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ZUSAMMENFASSUNG DER KOMBINIERTEN
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
FÜR DAS PROJEKT „FAIR“ IN DARMSTADT
Versicherungsnehmerin: Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH (FAIR GmbH) Planckstraße 1 DE-64291 Darmstadt
Versicherungsscheinnummer:
60236047966
Führender Versicherer:
AXA Versicherung AG Colonia-Allee 10-20 51067 Köln
Mitversicherte:
• Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH als Projektgesellschaft und Bau- herrin
• GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
• Alle am Hoch- und Tiefbau einschließlich Technischer Gebäudeausrüstung sowie Garten- und Landschaftsbau für das versicherte Bauprojekt („Bauteil“) nebst Schnittstellenplanung hinsichtlich der Teilchenbeschleuniger-Anlage beteiligten Planer und Sonderfachleute, ins- besondere Generalplaner, Architekten, Planungsgemeinschaften, Ingenieure, Projektmana- ger, Projektentwickler, Projektcontroller, Projektsteuerer sowie (Prüf-)Statiker, Sicherheits- koordinatoren, Sachverständige oder andere Sonderfachleute oder Beauftragte sowie Ar- beitsgemeinschaften; nicht versichert sind Ingenieure und Forschungseinrichtungen, wel- che die Teilchenbeschleunigeranlage als solche („Maschine“) sowie die dazugehörigen Ex- perimente planen.
• Alle mit der Ausführung und den Arbeiten für das versicherte Projekt beauftragten General- übernehmer, Generalunternehmer, Haupt-, Neben- und Nachunternehmer einschließlich Arbeitsgemeinschaften.
• Freie Mitarbeiter für Schäden, die diese Dritten in Ausübung von Tätigkeiten im Interesse der Versicherungsnehmerin verursachen.
Nicht vom Versicherungsschutz erfasst gelten Zulieferer, insbesondere von Baustoffen und Komponenten.
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Gegenstand der Versicherung:
Alle im Zusammenhang mit der Realisierung des folgenden Projektes stehenden Leistungen und Tätigkeiten: Planung, Bau und Errichtung aller zum FAIR-Projekt gehörenden Bauten und Anlagen, im We- sentlichen bestehend aus Ringbeschleuniger, System von Speicherringen und Experimentier- stationen, sämtlichen Detektoren, Kryotechnik inkl. Kältemittel sowie An- und Einbindung des bereits existierenden GSI-Beschleunigers als Vorbeschleuniger.
Deckungsumfang:
- Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
- Planungshaftpflichtversicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Umweltschadensversicherung
Nachhaftung:
Neben den Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags ge- meldet werden, besteht auch Versicherungsschutz
• in der Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung für Schäden, die bis zu 5 Jahre nach Be- endigung des Vertrags gemeldet werden • in der Umwelthaftpflichtversicherung für Schäden, die nicht später als 3 Jahre nach Beendi- gung des Vertrages festgestellt werden • in der Umweltschadensversicherung für Schäden, die nicht später als 5 Jahre nach Beendi- gung des Vertrages festgestellt werden. • in der Planungshaftpflicht-Versicherung für Verstöße während der Laufzeit der Police, die dem Versicherer nicht später als 5 Jahre nach Beendigung des Vertrages gemeldet werden
Versicherungsdauer:
Beginn: 01.01.2018, 0.00 Uhr (vorläufiges Datum)
Ende: Erreichung des Milestones M12, spätestens 31.12.2025, 24.00 Uhr
Milestone „M12“ bedeutet Erteilung der Betriebserlaubnis mit Strahl für den Regelbe- trieb durch die Geschäftsführung der FAIR GmbH, erwartet am 11.12.2025.
Für den Fall, dass der Milestone M12 nicht bis zum 31.12.2025 bzw. zum jeweils er- warteten Zeitpunkt erreicht wird, hat die Versicherungsnehmerin. Anspruch auf eine Vertragsverlängerung jeweils bis zum voraussichtlichen Erreichen von M12 zu den festgelegten Verlängerungsprämiensätzen.
Im Hinblick auf Architekten- und Ingenieurleistungen bezieht sich der Versicherungs- schutz auch auf die gesetzliche Haftung für solche Verstöße, die vor Beginn des Ver- sicherungsvertrages, aber nach dem 01.01.2008 begangen wurden, wenn sie der Versicherungsnehmerin bis zum Vertragsabschluss nicht bekannt waren (Rückwärts- versicherung). Soweit Leistungen im Rahmen dieser Rückwärtsversicherung erbracht werden, behält sich der Versicherer den Regress gegen die Mitversicherten vor. Der
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Höhe und dem Grunde nach wird der Regress begrenzt durch den Umfang des je- weils auf den Versicherungsfall anzuwendenden Berufshaftpflichtversicherungsvertra- ges der Mitversicherten.
Für Architekten- und Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 der HOAI en- det der Versicherungsvertrag – abweichend von den vorherigen Regelungen – erst mit Abschluss dieser Leistungen.
Versicherungssummen:
Betriebshaftpflichtversicherung 300.000.000 EUR je Versicherungsfall sowie einschließlich Produkthaftpflicht-, für Versicherungsfälle wäh- Umwelthaftpflicht- und Umwelt- rend der Laufzeit insgesamt schadensversicherung
Planungshaftpflichtversicherung 75.000.000 EUR je Versicherungsfall sowie für Versicherungsfälle wäh- rend der Laufzeit insgesamt AKB-Zusatzdeckung Pflichtdeckungssum- men
Sublimite:
Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung • Medienverluste / Erhöhte Energie- und Wasserkosten 5.000.000,00 EUR • Nachbesserungsbegleitschäden 5.000.000,00 EUR • Schlüsselverlustschäden 5.000.000,00 EUR • Ansprüche aus Benachteiligungen 5.000.000,00 EUR • Belegschafts- und Besucherhabe 2.500.000,00 EUR • Mietsachschäden an Gebäuden 10.000.000,00 EUR • Mietsachschäden an fremden Hilfsmitteln 5.000.000,00 EUR • Schadenverhütungskosten 20.000.000,00 EUR • Auslösen von Fehlalarm 5.000.000,00 EUR • Produktvermögensschäden 25.000.000,00 EUR
Planungshaftpflichtversicherung • Planungshaftpflicht generell 75.000.000,00 EUR
• Projektsteuerung / Eigene Fristen 5.000.000,00 EUR
Umwelthaftpflichtversicherung • Umwelthaftpflicht für andere als Brand-/Explosionsschäden 75.000.000,00 EUR • Normalbetriebsschäden in der Umwelthaftpflicht 25.000.000,00 EUR • Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls 20.000.000,00 EUR
Umweltschadensversicherung • Umweltschadensversicherung 10.000.000,00 EUR • Normalbetriebsschäden in der Umweltschadensversicherung 5.000.000,00 EUR • Zusatzbausteine 1 und 2 2.000.000,00 EUR
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Selbstbehalt je Schadenfall:
Betriebshaftpflichtversicherung 1.000.000,00 EUR je Versicherungsfall einschließlich Produkthaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Umwelt- schadensversicherung (nicht für Personenschäden)
Planungshaftpflichtversicherung 2.000.000,00 EUR je Versicherungsfall
Versicherungsbedingungen:
• Kombinierte Haftpflichtversicherung • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung
Versicherungsmakler der Projektpolicen:
LEUE & NILL GmbH + Co. KG Hohenzollernstr. 2 44135 Dortmund Tel.: 0231 - 5404 – 441 Fax: 0231 - 5404 - 440 E-Mail: info@leue.de
in Kooperation mit
GRS GmbH Deffnerstraße 3 73728 Esslingen Tel.: 0711 – 75874225
Diese Zusammenfassung dient ausschließlich zur Information. Rahmen und Umfang der Versicherungsverträge werden hierdurch nicht erweitert bzw. geändert.
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