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HVA F-StB Teilnahmebedingungen Angebotsabgabe
Teilnahmebedingungen für die Angebotsabgabe
für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau
Ausgabe: April 2016
- Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Feh- ler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbe- werbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
- Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu signieren. Das Angebot ist zu dem von der Vergabestelle genannten Zeitpunkt signiert vorzulegen. Liegt das Angebot zu diesem Zeitpunkt nicht signiert vor, ist der Bieter auszuschließen. 3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.5 Bei Preisen/Honoraren, die einer Preisverordnung unterliegen, ist diese zu beachten. 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzu- fügen.
- Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation oder die von ihr benannten Formblätter mit An- gaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Preise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle be- stimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
- Bietergemeinschaften 5.1 Bei Vergabeverfahren ohne vorangegangenen Teilnahmewettbewerb haben Bietergemeinschaften mit ihrem An- gebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, − in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, − in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter be- zeichnet ist, − dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, − dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 5.2 Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen.
- Nachunternehmer Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Ange- bot die durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer benennen.
- Eignung Die Bieter haben mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäi- sche Eigenerklärung (EEE) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Ebenso sind die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen mit dem Angebot vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Be- scheinigungen auch für die benannten Nachunternehmer vorgelegt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auf- tragsspezifische Einzelnachweise. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmer) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
Stand: 04-16 10002 Seite 1