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Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis
Beschaffung von fünf Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF)
Ausschreibung V-2026-0021
1 Die Feuerwehr Essen beschafft fünf Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge (NEF), 1.1 nach DIN 75079:2025-04 (NEF), in Anlehnung an die EN 1789 DIN:2024-07+A1:2023, EN 1846 1 ff, DIN 14502, der UVV DGUV V71 Fahrzeuge in den jeweils gültigen Fassungen und nach dem folgenden Leistungsverzeichnis (LVZ) sowie dieser Vorbemerkung.
1.2 Die Vergabe erfolgt im Wege eines EU-weiten Offenen Verfahrens nach den Richtlinien des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Entsprechend wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
1.3 Es gelten folgende Verfahrensfristen:
• Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 24.08.2026 • Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen: 25.08.2026 • Angebotsfrist: 15.09.2026 14:00 Uhr • Zuschlags-/Bindefrist 10.11.2026
Grundlegende Anforderungen an das Fahrzeug
2 Zum Zeitpunkt der Auslieferung müssen die Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge (NEF): 2.1 nach den gültigen DIN bzw. EN- Vorschriften, 2.2 der StVZO, 2.3 den Unfallverhütungsvorschriften, 2.4 dem DVS-Merkblatt 0211 (Druckgasflaschen in geschlossenen KFZ, 2.5 dem neuesten Stand der Technik, 2.6 den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und 2.7 in seinem Gesamtausbau den gültigen EMV- Bestimmungen entsprechen.
3 Die Fahrzeuge und deren Aufbauten müssen zur Übergabe an die Feuerwehr Essen soweit vorbereitet sein, dass eine ordnungsgemäße Abnahme erfolgen kann.
4 Die Fahrzeuge müssen mängelfrei sein.
5 Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristige Vertragserfüllung durch Nachbesserung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material-, Fracht- und Überführungskosten 1 von 6
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zu erfolgen. Der Auftragsnehmer ist verpflichtet Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen. Werden die durch Nachbesserungen zusätzlichen vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschließlich der anfallenden Kosten für die benötigten Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z.B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden.
6 Die Gewährleistung verlängert sich um die Zeit, in der die Fahrzeuge nicht bestimmungsgemäß vom Auftraggeber genutzt werden können. Angaben zu Gewährleistung und Garantie sind auf Anlage B dem Angebot beizufügen.
7 Konstruktive Änderungen des Fahrgestellherstellers bleiben in diesem Leistungsverzeichnis unberücksichtigt.
8 Ausnahmegenehmigungen und Zulassung:
8.1 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber ggfls. über die Notwendigkeit der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen. Sie sind, soweit erforderlich, vom Hersteller zu beantragen und zu erbringen.
8.2 Die Fahrzeuge werden vom Auftragnehmer als „Sonderfahrzeug Rettungsdienst“, mit zuvor vom Auftraggeber bei der Zulassungsstelle reservierten Wunschkennzeichen, zugelassen.
Hinweise zum Vergabeverfahren und zur Angebotserstellung
9 Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. Das weitere Verfahren ist insbesondere der beigefügten Anlage „Hinweise zur Einreichung von Angeboten“ zu entnehmen.
10 Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausnahmslos mit der Vergabestelle. Hierbei ist zu beachten, dass Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes erfolgen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Zur Kommunikation ist eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz zwingend erforderlich.
11 Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder bestehen sonstige Rückfragen zur Angebotserstellung, so sind diese unverzüglich und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes bis zur maßgeblichen Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen zu stellen.
11.1 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen hin- zuweisen.
11.2 Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen zum Verfahren bzw. zu den Vergabeunterlagen werden zeitgleich und anonymisiert allen Bietern über den Kommunikationsbereich eingestellt.
12 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des Auftraggebers. 2 von 6
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13 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
14 Das Angebot muss vollständig sein. Die beiliegenden Checklisten (Anlagen A und B) dienen dem Bieter zur Hilfestellung bei der Angebotserstellung. Die Anlagen sind zwingend ausgefüllt dem Angebot beizulegen.
15 Das Angebot muss ausführliche Darstellungen in deutscher Sprache von allen technischen Einrichtungen enthalten.
16 Das Angebot muss alle Mindestanforderungen erfüllen.
17 Es sind keine Nebenangebote zugelassen.
18 Dem losbezogenen, vollständig ausgefüllten Exemplar des Leistungsverzeichnisses, ist ein in deutscher Sprache abzufassendes, bietereigenes Angebot ohne eigene Liefer- und Leistungsbedingungen beizufügen. Dieses Angebot wird zur Überprüfung benötigt, ob und in welcher Form die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses umgesetzt werden und hat daher alle hierzu erforderlichen Angaben und Informationen zu beinhalten. Pauschale Angaben wie „Standard“, „Serie“ oder vergleichbare Bezeichnungen genügen zur Beschreibung der angebotenen Leistung nicht. Für jede Position sind die angebotenen Ausführungen, die technische Beschreibung oder die Produktbezeichnung so anzugeben, dass eindeutig erkennbar ist, welches Produkt angeboten wird. Das bietereigene Angebot ist vollständig und widerspruchsfrei mit dem Angebot einzureichen. Es dient dem Abgleich mit dem Leistungsverzeichnis und ermöglicht eine eindeutige sowie nachvollziehbare Prüfung des Angebots.
Das bietereigene Angebot, bei dem sich keine Widersprüche zu den Inhalten des Leistungsverzeichnisses ergeben dürfen (d.h. ein auf das Leistungsverzeichnis bezogenes Angebot, welches mit der eigenen EDV des Bieters erstellt worden ist, bei dem alle Positionen des Leistungsverzeichnisses aufgeführt und beschrieben werden müssen), ist dem Angebot als Anlage 05 beizufügen.
19 Im Leistungsverzeichnis sind Zusätze und Änderungen, soweit nicht gefordert, nicht zulässig. Bei Abweichungen können Besonderheiten oder Verweise auf nummerierte Anlagen eingetragen werden.
20 Am Ende des Leistungsverzeichnisses ist der verbindliche Angebotspreis einzutragen. Der Angebotspreis beinhaltet auch die Positionen im Zusammenhang mit der Baubesprechung, der Rohbauabnahme, der Endabnahme durch den Auftraggeber und der technischen Unterweisung nach Maßgabe der Ziff. 33 der vorliegenden Vorbemerkung. Der Angebotspreis beinhaltet zudem etwaige Rabatte oder sonstige Preisnachlässe, die an keine Bedingung geknüpft sind (wie z.B. Skonto).
21 Sofern die Leistungsbeschreibung keine von den vorgenannten Vorgaben und Normen abweichenden Punkte aufführt, müssen diese erfüllt werden. Der Bieter muss alle Normforderungen und Leistungskriterien in deutscher Sprache bei der Angebotsabgabe einreichen. Abweichungen und technische Änderungen dieser Leistungsbeschreibung sind, sofern diese gleichwertig sind, explizit zu erklären und dem Auftraggeber jeweils schriftlich auf einem als Anlage mit Anlagennummer gekennzeichneten Beiblatt mitzuteilen.
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22 Der Bieter versichert hiermit, dass alle Angaben des nachfolgenden Leistungsverzeichnisses V-2026-0021 eingehalten werden und der Auftrag so wie beschrieben ausgeführt werden kann.
23 Es ist eine verbindliche maximale Lieferzeit (in Wochen) nach Auftragserteilung zu nennen, diese ist als Anlage B dem Angebot beizufügen. Sollte der verbindlich zugesagte Liefertermin vom Auftragnehmer nicht eingehalten werden, wird für diesen Fall eine Verzugsstrafe festgesetzt, die sich gemäß nachfolgender Tabelle (23.1) für jeden angefangenen Tag des Lieferverzugs entsprechend des Auftragswertes wie folgt darstellt:
23.1
| Auftragssumme in € | Verzugssumme in €/ Tag * |
|---|---|
| 50.000 - 100.000 | 100,00 € |
| 100.000 - 150.000 | 125,00 € |
| 150.000 - 200.000 | 150,00 € |
| 200.000 - 250.000 | 175,00 € |
| 250.000 - 300.000 | 200,00 € |
| 300.000 - 350.000 | 225,00 € |
| 350.000 - 400.000 | 250,00 € |
| über 400.000 | 275,00 € |
- jedoch bis insgesamt max. 5 % des Auftragswertes.
24 Der Bieter hat Angaben zur nächsten Vertragswerkstatt, insbesondere deren Standort zu machen. Die Entfernung der Werkstatt zur Feuerwehr ist hier wertungsrelevant. Ausganspunkt der Entfernungsmessung ist: Feuerwache 1, Eiserne Hand 45, 45139 Essen Die Angaben sind auf Anlage B dem Angebot beizufügen.
25 Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
26 Sofern der Bieter als Bietergemeinschaft auftritt, ist die Anlage 18 mit dem Angebot einzureichen.
27 Sofern beabsichtigt ist, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind die entsprechenden Teile des Auftrags mit Angebotsabgabe zu benennen. Hierzu ist die Anlage 19 zu füllen und dem Angebot beizulegen. Sämtliche im Rahmen der Vertragsausführung niedergelegten Pflichten treffen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen (Nachunternehmer, kooperierende Unternehmer, eingesetzte Drittunternehmer etc.) gleichermaßen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die für die Leistungserbringung eingesetzten Erfüllungsgehilfen über diese Leistungsbeschreibung, den Anlagen sowie der ggfls. während der Angebotsphase erfolgten Bieterkommunikation informiert sind.
27.1 Vor Zuschlagserteilung wird von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangt, die Unterauftragnehmer zu benennen, sofern dies nicht bereits bei Angebotsabgabe erfolgt ist, und deren Eignung nachzuweisen. Darüber hinaus ist vor Zuschlagserteilung die 4 von 6
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Verpflichtungserklärung gem. Anlage 20 beizubringen. Der Auftragnehmer darf ausschließlich die vor Auftragserteilung benannten Subunternehmer beauftragen. Jede Beauftragung eines weiteren Subunternehmers bedarf im Einzelfall der Genehmigung des Auftraggebers.
28 Beabsichtigt der Bieter sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die entsprechenden Anlagen 19 und 20 bei Angebotsabgabe einzureichen.
Eignungsanforderungen
29 Es werden gem. § 122 Abs. 1 GWB nur Bieter berücksichtigt, welche die für die zu vergebende Leistung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und diese nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden gem. § 122 Abs. 1, 2 GWB i.V.m. § 42 ff. VgV folgende ausgefüllte Unterlagen mit Angebotsabgabe gefordert:
29.1 Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gem. beigefügtem Vordruck Anlage 03 oder alternativ ein Zertifikat über die Präqualifizierung. Der Vordruck fordert diverse Angaben im Zusammenhang mit der technischen, beruflichen sowie wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Für die Referenzangaben ist nachfolgender Punkt zu beachten.
29.2 Der Bieter hat mit Angebotsabgabe mindestens drei geeignete Referenzen aus den drei letzten Geschäftsjahren zu nennen, die die Herstellung bzw. Lieferung von Notarzt-Einsatz- Fahrzeugen zum Gegenstand gehabt haben. Als geeignet werden solche Referenzen angesehen, die hinsichtlich des Ausbaus von Notarzt-Einsatzfahrzeugen, des Ausbaukonzepts, der technischen Ausführung und der fahrzeugtechnischen Ausstattung mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand gemäß Leistungsverzeichnis vergleichbar sind. Konkret sind Angaben über den Auf- und Ausbau von Notarzt-Einsatz-Fahrzeugen, der Fahrzeugart, der Leistungszeit sowie des Referenzgebers zu tätigen. Die Referenzen mit den entsprechenden Angaben sind gem. Anlage A zusammenzustellen und als Anlage 04 dem Angebot beizufügen.
Hinweise zur Prüfung und Wertung der Angebote
30 Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die form- und fristgerecht eingegangen sind und sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen vollumfänglich erfüllen. Hierbei sind folgende Wertungsstufen maßgeblich:
− Formale Vollständigkeit und Richtigkeit − Eignung der Bieter − Angemessenheit der Preise
31 Unter den verbleibenden wertungsfähigen Angeboten wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich anhand der jeweiligen Bewertungsmatrix.
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Spezifische Anforderungen und Hinweise zum Aufbau
Zusätzliche Eignungsanforderungen
32 Es ist die technische Ausrüstung der Fertigungsplätze zu beschreiben. Zum Nachweis ist eine aussagekräftige Fotodokumentation (mind. 10 Fotos) der Fertigung zur Fahrzeugherstellung zu erstellen. Zudem ist eine Auflistung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung anzugeben. Die vorgenannten Informationen sind gem. Anlage A zusammenzustellen und als Anlage 07 dem Angebot beizufügen.
Kostenaufstellung
33 Erstellung einer Kostenaufstellung durch den Aufbauhersteller für die Feuerwehr Essen, die als Anlage A 06 dem Angebot beizufügen ist und sich auf folgende Bereiche bezieht: − Baubesprechung und Rohbauabnahme − Endabnahme durch den Auftraggeber − Technische Unterweisung (2 x 2 Personen für zwei Tage / je Auftrag)
Hinweise zur Kostenaufstellung − Die Baubesprechung, Rohbauabnahme (jeweils einen Termin) und Endabnahme durch den Auftraggeber findet im Aufbauwerk statt − Für das erste Fahrzeug sind für drei Personen für drei Tage (inkl. Verpflegung und Unterbringung) die Kosten anzugeben. Für jedes weitere Fahrzeug verlängert sich die Abnahme um einen Tag. − Zur Überführung sind am Tag der Abholung zu berücksichtigen: − Zwei Tage Aufenthalt − Entfernung bis 650km → pro Fahrzeug ein Fahrer, bei zwei bis fünf Fahrzeugen ist ein zusätzlicher Fahrer einzuplanen. Bei mehr als fünf Fahrzeugen sind zwei zusätzliche Fahrer einzuplanen − Entfernung über 650km → pro Fahrzeug zwei Fahrer − Bei einer Entfernung über 1.000 km sind die Lenk- und Ruhezeiten bei Abholung/Überführung einzuplanen inkl. Unterbringung und Verpflegung
34 Die Kosten für die oben genannten Positionen sind durch den Aufbauhersteller zu tragen und entsprechend im Angebotspreis im Leistungsverzeichnis zu inkludieren.
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