................................................................................................... 19 4.7.1. Definition: ....................................................................................................... 19 4.7.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 19 4.7.3. Bemerkungen / Hinweise: ................................................................................. 19 4.8. Griffspuren / Spritzer / Flecken entfernen ................................................................... 19 4.8.1. Definition: ....................................................................................................... 19 4.8.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 19 4.9. Hochdruckreinigung ................................................................................................... 20 4.9.1. Definition: ....................................................................................................... 20 4.9.2. Ziel / Ergebnis: ................................................................................................. 20 4.9.3. Bemerkungen / Hinweise: ................................................................................. 20

Seite 4 von 23

[Seite 6]

Leistungsbeschreibung

4.10. Polieren .................................................................................................................... 20 4.10.1. Definition: ............................................................................................................ 20 4.10.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 20 4.11. Pflegend behandeln ................................................................................................. 20 4.11.1. Definition: ............................................................................................................ 20 4.11.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 20 4.12. Desinfizierend reinigen ............................................................................................. 20 4.12.1. Definition: ............................................................................................................ 20 4.12.2. Ziel / Ergebnis: ...................................................................................................... 20 5. Inventar ............................................................................................................................ 20 5.1. Einrichtungsgegenstand ............................................................................................. 20 5.2. sonstige horizontale Oberflächen ............................................................................... 21 5.3. Sanitärobjekte ............................................................................................................ 21 5.4. Fußböden einschließlich Beläge ................................................................................ 21 5.5. Fußmatten ................................................................................................................. 21 6. Zusätzliche Hinweise zur Reinigung in Reinräumen ......................................................... 22 Reinraumtrakt Gebäude 301 ............................................................................................. 22 Reinraumtrakt Gebäude 309 ............................................................................................. 22

Seite 5 von 23

[Seite 7]

Leistungsbeschreibung

Einleitung

Das Karlsruher Institut für Technologie ist für die Gebäudereinigung der eigenen Einrichtungen zuständig. Alle zu reinigenden Flächen sind je Reinigungsgruppe erfasst und in einer Datei mit den Parametern • Raumbuch (Aufmaß) • Leistungswerte je Raumgruppe in m²/STD. • Stundenverrechnungssatz (SVS) gegliedert. Nach Eintragung der Kalkulationsdaten in die übersandten Excel-Datenblätter durch den Bieter werden automatisch die Preise für die Reinigung der jeweiligen Flächen ausgewiesen.

  1. Vorbemerkungen, Leistungsbeschreibung für die Raumreinigung allgemein und Kalkulationshinweise

Die Leistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung (Vorgabe, Turnus und Verfahren) zu erbringen. Für die eingesetzten Produkte sind dem AG die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitung gemäß der Verordnung EG 1272/2008 vorzulegen. Bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten ist insbesondere zu berücksichtigen: • Ausführung im zeitlich vorgegebenen Rahmen, bezogen sowohl auf die Tageszeit als auch auf die entsprechenden Wochentage. • Die Reinigung ist nach aktuellstem Verfahrensstand und schonend unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse auszuführen, sodass nach erfolgter Reinigung ein einwandfrei sauberer und hygienischer Reinigungszustand gegeben ist. • Die Reinigung ist so zu organisieren und auszuführen, dass eine Grundreinigung oder eine Neubeschichtung von Böden – u. a. durch geeignete Wischpflege der Hartböden in Abstimmung auf die jeweils vorliegenden Bodenbeläge und deren Beschichtung / Versiegelung – möglichst lange hinausgeschoben wird sowie ergänzende Reinigungen auf sonstigen Oberflächen nicht erforderlich werden • Sofern beim Auftraggeber ein Hygieneplan vorliegt, ist dieser bei der Leistungserbringung unbedingt einzuhalten. • Die Reinigungsmittelräume sind stets geordnet und sauber zu halten. Die Wischbezüge und Wischlappen sind regelmäßig hygienisch zu reinigen (waschen). • Das Schmutzwasser ist in die dafür vorgesehenen Ausgussbecken zu entleeren und darf nicht in Waschbecken, WC oder Rinnen geschüttet werden. (Auch nicht in den Außenbereich oder die Kanalisation im Außenbereich) • Hartbeläge sind an jedem Reinigungstag gemäß Turnus feucht, soweit erforderlich und geeignet, nass zu reinigen. Haftende Verschmutzungen, wie Begehspuren, Flecken (Speisen, Getränkereste usw.) sind durch Nassreinigung oder Cleanern zu entfernen. Haftende Verschmutzungen sind auch an Tagen, an denen kein 2-stufiges Nasswischen durchgeführt wird, punktuell zu entfernen. Kaugummis sind laufend zu beseitigen. Wachs und Wachspäne dürfen nicht verwendet werden. Für die Pflege der Bodenbeläge sind metallvernetzte Dispersionen ausgeschlossen. • Leicht verrückbare Möbel, wie kleine Sideboards mit Rollen, Rollcontainer, Aktenvernichter oder Kopierer mit Rollen sind bei der Unterhaltsreinigung der Bodenbeläge so zu bewegen, dass keine Rückstände am Boden oder in den Ecken bleiben oder sich gar aufbauen können.

Seite 6 von 23

[Seite 8]

Leistungsbeschreibung

• Liegen entsprechende Pflegeanleitungen von Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen vor, so müssen diese beachtet werden. • Liegen keine Pflegeanleitungen vor, sind die Werkstoffoberflächen so zu reinigen und zu pflegen, dass keine Schäden an diesen durch die Reinigungsarbeiten entstehen; Grundlage bildet der jeweils neueste Stand der Technik. • Neuester Stand der Technik extra mit einbringen. • Maßnahmen des Arbeits- und Umweltschutzes müssen eingehalten werden; AN dürfen geplante Behandlungsmittel im Objekt nur nach erfolgter Freigabe durch den AG einsetzen. Hierfür sind die Sicherheitsdatenblätter inklusive einer aktuellen Liste der geplanten Behandlungsmittel dem AG zur Prüfung vorzulegen. Ggf. erteilt der AG dem AN anschließend eine Freigabe über die Behandlungsmittel. Nicht freigegebene Mittel dürfen am Campus Nord nicht in das Abwassersystem gelangen. Die Beachtung des Umweltschutzes und der Energieeffizienz soll durch geeignete Mittel, vorzugsweise durch Verwendung eines Umweltzeichens, Rechnung getragen werden. • Es dürfen durch Reinigungsarbeiten keine gesundheitlichen Gefahren, z. B. Allergien durch Raumluftbelastung, Gefährdung durch Einschränkung der Begehsicherheit etc. für die Gebäudebenutzer entstehen. • Es dürfen keine Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel zur Anwendung kommen, die

  • Alkylphenolethoxylate (APEO)
  • Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA)
  • chlororganische und chlorabspaltende Verbindungen
  • Thioharnstoff
  • Salpetersäure
  • Benzol, Toluol, Xylol
  • nach der Gefahrstoff-VO und MAK-Liste als sehr giftig, kanzerogen oder mutagen eingestufte Einzelkomponenten enthalten. • Flusssäure darf in der Reinigung nicht eingesetzt werden, der Einsatz ist verboten. • Bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten müssen hygienische Gesichtspunkte berücksichtigt werden; dazu gehört, dass die Oberflächenreinigung mit farblich getrennten Reinigungsutensilien (Eimern, kratzfreien Schwämmen, Reinigungstüchern etc.) ausgeführt wird und zwar wie folgt: • Kategorie A (rot): WC-Becken, Urinale, Fäkalienbecken • Kategorie B (gelb): Waschbecken, Dusch- und Badewannen sowie Wandfliesen • Kategorie C (blau): sonstige Einrichtungsgegenstände • Kategorie D (grün): (Tee-)Küchen • Zur hygienischen Reinigung der Sanitärräume werden – wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde – saure, kalklösende Sanitärreiniger und alkalische Reiniger verwendet. • Pro Revier werden pro Monat bis zu 50 m² durch besondere Umstände verschmutzte Flächen (u. a. Baumaßnahmen) im Rahmen der normalen Unterhaltsreinigung gereinigt und nicht gesondert berechnet. Dies gilt für die Bodenflächen und darauf befindlichen Einrichtungsgegenstände.

Seite 7 von 23

[Seite 9]

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Hinweise zu Bodenhülsen in Turn- und Sporthallen: In Turn- und Sporthallen ist besonders darauf zu achten, ob sich auf den Flächen sogenannte Bodenhülsen befinden. Nach den Reinigungs- und Pflegeanleitungen der Hersteller sind nach jeder Nassreinigung die Deckel der Bodenhülsen aufzunehmen, Wasser- und Putzmittelrückstände von Rahmen und Deckel abzuwischen und bei Bedarf die Hülsen zum Trocknen zu öffnen. Diese Mindest-Maßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Schäden, die durch Nichteinhaltung dieser Vorgaben entstehen, gehen zu Lasten des Dienstleisters. Bei Bedarf hat sich der Auftragnehmer die entsprechenden Reinigungs- und Pflegeanleitungen zu besorgen.

1.1. Standards für den Einsatz von Reinigungsmaschinen in der Unterhaltsreinigung: 1.1.1. Reinigung und Pflege textiler Bodenbeläge: • Es dürfen nur neuwertige Maschinen und Geräte eingesetzt werden • Verwendung von Staubsaugern mit Luftfiltern entsprechend der HEPA-Klasse E10 • Verwendung von geeigneten Maschinen zur Reinigung, Pflege, zwischenzeitlichen und restaurativen (wiederherstellenden) Reinigung von textilen Bodenbelägen • Zur Werterhaltung sind Textilböden, ungeachtet des geschuldeten Reinigungsergebnisses gemäß tabellarischer Aufstellung am Ende dieses Dokuments, einmal wöchentlich ganzflächig zu saugen 1.1.2. Mikroporöse Oberflächenreinigung: • Es dürfen nur neuwertige Maschinen und Geräte eingesetzt werden • grundsätzlich Einsatz von Mikrofasertechnologie • Verwendung eines tensidfreien Feinsteinzeugreinigers 1.1.3. Reinigung und Pflege von Hartbodenbelägen: • Es dürfen nur neuwertige Maschinen und Geräte eingesetzt werden • Sofern haftende Verschmutzungen (insbesondere in den Sanitärräumen, Personalaufenthaltsräumen, Verkehrsflächen) nicht mit manuellen Reinigungsverfahren entfernt werden können, sollen Scheuersaugautomaten mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads verwendet werden.

1.2. Verschmutzungen 1.2.1. Zu den haftenden Verschmutzungen gehören z. B.: • Griffspuren • Flecken von Getränken und Speisen • Wassergebundener Straßenschmutz • Kaugummi • Strichverschmutzungen durch Schuhwerk • Gummiabrieb durch Gegenstände • Permanentmarker- und Graffitiverschmutzungen (soweit sie sich mit handelsüblichen Reinigungsmitteln entfernen lassen) 1.2.2. Zu den losen aufliegenden Verschmutzungen gehören z. B.: • Staub • Blütenstaub • Sand/kleine Steinchen • Spinnweben • Laub • Papierknäuel • Zigarettenkippen

Seite 8 von 23

[Seite 10]

Leistungsbeschreibung

• Zigarettenschachteln • Getränkedosen, Flaschen • Salzeintrag im Winter Horizontale Oberflächen (Tische, Sideboards, Fensterbänke usw.) werden gereinigt, sofern die Leistung beauftragt ist und diese Flächen freigeräumt sind. Im Zweifel gelten horizontale Flächen als freigeräumt, wenn auf einer quadratischen oder rechteckigen Fläche von mindestens 1.500,00 cm² keine Gegenstände stehen (z. B. eine freigeräumte Schreibtischfläche von 30 mal 50 cm Größe). Bei der Bodenreinigung werden Bereiche, auf denen lose Kabel verlegt sind, zur Vermeidung von Schäden an der Elektrik ausgenommen. Bereiche, in dem die Kabel durch Kanäle geschützt sind, sind inbegriffen. Dem Reinigungswasser sind ggf. Reinigungsmittel beizumischen, wobei die vorgeschriebenen Konzentrationen einzuhalten sind. Das Wasser ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen zu entnehmen. Einzelabsprachen mit dem AG sind möglich. Der AN beschafft Reinigungsmittel und - geräte. Im Universitätsbereich (Los 5 bis 8) werden die Verbrauchsmaterialien wie Seife, Desinfektionsmittel, (Papier-)Handtücher vom AG gestellt. Die Materialien sind vom AN im Zentrallager, Campus Süd, Engelbert-Arnold-Str. 7 abzuholen und in die jeweiligen Objekte zu verbringen und nach den Vorgaben des AG in den jeweiligen Behältnissen einzubringen. Die Abfallbeutel sind vom AN zu stellen. Im Großforschungsbereich (Los 1 bis 3) werden Verbrauchsmaterialien zur Unterhaltsreinigung wie WC-, Handtuchpapier, Desinfektionsmittel und Seifenpatronen für jeweilige Spender vom Institut gestellt und müssen vom AN verteilt werden. Der Verbrauch wird hier vom AN überwacht und eine Neubestellung dem Institutsleiter oder Betriebsbeauftragten rechtzeitig bekannt gegeben. Auch im Campus Nord werden die Abfallbeutel vom AN gestellt. Reinigungskräfte, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit oder an ansteckenden Krankheiten, wie z. B. ansteckender Borkenflechte (impetigo contagiosa), Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Hepatitis, HIV, AIDS erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen die Einrichtungen nicht betreten, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung. Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Einrichtung betreten. Treten Renovierungsarbeiten, interne Umzüge oder kleine Instandsetzungen auf, sind die erforderlichen Reinigungsarbeiten im Rahmen der Unterhaltsreinigung zu leisten. Diese werden nicht gesondert vergütet. Reinigungen im Rahmen von Baumaßnahmen werden separat vergütet. Das jeweilige Mülltrennsystem in den Gebäuden ist zu beachten und umzusetzen. In den Fluren ist ein 3-fach Mülltrennsystem einzuhalten. Dies ist kombiniert oder variiert zwischen Restmüll, Papier, Wertstoff. (Kunststoffsäcke für Papiermüll dürfen nicht mit in den Papiersammlerbehälter des Gebäudes und müssen gesondert entsorgt werden, z. B. Wertstoffbehälter). Der Abfallratgeber des KIT ist zu beachten. Die Ausschreibungsunterlagen beinhalten u. a.: • Reinigungsvertrag • Anlage SLA • Anlage Kalkulationsunterlagen

Seite 9 von 23

[Seite 11]

Leistungsbeschreibung

Nach der durchgeführten Objektbesichtigung können die entsprechenden Leistungen für die einzelnen Reinigungsgruppen kalkuliert werden. Der Stundensatz muss die lohn- und rahmentarifvertraglichen Verpflichtungen beinhalten. Dort sind die eventuellen tariflichen Zuschläge wie Nachtarbeit zu berücksichtigen.

  1. Definition der Reinigungsarten Nachfolgend werden allgemeingültige Hinweise zur Ausführung der Leistungen gegeben:

2.1. Bauschlussreinigung / Bauendreinigung 2.1.1. Definition: Die Bauschlussreinigung oder Bauendreinigung ist identisch mit den in der Praxis ebenfalls sehr geläufigen Begriffen „Baufeinreinigung“ sowie „Erstreinigung bzw. -pflege“. Sie findet nach der Fertigstellung von Neubau, Umbau- oder nach Renovierungsarbeiten statt. Die Böden sind mit einem auf die Oberflächen abgestimmten Pflegemittel zu behandeln. 2.1.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von Schutzfolien und Etiketten; außerdem sollen die Oberflächen staubfrei, wischspuren- und schlierenfrei sein.

2.2. Grundreinigung (Intensivreinigung) 2.2.1. Definition: Es werden haftende Verschmutzungen und / oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. 2.2.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen. Weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. 2.2.3. Bemerkungen / Hinweise: Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung festgelegt werden.

2.3. Einpflege / Grundpflege 2.3.1. Definition: Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen aufgebracht, die diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern. Die Ein- oder Grundpflege setzt eine Bauschlussreinigung oder Grundreinigung voraus. 2.3.2. Ziel / Ergebnis: Einheitliche Optik des Pflegefilms, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilmes bei der Nutzung.

Seite 10 von 23

[Seite 12]

Leistungsbeschreibung

2.3.3. Bemerkungen / Hinweise: Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegemittelfilmen soll möglich sein. Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung festgelegt werden. 2.4. Unterhaltsreinigung Die Unterhaltsreinigung dient der Hygiene, Sauberkeit und Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist in den vorgegebenen Intervallen durchzuführen.

2.5. Sonderreinigung 2.5.1. Definition: Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhaltsreinigungen hinausgehen. 2.5.2. Ziel / Ergebnis: Je nach Art des Einzelauftrages und der Reinigungsarbeiten unterschiedlich. 2.5.3. Bemerkungen / Hinweise: Werden im Regelfall als Einzelauftrag vergeben.

  1. Reinigungsmethoden für Fußbodenreinigung Wenn die manuelle Fußbodenreinigung nicht das geforderte Reinigungsergebnis erreicht, sind zwingend Bodenreinigungsmaschinen einzusetzen.

In Absprache mit dem AG ist das Wechselverfahren (Wechsel zwischen Nasswisch- Verfahren und der Trockenreinigung) anzuwenden.

Nachfolgend werden allgemeingültige Hinweise zur Ausführung der Leistungen gegeben:

3.1. Kehren 3.1.1. Definition: Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. 3.1.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz; mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen.

3.2. Kehrsaugen 3.2.1. Definition: Trockene mechanische Entfernung von aufliegendem Schmutz mit Borstenerzeugnissen und gleichzeitiger Absaugung von Staub sowie Aufnahme des Schmutzes. 3.2.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Staub und Grobschmutz (Sand, Papierknäuel etc.).

Seite 11 von 23

[Seite 13]

Leistungsbeschreibung

3.3. Polieren 3.3.1. Definition: Geläufig ist auch der Begriff „bohnern“. Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemitteln behandelten Fußbodenbelägen. 3.3.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Flecken. Die Optik des Pflegefilms ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung. 3.3.3. Bemerkungen / Hinweise: Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.

3.4. Poliersaugen 3.4.1. Definition: Polieren und gleichzeitige Staubbeseitigung durch Trockensaugen in einem Arbeitsgang; dazu werden Fußbodenreinigungsmaschinen mit einem Saugaggregat ausgerüstet. 3.4.2. Ziel / Ergebnis: Verkehrsspuren und teilweise haftende Verschmutzungen werden beseitigt; die Oberfläche ist staubfrei. Ergebnis wie beim Polieren. 3.4.3. Bemerkungen / Hinweise: Fußbodenreinigungsmaschinen werden mit einem Saugaggregat ausgerüstet. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.

3.5. Cleanern (Spraymethode) 3.5.1. Definition: Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung an einer Bodenreinigungsmaschine punktuell auf die Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind. Anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwendung geeigneter Cleanerpads poliert. 3.5.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich. 3.5.3. Bemerkungen / Hinweis: Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.

3.6. Pflegefilmsanierung 3.6.1. Definition: Die Pflegefilmsanierung kann im Rahmen der Vollreinigung nötig sein. Die Ausführung erfolgt z. B. nach der Cleanermethode oder durch Anschleifen im trockenen Zustand unter gleichzeitiger Staubabsaugung, anschließender Pflegefilmergänzung (Cleanern) und Egalisierung. Ausführung als Teil- oder Vollflächensanierung; Teilflächensanierung wird bei stark frequentierten Flächen ausgeführt, wo Pflegefilme einen verschlissenen Zustand aufweisen.

Seite 12 von 23

[Seite 14]

Leistungsbeschreibung

3.6.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Verschmutzungen jeglicher Art und in einem optisch einwandfreien (egalen) Zustand. 3.6.3. Bemerkungen / Hinweise: Zum Einsatz kommen geeignete leistungsfähige Ein- und Mehrscheibenmaschinen mit unterschiedlichen Drehzahlen und Drehmomenten. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.

3.7. Feuchtwischen 3.7.1. Definition: Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz und in geringem Umfang auch für aufliegenden Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenkippen, Staubflusen etc.) und anschließender Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis. Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt. 3.7.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Verschmutzungen jeglicher Art. Beim Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden. Das Reinigungsergebnis soll schlieren- und streifenfrei sein. 3.7.3. Bemerkungen / Hinweise: Voraussetzung zur Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte Bodenbeläge, z. B. Linoleum, PVC, Beläge mit geeignetem Pflegefilm, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden etc.

3.8. Nasswischen 3.8.1. Definition: Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von sämtlichen Verschmutzungen. Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt. 3.8.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Verschmutzungen jeglicher Art sowie sonstigen Rückständen (Absatzstriche); außerdem schlieren- und wischspurenfrei. Beim Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden. Das Reinigungsergebnis soll schlieren- und streifenfrei sein.

Seite 13 von 23

[Seite 15]

Leistungsbeschreibung

3.9. Nasswischen einstufig 3.9.1. Definition: Der Belag wird in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark entwässerten Reinigungstextilien (Mopp, Wischbezug, Scheuer- oder Wischtuch, Vliestuch) gereinigt. Die bei diesem Arbeitsgang zurückbleibende Flüssigkeit lässt man abtrocknen. Dem Wischwasser können neben Reinigungsmitteln auch Wischpflegemittel oder Desinfektionsmittel zugegeben werden. 3.9.2. Ziel / Ergebnis: Vergleichbar mit dem Nasswischen (siehe 3.8) 3.9.3. Bemerkungen / Hinweise: Diese Methode eignet sich nur für Bodenbeläge, die einen geringen Verschmutzungsgrad haben oder die feuchtigkeitsempfindlich sind (Doppelböden in EDV-Räumen etc.)

3.10. Nasswischen zweistufig 3.10.1. Definition: Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einem Reinigungstextil (Tuch, Mopp, Wischbezug vom Breitwischgerät etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen. 3.10.2. Ziel / Ergebnis: Vergleichbar mit dem Nasswischen (siehe 3.8) 3.10.3. Bemerkungen / Hinweise: Der Reinigungseffekt ist wesentlich besser als beim einstufigen Nasswischen, außerdem trocknet das Wischwasser schneller, so dass die Rutschgefahr verringert wird.

Seite 14 von 23

[Seite 16]

Leistungsbeschreibung

3.11. Punktuelles Nasswischen 3.11.1. Definition: Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Fläche von der gesamten Fläche nass gewischt. 3.11.2. Ziel / Ergebnis: Vergleichbar mit dem Nasswischen (siehe 3.8). Da nur punktuell gewischt wird, ist das Reinigungsergebnis bezogen auf die Gesamtfläche eingeschränkt. 3.11.3. Bemerkungen / Hinweise: Häufig ist diese Methode in Schulen vorteilhaft, wo in den Unterrichtsräumen eine kleine Fläche vor der Wandtafel häufiger als die Gesamtfläche nass gewischt wird. Ähnlich können Flecken oder Verschmutzungen im Bereich von Getränkeautomaten oder verstärkte Verschmutzungen in Eingangsbereichen beseitigt werden.

3.12. Nassscheuern 3.12.1. Definition: Manuelle oder maschinelle Fußbodenreinigung mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads zur Beseitigung hartnäckig haftender Verschmutzungen. 3.12.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberflächen müssen frei sein von Grobschmutz, Staub und sämtlichen Schmutzrückständen. Die Oberfläche soll schlieren- und wischspurenfrei sein.

3.13. Kalkablagerungen beseitigen 3.13.1. Definition: Kalkablagerungen mit einem kalklösenden Mittel beseitigen. 3.13.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Kalkrückständen. 3.13.3. Bemerkungen / Hinweis: Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen eingehalten werden. Fugen vorwässern, Säurebehandlung erneut wässern.

3.14. Saugen 3.14.1. Definition: Trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels Staubsauger. 3.14.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz und Staub etc. Haftende Verschmutzungen auf nichttextilen Belägen und im Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z. B. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. 3.14.3. Bemerkungen / Hinweis: Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis der Entstaubung zu erwarten, wenn leistungsstarke Sauger in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden und die gesamte Fläche bearbeitet wird.

Seite 15 von 23

[Seite 17]

Leistungsbeschreibung

3.15. Bürstsaugen 3.15.1. Definition: Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder mechanisch auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen mittels Bürstsaugmaschine. 3.15.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche soll frei sein von lose aufliegendem Grobschmutz und Staub. In den Teppichflor eingedrungene polare (wasserlösliche) oder unpolare Substanzen (z. B. Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee etc.) können auf der Oberfläche sichtbar sein.

3.16. Shampoonierung 3.16.1. Definition: Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung; anschließend absaugen der Schmutzflotte (Schaum). 3.16.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen, ebenso von aufliegendem Staub. 3.16.3. Bemerkungen / Hinweise: Je nach Beschaffenheit des Schaums unterscheidet man eine Nass- und eine Trockenshampoonierung. Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche Wiederverschmutzung verhindern.

3.17. Trockenshampoonierung 3.17.1. Definition: Shampoonierung mit relativ trockenem Schaum, vergleichbar mit der Shampoonierung. 3.17.2. Ziel / Ergebnis: Vergleichbar mit Shampoonierung (siehe 3.16). 3.17.3. Bemerkungen / Hinweise: Diese Reinigungsart kommt als Zwischenreinigung zum Einsatz oder wenn der textile Belag aufgrund seiner Beschaffenheit feuchtigkeitsempfindlich ist. Der Reinigungserfolg ist nicht so groß wie vergleichsweise bei der Nassshamponierung.

3.18. Sprühextraktion 3.18.1. Definition: Einsprühen der Reinigungslösung unter Druck (evtl. mit mechanischer Unterstützung von Bürsten) bei gleichzeitigem Absaugen der Schmutzflotte. 3.18.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen sowie von Staub. 3.18.3. Bemerkungen / Hinweise: Wegen des guten Reinigungseffektes ist diese Methode zur Grundreinigung geeignet.

Seite 16 von 23

[Seite 18]

Leistungsbeschreibung

3.19. Kombination Shampoonierung / Sprühextraktion 3.19.1. Definition: Shampoonieren des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung. Sprühextrahieren mit klarem Wasser. Textilbelag trocknen lassen. Gegebenenfalls Nachdetachur. Hochflorteppiche aufbürsten. 3.19.2. Ziel / Ergebnis: Vergleichbar mit Shampoonierung (siehe 3.16) oder Sprühextraktion (siehe 3.18) 3.19.3. Bemerkungen / Hinweise: Gegebenenfalls sind Kalkinaktivierungsmittel zuzusetzen. 3.20. Teppichreinigungspulver 3.20.1. Definition: Ein geeignetes Teppichreinigungspulver wird auf den Belag aufgestreut und mit Bürstenerzeugnissen manuell oder maschinell einmassiert. Nach dem Trocknen des Pulvers wird dieses gründlich mit einem leistungsfähigen Trockensauger bzw. Bürstsaugmaschine abgesaugt. 3.20.2. Ziel / Ergebnis: Begrenzter Reinigungserfolg, daher als Zwischenreinigung einzustufen. Die Oberfläche soll je nach Stand der Technik möglichst frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen sowie von aufliegendem Staub sein. 3.20.3. Bemerkungen / Hinweise: Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet.

3.21. Garnpadreinigung 3.21.1. Definition: Methode zur Zwischenreinigung von textilen Fußbodenbelägen. Nach dem Aufsprühen einer Reinigungschemikalie erfolgt eine Bearbeitung mit speziellen Garnpads unter Verwendung einer Einscheibenmaschine. 3.21.2. Ziel / Ergebnis: Vergleichbar mit Teppichreinigungspulver (siehe 3.20) 3.21.3. Bemerkungen / Hinweise: Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet.

3.22. Fleckenentfernung bei Unterhaltsreinigung 3.22.1. Definition: Für glatte Oberflächen: Sämtliche Flecken entfernen. Für textile Beläge: Beseitigung von maximal drei Flecken von einer Größe  1dm² pro 100 m² bezogen auf den Anteil an der Gesamtfläche des bei einem Reinigungsvorgang zu reinigenden Textilbelages. 3.22.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von haftenden und eingedrungenen Verschmutzungen. 3.22.3. Bemerkungen / Hinweise: Es ist damit zu rechnen, dass auf textilen Belägen noch Flecken vorhanden sind. Eine Wiederverschmutzung darf bei einer Begehung im trockenen Zustand nicht auftreten.

Seite 17 von 23

[Seite 19]

Leistungsbeschreibung

3.23. Fleckentfernung 3.23.1. Definition: Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckenentfernungsmitteln beseitigen lassen. Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten. Behandelte Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen ausgeschlossen ist (gründliches Nachspülen). 3.23.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von haftenden und eingedrungenen Verschmutzungen. 3.23.3. Bemerkungen / Hinweise: Je nach Ausmaß erfolgt die Fleckentfernung zweckmäßig als Sonderreinigung und wird zeitlich mit dem entsprechenden Stundensatz abgerechnet. 4. Methoden zur Reinigung von Ausstattung und Einrichtungen Nachfolgend werden allgemeingültige Hinweise zur Ausführung der Leistungen gegeben.

4.1. Lampenreinigung an Decken und Wänden 4.1.1. Definition: Lampenkörper an Decken und Wänden unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen (DIN 57 105) abnehmen, nass bzw. feucht von innen und außen reinigen und wieder anbringen. Glasanteile oder Reflektoren werden trocken nachgewischt. 4.1.2. Ziel / Ergebnis: Die Lampen bzw. die Beleuchtungskörper sind frei von Staub, Spinnweben und sonstigen Verunreinigungen. Glaslampen sind schlierenfrei.

4.2. Inhalt entleeren und entsorgen 4.2.1. Definition: Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt. 4.2.2. Ziel / Ergebnis: Der Behälter soll frei sein von jeglichem Inhalt (z. B. auch Kaugummi, haftende Papierschnipsel).

4.3. Inhalt Wiederverwertung zuführen 4.3.1. Definition: Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wird der Wiederverwertung zugeführt (z. B. Alu, Glas, Papier etc.). 4.3.2. Ziel / Ergebnis: Abfall wird fachmännisch getrennt.

4.4. Bestückung mit Hygieneartikel 4.4.1. Definition: Ein Gegenstand (z. B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Hygieneartikeln (z. B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen. 4.4.2. Ziel / Ergebnis: Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem Ge- und Verbrauch mit Hygieneartikeln befüllt sein.

Seite 18 von 23

[Seite 20]

Leistungsbeschreibung

4.4.3. Bemerkungen / Hinweise: Der AG liefert / stellt die Hygieneartikel. Der AN übernimmt die Verteilung der Hygieneartikel von einer Verteilerliste innerhalb des jeweiligen Objektes zu den einzelnen Verbrauchsstellen.

4.5. Entstauben / Spinnweben 4.5.1. Definition: Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reinigungstextilien vom Gegenstand; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Besen entfernt. 4.5.2. Ziel / Ergebnis: Der Gegenstand / die Oberfläche muss frei von Staub und Spinnenweben sein. 4.6. Feucht reinigen 4.6.1. Definition: Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. 4.6.2. Ziel / Ergebnis: Der Gegenstand / die Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein.

4.7. Nass scheuern 4.7.1. Definition: Alle Verschmutzungen werden manuell nass mit einem abrasiv wirkenden Padschwamm, geeigneten Bürsten oder Scheuermitteln vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufgenommen. 4.7.2. Ziel / Ergebnis: Der Gegenstand / die Oberfläche muss frei sein von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. 4.7.3. Bemerkungen / Hinweise: Jeder der eingesetzten Betriebsmittel muss auf die Oberfläche abgestimmt und geeignet sein.

4.8. Griffspuren / Spritzer / Flecken entfernen 4.8.1. Definition: Griffspuren, Spritzer oder Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder Nassreinigung – gegebenenfalls anschließend nachtrocknen bzw. polieren – vom Gegenstand entfernt. 4.8.2. Ziel / Ergebnis: Der Gegenstand / die Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Gegebenenfalls darf die Oberfläche nicht mehr feucht und muss poliert sein.

Seite 19 von 23

[Seite 21]

Leistungsbeschreibung

4.9. Hochdruckreinigung 4.9.1. Definition: Entfernung von haftenden Verschmutzungen mit einem Hochdruckreinigungsgerät. 4.9.2. Ziel / Ergebnis: Der Gegenstand / die Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufgenommen. Die Notwendigkeit des Trocknens kann je nach Raumnutzung oder Material verschieden sein. 4.9.3. Bemerkungen / Hinweise: Diese Methode kann im „Nassbereich“ wie z. B. Toiletten, Waschräumen, Umkleidekabinen etc. zum Einsatz kommen.

4.10. Polieren 4.10.1. Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert, um die Optik des Gegenstandes zu verbessern. 4.10.2. Ziel / Ergebnis: Der Gegenstand muss sich in einem guten optischen Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren vorhanden sein.

4.11. Pflegend behandeln 4.11.1. Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt. 4.11.2. Ziel / Ergebnis: Der Gegenstand / die Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein.

4.12. Desinfizierend reinigen 4.12.1. Definition: Der Gegenstand / die Fläche wird mit einem geeigneten Desinfektionsmittel durch ein geeignetes Verfahren desinfiziert und gereinigt. 4.12.2. Ziel / Ergebnis: Der Gegenstand / die Fläche muss desinfiziert und entsprechend dem geltenden Hygieneplan (sofern vorhanden) gereinigt sein.

  1. Inventar

5.1. Einrichtungsgegenstand Die Einrichtungsgegenstände sind entsprechend der Standards fachgerecht zu reinigen und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Hierzu gehören z. B.: • Tische, Schreibtischstühle, Beistelltische, Sideboards, Schränke • Stühle, Polstermöbel, Türen (auch Glastüren) • Spender von Hygieneartikeln (z. B. Flüssigseife, Papierhandtücher, WC-Papier etc.)

Seite 20 von 23

[Seite 22]

Leistungsbeschreibung

• Heizkörper (auch Staubentfernung zwischen den Lamellen und der Rohre), Fensterbänke, Lichtschalter, Steckdosen, Handläufe, Sockelleisten

5.2. Sonstige horizontale Oberflächen • Aschenbecher, Abfallbehälter, Feuermelder, Feuerlöscher, Garderobe, Schirmständer, Bilder, -rahmen (für die Reinigung von Gemälden und Kunstwerken gelten besondere, mit dem Auftraggeber abzustimmende Anforderungen), Blumenbänke, Pflanzkästen, Tür- und Hinweisschilder, Lampen und Leuchten.

5.3. Sanitärobjekte • Urinale, WC-Schüsseln, WC-Bürsten und Halter, Waschbecken, Wannen und Duschen, Spiegel, Ablagen • Wandfliesen im Spritzbereich, Wandfliesen, Trennwände • Hygieneobjekte, z. B. Seifen-, Handtuchspender, Wasserspülkasten, Hygieneeimer (Damenbinden und Tampons) • Hinsichtlich der Wahl der Reinigungsmittel ist auf Silikonfugen zu achten.

5.4. Fußböden einschließlich Beläge z. B. • PVC (genoppt und glatt) • Linoleum • Kautschuk • Naturstein • Kunststein • Fliesen • Textilien • Holzbeläge • Laminat • Teppich • Nadelfilzboden Sämtliche Fußböden und Fußbodenbeläge werden gemäß ihrer Beschaffenheit und den täglichen Anforderungen, welche an sie gestellt werden, sowie dem in den Kalkulationslisten genannten Turnus gereinigt und gepflegt. Die Reinigung, ob manuell oder maschinell, hat so zu erfolgen, dass eine Beschädigung der Bodenbeläge ausgeschlossen ist. Es gelten in jedem Fall die Reinigungs- und Pflegehinweise der einzelnen Bodenbelagshersteller. Anforderungen / Ziel / Ergebnis: Die Reinigung erfolgt mit einem geeigneten Reinigungsmittel. Die Einrichtungsgegenstände, Objekte bzw. Beläge sind streifen- und rückstandsfrei zu reinigen.

5.5. Fußmatten In Eingangsbereichen sind Schmutzfangmatten ausgelegt, die regelmäßig von einem externen Dienstleister getauscht und gereinigt werden. Der Auftragnehmer hat diese Matten entsprechend dem Reinigungsturnus des jeweiligen Bereiches abzusaugen, vor der Nassreinigung des Bodenbelages wegzunehmen und nach dem Abtrocknen des Belages wieder an der vorgesehenen Stelle auszulegen.

Seite 21 von 23

[Seite 23]

Leistungsbeschreibung

  1. Zusätzliche Hinweise zur Reinigung in Reinräumen

In der Reinigung von Reinräumen werden folgende Erfahrungen vorausgesetzt. In folgenden Gebäuden befinden sich Reinräume mit unterschiedlichen Anforderungen, die zu beachten sind. Zur laufenden Unterhaltsreinigung sind die Anforderungen in den betreffenden Raumgruppen beschrieben. Zu Abrufreinigungen bzw. zu Reinigungen nach Abruf auf Nachweis sind die Anforderungen nachfolgend beschrieben soweit bekannt.

Reinraumtrakt Gebäude 301 Reinigung nach Absprache: Raum Nr. 107.08 bis 107.10 Reinigungsanforderung: Bodenfläche nass wischen - 2-stufig - sowie diese Bodenfläche abrollen, Schmutzecken absaugen. Wände, Decken, äußere Flächen der Einrichtungen abrollen.

Reinraumtrakt Gebäude 307 mit Raum Nr. 133 Technikumshalle / Reinraumzelte 1 – 4, Reinigung laufend. Reinigung nach Absprache: Raum Nr. 132a Reinigungsanforderung: Nach Bedarf, wird direkt mitgeteilt

Reinraumtrakt Gebäude 309 1 x wöchentlich Reinigung nach Absprache: Raum Nr. 147 Reinigungsanforderung: 1 x wtl.: Bodenfläche nass wischen - 2-stufig – sowie diese Bodenfläche abrollen, Schmutzecken absaugen. 1 x mtl.: Wände, Decken, äußere Flächen der Boxen und Einrichtungen abrollen.

Für die Reinraumreinigung werden vom Institut nachfolgende Materialien kostenlos gestellt:

  1. Wischbezug
  2. Wischbezugshalter
  3. Reinraumoverall
  4. Reinraumschuhe
  5. Reinigungswagen mit Flachpresse
  6. Abroller für Boden und Wände
  7. Reinigungstücher
  8. Handschuhe
  9. Adhäsionsfolie

Seite 22 von 23

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung