[Seite 1]
211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Vergabestelle ZweckverbandStaatlicheweiterführendeSchulen Vergabeart imSüdostendesLandkreisesMünchen Professor-Messerschmitt-Straße1 offenes Verfahren 85579Neubiberg nicht offenes Verfahren wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbe- werb Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist Datum 01.10.2026 Uhrzeit 9:30Uhr Bindefrist endet am 30.11.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 VOB/A
Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme RH-Neuba uRealschuleHohenbrunn(cid:19)
Vergabenummer Leistung LV5010 Landschaftsbau/ZaunbauSchule
Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 226.H Mindestanforderungen an Nebenangebote 227.H Gewichtung der Zuschlagskriterien 242.H Instandhaltung 2440 Informationen zur Datenerhebung 2492 Online-Vergaben
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 8 214.H Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 8 241 Abfall 244 Datenverarbeitung f rei 8 W eitereBes ondereVertragsbedingungen214.HW 8 4 21 V ertragserfüllungsbürgschaft
© VHB Bayern – Stand Mai 2022 1 von 5
[Seite 2]
211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) 8 4 22 Män gelansprüchebürgschaft 8 4 23 Vor auszahlungsbürgschaft
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213.H Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm 8 124 Eigenerklärung zur Eignung 8 127 Erklärung Bezug Russland 8 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 8 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 8 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 8 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Vertragsformular für Instandhaltung: 8 2 33Nachun ternehmerleistungen 8 d asausgef üllteLV/AngebotalsgültigeGAEB-DateiaufdieVergabeplattformeinstellen 8 d erAngebo tsgesamtpreisistaufderVergabeplattformanvorgegebenerStelleeinzutragen
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 8 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 8 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
© VHB Bayern – Stand Mai 2022 2 von 5
[Seite 3]
211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu ver- geben im Namen und für Rechnung ZweckverbandStaatlicheweiterführendeSchulenimSüdostendesLandkreisesMünchen
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung
2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt 8 elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schrift- lich oder in Textform Stelle Straße PLZ/Ort E-Mail Fax
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 8 sieheFormblatt211EU,Seite2,PunktC
3.2 - frei - 3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden 8 nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert 3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 8 s ieheFormblatt211EU,Seite2,PunktD
4 Losweise Vergabe: 8 nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
© VHB Bayern – Stand Mai 2022 3 von 5
[Seite 4]
211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interes- sensbestätigung nur ein Los
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl: siehe Auftragsbekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. 8 nicht zugelassen.
6 Nebenangebote
8 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. 6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausge- nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
7 Angebotswertung: Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote 8 Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien.
© VHB Bayern – Stand Mai 2022 4 von 5
[Seite 5]
211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) 8 Zugelassene Angebotsabgabe 8 Elektronisch 8 in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich
Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"
| Maßnahmenummer: | Baumaßnahme: |
|---|---|
| Vergabenummer: | Leistung: |
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§156 GWB, § 21 EU VOB/A):
VergabekammerSüdbayern,80534München,Tel089/2176-2411,Fax089/2176-2847
10 Biete ranfragenwerdenbisspätestenssechsKalendertagevorAngebotseröffung(Submission)vonder Verg abestellebeantwortet.
-End e-
© VHB Bayern – Stand Mai 2022 5 von 5
[Seite 6]
212EU (Teilnahmebedingungen EU)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung
Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A, Abschnitt 2 "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (EU-VOB/A).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin- zuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzel- ner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu- geben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragsertei- lung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote 4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
© VHB Bayern – Stand 2019 1 von 3
[Seite 7]
212EU (Teilnahmebedingungen EU) (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen auf- zugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.
5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Ver- treter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgese- henen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese ge- meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflich- tungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu er- setzen.
7 Eignung 7.1 Offenes Verfahren Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqua- lifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqua- lifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftrags- spezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigen- erklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnach- weise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeich- nis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.
© VHB Bayern – Stand 2019 2 von 3
[Seite 8]
212EU (Teilnahmebedingungen EU) in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. er- gänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zustän- diger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigen- erklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt wer- den, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
© VHB Bayern – Stand 2019 3 von 3
[Seite 9]
213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
Name und Anschrift des Bieters
Name und Anschrift des Bieters (Firmenname lt. Handelsregister)
(Name und Anschrift der Vergabestelle) ZweckverbandStaatlicheweiterführendeSchulen imSüdostendesLandkreisesMünchen
| Ort: | |
|---|---|
| Datum: | |
| Tel.: | |
| Fax: | |
| e-mail: | |
| USt.-ID-Nr.: | |
| HR-Nr.: | |
| Registergericht: BImA-Nummer1: |
PimroSfeüsdsoosrt-eMnedsesserLsacnhdmkirtte-iSstersaßMeü1nchen 85579Neubiberg
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme RH-NeubauRealschuleHohenbrunn(cid:19)
Vergabenummer Leistung LV5010 Landschaftsbau/ZaunbauSchule
Anlagen2, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den gefor- derten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Nebenangebot(e) 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Anlagen2, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 127 Erklärung Bezug Russland 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung
1 nur auszufüllen, wenn der Bieter von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine Auftragsnummer aus durchgeführten Aufträgen erhalten hat 2 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
© VHB Bayern - Stand Mai 2022 1 von 3
[Seite 10]
213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß Euro Leistungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer
2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütungen gem. Euro* Instandhaltungsvertrag3 beträgt einschl. Umsatzsteuer
- nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Wartungs-/Instandhaltungsvertrag beiliegt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungs- summe für Haupt- und alle Nebenangebote4 sowie auf % die Preise für angeordnete Leistungen, die auf Grund- lage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikati- onsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:
Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).5
7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werden(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeich- nis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb aus- führen werde(n).
8 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis- ses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An- gebotes sind. ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden.
3 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 4 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 5 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.
© VHB Bayern - Stand Mai 2022 2 von 3
[Seite 11]
213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme dieses Vertrages entrichten werde(n), falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n. ich/wir bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für mich/uns geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalte/einhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewäh- re/gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitsnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwer- tiger Arbeit gleiches Entgelt bezahle/bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019)
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.
© VHB Bayern - Stand Mai 2022 3 von 3
[Seite 12]
124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen
(vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind)
Maßnahmennummer Vergabenummer LV5010
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme R H-NeubauRealschuleHohenbrunn(cid:19)
Leistung L andschaftsbau/ZaunbauSchule
Bewerber 0F Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) anderes Unternehmen*) (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
Jahr Euro Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts- jahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei ge- meinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekannt- machung angegebenen Zeitraum1, vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir drei Referenz- nachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Be- nennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der aus- geführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschrei- bung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Bau- maßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung. https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauf- traege_formblatt_444_referenz.docx
zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend. © VHB Bayern – Stand September 2022 1 von 3
[Seite 13]
124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfü- gung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Registereintragungen
Ich bin / Wir sind im Handelsregister eingetragen. für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenk- lichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt © VHB Bayern – Stand September 2022 2 von 3
[Seite 14]
124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf ge- sondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig inner- halb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)4
4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist © VHB Bayern – Stand September 2022 3 von 3
[Seite 15]
127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland)
Eigenerklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Per- sonen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Be- werbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unter- nehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.
Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.
Maßnahmennummer Vergabenummer LV5010
Maßnahme oder Baumaßnahme R H-NeubauRealschuleHohenbrunn(cid:19)
Leistung L andschaftsbau/ZaunbauSchule
1 Bieter 1 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft 1 Auftragnehmer 1 (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung
nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in An- spruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).
folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).
Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
1 Zutreffendes ankreuzen
© VHB | VHL | VHF Bayern – Stand Dezember 2022 1 von 2
[Seite 16]
127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland) Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.
keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).
folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).
Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.
keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf- trage(n) / beauftragt habe(n).
folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf- tragen werde(n) /beauftragt habe(n).
Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.
(Ort, Datum, Name, Unterschrift2)
2 nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines Angebotes ist
© VHB | VHL | VHF Bayern – Stand Dezember 2022 2 von 2
[Seite 17]
214.H (Besondere Vertragsbedingungen)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| LV5010 | ||
| Baumaßnahme RH-NeubauRealschuleHohenbrunn(cid:19) | ||
| Leistung Landschaftsbau/ZaunbauSchule |
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen
am . spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. 8 in der 18 KW 2027 ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Ab- satz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am . innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungs- beginn. 8 17 2028 in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung 8 folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
8 sieheBeiblatt"VertragsfristenNr.1undNr.2"alsAnlagezumFormblatt214.H, ÜbersichtsplanBauabschnitte
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) 8 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Be- träge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 5 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftrags- summe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Ein- zelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistun- gen entspricht.
© VHB Bayern - Stand August 2024 1 von 3
[Seite 18]
214.H (Besondere Vertragsbedingungen)
2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzel- fristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leis- tung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf Tage
4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. 8 Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 2 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
6 Bürgschaften Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftrag- gebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ Voraus- gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B VOB/B das zahlungsbürgschaft“ Formblatt
7 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame techni- sche Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den aus- drücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug ge- nommen.
8 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9 Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln 8 Die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Leistungs- erbringung ist verboten.
10 Neubeauftragung von Restleistungen nach vorzeitiger Vertragsbeendigung Überträgt der Auftraggeber nach vorzeitiger Vertragsbeendigung die zur Erreichung des Vertrags- zwecks erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise einem oder mehreren neuen Auftragnehmern, behält er sich vor, diese ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Dies gilt, soweit die Vergütung des neuen Auftragnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unan- gemessen hoch ist. Der bisherige Auftragnehmer kann gegen geltend gemachte Mehrkosten nicht einwenden, dass kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist.
© VHB Bayern - Stand August 2024 2 von 3
[Seite 19]
214.H (Besondere Vertragsbedingungen)
11 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
F ortsetzungsieheaufdennächstenSeiten(214.HW).
© VHB Bayern - Stand August 2024 3 von 3
[Seite 20]
Anlage zum Formblatt 214.H
Beiblatt Vertragsfristen
Baumaßnahme: RH – Neubau Realschule Hohenbrunn
Vergabenummer: LV 5010
Leistung: Landschaftsbau / Zaunbau Schule
- Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen (Ausführungsbeginn auf der Baustelle)
In der KW 18/2027, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
In der KW 17/2028, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind:
Vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn Vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung Folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
Siehe Übersichtsplan Bauabschnitte:
-
BA Haupteingang
-
BA Umfahrung
-
BA Pausenhof / Innenhof / Straße Bauabschnitt 1-3: Beginn 03.05.2027 Fertigstellung: 12.09.2027
-
BA Parkplatz 5.Schulgarten & Lerngarten
-
BA Grünes Klassenzimmer
-
BA Allwetterplatz Calisthenics Bauabschnitte 4-7 Beginn: in Abstimmung mit laufendem Baubetrieb spätestens 13.09.2027 Fertigstellung: 30.04.2028
Ende der Vertragsfristen
[Seite 21]
214.H W (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)
Zu 10. Weitere Besondere Vertragsbedingungen:
10.1 Baubesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber durchführt, teilzunehmen und einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden in der Regel wöchentlich statt.
Bei fehlender Teilnahme behält sich der Auftraggeber vor, je Baustellenbesprechungstermin 100,- € brutto von der Rechnungsstellung in Abzug zu bringen.
10.2 Lean-Management-Besprechungen: Ergänzend zu den Baubesprechungen hat der Auftragnehmer an den wöchentlichen Lean-Besprechungen, die der Auftraggeber durchführt, teilzunehmen und einen Fachbauleiter oder einen geeigneten mit der Baustelle vertrauten, bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die durchschnittliche Dauer je Besprechung beträgt ca. 2,0 Stunden. In der aus der Prozessplanung abgeleiteten detaillierten Ablaufplanung (4-Wochen-Vorschau aller Aktivitäten und der Logistik auf der Baustelle als transparentes und visuelles Planungswerkzeug) wird die Baustelle durch einen tagesak- tuellen “Produktionsplan” gesteuert. Die Planung wird wöchentlich erstellt. In der wöchentlichen Überarbeitung der Ab- laufplanung werden alle erkennbaren Hindernisse in den nächsten vier Wochen erfasst und ein detaillierter Ablauf be- reichsweise, bzw. in kleinräumigen Einheiten der Baustelle ausgetaktet.
Der Prozess der Baustelle wird damit stabil und verlässlich, so dass die Logistik und Engpassressourcen bedarfsge- recht darauf abgestimmt werden können. Für die beteiligten Unternehmen steigt die Effizienz der Abwicklung durch ei- ne belastbare Planung auf der Baustelle.
Bei fehlender Teilnahme behält sich der Auftraggeber vor, je Lean-Termin 100,- € brutto von der Rechnungsstellung in Abzug zu bringen.
10.3 Baustrom und Bauwasser, Verbrauchsgebühren, Müllmanagement Baustromversorgungs- und Bauwasserversorgungsanlagen sowie das allgemeine Müllmanagement werden durch den AG errichtet und unterhalten. Alle übrigen Firmen nutzen die bestehenden Anlagen.
Für die Versorgung der Baustelle werden durch den AG im Außenbereich Baustromverteiler in der Nähe der neu zu er- richtenden Gebäude aufgestellt. Im Zuge des Baufortschrittes werden in den Geschossen zusätzliche Verteiler instal- liert. Über die bauseits vorgesehenen Baustromverteiler können nur Geräte und Anlagen bis zu einem Nennstrom von 32 A versorgt werden. Die Heranführung an die Verbrauchsstellen ist Sache des AN und mit den EP abgegolten.
Der AG beabsichtigt die Erstellung und den Betrieb eines zentralen Wertstoffhofes zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle während der Ausbauphase (Müllmanagement).
10.3.1 Verbrauchsgebühren Die Verbrauchskosten für Baustrom Bauwasser werden dem Auftraggeber von dem örtlichen EVU bzw. SWM direkt in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber getragen.
Die Verbrauchskosten werden anteilig, entsprechend der Höhe der jeweiligen Schlussrechnungssumme, auf den Auftragnehmer umgelegt. Die anteiligen Kosten für Baustrom und Bauwasser betragen: Jeweils 0,20% der Brutto-Abrechnungssumme bei jeder Abschlag- / Schlussrechnung
10.3.2 Kosten Müllmanagement Die Gebühren für das Müllmanagement werden dem Auftraggeber direkt in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber getragen.
Diese Gebühren werden anteilig, entsprechend der Höhe der jeweiligen Schlussrechnungssumme, auf den Auftragnehmer umgelegt. Die anteiligen Kosten für das Müllmanagement betragen: • 0,50% der Brutto-Abrechnungssumme bei jeder Abschlag- / Schlussrechnung
10.4 Bautagebuch Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch über die Erbringung seiner vertraglichen Leistungen zu führen. Im Bautage- buch müssen alle Angaben enthalten sein, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistungen des Auftragnehmers von Bedeutung sind. Dies sind insbesondere: Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, Anlieferung von Hauptbaustoffen, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen), Behinderung und Unterbrechung der Ausführung mit Angabe der Gründe, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.
Der aktuelle Bautagesbericht ist der Objektüberwachung unaufgefordert in der Regel arbeitstäglich auszuhändigen, mindestens jedoch 1 x wöchentlich.
Seite 1 von 4
[Seite 22]
214.H W (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)
10.5 Bauablaufplan und Ausführungsfristen Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan in der Form eines Detailterminplans über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Ver- tragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Ände- rungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auf- tragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in digitaler Form und einer ausgedruckten Fertigung zu übergeben.
Da es sich um eine Großbaumaßnahme mit einer Vielzahl verschiedener Gewerke handelt, kann sich der Ausfüh- rungszeitraum für diese Arbeiten aufgrund vom Auftraggeber nicht vorab planbarer Umstände (z.B. besondere Witte- rungsverhältnisse, Verzögerungen bei Freigabe von Plänen/ Statik, Verzug/ Insolvenz Vorunternehmer) um bis zu 6 Monate verlängern, ohne dass dies zu zusätzlichen Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers führt. Für eine Verlängerung der Bauzeit um 20 v.H. der für das Gewerk veranschlagten Bauzeit, maximal jedoch 6 Monate, führt dies nicht zu zusätzlichen Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers.
10.6 Fachbauleiter und Aufsichtsführender Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen Fachbauleiter zu benennen, der als Entscheidungsbefugter für die Gesamt- koordination aller übertragenen Leistungen als Ansprechpartner für den Auftraggeber eingesetzt wird. Dieser Fachbau- leiter hat, wenn Arbeiten des Auftragnehmers ausgeführt werden, ständig vor Ort anwesend zu sein. Dabei muss er ei- ne vorschriftsmäßige Durchführung der Arbeiten bezüglich Arbeitssicherheit gewährleisten. Der Bauleiter und eventuel- le Vertreter müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Die Bauarbeiten müssen von immer anwesenden, wei- sungsbefugten Personen beaufsichtigt werden (Aufsichtsführende).
10.7 Verkehrssituation / Parkplätze Es wird darauf hingewiesen, dass um das Baugrundstück keine Parkplätze zur Verfügung gestellt werden können. Das Grundstück ist über Hohenbrunner Straße erreichbar. Der AN hat sich über die mögliche Verkehrsführung sowie die örtlichen Begebenheiten (z.B. Breite der Zufahrtsstraßen) zu informieren. Dies ist bei der Terminabwicklung und Kalku- lation zu berücksichtigen. Die Verkehrsbedürfnisse und Eigentumsrechte der Anwohner sind angemessen zu berück- sichtigen. Die Parkmöglichkeiten auf dem Baugrundstück sind gem. Baustelleneinrichtungsplan geregelt und werden je nach Baufortschritt von der örtlichen Bauleitung festgelegt.
10.8 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird der Sitz des Auftraggebers vereinbart, sofern die Voraussetzungen nach § 38 ZPO vorliegen.
10.9 Projektkommunikationssystem Der AG hat für das Projekt ein Projekt-Kommunikationssystem (PKS) zum Austausch von Plänen und Dokumenten eingerichtet. Die Nutzung des PKS ist verbindlich und erfolgt kostenlos. Die Planverteilung erfolgt digital durch den Planer über dieses vom AG gestellte PKS. Bei der Einstellung von Plänen und anderen projektrelevanten Unterlagen in das PKS wird eine E-Mail mit dem entsprechenden Link auf das PKS versendet. Alle Planzeichnungen und Unterlagen sind dann vom AN selbständig vom Server herunterzuladen. Zusätzlich verpflichtet sich der AN arbeitstäglich den Pro- jektraum auf neu eingestellte Dokumente und Pläne zu prüfen (Holschuld).
Paus- und Kopierkosten - bzw. Planvervielfältigungskosten jedweder Art - werden bis einschließlich dem sechsten Pla- nindex nicht vergütet. Für die Angebotskalkulation ist seitens des AN davon auszugehen, dass die Kosten für bis zu sechs Planindizes ohne weitere Vergütung durch den AN zu tragen sind. Wird die angegebene Zahl der Indizes von sechs überschritten, übernimmt der AG die Paus- und Kopierkosten für alle nachfolgenden Indizes für bis zu zwei Ab- züge pro Planzeichnung.
10.10 Abrechnung / Rechnungen Die Vergabenummer muss bei jeder Abrechnung auf allen Abrechnungsunterlagen angegeben werden. Der Auftrag- nehmer hat seine Leistungen in jeder Abrechnung grundsätzlich kumuliert aufzustellen.
Aufmaße sind grundsätzlich so aufzustellen, dass die zusätzlichen Massen "seit der letzten Abrechnung" aufgeführt werden. Der Massenvortag ist eindeutig kenntlich zu machen/kumuliertes Aufmaß.
Die Aufmaßprüfung (der einzelnen Abschlagszahlungen [AZ] und der Schlussrechnung [SR]) erfolgt gemeinsam zwi- schen Auftragnehmer und Auftraggeber vor der Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt anhand der geprüf- ten Aufmasse. Die jeweiligen Aufmasskorrekturen sind zur Rechnungsstellung zu übernehmen. Die einzelnen AZ so- wie die SR sind jeweils mit farbig angelegten Aufmassplänen, in denen alle Abrechnungsmaße ersichtlich sind, zu be- legen. Diese Aufmasspläne verbleiben mit jeder Rechnung beim AG. Die Zahlungsfrist beginnt erst mit Hochladen der Rechnung und zugehörigen, von der AG Bauleitung im Vorfeld geprüften Aufmaßen auf dem Projektserver.
Alle Rechnungen sind durch den Auftragnehmer über den Projektserver an die Objektüberwachung und den Bauherrn zu senden (Hochladen und Verteilung auslösen über Projektserver). Die zur vorab Aufmassprüfung erforderlichen Un- terlagen sind, an das mit der Bauüberwachung beauftragte Büro in Papierform zu schicken, als auch digital über den Projektserver hochzuladen. Aufmasspläne größer als DIN A3 sind zusätzlich über den Projektserver zu verteilen.
Nachträge sind, ebenso wie Rechnungen, über den Projektserver hochzuladen zur Prüfung an das mit der Planung beauftragte Büro mit den erforderlichen Nachweisen, wie z. B. Kalkulationsgrundlagen, Stoffkostennachweise (z.B. Lie- ferantenrechnungen, Angebote), erschöpfende Anspruchsgrundlagen, etc.
Seite 2 von 4
[Seite 23]
214.H W (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)
10.11 Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber hat für das Projekt eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Zum Kreis der Mitversicherten gehören alle mit der Bauausführung befassten Personen und Unternehmen. Der genaue Deckungsumfang sowie die Versicherungsausschlüsse ergeben sich aus dem Versicherungsschein, welcher beim Auftraggeber eingesehen wer- den kann. Die Einsichtnahme wird im Auftragsfall empfohlen.
Der Auftragnehmer hat Bauwesensschäden unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden. Der Auftragnehmer hat die Schadensmeldung direkt an den Versicherer (Anschrift bei der Objektüberwachung beziehbar) zu richten und eine Kopie dem Auftraggeber zu übersenden.
Verluste durch Diebstahl hat der Auftragnehmer darüber hinaus der Polizeibehörde zu melden.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber und dem Versicherer jede Nachprüfung über die Ursache, den Verlauf und die Höhe des Schadens zu gestatten sowie alle angeforderten Auskünfte zu erteilen. Der Auftragnehmer hat ohne be- sondere Aufforderung seiner Kostenaufstellung bei einer durch ihn vorgenommenen Schadensbeseitigung prüffähige Belege beizufügen.
Der Versicherungsbeitrag wird anteilig, entsprechend der Höhe der jeweiligen Schlussrechnungssumme, auf den AN umgelegt. Die anteiligen Kosten betragen: 0,20% der Brutto-Abrechnungssumme bei jeder Abschlag- / Schlussrechnung Selbstbeteiligung pro Schadensfall: 500,-€
10.12 Betriebshaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über wirksames Bestehen einer Betriebshaftpflichtversiche- rung, einschließlich einer Basisdeckung für Umweltschäden für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu er- bringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
Bis zu einer Netto-Auftragssumme von 250.000 €:
Für Sach- und sonstige Schäden: 1.000.000 € Für Personenschäden: 3.000.000 €
Ab einer Netto-Auftragssumme von 250.000 €:
Für Sach- und sonstige Schäden: 5.000.000 € Für Personenschäden: 5.000.000 €
Durch die Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber nicht eingeschränkt. Der Nachweis der gültigen Policen muss spätestens bei Auftragserteilung vorgelegt werden. Soll- ten die Arbeiten über den Gültigkeitszeitraum der Police hinausgehen, erhält der Auftraggeber unaufgefordert einen Folgenachweis.
Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich an, wenn und soweit eine Deckung in der genann- ten Mindesthöhe nicht mehr besteht. In diesem Fall kann der Auftraggeber entsprechende Versicherungsverträge selbst abschließen und die Erstattung der ihm hierdurch entstehenden Kosten vom Auftragnehmer verlangen. Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer trotz fruchtlosen Ablaufs einer Nachfrist keinen entsprechenden Versicherungsschutz nachweist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich alle Sachverhalte mit, die zur Einstandspflicht einer Versiche- rung führen können. Verletzt er diese Pflicht, ersetzt er dem Auftraggeber den daraus folgenden Schaden. Der Auf- tragnehmer weist seine Versicherung an, Auszahlungen auf Schadensersatzansprüche des Auftraggebers ausschließ- lich an diesen oder auf dessen Weisung vorzunehmen. Der Auftragnehmer ermächtigt den Auftraggeber bereits hiermit unwiderruflich, entsprechende Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
10.13 Gesetzlicher Mindestlohn / Bestätigung Seit 01.01.2017 gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen deutschlandweit ein gesetzlicher Mindest- lohn pro Zeitstunde. Somit sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern diesen aktuell gültigen Mindestlohn zu zahlen.
Der Auftraggeber steht in der Haftung, wenn das von ihm mit Dienst- oder Werksleistungen beauftragte Unternehmen seinen Arbeitnehmern keinen gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Ferner wird von der Bundeszollverwaltung kontrolliert, ob der Mindestlohn eingehalten wird, und Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden. Zudem ist es möglich, dass Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden, wenn sie gegen das Min- destlohngesetz verstoßen.
Im Falle einer Beauftragung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich zu bestätigen, dass er seinen Arbeit- nehmern den gesetzlich geltenden Mindestlohn zahlt.
Seite 3 von 4
[Seite 24]
214.H W (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)
10.14 Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordinator Der Auftraggeber beauftragt gem. § 19 des Arbeitsschutzgesetzes einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordina- tor. Der Koordinator erstellt einen SiGe-Plan sowie eine Baustellenordnung. Den Weisungen ist Folge zu leisten. Nach Erledigung der Beanstandungen sind diese vom Auftragnehmer schriftlich frei zu melden.
10.14.1 SIGE-Plan Der SIGE-Plan wird in seiner jeweils gültigen Fassung ausgehängt. Der Auftragnehmer hat sich selbstständig über mögliche ihn betreffende Veränderungen zu informieren.
10.15 Anordnung/Abrechnung von Stundenlohnarbeiten Regiearbeiten werden grundsätzlich nur nach expliziter Freigabe durch die Bauleitung und den Bauherrn vergütet. Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Ausführung die Freigabe von Regiearbeiten bei der Bauleitung mittels Formblatts „Anordnung / Freigabe von Stundenlohnarbeiten“ zu beantragen.
Die nachträglich angemeldeten Regiearbeiten werden durch den Bauherrn und Projektsteuerung nicht anerkannt und somit nicht vergütet.
10.16 Auftragsabwicklung Anlieferung, Rücksendung, Verwahrung: Die Anlieferung von Baustoffen und Bauteilen ist terminlich mit der Objektüberwachung abzustimmen. Alle Lieferun- gen, auch die des kleinsten Umfanges, sind vom Auftragnehmer auf der Baustelle in Empfang zu nehmen.
An den Auftraggeber gesandte Lieferungen werden auf Kosten des Auftragnehmers zurückgeschickt.
10.17 Abnahme Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme.
Die Abnahmefiktionen der VOB/B, § 12 Abs. 5 VOB/B, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
10.18 Urkalkulation Spätestens 18 Werktage nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer auf Verlangen die seinem Angebot zugrunde liegende Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber zu hinterlegen. Der Umschlag ist deut- lich mit der Aufschrift „RH – Neubau Realschule Hohenbrunn - URKALKULATION“ und dem Zusatz des jeweiligen Gewerks sowie dem Firmenstempel zu versehen.
Die Kalkulation bleibt bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages in Verwahrung des Auftraggebers und wird nur in Beisein des Auftragnehmers geöffnet. Bei Vereinbarung von Zusatzleistungen oder bei Preisprüfungen kann der Auf- traggeber die Einsichtnahme in die Urkalkulation verlangen.
10.19 Rückgabe Sicherheit für Mängelansprüche Abweichend von §17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B ist eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche erst zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängel im Sinne von §13 Abs. 4 VOB/B zurückzugeben.
-
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -
-
Siehe verbindliche Baubeschreibung auf der nächsten Seite -
Seite 4 von 4
[Seite 25]
Anordnung / Freigabe von Stundenlohnarbeiten
Nr.: (lfd. Nummerierung je Auftrag)
Projekt: RH - Neubau Realschule Hohenbrunn
Gewerkenummer:___________ Gewerk:___________________ Hauptauftrag vom
Hinweis: Regiearbeiten werden grundsätzlich nur nach expliziter Freigabe durch die Bauleitung und den Bauherrn vergütet. Die Freigabe von Regiearbeiten hat vor Ausführung rechtzeitig zu erfolgen. Die nachträglich angemeldeten Regiearbeiten werden durch den Bauherrn und Projektsteuerung nicht anerkannt und somit nicht vergütet.
Ausschließlich im begründeten Einzelfall kann die Freigabe in Abstimmung mit Projektsteuerung nachvollzogen werden.
I.Beschreibung der erforderlichen Leistung durch ausführende Firma
(Name, Datum, Stempel, Unterschrift)
II. Begründung / Prüfung durch Bauleitung:
Damit erhöht sich die voraussichtliche Gesamtzahl der Regiestunden
von bisher Std. um Std. auf Std.
(Name, Datum, Stempel, Unterschrift)
III. Kommentar durch Projektsteuerung
(Name, Datum, Stempel, Unterschrift)
IV.Freigabe durch den Bauherrn
(Name, Datum, Stempel, Unterschrift)
V. Zurück an Bauleitung (auch per Mail)
VI. Abdruck an Firma (auch per Mail) und Projektsteuerung (auch per Mail)
[Seite 26]
221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| LV5010 | ||
| Baumaßnahme RH-NeubauRealschuleHohenbrunn(cid:19) | ||
| Leistung Landschaftsbau/ZaunbauSchule |
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) |
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Geräte- kosten | Sonstige Kos- ten | Nachunter- nehmer- leistungen | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | |||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis2 | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis
© VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 2
[Seite 27]
221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 3. | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten der Teil- leistungen = unmittel- bare Herstellungskos- ten € | Gesamt- zuschläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| x | ||||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebs- stoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen 3 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB Bayern - Stand Oktober 2017 2 von 2
[Seite 28]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| LV5010 | ||
| Baumaßnahme RH-NeubauRealschuleHohenbrunn(cid:19) | ||
| Leistung Landschaftsbau/ZaunbauSchule |
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
| 1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
© VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 2
[Seite 29]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | ||||||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | ||||||||||
| x | x | ||||||||||
| 2.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | |||||||||
| 2.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | |||||||||
| 2.4 | Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) | x | |||||||||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | x | |||||||||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen | ||||||||||
| Zusammensetzung der Umlagesummen | |||||||||||
| Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | ||||||||
| 2.1 eigene Lohnkosten | |||||||||||
| 2.2 Stoffkosten | |||||||||||
| 2.3 Gerätekosten | |||||||||||
| 2.4 Sonstige Kosten | |||||||||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen | |||||||||||
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | ||||||||||
| 3.1 | Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) | ||||||||||
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | ||||||||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | |||||||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | |||||||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | ||||||||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | ||||||||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | ||||||||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | ||||||||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | |||||||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | ||||||||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | ||||||||||
| 3.3.1 | Gewinn | ||||||||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | ||||||||||
| 3.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis) | ||||||||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | |||||||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB Bayern - Stand Oktober 2017 2 von 2
[Seite 30]
223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| LV5010 | ||
| Baumaßnahme RH-NeubauRealschuleHohenbrunn(cid:19) | ||
| Leistung Landschaftsbau/ZaunbauSchule |
Aufgliederung der Einheitspreise
| OZ des LV 1 | Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 | Menge 1 | Men- gen- einheit 1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Löhne 2, 3 | Stoffe 2 | Geräte 2, 4 | Sonstiges 2 | Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind.
© VHB Bayern - Stand August 2012 1 von 1
[Seite 31]
233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| LV5010 | ||
| Baumaßnahme RH-NeubauRealschuleHohenbrunn(cid:19) | ||
| Leistung Landschaftsbau/ZaunbauSchule |
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunter- nehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer.
Mein/Unser Betrieb ist OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens auf die Leistung eingerichtet
© VHB Bayern - Stand August 2012 1 von 1
[Seite 32]
234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:
| Maßnahmennummer | Vergabenummer LV5010 |
|---|---|
| Baumaßnahme RH-NeubauRealschuleHohenbrunn(cid:19) | |
| Leistung Landschaftsbau/ZaunbauSchule |
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
© VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 1
[Seite 33]
235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| LV5010 | ||
| Baumaßnahme RH-NeubauRealschuleHohenbrunn(cid:19) | ||
| Leistung Landschaftsbau/ZaunbauSchule |
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistun- gen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
Namen des Nachunternehmen (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern) OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen (erst nach gesonderter Anforde- rung der Vergabestelle)
© VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2
[Seite 34]
235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanzi- ellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nach- folgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Angabe zu der von diesem Unternehmen Unternehmens überlassenen Eignung
© VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2
[Seite 35]
236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
| Bewerber/Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| LV5010 | ||
| Baumaßnahme RH-NeubauRealschuleHohenbrunn(cid:19) | ||
| Leistung Landschaftsbau/ZaunbauSchule |
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen
(Ort, Datum, Unterschrift)
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
© VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1
[Seite 36]
241 (Abfall)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| LV5010 | ||
| Baumaßnahme RH-NeubauRealschuleHohenbrunn(cid:19) | ||
| Leistung Landschaftsbau/ZaunbauSchule |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
- bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall- wirtschaftsbehörde vorliegt,
- die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
- die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Be- lastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungs- gemäßen Abfallentsorgung erteilt, − die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw. − die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).
2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislauf- wirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zu- zuführen.
2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB Bayern - Stand März 2018 1 von 1
[Seite 37]
248 (Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| LV5010 | ||
| Baumaßnahme RH-NeubauRealschuleHohenbrunn(cid:19) | ||
| Leistung Landschaftsbau/ZaunbauSchule |
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach
zertifiziert sind.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg (vTI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Ich werde diesen geprüften Nachweis zu dem von der Vergabestelle verlangten Zeitpunkt vorlegen.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
Der Nachweis darüber ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg (vTI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Ich werde diesen geprüften Nachweis zu dem von der Vergabestelle verlangten Zeitpunkt vorlegen.
© VHB Bayern - Stand Januar 2012 1 von 1
[Seite 38]
421 (Vertragserfüllungsbürgschaft) Bürgschaftsurkunde Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und der Auftraggeber
ZweckverbandStaatlicheweiterführendeSchulenimSüdostendesLandkreisesMünchen
letztlich vertreten durch HerrChristophGöbel(Verbandsvorsitzender)
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragschreibens/Vertrages | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
€
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforde- rung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge
© VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 1
[Seite 39]
422 (Mängelansprüchebürgschaft) Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und der Auftraggeber
ZweckverbandStaatlicheweiterführendeSchulenimSüdostendesLandkreisesMünchen
letztlich vertreten durch HerrChristophGöbel(Verbandsvorsitzender)
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragschreibens/Vertrages | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
€
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge
© VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 1
[Seite 40]
423 (Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft) Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer Name und Sitz
und der Auftraggeber
ZweckverbandStaatlicheweiterführendeSchulenimSüdostendesLandkreisesMünchen
letztlich vertreten durch HerrChristophGöbel(Verbandsvorsitzender)
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragschreibens/Vertrages | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für eine Abschlagszahlung für die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe oder Bauteile bis zu deren Einbau eine Abschlagszahlung für Stoffe oder Bauteile, die für die Leistung eigens angefertigt und bereitgestellt worden sind, bis zu deren Einbau eine Vorauszahlung bis zur Tilgung der Vorauszahlung durch Anrechnung auf fällige Zahlungen zu stellen. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
€
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge
© VHB Bayern – Stand Oktober 2017 1 von 1