Zusätzliche Vertragsbedingungen.pdf

Fünf Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) für die Feuerwehr Essen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 07:37 (Europe/Berlin)

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Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

1 Geltung der Vertragsbedingungen Sprache usw.)

1.1 Die Vertragsbedingungen der Stadt Essen in 3.3 Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Bieter der bei der Auftragserteilung gültigen Fassung verpflichtet, seine Kalkulation zur Einsicht vor- gelten auch ohne ausdrückliches schriftliches zulegen. Anerkenntnis des Auftragnehmers durch An- nahme oder Ausführung des Auftrages als an- 3.4 Verpackungsstoffe gehen, wenn nichts ande- erkannt. res vereinbart ist, ohne Anspruch auf beson- dere Vergütung in das Eigentum der Stadt Es- 1.2 Abweichende Lieferungs-/Leistungs- und Zah- sen über. Nach der Verpackungsverordnung lungsbedingungen des Auftragnehmers ha- müssen die Hersteller und Vertreiber von Ver- ben, auch wenn in der Auftragsbestätigung packungen Transportverpackungen, Umver- darauf Bezug genommen wird, keine Gültig- packungen und Verkaufsverpackungen zu- keit, es sei denn, dass sie von der Stadt Es- rücknehmen. Die Kosten für eine etwaige sen ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Rücksendung trägt der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist. 1.3 Der Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses ist alleinverbindlich, Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat auch wenn der Auftragnehmer sein Angebot der Auftragnehmer, wenn nichts anderes ver- durch ADV erstellt (siehe Ziffer 2.1 der Be- einbart ist, keinen Anspruch auf besondere werbungsbedingungen für die Vergabe von Vergütung der Mietgebühren. Leistungen). 3.5 Entwürfe, Ausarbeitungen, Proben und Muster zu nicht berücksichtigten Angeboten gehen in das Eigentum der Stadt Essen über, sofern 2 Rangfolge der Vertragsbedingungen der Bieter nicht schon im Angebot oder aber innerhalb von 24 Werktagen nach Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachei- Ablauf der Zuschlagsfrist ihre Rückgabe ver- nander: langt. Die Kosten der Rückgabe trägt der Bie- a) die Leistungsbeschreibung mit etwaigen ter. Für Entwürfe, Ausarbeitungen, Proben Vorbemerkungen und ggf. beigefügten und Muster wird keine Vergütung gewährt, so- Planunterlagen fern der Auftraggeber nichts anderes be- b) etwaige Besondere Vertragsbedingungen stimmt hat. bzw. Einzelregelungen 3.6 Neue Preise nach § 2 Nr. 3 VOL/B sind c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen schriftlich vor Beginn der Ausführung der Leis- tungsänderung zu vereinbaren. d) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten e) etwaige Technische Vertragsbedingungen Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen. und Fachvorschriften für die jeweilige Leis- tung 3.7 Soweit Preise je Einheit vereinbart sind, ist bei f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen die Ausführung von Leistungen (VOL/B). der Auftragnehmer verpflichtet, ohne Ände- rung der vertraglichen Einheitspreise Mehr- leistungen bis zu 10 v.H. der im Auftrag fest- 3 Preise gelegten Mengen zu erbringen oder mit einer Minderung bis 10 v.H. einverstanden zu sein. 3.1 Die angebotenen Preise sind feste Preise Auf Verlangen werden neue Ausführungsfris- ohne Mehrwertsteuer. Diesen Preisen wird die ten vereinbart. Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe hinzugesetzt. 3.8 Abschnitt 3.7 gilt nicht, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam ge- 3.2 Die angebotenen Preise enthalten – soweit bunden sind. nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – sämtliche Leistungen des Auftragneh- mers sowie alle Nebenkosten (z. B. Lohn- und 4 Auftrag Gehaltsneben- kosten, übertarifliche Zulagen, Zeit- und Erschwerniszuschläge, Kosten für 4.1 Ist im Leistungsverzeichnis die Liefe- Verpackung, Versand, Transport, Fracht, Mon- rung/Leistung nach Losen ausgeschrieben, tagen, Hin- und Rückbeförderung von Werk- behält der Auftrag-geber sich vor, die Lose zeugen und Geräten für Montagezwecke, Er- auch zu verschiedenen Zeitpunkten zu verge- stellung von Betriebs-, Bedienungs-, Ge- ben. brauchsanweisungen und dgl. in deutscher 9102.21

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4.2 Mit der Annahme des Auftrages verpflichtet Übertragung von Teilen der Leistung (Unter- sich der Auftragnehmer, bei der Ausführung auftrag) die für die Lieferung/Leistung jeweils gelten- a) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu den Unfallverhütungsvorschriften und die all- verfahren, gemein anerkannten sicherheitstechnischen b) dem Unterauftragnehmer auf Verlagen den und arbeitsmedizinischen Regeln gewissen- Auftraggeber zu benennen, haft zu beachten. c) dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesonde- re hinsichtlich der Zahlungsweise und Si- 5 Ausführung cherheitsleistungen – zu stellen, als zwi- schen ihm und dem Auftraggeber verein- 5.1 Der Auftraggeber kann sich von der vertrags- bart sind, mäßigen Ausführung der Lieferung/ Leistung während der Herstellung unterrich- d) bevorzugt Unternehmen der mittelständi- ten. schen Wirtschaft zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des 5.2 Sind im Angebot Bezugsquellen angegeben, Auftrages zu vereinbaren ist, so darf der Auftragnehmer diese nicht ohne e) Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu Zustimmung des Auftraggebers wechseln. setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 5.3 Beantragt der Auftragnehmer ein Insolvenz- verfahren beziehungsweise ein vergleichba- 7.2 Sind im Angebot Unterauftragnehmer ange- res gesetzliches Verfahren, wird ein solches geben, so darf der Auftragnehmer diese nicht Verfahren eröffnet oder dessen Eröffnung ohne Zustimmung des Auftraggebers wech- mangels Masse abgelehnt, so hat der Auf- seln. Der Auftragnehmer bleibt für die vor- tragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüg- schriftsmäßige Ausführung der Lieferun- lich mitzuteilen. gen/Leistungen allein verantwortlich.

5.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, Lieferungen nachwiegen zu lassen. Die Kosten des Nach- 8 Rücktritt vom Vertrag wiegens und das Entgelt für den entstandenen Zeitverlust können in der Schlussrechnung 8.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, mit sofortiger besonders berechnet werden, wenn sich beim Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn Nachwiegen keine Beanstandung ergibt. der Auftragnehmer Angehörigen der Verwal- tung Geschenke oder andere Vorteile im Sin- ne der §§ 299, 331 ff. StGB verspricht, anbie- 6 Haftpflicht tet oder gewährt. Das gleiche gilt, wenn das Angebot an einer rechtswidrigen Absprache 6.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auf- im Sinne von § 299 StGB beruht. traggeber von allen Haftpflichtansprüchen zu befreien, die gegen ihn im Zusammenhang mit 8.2 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so dem übernommenen Auftrag von Dritten erho- ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, bereits ben werden, sei es wegen unsachgemäßer empfangene Lieferungen oder Leistungen zu- Ausführungen der Arbeiten, wegen Verwen- rückzugeben. Behält er diese, so ist der Wert dung von nicht einwandfreiem Material oder zu vergüten. Werden sie zurückgegeben, so aus irgendeinem anderen Grund. muss auch der Auftragnehmer die empfange- nen Leistungen zurückgeben. Der Auftragge- 6.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen nach- ber kann vom Auftragnehmer den Ersatz des zuweisen, dass er hinsichtlich aller Haftpflicht- Schadens verlangen, der ihm durch den ansprüche, die sich aus der Ausführung des Rücktritt vom Vertrag entsteht. Im Übrigen übernommenen Auftrages ergeben können, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den eine Haftpflichtversicherung in hinreichender Rücktritt. Höhe abgeschlossen hat und laufend unter- hält. Der Auftraggeber ist berechtigt, rückstän- dige Prämien anstelle des Auftragnehmers an 9 Güteprüfung das Versicherungsunternehmen zu zahlen und diese Beträge von der dem Auftragnehmer 9.1 Art, Umfang, Ort und Durchführung der Gü- zustehenden Vergütung oder einer von ihm teprüfung bestimmen sich nach der vertragli- hinterlegten Sicherheit einzubehalten. chen Vereinbarung.

9.2 Alle sich bei der Abnahme zeigenden Mängel 7 Unterauftragnehmer können ungeachtet vorheriger Güteprüfungen noch geltend gemacht werden. Dies gilt auch 7.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der dann, wenn bereits vor der Abnahme Leistun-

gen dem Auftraggeber übereignet worden Wichtiger Hinweis: sind oder die Gefahr auf Grund einer Verein- Es darf nur eine Rechnung pro E-Mail ver- barung auf den Auftraggeber übergegange- sandt werden. Sie muss zwingend im pdf- nen ist. Format vorliegen und den Zusatz „Rechnung“ im Dateinamen enthalten. Anlagen müssen in derselben E-mail als eigene pdf-Datei mit dem 10 Abnahme und Gefahrenübergang Zusatz „Anlage“ im Dateinamen übersandt werden. (Andernfalls kann das durch die Stadt 10.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist – wenn im Essen genutzte Abrechnungsprogramm die Auftragsschreiben nichts anderes angegeben Rechnung nebst Anlagen nicht erkennen und ist – der Sitz der empfangenden Dienststelle nicht bearbeiten.) Sofern bekannt soll im Ad- (Empfangsstelle). Diese ist nur montags bis ressbereich die REB-Prüfgruppe genannt freitags von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr und ggf. werden. nach besonderer Vereinbarung zur Annahme der Lieferung bzw. zur Abnahme der Leistung 12.2 In der Rechnung ist immer die Bestellnummer verpflichtet. Lieferungen sind – soweit nichts anzugeben (42er- bzw. 45er Bestellnummer, anderes vereinbart ist – frei Verwendungsstel- wenn eine vergeben wurde). le oder Lager anzuliefern. Die Umsatzsteuer ist am Schluss gesondert 10.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und aufzuführen. einer zufälligen Verschlechterung geht erst Bei innergemeinschaftlichem Warenverkehr auf die Stadt Essen über, wenn die Emp- entfällt die Angabe des Steuerbetrages. fangsstelle die Leistung des Auftragnehmers abgenommen oder, wenn eine Abnahme we- Den Rechnungen sind prüffähige Unterlagen der gesetzlich vorgesehen noch vertraglich über die Lieferungen/Leistungen beizufügen. vereinbart ist, die Lieferung des Auftragneh- mers angenommen hat. 12.3 Rechnungen, die den vorstehenden Anforde- rungen (mit Ausnahme des Hinweises) nicht 11 Mängelansprüche entsprechen, werden mit Begründung unver- züglich zurückgewiesen und nicht bearbeitet. 11.1 Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche Eine Skontofrist beginnt nicht zu laufen. richtet sich nach den entsprechenden Anga- Zahlungsverzögerungen infolge unvollständig ben in den Ausschreibungsunterlagen bzw. im ausgestellter Rechnungen oder fehlender Un- Auftragsschreiben, mangels solcher Angaben terlagen gehen zu Lasten des Auftragneh- nach den gesetzlichen Bestimmungen. mers.

11.2 Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche 12.4 Jede Rechnung ist ihrem Zweck nach als Ab- beginnt mit der Abnahme, bei Teilleistungen schlags-, Teil- oder Schlussrechnung zu be- mit der Abnahme/Entgegennahme der letzten zeichnen. Abschlags- und Teilrechnungen Leistung. Bei Verträgen, die durch ständig sind jeweils entsprechend zu nummerieren. In wiederkehrende Leistungen erfüllt werden, ist der Schlussrechnung sind die Leistungen aus jedoch die Abnahme/Entgegennahme der Ein- dem Hauptauftrag und aus etwaigen Nach- zelleistungen maßgebend. tragsaufträgen getrennt aufzuführen. Nr. 12.3 S. 2 und 3 gelten auch für diese Anforderun- gen. 12 Abrechnung Die Lieferbegleitunterlagen sind an die beauf- 12.1 Rechnungen und Anlagen zur Rechnung sind tragende Stelle zu richten. – soweit nichts anderes vereinbart ist – auf die Rechnungen sind möglichst umgehend nach im Auftrag bezeichnete (Dienst-)Stelle auszu- Fertigstellung oder Ausführung zu übersen- stellen und ausschließlich an die zentrale den. Rechnungsanschrift der Stadt Essen Stadt Essen/Finanzbuchhaltung 12.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt ein -zentraler Rechnungseingang- Skontoabzug von 3 %, wenn die Rechnung innerhalb von 3 Wochen nach Eingang zur digital (als pdf-Datei) an die zentrale E-Mail- Zahlung angewiesen wird, bzw. von 2 %, Adresse wenn die Rechnung innerhalb von 4 Wochen nach Eingang zur Zahlung angewiesen wird. rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de Skontofristen beginnen mit dem Tag des Ein- gangs der ordnungsgemäßen Rechnungen im zentralen Rechnungseingang der Finanz- zu übermitteln, soweit nichts anderes aus- buchhaltung, jedoch nicht vor dem Tag der drücklich vereinbart ist.

Erfüllung der Leistung und sofern eine Ab- nahme vereinbart ist, nicht vor dem Tage der Abnahme.

12.6 Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angege- benes Konto gezahlt.

12.7 Der Auftraggeber ist berechtigt, mit allen Ge- genforderungen – auch aus anderen Rechts- verhältnissen – aufzurechnen.

12.8 Abtretungen von Forderungen des Auftrag- nehmers sind ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Auftraggebers ausgeschlossen.

12.9 Der Auftraggeber ist berechtigt, a) eine in den Vertragsunterlagen vereinbarte Sicherheit für die Dauer der Gewährleis- tungsfrist einzubehalten, b) zu Unrecht gezahlte Beträge zurückzufor- dern, und zwar auch dann, wenn sie an- lässlich der späteren Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt oder andere Prü- fungsinstanzen festgestellt werden. Die Sicherheitsleistung nach Buchstabe a) kann durch eine entsprechende Mängelan- spruchsbürgschaft oder durch andere Sicher- heit ersetzt werden.

13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen.

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