ausführliche Beschreibung Eignungskriterien LRP.pdf

Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für die Stadt Braunschweig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 09:59 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Vergabenr.: 6012-68-26-06 – Landschaftsrahmenplan (LRP)

Ausführliche Beschreibung der Eignungskriterien LRP

Die Feststellung der Eignung erfolgt anhand der im Teilnahmeantrag angegebenen Eignungskriterien. Diese sind Teil der EU-weiten Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens.

Es ist zu beachten, dass die im Teilnahmeantrag genannten Eignungskriterien zwingend nachzuweisen sind. Teilnahmeanträge, die die benannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden, ggf. nach Nachforderungen, ausgeschlossen. Konnte bei mindestens 3, maximal 8 Teilnahmeanträgen die Eignung ohne Nachforderung festgestellt werden, verzichtet die Auftraggeberin auf die Nachforderung von Unterlagen bei den übrigen Teilnehmenden, die die Eignung erst durch Nachforderung nachweisen könnten.

Die Eigenerklärungen und Eignungskriterien werden im Teilnahmeantrag abgefragt.

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 VgV

Im Rahmen des Teilnahmeantrages ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Die Bewerber, die Mitglieder der Bewerber- /Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB sowie § 21 AentG, § 21 SchwarzArbG und § 19 MiLoG. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.

Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist von jedem Bewerber, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern, bei Nachunternehmern/Eignungsleihe von jedem Nachunternehmer/dritten Unternehmen vollständig auszufüllen und vorzulegen.

Diese nutzen dafür die Datei „Tn-Antrag_ANLAGE_Eignungsleihe_Bewerbergemeinschaft“ und füllen diese ebenfalls jeweils für sich aus (es sind dann mehrere entsprechend bezeichnete Dateien in der Deutschen eVergabe hochzuladen). Für reine Nachunternehmer ohne Eignungsleihe sind die Angaben in dieser Phase des Verfahrens noch nicht zwingend.

Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket

Die Bewerber, die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Nachunternehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“). Im Rahmen des Teilnahmeantrages ist eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket abzugeben.

Die Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ist von jedem Bewerber, bei Bewerber- /Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern, bei Nachunternehmern/Eignungsleihe von jedem Nachunternehmer/dritten Unternehmen vollständig auszufüllen und vorzulegen. Hierfür wird vom Bewerber bzw. Mitglied 1 der Bietergemeinschaft ebenfalls der Teilnahmeantrag genutzt. Alle anderen nutzen die Datei „Tn- Antrag_ANLAGE_Eignungsleihe_Bewerbergemeinschaft“ und stellen diese dem Bieter bzw. Vertreter Ihrer Bewerbergemeinschaft zur Verfügung.

[Seite 2]

Vergabenr.: 6012-68-26-06 – Landschaftsrahmenplan (LRP)

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Im Teilnahmeantrag ist zu erklären, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen ist. Spätestens im Auftragsfall sind folgende Deckungssummen durch Vorlage der Versicherungspolice oder sonstige Bestätigung des Versicherers für dieses Projekt nachzuweisen:

Personenschäden: mind. 3 Mio. € je Schadensfall

Sach-/Vermögens- und sonstige Schäden: mind. 3 Mio. € je Schadensfall

Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Dreifache der Deckungssumme betragen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Diese Erklärung ist von allen Beteiligten einer Bewerber- /Bietergemeinschaften auszufüllen und zu unterschreiben.

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV

Eintragung in ein relevantes Berufsregister / Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Als Berufsqualifikation wird ein Nachweis der Berufszulassung für die zu erbringenden Leistungen im jeweiligen Leistungsbereich der Landschafts-/Umweltplanung, Landschaftsarchitektur gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.

Juristische Personen werden als Auftragnehmer/in zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n verantwortliche/n Berufsangehörige/n im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen.

Die Berufsqualifikation ist auf entsprechende Aufforderung, spätestens vor der Zuschlagserteilung, nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert:

• Diplom-, Bachelor- oder Masterurkunde oder Kammereintragungsurkunde bzw. eine vergleichbare anderweitige Bestätigung der beruflichen Qualifikation

Bei Einsatz eines Nachunternehmers oder bei Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.

[Seite 3]

Vergabenr.: 6012-68-26-06 – Landschaftsrahmenplan (LRP)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV

Spezifischer Jahresumsatz/ Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz

Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) für Dienstleistungen im Leistungsbild Landschaftsplanung § 25 HOAI 2021, in EUR der letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) sowie im Mittel angeben. Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften sind die Umsatzzahlen zu addieren.

Falls für das Geschäftsjahr 2025 noch kein testierter Umsatz vorliegt, genügt für das Jahr 2025 die Angabe gemäß vorläufigem Jahresabschluss, EÜR, BWA oder Ähnlichem. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an.

Die Auftraggeberin verlangt einen durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 50.000 € netto pro Jahr.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Nachunternehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen in ihrer Gesamtheit mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten zehn Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen.

Zum Nachweis der fachlichen Eignung des Bewerbers wird von der Vergabestelle die Vorlage von Referenzen erbeten, deren Eigenschaft durch den Gegenstand der ausgelobten Dienstleistung: Landschaftsplanung § 25 HOAI 2021 gerechtfertigt sind (§ 46 Abs. 3 VgV).

Um die Mindestanforderungen zu erfüllen, muss der Bewerber drei Referenzen vorweisen, welche die nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllen:

• Referenzen aus den letzten zehn Jahren • Vergleichbare Projekte im Bereich Großraumplanung, z. B. Landschaftsrahmenplan, Flächennutzungsplan • Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 11.09.2016 erfolgt sein. Die Leistung muss – bei Flächennutzungsplänenplänen mit Ausnahme der LPH 3 und bei Landschaftsplanungen mit Ausnahme der LPH 4 – spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein. • Referenzen für alle Leistungsphasen nach HOAI § 18, 23, 25, 26 oder 27 • Honorarkosten >= 50.000,- EUR brutto • Mind. ein Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB

Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft jeweils einzeln vorgewiesen werden. Vielmehr ist die Angabe zu dem Referenzprojekt von

[Seite 4]

Vergabenr.: 6012-68-26-06 – Landschaftsrahmenplan (LRP)

der Arbeitsgemeinschaft (inkl. Eignungsleihgeber, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Dabei ist allerdings deutlich zu machen, wer die Referenz beisteuert für die Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt

Der Nachweis für jede Referenz erfolgt durch Eintragungen in die Tabelle des Teilnahmeantrages sowie durch je ein gesondertes Referenzblatt im PDF-Format, wobei sich die Auftraggeberin auch die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Je Referenz ist maximal eine DIN A4 Seite gewünscht.

Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben in der Tabelle mit den Angaben auf dem Referenzblatt übereinstimmen bzw. plausibel nachvollziehbar sind.

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Nachunternehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens technische Fachkräfte und technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.

Im Teilnahmeantrag sind die Ausbildung des von dem Bewerber bzw. der Bewerber- /Bietergemeinschaft eingesetzten Projektteams anzugeben. Es ist eine designierte Projektleitung anonymisiert zu benennen. Die Projektleitung darf nur im Einvernehmen mit der Auftragnehmerin gewechselt werden. Insbesondere hat der Auftragnehmende in diesem Fall einen in der Qualifikation und Berufserfahrung gleichwertigen Ersatz vorzuschlagen Um die Mindestanforderungen zu erfüllen, muss das Büro mind. eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter (Büroinhaberin/Büroinhaber) mit entsprechender Qualifikation in Vollzeit (mind. 35h/Woche) nachweisen.

Alternativ kann ein Konzept zur geteilten Projektleitung vorgestellt werden und/oder die Aufgabenfelder können entsprechenden den Leistungsphasen (Planungsphase) durch unterschiedliche Personen betreut werden.

Folgende Anforderungen werden mindestens gestellt:

• Mind. 1 Fachplanerin/Fachplaner im Bereich der Landschafts-/Umweltplanung, Landschaftsarchitektur (Hauptansprechperson) mit Berufserfahrung in der Fachplanung im Bereich der Landschafts-/Umweltplanung, Landschaftsarchitektur LPH 1 bis 4 • alle benannten Personen müssen eine Ausbildung (Bachelor/Master bzw. entsprechender Fachhochschulabschluss Diplom FH) vorweisen.

Im Rahmen des Teilnahmeantrages ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung das im Angebot benannte Projektpersonal für die Auftragsausführung bzw. ein Projektpersonal mit den zugesicherten persönlichen und beruflichen Qualifikationen eingesetzt wird.

[Seite 5]

Vergabenr.: 6012-68-26-06 – Landschaftsrahmenplan (LRP)

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Nachunternehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren nachweisen.

Im Teilnahmeantrag ist die Anzahl der Mitarbeitenden des Bewerbers bzw. der Bewerber- /Bietergemeinschaft der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) anzugeben. Um die Mindestanforderungen zu erfüllen, ist mindestens 1 Fachplanerin/Fachplanerin im Bereich der Landschafts-/Umweltplanung, Landschaftsarchitektur mit Berufserfahrung der letzten drei Jahre vorzuweisen.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung