Eigenerklärung Zertifizierung.docx

Fortführung und Erweiterung der Work-Management-Plattform Asana mit KI-Funktionen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 11:06 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärung

Auf Grund des in Krafttretens der EU-Verordnungen EU-2017/745 MDR und EU-2017/746 IVDR verlieren Zertifikate nach den EU Richtlinien MDD (EU-92/42/ECC) und IVD (EU-98/97/ECC) ihre Gültigkeit. Da nicht von allen Herstellern die Zertifizierung nach den neuen Verordnungen fristgerecht umgesetzt werden kann, hat die EU-Kommission im Rahmen von Artikel 120 MDR und 110 IVDR Übergangsfristen geschaffen. Bei abgelaufenen CE-Zertifikaten nach MDD und IVD muss ein Nachweis über die Übergangsfrist durch eine benannte Stelle erfolgen.

Ich/Wir erkläre(n), dass

dass die von mir/uns angebotenen Medizin– und /oder In vitro Diagnostika Produkte der EU Verordnung (MDR,IVDR) entsprechen:

Bitte zutreffendes ankreuzen:

die Medizin- und /oder In vitro Diagnostika die CE-Kennzeichnung (alle Produktklassen) tragen, dem aktuellen Standard der MDR und IVDR entsprechen.

die Medizin- und /oder In vitro Diagnostika die nach EU-Richtlinien EU- 93/42/EEC (MDD), EU- 90/385/EEC (MDD) und 98/97/EEC (IVD) zertifiziert sind, müssen die Einhaltung der Übergangfrist (alle Produktklassen) nach Artikel 120 MDR (bis 2028) und 110 IVDR (2029) sicherstellen und garantieren.

die Medizin- und /oder In vitro Diagnostika die Vorgaben der Artikel 12 MDD und Artikel 22 und 23 MDR (Kompatibilitätserklärung) erfüllen.

_______________________________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift) Name des Unternehmens

Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über den Vergabemarktplatz NRW gilt diese als vom Bewerber bzw. Bieter unterschrieben.

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