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Ersatzneubau JUZ Westhofen mit OGS Küche/Speiseraum OGS-Heideschule
VERGABEUNTERLAGEN
Fachplaner für das Leistungsbild des Freianlagenplaners in Bezug auf die Errichtung des Ersatzneubaus „freies Jugendzentrum Westhofen mit OGS Küche/Speiseraum“
AUFTRAGGEBER
Stadt Schwerte Rathausstr. 31 58239 Schwerte
21.07.2026
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Ersatzneubau JUZ Westhofen mit OGS Küche/Speiseraum
BESCHREIBUNG DES VORBENS
Die Stadt Schwerte plant einen Ersatzneubau eines Jugendzentrums. Das Projekt umfasst den Er- satzneubau des freien Jugendzentrums Westhofen (JUZ) unter Integration einer Nutzungseinheit (Küche und Speiseraum) für die OGS der Reichshofschule. Die Realisierung erfolgt in zwei Bauab- schnitten. Während des 1. Bauabschnitts wird das JUZ vorübergehend im künftigen OGS-Speiseraum unter- gebracht. Nach Abschluss des 2. Bauabschnitts erhalten sowohl das JUZ als auch die OGS sepa- rate Eingänge. Die OGS nutzt künftig ausschließlich den Speiseraum, die Küche sowie die Sani- täranlagen. alle weiteren Räumlichkeiten stehen dem Jugendzentrum zur Verfügung. Für die zwei zum JUZ gehörenden Container mit Außenspielgeräten ist noch zu klären, ob ein geigneter Stellplatz in Schulhofnähe zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Leistungserbringung gliedert sich in drei Abschnitte:
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Erstellung des Entwässerungsantrages Diese Leistung beinhaltet die Überprüfung der aktuellen Situation unter Sichtung und Prüfung der bestehenden Unterlagen. Nach Rücksprache und Abstimmung mit der Stadtentwässerung Schwerte (SEG) ist ein vollumfänglicher Entwässerungsantrag zu erstellen und dem Bauherrn für die Weiterleitung an die SEG bereitzustellen.
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Planung, Ausschreibung und Herrichtung der neuen Schulhoffläche angrenzend bis zum Ge- bäude (ca. 2-3m um das Gebäude herum), der Anschlussarbeiten der Regen- und Schmutzent- wässerung vom Anbau bis an das vorhandene Netz.
ECKDATEN
Größe Neubau BGF [ca. 697 m²] Gesamtkosten Neubau Brutto 200 – 700 [3.283.000 €] Anrechenbare Netto KG500: 130.000€
Die Maßnahme wird durch Fördermittel gefördert.
Anlagen: Lageplan des Vermessers
LEISTUNGSUMFANG
Grundsätzlich sind alle geltenden Anforderungen, HOAI 2021 §40 Abs.1 Freianlagen dem Angebot zu Grunde zu legen.
GRUNDLEISTUNGEN
2 21.07.2026
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Ersatzneubau JUZ Westhofen mit OGS Küche/Speiseraum
| Leistungsphase gem. HOAI Honorarzone III | % | GP |
|---|---|---|
| LPH 1 - Grundlagenermittlung | 3 % | € |
| LPH 2 – Vorplanung | 10 % | € |
| LPH 3 – Entwurfsplanung | 16 % | € |
| LPH 4 – Genehmigungsplanung | 4 % | € |
| LPH 5 - Ausführungsplanung | 25 % | € |
| LPH 6 – Vorbereitung Vergabe | 7 % | € |
| LPH 7 – Mitwirkung bei der Vergabe | 3 % | € |
| LPH 8 - Objektüberwachung | 30 % | € |
| Summe Grundleistungen LPH 1 – 8 | 98 % | € |
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Nebenkosten in % des Honorars. Sie umfassen sämtliche betriebliche und organisatorische Nebenkosten des AN inkl. Fahrtkosten zur Erbringung der geforderten Leistung. a. Nebenkosten ________%
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Ingenieurstunde, für ggf. anfallende Arbeiten a. je 1 h __________ €
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Honorarzusammenstellung
| Summe | |
|---|---|
| Grundhonorar | |
| %-Nachlass auf das Grundhonorar | |
| %-Aufschlag auf das Grundhonorar | |
| Summe Grundhonorar | |
| Nebenkosten | |
| Summe Netto | |
| zzgl. MwSt. 19% | |
| Angebotsbetrag Brutto |
Die Wertung erfolgt gem. der Angebotssumme. Mit der Leistung ist spätestens 14AT nach Beauftragung zu beginnen. Die Maßnahme wird gefördert und das Gebäude soll bis August 2028 fertiggestellt sein.
Datum Unterschrift / Stempel
3 21.07.2026