FKZ 37EV 26 104 0 Angebotsvordruck.pdf

Forschungsprojekt zur Modernisierung und Effizienzsteigerung von Fernwärmenetzen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 15:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Angebotsformular

Geschäftszeichen: Projektnummer:

Kurzbezeichnung der Leistung:

Leistungsempfänger: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SIcherheit, dieses vertreten durch den Präsidenten des Umweltbundesamtes, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau‐Roßlau

Anmerkungen des Auftraggebers: Die Angebotsabgabe erfolgt in Textform gem. § 126b BGB. Demnach ist eine lesbare Erklärung, in der die Firma und die handelnde Person genannt werden, ausreichend. Der Angebotsvordruck ist keinesfalls als Scan einzureichen! Vom Bieter sind die fett umrandeten und grau hinterlegten Felder auszufüllen! Signatur Vergabestelle
Signatur Vergabestelle

Stand: 05/2025

Bezeichnung Bieter:
Straße und Nr.:PLZ:
Ort:
E-Mail:
Geschäftszeichen:Land:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die ausgeschriebene Leistung biete ich zu den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Bedingungen und den folgenden Konditionen an:

Brutto‐Angebotspreis in €1

Zahlungsbedingung
Tage
% Skonto /

Anmerkungen des Bieters zum Angebot und – soweit zugelassen – zu den Nebenangeboten:

Unterzeichnung3

Zeichnungsort, Datum:
Bezeichnung Bieter:
Unterzeichner (Name, Vorname):ggf. Signatur Bieter2

1 D.h. der Angebotspreis ist inklusive etwaig anfallender Umsatzsteuer auszuweisen. 2 Zur Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist eine Signatur nicht zwingend erforderlich (siehe unter Fußnote 3 „Textformerfordernis“). Jedoch wird dem Bieter die Möglichkeit gegeben, die von ihm ausgefüllten Felder dieses Dokumentes mit Hilfe seiner Signatur unveränderlich zu sperren. 3 Textform nach § 126 b BGB, d.h. lesbare Erklärung, in der die Firma und die handelnde Person genannt werden. Mit der Namenswiedergabe bestätigt dieder Unterzeichnende, dass sieer zur Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung befugt ist.

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