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Verschwiegenheitsvereinbarung
Zwischen der
[Arbeitgeber]
- nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt -
und
Max Mustermann
wohnhaft Straße Nr., PLZ Wohnort
- nachfolgend „Arbeitnehmer1“ genannt –
wird folgende Verschwiegenheitsvereinbarung abgeschlossen.
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Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für das Projekt [Projektbezeichnung] zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH („HIL GmbH“) oder ihrer Geschäftspartner und Interessenten, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere auch für personenbezogene Daten.
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Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, Unterlagen und Daten (z.B. Schriftstücke und Drucksachen, Datenträger einschließlich Kopien und Abschriften, Ton- und Datenträger, elektronische Nachrichten) oder Gegenstände jedweder Art, die der HIL GmbH oder der Bundeswehr gehören, Dritten zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen, soweit dies nicht zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist. Dies gilt auch, wenn die Unterlagen von dem Arbeitnehmer selber erstellt worden sind.
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Vertrauliche Unterlagen dürfen nur Personen zugänglich gemacht werden, für die sie bestimmt sind.
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Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, Unterlagen und Daten zu anderen als den von der HIL GmbH bzw. deren Geschäftspartnern oder Kunden vorgesehenen Zwecken zu verwenden; dies umfasst auch ein Verbot, Unterlagen und Daten zu eigenem bzw. zweckfremdem Gebrauch zu kopieren, zu fotografieren oder abzuschreiben.
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Das Übertragen, Eingeben und Speichern von Daten der HIL GmbH, der Bundeswehr sowie ihrer Kunden und Geschäftspartner auf Datenträger, die nicht im Eigentum der HIL GmbH stehen und dem Arbeitnehmer von ihr zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wurden, (z. B. auf privaten Mobiltelefonen, PC/Laptops etc.) ist verboten, sofern nicht die HIL GmbH dies zuvor ausdrücklich gestattet hat. Dies gilt entsprechend auch für das händische Übertragen/Eingeben und Speichern solcher Daten auf private Datenträger und die Synchronisierung von Daten.
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Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Beendigung des Projektes [Projektbezeichnung] alles in seinem Besitz befindliche Eigentum der HIL GmbH sowie alle im Zusammenhang mit dem Projekt erstellten Unterlagen, Notizen, Dokumente, Dateien und Datenträger unaufgefordert an die HIL GmbH herauszugeben.
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Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit des Arbeitnehmers im Projekt [Projektbezeichnung] fort. Sollte die nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen unangemessen behindern, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von dieser Pflicht.
1 Der Begriff „Arbeitnehmer“ wird aus Gründen der Vereinfachung zur besseren Lesbarkeit und ohne Diskriminierungsabsicht geschlechtsneutral verwendet. Damit sind alle Geschlechter einbezogen.
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Datum, Ort Datum, Ort
[Arbeitgeber] Max Mustermann