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Sanierung Kunstrasenplatz des Sportplatzes am Wasserturm in Bernau bei Berlin
Aufgabenstellung zur Planung
Sanierung Kunstrasenplatz des Sportplatzes am Wasserturm in Bernau bei Berlin
Veranlassung Die Stadt Bernau bei Berlin, Bauamt SG Tiefbau/Grünflächen, beabsichtigt den Kunstrasenplatz des Sportplatzes am Wasserturm zu sanieren. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, die sportliche Infrastruktur nachhaltig zu verbessern und um die Funktionalität, Sicherheit und Attraktivität des Sportplatzes dauerhaft zu gewährleisten.
Bestand Der Sportplatz am Wasserturm wurde im Jahr 1998 erstmalig hergestellt. Im Jahr 2007 wurde das Kunstrasenspielfeld saniert, 2019 wurde die Laufbahn saniert und mit Beleuchtung ausgestattet. Seit jeher wird der Sportplatz als Allwetterplatz intensiv durch den Schul- und Vereinssport genutzt. Die Sportplatzfläche aus Kunstrasen ist ca. 5.800 m² groß und wird von einer Kunststoff- Laufbahnfläche umschlossen. Die Spielfeldmarkierung besteht aus einem Fußball-Großfeld mit Elfmeterpunkten sowie zwei Fußball-Kleinfeldern mit Neunmeterpunkten (für den Nachwuchsbereich von G- bis D-Junioren).
Wasserschutzgebiete Das Vorhaben liegt in der Zone III B des Wasserwerkes Schönow.
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Sanierung Kunstrasenplatz des Sportplatzes am Wasserturm in Bernau bei Berlin
Die entsprechenden Restriktionen der Schutzgebietsverordnung in der aktuellen Fassung sind zu beachten. Insbesondere müssen eingesetzte Materialien und Hilfsstoffe wasserunschädlich sein.
Naturschutzgebiete Im Vorhabenbereich sind keine weiteren Schutzgebiete ausgewiesen (LfU).
Denkmalschutzbereiche Das Vorhaben liegt nicht in einem Denkmalschutzbereich.
Eigentümerin des in Anspruch genommenen FlSt. 277 (Flur 34) ist die Stadt Bernau bei Berlin.
Aufgabenstellung für den Planer Der bestehende Kunstrasenplatz ist grundhaft zu erneuern. Ziel des Vorhabens ist es, einen modernen, regelkonformen und langlebigen Sportbelag unter Berücksichtigung aktueller technischer Standards sowie sportfunktionaler Anforderungen herzustellen. Im Zuge der Maßnahme ist der vorhandene Unterbau, insbesondere die Entwässerungseinrichtungen (Rigolen und Rinnen) zu erneuern. Da die Kunstrasenfläche an die Laufbahnflächen angrenzen, ist hierdurch teilweise auch die Laufbahn zu sanieren. Der Umfang dafür muss durch die Planung festgestellt und dokumentiert werden. Die Spielfeldmarkierung ist nach Abschluss der Maßnahme analog zum derzeitigen Bestand wiederherzustellen. Die vorhandene Ausstattung (Tore, Eckfahnen, etc.) sind möglichst wieder zu verwenden. Um eine auf die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten aufbauende und abgestimmte Planungsunterlage erstellen zu können, sind optional eine qualifizierte Baugrunduntersuchung
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und die Entwurfsvermessung durch das Ingenieurbüro zu beauftragen. Es sind mindestens drei Angebote von Unternehmen aus der Region einzuholen, der Zuschlag ist mit dem Bauamt der Stadt Bernau bei Berlin abzustimmen. Es ist mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 540.500,00 € zu kalkulieren.
Die Planung hat nach dem Prinzip der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln zu erfolgen.
Für Ausschuss- und SVV-Vorlagen sind die Planungsunterlagen in Kurzform nach Abstimmung mit dem AG gesondert aufzubereiten und in ausreichender Anzahl bereit zu stellen.
Leistungsumfang
- Erbringung der Lph 3 sowie Lph 5 – Lph 9 gemäß HOAI § 39 Freianlagen.
- Gefordert wird die Vorlage ausführungsreifer Planunterlagen in 3-facher Ausfertigung und digital (*.dwg und *.pdf) sowie die Zuarbeit der für eine Ausschreibung und Vergabe notwendigen Dokumente.
- Die Einholung von Leitungsbeständen ist erforderlich.
- Das Projekt wird der Honorarzone III nach HOAI zugeordnet.
Termine Die Planung soll aufgrund bereitgestellter Haushaltsmittel sofort beginnen. Aufgrund der hohen Nutzungszeit (Schulsport und Vereine) und Ausstattung gibt es keine alternativen Sportplätze für die Bauzeit. Die Umsetzung der Maßnahme ist für die Sommerferien 2027 (01.07. – 14.08.2027) einzutakten.
Grundlagen für die Planung
- Technische Regelwerke für Sport- und Spielplätze, z.B.
- DIN 18034
- DIN 18035
- digitale Stadtgrundkarte
- Aufgabenstellung zur Planung
- Die „Allgemeinen Hinweise des Infrastrukturamtes…“ (s. Anlage 1) sind zu berücksichtigen.
- Die Vorgaben des Tiefbaukatalogs sind zu berücksichtigen.
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
aufgestellt: gesehen: Sachbearbeiterin Maria Schuhmacher Sachgebietsleiter Torsten Balk
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