GTL_LV 24_KEV Formblätter gesamt.pdf

Fliesenarbeiten und Epoxidharz-Bodenbeschichtung für Gemeinde Limbach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 12:57 (Europe/Berlin)

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!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben! KEV 110.2 (B) A EU

Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A Abschnitt 2

(Datum)

(Vergabestelle)

Vergabe-/Projekt Nr.:

Vergabeart Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren

Ablauf der Angebotsfrist Datum:

GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Baumaßnahme:

in:

Leistung:

2202 lirpA

2 ttinhcsbA A/BOV hcan negnubierhcssuA-UE ieb ebagbastobegnA ruz gnuredroffuA 4.042/006.06 Gemeinde Limbach

Muckentaler Straße 9 17.08.2026

74838 Limbach

GTL-LV 24

21.09.2026 Uhrzeit: 10:00

Bindefrist endet am: 20.11.2026

Grundschule Laudenberg - Ausbau zur Ganztagsgrundschule

Limbach-Laudenberg

Fliesenarbeiten und Epoxidharzbeschichtung

Liste der Anlagen:

A) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

Teilnahmebedingungen - KEV 112.2 (B) TB EU - Mindestanforderungen an Nebenangebote EU - KEV 170 AErg EU Neb - Information Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - KEV 169 Info DSGVO -

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Vergabe-/Projekt Nr.:

  1. Hierankreuzen, fallsderVertragunterdasTariftreue- undMindestlohngesetz fürBaden-Württemberg (LTMG)fällt,vgl.§2LTMG.
  2. Dieangekreuzten Vordrucke sindbeiAbgabemehrererHauptangebote fürjedesHauptangebot separatausgefüllteinzureichen, esseidenn,derjeweiligeVordruck trifftnichtfüralleHauptangebote zu(z.B. EinsatzandererUnternehmen beiHauptangebot 1,nichtjedochbeiHauptangebot 2).
  3. DieseErklärungistimRegelfallnurbeimOffenenVerfahrenanzukreuzen undbeizufügen.
  4. Nichteinzureichen beiAngabederPQ-Nummer imAngebotsschreiben undbeiAbgabeeinerEinheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).Außerdem nichtvomBietereinzureichen beiNichtoffenen VerfahrenundVerhandlungsverfahren.
  5. sieheKVHB-Bau Teil0,Hinweise0.1.2.1Nr.1.5 !netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

2202 lirpA

2 ttinhcsbA A/BOV hcan negnubierhcssuA-UE ieb ebagbastobegnA ruz gnuredroffuA 4.042/006.06 KEV 110.2 (B) A EU

B) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil GTL-LV 24 werden:

Besondere Vertragsbedingungen - KEV 116.1 (B) BVB - Weitere Besondere Vertragsbedingungen Seite 1 u. 2 - KEV 116.2 (B) WBVB - Weitere Besondere Vertragsbedingungen Seite 3 - KEV 116.3 (B) WBVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen - KEV 117 (B) ZVB - Besondere Vertragsbedingungen LTMG-BW 1) - KEV 117.3 (B) BVB Tariftreue/Mindestlohn - Stoffpreisgleitung - KEV 184 AngErg StGl - Verzeichnis der Zusätzl./Ergänzenden Technischen Vertragsbedingungen im Straßenbau - KEV 172.1 ZTV-ETV StB - Verzeichnis der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen im Ingenieurbau - KEV 172.2 ZTV-Ing - Pläne/Zeichnungen Nr. Lageplan mit Luftbild, Grundriss EG, Schnitte, Ansichten

Besondere Vertragsbedingungen Wartung - KEV 146 (W) BVB - Bestandsliste - KEV 148 (W) Bestand - Arbeitskarte - KEV 149 (W) Arbeit - Objektbeschreibung des AG

C) Anlagen, diesoweit erforderlich ausgefüllt mit demAngebot einzureichen sind: 2) Angebotsschreiben - KEV 115.2 (B) Ang EU - Leistungsverzeichnis/Leistungsbeschreibung (Inhalt lt. Titelblatt) Erklärung derBietergemeinschaft 3) - KEV 175 AngErg Bietergem - Verzeichnis Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - KEV 177 AngErg AU EU - Eigenerklärungen zurEignung 4) - KEV 179 AngErg Eignung - Verpflichtungserklärung Mindestlohn LTMG-BW 1) - KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn - Lohngleitung ZVB und Änderungssätze - KEV 183 AngErg LGI - Angebotsschreiben Wartung während der Verjährungsfrist - KEV 145.1 (W) Ang Nr. 1 - Aufgliederung der Angebotssumme Vordruck Preis 1a und Preis 1b - KEV 180.1 Preis 1a und KEV 180.2 Preis 1b - Aufgliederung wichtiger Einheitspreise - KEV 182 AngErg Preis 2 - Verwertung bzw. Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall (Nebenangebot) - KEV 185 AngErg Bauabfall - Erstattung Covid-19 bedingter Mehrkosten - KEV 116.4 (B) BVB Covid-19 Mehrkosten -

D) Anlagen, dieausgefüllt auf gesondertes Verlangen derVergabestelle einzureichen sind: 2)

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - KEV 178 AngErg AU Verpfl - Aufgliederung der Angebotssumme Vordruck Preis 1a und Preis 1b - KEV 180.1 Preis 1a und KEV 180.2 Preis 1b - Aufgliederung wichtiger Einheitspreise - KEV 182 AngErg Preis 2 -

E) Sonstige Anlagen: Kenn- und Hinweiszettel für Angebotsumschlag - KEV 189.1 (B) Kenn CertiFORM -

  1. Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und auf Rechnung der Stadt/der Gemeinde/des Landkreises/des Eigenbetriebes

Gemeinde Limbach zu vergeben.

Es ist außerdem beabsichtigt, Wartungsarbeiten gemäß beigefügter Vertragsunterlagen zu vergeben. Die für die Inspektion und Wartung angebotenen Jahrespauschalen und Gleitklauseln werden indie Wertung des Angebotes für dieHerstellung derAnlage einbezogen. 5

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  1. Die Kommunikation erfolgt Vergabe-/Projekt Nr.: KEV 110.2 (B) A EU elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/ Textform) In Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform, danach schriftlich oder in Textform

Stelle Tel. Fax E-Mail Straße PLZ/Ort

Die unter Rubrik C)derListederAnlagen (s.Seite 2dieses Schreibens) angekreuzten Anlagen 6)

  1. Eshandeltsichdabeium"C)Anlagen,diesoweiterforderlich ausgefülltmitdemAngeboteinzureichen sind". *)HierdieUnterlagen nennen,dieauchdannnachgefordert werden,wenndieRegelungunter3.1.1angekreuzt wurde(Ausnahme vomAusschluss derNachforderung).
  2. NachNr.2.5Abs.5derTeilnahmebedingungen -KEV112.2(B)TBEU-wirddasNebenangebot vonderWertungausgeschlossen, wennderNachweis derErfüllungderMindestanforderungen nichtmit AbgabedesNebenangebots vorliegt.
  3. Eshandeltsichdabeium"D)Anlagen,dieaufgesondertes Verlangen derVergabestelle einzureichen sind".
  4. Dazugehörenz.B.dieinderEigenerklärung zurEignung(-KEV179AngErgEignung -)genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen,mitdenendieindieengereWahlgekommenen nichtpräqualifizierten Unternehmen beiÖffentlichen Ausschreibungen ihreEigenerklärungen bestätigen. !netobrev gnumhahcaN

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2 ttinhcsbA A/BOV hcan negnubierhcssuA-UE ieb ebagbastobegnA ruz gnuredroffuA 4.042/006.06 GTL-LV 24

Gemeinde Limbach

Muckentaler Straße 9 74838 Limbach

  1. Unterlagen und Preisangaben

3.1 Unterlagen, diemit demAngebot einzureichen sind Die nachfolgend angekreuzten Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise) sind, soweit erforderlich, mit dem Angebot einzureichen. Soweit es sich dabei um Vordrucke oder um das Leistungsverzeichnis/die Leistungsbeschreibung handelt, sind diese ausgefüllt einzureichen.

Bei Nebenangeboten: Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen (vgl. Nr. 2.5 Abs. 1 - KEV 112.2 (B) TB EU -)

Urkalkulation

3.1.1 Ausschluss der Nachforderung von Unterlagen (§ 16a EU Abs. 3 VOB/A)

Fehlende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen waren, werden nicht nachgefordert. Der Ausschluss der Nachforderung gilt jedoch nicht für folgende Unterlagen: *) *) *) *) Auch wenn die vorstehende Erklärung nicht angekreuzt ist, werden folgende Unterlagen nicht nachgefordert:

  • BeiNebenangeboten: Nachweis derGleichwertigkeit bzw.Nachweis derErfüllung derMindestanforderungen (vgl. Nr. 2.5Abs. 1-KEV 112.2 (B)TBEU-).7)

3.1.2 Ausschluss der Nachforderung von Preisangaben (§ 16a EU Abs. 3 VOB/A) Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert.

3.2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind Die nachfolgend angekreuzten Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Soweit es sich dabei um Vordrucke handelt, sind diese ausgefüllt vorzulegen.

Die unter Rubrik D)derListederAnlagen (s.Seite 2dieses Schreibens) angekreuzten Anlagen 8) Die unter Nr. 5 der Teilnahmebedingungen (- KEV 112.2 (B) TB EU -) genannten Unterlagen, soweit sie auf gesondertes Verlangen derVergabestelle vorzulegen sind.9

Urkalkulation

  1. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 2.5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 2.5 der Teilnahmebedingungen), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Nachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

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  1. Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen.

5.1 Abweichend von diesen Teilnahmebedingungen gilt Folgendes:

5.2 Wegen Sicherheiten wird auf Nr. 8 - KEV 116.1 (B) BVB - hingewiesen.

5.3 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich für

alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

5.4 Abgabe mehrerer Hauptangebote:

Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen

nicht zugelassen

8.1 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel schriftlich* !netobrev gnumhahcaN

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2202 lirpA

2 ttinhcsbA A/BOV hcan negnubierhcssuA-UE ieb ebagbastobegnA ruz gnuredroffuA 4.042/006.06 Vergabe/Projekt Nr.: KEV 110.2 unter folgenden weiteren Bedingungen: GTL-LV 24 (B) A EU nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

Sind Nebenangebote für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle zugelassen, müssen diese unter Verwendung des Vordrucks - KEV 185 AngErg Bauabfall - eingereicht werden.

eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung nur für ein Los bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:

zugelassen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie sich nicht nur im Preis, sondern auch inhaltlich voneinander unterscheiden.

Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.

5.5 Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis

  1. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

  2. Zahlungen und Finanzierungsbedingungen

siehe Weitere Besondere Vertragsbedingungen - KEV 116.2 (B) WBVB - bzw.

Zusätzliche Vertragsbedingungen - KEV 117 (B) ZVB -.

  1. Weitere Angaben

8.2 Nachprüfungsbehörden gemäß §21EUVOB/A 10)

Vergabekammer (§ 156 GWB) Regierungspräsidium Karlsruhe, Vergabekammer Baden-Württemberg, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe

10)sieheKVHB-Bau Teil0,Hinweise0.1.2.1Nr.1.3

  • Nurmöglichindenunter§11bEUAbs.2und3VOB/Agenannten Ausnahmefällen Seite 4 von 5

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KEV 110.2 (B) A EU

Vergabe/Projekt Nr.:

8.3

  1. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die im Briefkopf genannte Stelle nicht an die im Briefkopf genannte, sondern an folgende Stelle *):

zu senden oder dort abzugeben.

Der Umschlag ist mit dem anliegenden Kenn- und Hinweiszettel - KEV 189 Kenn - zu versehen. Er muss Ihren Firmennamen, Ihre Anschrift und - soweit nicht vorgedruckt - die Angabe "Baumaßnahme..." und "Angebot für..." (entsprechend den Angaben auf Seite 1) enthalten.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur / dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei offenen Verfahren).

(Unterschrift)

*)

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Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform

einzureichen.

gez. Thorsten Weber, Bürgermeister

Soll das Angebot nicht an die im Briefkopf genannte Stelle, sondern an eine andere Stelle gesandt bzw. dort abgegeben werden, ist diese Alternative anzukreuzen. Außerdem ist die andere Stelle hier anzugeben.

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Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben! KEV 112.2 (B) TB EU

Teilnahmebedingungen nach VOB/A Abschnitt 2

Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen

Hinweis Der Auftraggeber verfährt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A"Allgemeine Bestimmungen für dieVergabe vonBauleistungen" (VOB/A 2019, Abschnitt 2)

  1. Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

  2. Form und Inhalt der Angebote 2.1 (1) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

(2)

(3) Die Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw. sind mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen.

(4) Alle Eintragungen des Bieters müssen dokumentenecht sein.

(5) Erklärungen und Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind bis zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

2.2

2.3 Selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses können verwendet werden. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

2.5 Nebenangebote (1) Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. (2)

(3) Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

3.1 !netobrev gnumhahcaN

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9102 rebmetpeS

2 ttinhcsbA A/BOV hcan negnugnidebemhanlieT 0.240/006.06 nach VOB/A Abschnitt 2

Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

2.4 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenden Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Es müssen alle Leistungen erfasst sein, die zu einer einwandfreien Ausführung erforderlich sind.

(4) Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

(5) Werden die Anforderungen der Absätze 1 bis 4 nicht erfüllt, dann werden die Nebenangebote von der Wertung ausgeschlossen.

2.6 Preisnachlässe

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben - KEV 115.2 (B) Ang EU - bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebots und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 2.7 Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
  1. Bietergemeinschaften Bei schriftlicher Angebotsabgabe haben Bietergemeinschaften mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - abzugeben.

Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Erklärung nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - mit dem Angebot abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist sie von allen Mitgliedern fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren oder mit einem fortgeschrittenen oder qualifizierten Siegel zu versehen.

3.2 Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

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KEV 112.2 (B) TB EU

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im Vordruck - KEV 177 AngErg AU EU

  • benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen nach Vordruck - KEV 178 AngErg AU Verpfl - dieser Unternehmen vorzulegen.
  1. Eignung

5.1 Offenes Verfahren Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis derEignung fürdiezuvergebende Leistung durch denEintrag indie Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.3 des Angebotsschreibens -KEV 115.2 (B)AngEU-sinddie Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung fürdiePräqualifikation erfüllen, ggf.ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 4 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck

  • KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE *) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren

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9102 rebmetpeS

2 ttinhcsbA A/BOV hcan negnugnidebemhanlieT 0.240/006.06 4. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (- KEV 178 AngErg AU Verpfl -) abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

  • Entweder dieausgefüllte "Eigenerklärung zurEignung" nachVordruck -KEV 179AngErg Eignung -,ggf.ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

5.2 Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sindoder die Voraussetzung fürdiePräqualifizierung erfüllen, ggf.ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen indieengere Wahl, sindaufgesondertes Verlangen dieinder "Eigenerklärung zur Eignung" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. der EEE *) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, dienichtindeutscher Sprache abgefasst sind,isteine Übersetzung indiedeutsche Sprache beizufügen.

Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

  1. Gleitklausel Ist in Nr. 9 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen - KEV 116.2 (B) WBVB - eine Lohngleitung vorgesehen, dann sind dafür im Vordruck - KEV 183 AngErg LGl - die v.T.- Änderungssätze anzubieten. Sie werden in die Angebotswertung einbezogen.

  2. Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (1) Vor der Auftragsvergabe wird der Auftraggeber bei Vergaben > 50.000 Euro bei der Melde- und Informationsstelle ¹) Auskünfte über die Zuverlässigkeit des Bieters einholen. (2) Ein Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (z. B. Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind) wird der Melde- und Informationsstelle nach Anlage 2 der VwV Korruptionsverhütung und -bekämpfung vom 19. Dezember 2005 (GABI. 2006, S. 125) mitgeteilt.

*) siehe - KEV 193 Info EU-Standardformulare - ¹) siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.2.5

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KEV 115.2 (B) Ang EU

Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 2

(Name und Anschrift des Bieters) ¹) Vergabe-/Projekt Nr.: *)

Vergabeart *) (Anschrift) Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren

Ablauf der Angebotsfrist: *) Datum:

Bindefrist endet am: *)

Angebot

Baumaßnahme:

in:

Leistung:

(Platz für Sicherungs- und Prüfvermerke des Auftraggebers)

2202 lirpA

2 ttinhcsbA A/BOV hcan nebierhcsstobegnA 0.920/006.06 Uhrzeit:

*) Zutreffendes vom Auftraggeber auszufüllen oder anzukreuzen.

  1. Beim offenen Verfahren vom Bieter, bei den anderen Vergabeverfahren vom Auftraggeber auszufüllen. GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

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tztühcseg hcilthcerrebehrU GTL-LV 24

Einreichung bei der Vergabestelle: *) Gemeinde Limbach Muckentaler Straße 9

74838 Limbach Zimmer: 21.09.2026 10:00

20.11.2026

Grundschule Laudenberg - Ausbau zur Ganztagsgrundschule *)

Limbach-Laudenberg

Fliesenarbeiten und Epoxidharzbeschichtung

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2202 lirpA

2 ttinhcsbA A/BOV hcan nebierhcsstobegnA 0.920/006.06 KEV 115.2 (B) Ang EU

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR Vergabe-/Projekt Nr.: GTL-LV 24 1.1 Anlagen*), die Vertragsbestandteil werden:

Leistungsbeschreibung bzw. selbst gefertigte Kurzfassung oder Abschrift des Leistungsverzeichnisses mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen

Erklärung der Bietergemeinschaft - KEV 175 AngErg Bietergem -

Verzeichnis Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - KEV 177 AngErg AU EU -

  • KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn - Verpflichtungserklärung Mindestlohn LTMG-BW ²)

Lohngleitung ZVB und Änderungssätze - KEV 183 AngErg LGI -

Nebenangebot(e)

Verwertung bzw. Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall (Nebenangebot) - KEV 185 AngErg Bauabfall -

Angebot für Wartungsarbeiten während der Verjährungsfrist - KEV 145.1 (W) Ang Nr. 1 -

Erstattung Covid-19 bedingter Mehrkosten - KEV 116.4 (B) BVB Covid-19 Mehrkosten -

1.2 Nicht beigefügte Vertragsbestandteile: **)

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Ausgabe 2016

Besondere Vertragsbedingungen - KEV 116.1 (B) BVB -

Weitere Besondere Vertragsbedingungen Seite 1 u. 2 - KEV 116.2 (B) WBVB -

Weitere Besondere Vertragsbedingungen Seite 3 - KEV 116.3 (B) WBVB -

Zusätzliche Vertragsbedingungen - KEV 117 (B) ZVB -

Besondere Vertragsbedingungen LTMG-BW ²) - KEV 117.3 (B) BVB Tariftreue/Mindestlohn -

Stoffpreisgleitung - KEV 184 AngErg StGl -

Verzeichnis der Zusätzlichen/Ergänzenden Techn. Vertragsbedingungen im Straßenbau - KEV 172.1 AErg ZTV-ETV-StB -

Verzeichnis der Zusätzlichen Techn. Vertragsbedingungen im Ingenieurbau - KEV 172.2 AErg ZTV Ing -

Pläne/Zeichnungen Nr. Lageplan mit Luftbild, Grundriss EG, Schnitte, Ansichten

Objektbeschreibung des AG

1.3 Anlagen*), die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden:

Eigenerklärungen zur Eignung (nur beim offenen Verfahren) - KEV 179 AngErg Eignung -

Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Aufgliederung der Angebotssumme - KEV 180.1 Preis 1a - oder - KEV 180.2 Preis 1b -

Aufgliederung wichtiger Einheitspreise - KEV 182 AngErg Preis 2 -

Urkalkulation

Freistellungsbescheinigung

*) Zutreffendes vom Bieter auszufüllen bzw. anzukreuzen und beizufügen **) Zutreffendes vom Auftraggeber auszufüllen bzw. anzukreuzen. ²) Hier ankreuzen, falls der Vertrag unter das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für Baden-Württemberg (LTMG) fällt, vgl. § 2 LTMG.

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KEV 115.2 (B) Ang EU

Vergabe-/Projekt Nr.: GTL-LV 24

  1. Ich biete/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. Die Angebotssumme gemäß Leistungsbeschreibung zum Hauptangebot beträgt:

2.1 H

2.1.1

Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) **)Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme % **)
keine Vergabe nach Losen *) Gesamtsumme

2.1.2

Vergabe nachLosen *)4)
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los

2.2

Technische NebenangeboteAnzahl:
Andere NebenangeboteAnzahl:
Preisnachlass zum Hauptangebot gilt auch für die Nebenangeboteja

2.3 Technische Nebenangebote

! 2.3

Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass)Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme %
Nr.: Kurzbezeichnung:
Nr.: Kurzbezeichnung:

Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

2202 lirpA

2 ttinhcsbA A/BOV hcan nebierhcsstobegnA 0.920/006.06 *) **) !netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR 2.4 An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

  1. Sicherheiten siehe Nr. 8 der Besonderen Vertragsbedingungen Vordruck - KEV 116.1 (B) BVB -

  2. Nachweise **)

4.1 Bauabzugsbesteuerung (nur bei Angebotssummen > 5.000 Euro)

Eine nicht beschränkte Freistellungsbescheinigung (Kopie) liegt bei. Eine beschränkte Freistellungsbescheinigung (Original) liegt bei. Eine Freistellungsbescheinigung liegt nicht vor. Für meinen/unseren Betrieb ist folgendes Finanzamt zuständig:

Steuernummer:

Zutreffendes vom Auftraggeber auszufüllen bzw. anzukreuzen. Zutreffendes vom Bieter auszufüllen bzw. anzukreuzen. 4) Bei Vergabe nach Losen nur die jeweilige Summe des Loses (keine Gesamtsumme) angeben. Seite 3 von 4

[Seite 11]

KEV 115.2 (B) Ang EU

  • frei -

Nationalität (Bitte internationales Kfz-Kennzeichen eintragen) anderem Staat

Wir sind eine Bietergemeinschaft, Angaben zur Nationalität der Unternehmen sind in Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem

  • gemacht.

Erklärungen **)

5.1 Einsatz von anderen Unternehmen

5.2 Nachweise über die Eignung **)

5.3 Nebenangebot über die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle **) (nur möglich, wenn Nebenangebote insoweit zugelassen sind)

Für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle biete ich/bieten wir, entsprechend den Bedingungen nach

  • KEV 185 AngErg Bauabfall -, ein Nebenangebot über eine andere als die in den Vertragsunterlagen genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung an.

2202 lirpA

2 ttinhcsbA A/BOV hcan nebierhcsstobegnA 0.920/006.06 4.2

4.3

EU-Staat

Wir sind eine Bietergemeinschaft, Angaben zur Präqualifikation bzw. zur Eignung sind im Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - gemacht.

Weitere Erklärungen

  • ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n).

Ort, Datum, Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)

Ist !netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR Vergabe-/Projekt Nr.: Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem GTL-LV 24

Ichbin/wir sindeinkleines oder mittleres Unternehmen -KMU -(<250Beschäftigte und <_ 50 Mio. EUR Jahresumsatz bzw. <_ 43Mio. Jahresbilanzsumme) 1)

Ich werde/Wir werden alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen.

Ich werde/wir werden die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer (- KEV 177 AngErg AU EU -) aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen.

Ich bin/Wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer **)

Ich bin/Wir sind nicht präqualifiziert und gebe/geben im Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ***) die verlangten Eigenerklärungen ab.

5.4

Ich/Wir erkläre(n), dass

  • mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.

  • das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.

  • bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,

  • ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben,

  • ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgesehen signiert/mit elektronischem Siegel versehen,

wird das Angebot ausgeschlossen.

  1. Bietergemeinschaften geltennurdannalsKMU,wennderüberwiegende TeildesAuftrags von(einem) Partner(n) derBietergemeinschaft erbracht wird,der/diealsKMU einzustufen ist/sind. **)Zutreffendes vomBieterauszufüllen oderanzukreuzen. ***)siehe-KEV193InfoEU-Standardformulare -

Seite 4 von 4

[Seite 12]

Vergabe-/Projekt-Nr.:

Besondere Vertragsbedingungen

Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2016)

Baumaßnahme:

in:

Leistung:

  1. Allgemein

1.1 Objekt-/Bauüberwachung (§4Abs. 1Nr.3VOB/B)

Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber.

Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

1.2 Sicherheit und Gesundheitsschutz entspr. Baustellenverordnung

Eine Vorankündigung ist nach § 2 BaustellV nicht erforderlich.

  1. DemAuftragnehmer werden zur Benutzung überlassen (§4Abs. 4VOB/B)

2.1 Lager- und Arbeitsplätze:

Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.

2.2 Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:

Seite 1 von 4

2202 raunaJ

  • negnugnidebsgartreV erednoseB 6.340/006.06 muss noch erfolgen. Ein Koordinator ist nach § 3 (1) BaustellV

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR KEV 116.1 Gemeinde Limbach (B) BVB Muckentaler Str. 9 Besondere Vertragsbedingungen 74838 Limbach

GTL-LV 24 (Vergabestelle)

Grundschule Laudenberg - Ausbau zur Ganztagsgrundschule

Limbach-Laudenberg

Fliesenarbeiten und Epoxidharzbeschichtung

Dieser hat einen Architekten/Ingenieur mit der Wahrnehmung beauftragt.

1.2.1 erforderlich. Sie ist erfolgt.

1.2.2

nicht erforderlich. erforderlich. Der Auftraggeber übernimmt die Aufgabe selbst. überträgt die Aufgabe einem Dritten (Architekten/Ingenieur oder Gleichgestellten).

1.2.3 Ein SiGe-Plan ist nach § 3 (2) BaustellV nicht erforderlich. erforderlich; Er liegt bei der ausschreibenden Stelle zur Einsichtnahme aus. Er ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

1.3 Bautagesberichte (§4VOB/B)

Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte nach dem Vordruck - KEV 320 Bautgber - arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben.

in Abstimmung mit dem AG

[Seite 13]

KEV 116.1 (B) BVB

¹)

Verbrauchskosten

nach § 4 Abs. 4 VOB/B; zuständiges Versorgungsunternehmen

werden in der Schlussrechnung, bei nachgewiesenem Verbrauch, einschl. etwaiger Kosten für Messer oder Zähler

entsprechend dem tatsächlichen Betrag

pauschal in Höhe von Euro

ist nicht vorhanden. ist vorhanden.

¹)

3.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung

spätestens

nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. !netobrev gnumhahcaN

  • tztühcseg hcilthcerrebehrU 2.3 Wasseranschluss

2.4 Stromanschluss

2.5 Sonstige Anschlüsse für

  1. Ausführungs- /Vertragsfristen (§5VOB/B)

3.1.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR in der

  • 2202 raunaJ
  • negnugnidebsgartreV erednoseB 6.340/006.06 Vergabe-/Projekt Nr.: GTL-LV 24

ist nicht vorhanden. ist vorhanden.

in Höhe von v. H. des Endbetrages der Schlussrechnung

abgesetzt.

Trägt der AG, kein Abzug in Rechnung

¹)

Verbrauchskosten

nach § 4 Abs. 4 VOB/B, zuständiges Versorgungsunternehmen

werden in der Schlussrechnung, bei nachgewiesenem Verbrauch, einschl. etwaiger Kosten für Messer oder Zähler

entsprechend dem tatsächlichen Betrag

pauschal in Höhe von Euro

in Höhe von v. H. des Endbetrages der Schlussrechnung

abgesetzt.

Trägt der AG, kein Abzug in Rechnung

²)

sind vorhanden.

am WC Bereich 01.02.27, Küchenbereich 15.02.27, Altbaubereich 05.07.27 (Datum).

Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.

KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW.

innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 S. 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.

  1. Durchmesser, Leistung, Zustand
  2. z.B. Fernheizung, Telefon Seite 2 von 4

[Seite 14]

KEV 116.1 (B) BVB

Vergabe-/Projekt Nr.:

3.1.2 Die Leistung ist fertig zu stellen (abnahmereif)

am (Datum).

innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn (3.1.1).

in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.

3.2 Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:

vorstehende Frist (3.1.1) für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist (3.1.2) für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart (§ 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B):

werden als Vertragsfristen vereinbart:

  1. Vertragsstrafen (§11VOB/B)

4.1 Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: Bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist

Euro

v. H. der Auftragssumme (netto).

Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. v. H. *) der Auftragssumme (netto) begrenzt. 4.3 bleibt unberührt.

4.2 Vertragsstrafe wegen Verstößen gegen das LTMG **)

Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. !netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

(Beschreibung der Bauleistung)

2202 raunaJ

  • negnugnidebsgartreV erednoseB 6.340/006.06 GTL-LV 24

WC Bereich 19.03.27, Küchenbereich 02.04.27, Altbaubereich 06.08.27

in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.

Vertragsstrafe wegen Verzugs

Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe 1 v. H. der Auftragssumme (netto) beträgt.

Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunternehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstrafe verlangen.

v. H. *) der Auftragssumme (netto) begrenzt. 4.3 bleibt unberührt.

4.3 Wird sowohl eine Vertragsstrafe nach 4.1 als auch eine Vertragsstrafe nach 4.2 vereinbart, wird die Summe beider Vertrags- strafen auf insgesamt 5 v. H. v. H. *) der Auftragssumme (netto) begrenzt.

  1. Verjährungsfrist fürMängelansprüche (§13VOB/B) Vereinbart werden:

Die Regelfrist nach § 13 VOB/B

Für den Gesamtauftrag Monate

Für Monate (Beschreibung der Bauleistung) Für Monate (Beschreibung der Bauleistung) Für den Gesamtauftrag 5 Jahre

Für Jahre

Für Jahre (Beschreibung der Bauleistung)

*) Soll eine niedrigere Obergrenze als 5 v. H. vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen. **) Beachte in diesen Zusammenhang auch die Besonderen Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW) - KEV 117.3 (B) BVB Tariftreue/Mindeslohn -. Seite 3 von 4

[Seite 15]

KEV 116.1 (B) BVB

Vergabe-/Projekt Nr.:

  1. Abrechnungen (§14VOB/B)

6.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber

-fach und zugleich

bei

-fach einzureichen.

6.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, örtliche Aufmaße, Hand- skizzen) sind

einfach

fach

einzureichen.

  1. Zahlung (§16VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gem § 16 Absatz 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf

Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B):

Für Abschlagszahlungen i. S. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

2202 raunaJ

  • negnugnidebsgartreV erednoseB 6.340/006.06 GTL-LV 24

1

Architektur- und Ing.Büro Gramlich und Partner, Hirschbergstraße 53, 74838 Limbach

1

60 Tage.

  1. Sicherheitsleistung (§17VOB/B)

8.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Vertragserfüllung (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 19.1) ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer zu leisten

Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 19.2) beträgt 3 v.H.

der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)

mit Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprüche

8.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft.

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür der jeweils einschlägige Vordruck des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss den Vordrucken des Auftraggebers entsprechen, und zwar für

  • die Vertragserfüllung der Vordruck - KEV 310 Sich 1 -

  • die Mängelansprüche der Vordruck - KEV 311 Sich 2 -

  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B der Vordruck - KEV 312 Sich 3 -

Seite 4 von 4

[Seite 16]

KEV 116.2 (B) WBVB Seite 1 u. 2

Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Seite 1 und 2

Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2016)

Es gelten nur die ausgewählten

9.2

2202 lirpA

1 etieS

negnugnidebsgartreV erednoseB eretieW 8.340/006.16 Vergabe-/Projekt-Nr.:

  1. Gleitklausel (§§2und15VOB/B)

  2. Baustelleneinrichtungsplan (§4VOB/B)

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR Gemeinde Limbach

Muckentaler Str. 9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 74838 Limbach

GTL-LV 24 (Vergabestelle)

*)

Baumaßnahme: Grundschule Laudenberg - Ausbau zur Ganztagsgrundschule

in: Limbach-Laudenberg

Leistung: Fliesenarbeiten und Epoxidharzbeschichtung

Klauseln.

Es wird eine Gleitklausel für

9.1 Lohn nach Maßgabe der Vertragsunterlagen Vordruck - KEV 183 AngErg LGI - vereinbart.

Stoffpreise nach Maßgabe der Vertragsunterlagen Vordruck - KEV 184 AngErg StGl - vereinbart.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Baustelleneinrichtung einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen.

  1. Baufristenplan (§5VOB/B)

Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen - KEV 116.1 (B) BVB -. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen.

Der Plan ist entsprechend dem Baufortschritt fortzuschreiben und nach Aufforderung durch den Auftraggeber über- arbeitet zu übergeben.

Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten.

Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitung unverzüglich jeweils in 2 facher Fertigung zu übergeben.

  1. Versicherung (§7VOB/B)

Eine Bauleistungsversicherung nach ABN ABU ¹)

Montageversicherung nach AMoB

hat der Auftraggeber abgeschlossen.

wird der Auftraggeber abschließen.

Mitversichert sind die Risiken aller am Bau beteiligten Unternehmen.

Die Selbstbeteiligung je Schadensereignis beträgt --- v. H. der Entschädigungssumme, mindestens

2500 Euro und ist im Schadensfall jeweils von derjenigen Partei zu übernehmen, die nach VOB/B die Gefahr

zu tragen hat.

*) Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen. ¹) siehe KVHB-Bau Teil 5 Nr. 504.5 Seite 1

[Seite 17]

KEV 116.2 (B) WBVB Seite 1 u. 2

von

von v. H. der Auftragssumme (brutto)

**) Soll ein anderer Zinssatz als 3 v.H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen. ²) Nicht für Vergaben nach VOB/A EG bzw. SektVO

2202 lirpA

2 etieS

negnugnidebsgartreV erednoseB eretieW 8.340/006.16 Vom Auftragnehmer wird ein anteiliger Prämienbetrag von

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR Vergabe-/Projekt Nr.: GTL-LV 24

Euro

2,5 v. T. der Abrechnungssumme (brutto)

gefordert (oder spätestens bei der Schlusszahlung verrechnet).

Der Auftraggeber verzichtet auf eine anteilige Prämienumlage.

  1. Vorauszahlungen (§16VOB/B)

Der Auftraggeber gewährt eine Vorauszahlung (inklusive Umsatzsteuer)

bei Auftragserteilung v. H. der Auftragssumme (brutto)

die Vorauszahlung wird nicht verzinst.

die Vorauszahlung wird mit 3 v. H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB v. H. p.a. verzinst. **)

Für die Zahlung ist jeweils Sicherheit durch eine Bürgschaft nach dem Vordruck - KEV 312 Sich 3 - zu leisten (vgl. Nr. 8 Vordruck - KEV 116.1 (B) BVB - und Nr. 21 Vordruck - KEV 117 (B) ZVB -).

  1. Ausführung der Leistungen im eigenen Betrieb ²)

Die "Stammpersonalklausel"

kommt zur Anwendung

kommt nicht zur Anwendung

14.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, von den Leistungen einschließlich etwaiger Nachträge, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, mindestens ca. 70 v. H. im eigenen Betrieb auszuführen. In diesem Leistungsumfang wird eine Zustimmung zur Übertragung auf Nachunternehmer versagt (§ 4 Abs. 8).

14.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Beauftragung von Nachunternehmern diese zu verpflichten, dass sie die ihnen übertragenen Teile der Leistung vollständig im eigenen Betrieb, d.h. mit eigenem Stammpersonal erbringen, soweit ihr Betrieb auf diese Leistungen eingerichtet ist.

14.3 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen eine Liste über das Stammpersonal von seinem Betrieb und von dem Betrieb der beauftragten Nachunternehmer zu übergeben (betr. nur die Lohnempfänger), gegliedert nach Namen, Berufs-/Lohngruppen und Dauer der Beschäftigung. Die Anmeldung an die Sozialversicherung ist nachzuweisen. Die für den Einsatz auf der Baustelle vorgesehenen Arbeitskräfte sind in der Liste gesondert aufzuführen.

14.4 Dem Auftraggeber ist der Austausch von Arbeitskräften an der Baustelle schriftlich mitzuteilen.

  1. bis 19. nicht belegt

Es ist Seite 3 Weitere Besondere Vertragsbedingungen - KEV 116.3 (B) WBVB Seite 3 - angefügt

Seite 2

[Seite 18]

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR KEV 117 (B) ZVB

Zusätzliche Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen

für die Ausführung von Bauleistungen

  • Ausgabe November 2020 -

Inhaltsübersicht

Rangfolge der Vertragsbestandteile (§ 1 Abs. 2 VOB/B) 2. Bedarfspositionen (§ 1 VOB/B) 3. Preisermittlungen (§ 2 VOB/B) 4. Einheitspreise (§ 2 Abs. 1 VOB/B) 5. Änderung des Mengenansatzes bei Stundenlohnarbeiten 6. Ausführungsunterlagen (§ 3 VOB/B) 7. Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B) 8. Umweltschutz (§ 4 Abs. 3 VOB/B) 9. Nachunternehmen (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8 VOB/B) 10. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B) 11. Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4 VOB/B) 12. Unterrichtung des Auftraggebers (§ 10 VOB/B) 13. 14.

Bedarfspositionen (§ 1 VOB/B)

Sind für die Ausführung einer Leistung Bedarfspositionen (Eventual-Positionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Bedarfspositionen trifft der Auftraggeber i.d.R. nach Auftragserteilung.

3.2

3.3 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 VOB/B Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Hierzu können die Vordrucke des Auftraggebers - KEV 330 (N) Aufst-LV -, - KEV 332 (N) Ford -, - KEV 333 (N) Aufgl Preis 3 - verwendet werden. Diese Vordrucke werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

3.4 Die Nummern 3.1 bis 3.3 gelten auch für die Preise der Nachunternehmen.

0202 rebmevoN

negnugnidebsgartreV ehcilztäsuZ 4.440/006.06 Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2016).

Abrechnung (§ 14 VOB/B) Preisnachlässe (§§ 14 und 16 VOB/B) Rechnungen (§§ 14 und 16 VOB/B)

Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Zahlungen (§ 16 VOB/B) Überzahlungen (§ 16 VOB/B) Sicherheitsleistung (§ 17) VOB/B Bürgschaften (§ 17 VOB/B) Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)

  1. Rangfolge der Vertragsbestandteile (§ 1 Abs. 2 VOB/B)

Bei Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung gelten nacheinander:

  • das Leistungsverzeichnis
  • die Baubeschreibung
  • die Zeichnungen
  1. Preisermittlungen (§ 2 VOB/B)

3.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.

Der Auftraggeber darf die Preisermittlung bei Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung von sonstigen vertraglichen Ansprüchen öffnen und einsehen, nachdem der Auftragnehmer davon rechtzeitig verständigt und ihm freigestellt wurde, bei der Einsichtnahme anwesend zu sein. Die Preisermittlung wird danach wieder verschlossen.

Sie wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben.

  1. Einheitspreise (§2Abs.1VOB/B)

Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.

Seite 1 von 4

[Seite 19]

KEV 117 (B) ZVB

  1. Werbung (§4Abs.1VOB/B)

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

  1. Umweltschutz (§4Abs.3VOB/B)

Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.

Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

  1. Nachunternehmen (andere Unternehmen) (§4Abs.8VOB/B)

9.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmen übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Er hat die Nachunternehmen bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.

9.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmens in Textform bekannt zu geben.

9.3 Sollen Leistungen, die an Nachunternehmen übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu machen.

  1. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.

  1. Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4 VOB/B)

Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.

Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. !netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

  • 0202 rebmevoN

negnugnidebsgartreV ehcilztäsuZ 4.440/006.06 5. Änderung des Mengenansatzes bei Stundenlohnarbeiten

Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.

  1. Ausführungsunterlagen (§3VOB/B)

Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.

8.1

8.2 Bau- und Abbruchabfälle

8.2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).

8.2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen, sowie des Standes der Technik und führt die von ihm zu erbringenden Nachweise.

8.2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.

8.2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.

  1. Unterrichtung des Auftraggebers (§ 10 VOB/B) Der Auftraggnehmer hat
  • Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist und
  • wichtige Ereignisse im Bereich der Baustelle z. B. Leitungsbeschädigungen, Beschwerden und Hinweise von Anliegern, Schäden an Nachbargrundstücken und -gebäuden, Hochwasser, Altlasten

dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seite 2 von 4

[Seite 20]

KEV 117 (B) ZVB

13.3 Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf zwei Stellen,

Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen,

Geldbeträge auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.

14.1

14.2 Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.

  • gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.

Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.

  1. Zahlungen (§ 16 VOB/B)

17.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.

17.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.

Seite 3 von 4

0202 rebmevoN

  • negnugnidebsgartreV ehcilztäsuZ 4.440/006.06 13.2 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR 13. Abrechnung (§ 14 VOB/B)

13.1 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.

  1. Preisnachlässe (§§ 14 und 16 VOB/B)

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.

  1. Rechnungen (§§ 14 und 16 VOB/B)

15.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.

15.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung

15.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.

15.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

  1. Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)

16.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:

  • das Datum,
  • die Bezeichnung der Baustelle,
  • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
  • die Art der Leistung,
  • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- und Gehaltsgruppe,
  • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenden Erschwernissen,
  • die Gerätekenngrößen.

16.2 Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.

16.3 Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.

  1. Überzahlungen (§ 16 VOB/B)

18.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.

18.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.

Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen.

Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.

[Seite 21]

KEV 117 (B) ZVB

  1. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)

19.1 Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

19.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche.

  1. Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Seite 4 von 4 !netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

0202 rebmevoN

negnugnidebsgartreV ehcilztäsuZ 4.440/006.06 20.1 Die Bürgschaftsurkunden müssen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen (§ 17 Absatz 4 Satz 2 Halbsatz 2 VOB/B). Hierunter fallen ggf. folgende Erklärungen des Bürgen:

" - Der Bürge .... [Name und Anschrift des Bürgen] .... übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die unbedingte, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.

Er verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von .... [Betrag] .... Euro an den Auftraggeber zu zahlen.

  • Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

  • Die Bürgschaft ist unbefristet. Sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.

  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

20.2 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.

20.3 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.

  1. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)

Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

[Seite 22]

KEV 117.3 (B) BVB Tariftreue/Mindestlohn

Besondere Vertragsbedingungen zum

Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden;

(2) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt zu bezahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht, und während der Ausführung des öffentlichen Auftrags eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen;

(3)

9102 rebmetpeS

WB-GMTL negnugnidebsgartreV erednoseB 0.440/006.06

  1. Mindestentgelte

für Leistungen,

(4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen,

!netobrev gnumhahcaN

  • tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR Besondere Vertragsbedingungen LTMG-BW

– deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, – die den freigestellten Verkehr betreffen und die nicht vom Anwendungsbereich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr umfasst werden, – die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Behinderte oder eine anerkannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder der Auftrag wird ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern eines Nachunternehmens ausgeführt.

  1. Nachunternehmen

(2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen,

(3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung oder Versicherung nach den §§ 3 und 4 LTMG dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen,

(4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.

  1. Kontrolle Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unternehmen und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen,

(2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen, (3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des § 7 Absatz 1 LTMG bei der Beauftragung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen einräumen zu lassen, (4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben der §§ 3 und 4 LTMG in erforderlichem Umfang bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vertraglich sicherzustellen.

  1. Sanktionen (1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen - KEV 116.1 (B) BVB - , Nr. 4 vereinbart.

(2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG durch den Auftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen.

(3) Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt. (4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen des LTMG – kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von seinen Auftragsvergaben ausschließen, – informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung. Seite 1 von 1

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KEV 169 Info DSGVO

Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

  1. Was sind die Rechtsgrundlage und der Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten?

1202 iluJ

)OVGSD( gnundrorevdnurgztuhcsnetaD noitamrofnI 0.442/006.06 Vergabe-/Projekt-Nr.:

  1. Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung? ²)

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR Information Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

GTL-LV 24

im/bei ¹)

Gemeinde Limbach

Muckentaler Str. 9

74838 Limbach

(Vergabestelle)

Die oben im diesem Vordruck - KEV 169 Info DSGVO - genannte Vergabestelle verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.

Gemeinde Limbach Körperschaft des öffentlichen Rechts

Muckentaler Straße 9

74838 Limbach

  1. Wie sind die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten? ³)

VB-Datenschutz GmbH

Verena Bauer

Untere Holdergasse 7, 74182 Obersulm

Telefon: 07134 534354-0, E-Mail: bauer@vb-datenschutz.de

Die oben im diesem Vordruck - KEV 169 Info DSGVO - genannte Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO. Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.

  1. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:

Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse , Telefonnummer),

Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen. Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.

  1. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.

¹) Hier Name/Bezeichnung und Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle eintragen. ²) Hier Name und Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Person der Vergabestelle eintragen. ³) Hier die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers eintragen. Seite 1 von 2

[Seite 24]

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

1202 iluJ

)OVGSD( gnundrorevdnurgztuhcsnetaD noitamrofnI 0.442/006.06 KEV 169 Info DSGVO Information Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 6. Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben? Vergabe-/Projekt-Nr.: Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen GTL-LV 24 verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.

Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören: Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 19 Abs. 1 VOL/A (§ 46 Abs. 1 UVgO) oder § 19 Abs. 2 VOB/A über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind.

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30.000,- Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (künftig: Wettbewerbsregister) einholen.

Für Liefer- und Dienstleistungen gilt: Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000,- Euro ohne Umsatzsteuer wird für die Dauer von drei Monaten (§ 30 Abs. 1 UVgO) über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese Information enthält auch den Namen des beauftragten Unternehmens.

Für Bauleistungen gilt: Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert über 25.000,- Euro ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert über 15.000,- Euro ohne Umsatzsteuer wird für die Dauer von sechs Monaten (§ 20 Abs. 3 VOB/A) über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese Information enthält u.a. auch den Namen des beauftragten Unternehmens.

Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer). Gerichte im Falle von Klagen.

  1. Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?

Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.

  1. Welche Rechte haben betroffene Personen?

Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Nähere Informationen ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DS GVO.(cid:10)In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.

Recht auf Auskunft Esbesteht einRecht aufAuskunft dervonderVergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Recht auf Berichtigung Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht(mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann - unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt werden.

Recht auf Löschung Die betroffene Person kann dieLöschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. DerAnspruch hängt jedoch u.a.davon ab,obdieDaten nochzurErfüllung derAufgaben benötigt werden.

Recht auf Einschränkung derVerarbeitung Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nichtentgegen, soweit anderVerarbeitung einwichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von Art. 6Abs. 1lit.eDSGVO verarbeiten werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder dieAbwicklung desVertrages weiterhin erforderlich ist.

Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff. 1) zu richten. Recht auf Widerruf Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zuwiderrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt vondem Widerruf unberührt.

Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

Recht auf Beschwerde Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten fürdenDatenschutz unddieInformationsfreiheit wenden, wenn siederAuffassung ist,dassdieAuskunft gebende Stelle ihren Pflichten nichtoder nichtinvollem Umfang nachgekommen ist.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart Telefon: 0711/61 55 41 - 0 Telefax: 0711/61 55 41 - 15 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

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KEV 175 Von der Bietergemeinschaft auszufüllen! AngErg Bietergem

Erklärung der Bietergemeinschaft

Erklärung der Bietergemeinschaft

Baumaßnahme:

in:

Leistung:

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft - Arge - zu bilden. Dazu erklären wir, dass

das unten bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen (sofern nichts anderes vereinbart wird) und

alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Geschäftsführendes Mitglied (bevollmächtigter Vertreter) ist:

Die Mitglieder der Bietergemeinschaft und ggf. der Arbeitsgemeinschaft sind:

Firmenname und Adresse:

Unterschrift des Mitgliedes:

!netobrev gnumhahcaN

  • tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

9102 raunaJ

tfahcsniemegreteiB red gnurälkrE 7.430/006.06 ¹) Vergabe-/Projekt-Nr.: GTL-LV 24

Grundschule Laudenberg - Ausbau zur Ganztagsgrundschule

Limbach-Laudenberg

Fliesenarbeiten und Epoxidharzbeschichtung

Ich bin/ präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer Wir sind nicht präqualifiziert und geben im Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat (Bitte internationales Kfz- anderen Staat Nationalität Kennzeichen eintragen)

Firmenname und Adresse:

Unterschrift des Mitgliedes:

Ich bin/ präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer Wir sind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat (Bitte internationales Kfz- anderen Staat Nationalität Kennzeichen eintragen)

Firmenname und Adresse:

Unterschrift des Mitgliedes:

Ich bin/ präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer Wir sind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat (Bitte internationales Kfz- anderen Staat Nationalität Kennzeichen eintragen)

¹) siehe Teilnahmebedingungen - KEV 112.1 (B) TB - Nr. 3, bzw. - KEV 112.2 (B) TB EU -, bzw. - KEV 112.4 (B) TB SKR - Seite 1 von 2

[Seite 26]

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

  • 9102 raunaJ

tfahcsniemegreteiB red gnurälkrE 7.430/006.06 KEV 175 AngErg Bietergem

Vergabe-/Projekt-Nr.: GTL-LV 24

Firmenname und Adresse:

Unterschrift des Mitgliedes:

Ich bin/ präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer Wir sind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat (Bitte internationales Kfz- anderen Staat Nationalität Kennzeichen eintragen)

Firmenname und Adresse:

Unterschrift des Mitgliedes:

Ich bin/ präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer Wir sind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat (Bitte internationales Kfz- anderen Staat Nationalität Kennzeichen eintragen)

Firmenname und Adresse:

Unterschrift des Mitgliedes:

Ich bin/ präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer Wir sind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat (Bitte internationales Kfz- anderen Staat Nationalität Kennzeichen eintragen)

Firmenname und Adresse:

Unterschrift des Mitgliedes:

Ich bin/ präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer Wir sind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat (Bitte internationales Kfz- anderen Staat Nationalität Kennzeichen eintragen)

Firmenname und Adresse:

Unterschrift des Mitgliedes:

Ich bin/ präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer Wir sind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat (Bitte internationales Kfz- anderen Staat Nationalität Kennzeichen eintragen)

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KEV 177 AngErg AU EU

Verzeichnis Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen

Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten

Vergabe-/Projekt Nr.: *)

von anderen Unternehmen GTL-LV 24

bzw. Unterauftragnehmern

**) (Datum)

Baumaßnahme: Grundschule Laudenberg - Ausbau zur Ganztagsgrundschule *)

in: Limbach-Laudenberg *)

Leistung: Fliesenarbeiten und Epoxidharzbeschichtung *)

Bieter: **)

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich/benennen wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bzw. Unterauftragnehmer bedienen werde(n).

Wegen der Besonderheit des Bauvorhabens sind ausnahmsweise bereits mit dem Angebot, für die benannten Teilleistungen, auch die Namen der anderen Unternehmen bzw. Unterauftragnehmer sowie deren Anschriften anzugeben. *) ¹)

Leistung/Kapazität Nr.1**)

Fach-, Teillos, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen/KapazitätName und Anschrift
Nr.Kurzbeschreibung

Leistung/Kapazität Nr.2**)

9102

Fach-, Teillos, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen/KapazitätName und Anschrift
Nr.Kurzbeschreibung

!netobre 2 raunaJ Leistung/Kapazität Nr.3**)

ev gnumhahcaN

tztühcse GK oC & HbmG galreV J - nemhenretnU reredna ne

Fach-, Teillos, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen/KapazitätName und Anschrift
Nr.Kurzbeschreibung

eg hcilthc V grebroo etätizap Leistung/Kapazität Nr.4**)

cerrebehrU oB drahciR paK/negnutsieL sinhciezreV

Fach-, Teillos, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen/KapazitätName und Anschrift
Nr.Kurzbeschreibung

V 0.070/006.06 *) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen. **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen. ¹) Der Auftraggeber sollte diese Option nur in begründeten Ausnahmefällen ankreuzen.

Seite 1 von 3

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KEV 177 AngErg AU EU

Vergabe-/Projekt Nr.: GTL-LV 24 Leistung/Kapazität Nr.: **)

Fach-, Teillos, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen/KapazitätName und Anschrift
Nr.Kurzbeschreibung

Leistung/Kapazität Nr.: **)

Fach-, Teillos, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen/KapazitätName und Anschrift
Nr.Kurzbeschreibung

Leistung/Kapazität Nr.: **)

Fach-, Teillos, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen/KapazitätName und Anschrift
Nr.Kurzbeschreibung

Leistung/Kapazität Nr.: **)

FFaacchh--,, TTeeiillllooss,, LLVV--TTiitteell,, LLVV--AAbbsscchhnniittttee ooddeerr LLVV--PPoossiittiioonneenn/KapazitätName und Anschrift
Nr.Kurzbeschreibung

Leistung/Kapazität Nr.: **)

!netobr

9102 rauna

Fach-, Teillos, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen/KapazitätName und Anschrift
Nr.Kurzbeschreibung

rev gnum GK aJ

nemh Leistung/Kapazität Nr.: **)

mhahcaN

tztühcseg hcilth oC & HbmG galreV grebro henretnU reredna netätizap

Fach-, Teillos, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen/KapazitätName und Anschrift
Nr.Kurzbeschreibung

hcerrebe ooB drah paK/neg Leistung/Kapazität Nr.: **)

ehrU hciR gnutsieL sinhciezreV 0.070

Fach-, Teillos, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen/KapazitätName und Anschrift
Nr.Kurzbeschreibung

Seite 2 von 3 0/006.06 **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen.

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KEV 177 AngErg AU EU

Vergabe-/Projekt Nr.: GTL-LV 24 Leistung/Kapazität Nr.: **)

Fach-, Teillos, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen/KapazitätName und Anschrift
Nr.Kurzbeschreibung

Leistung/Kapazität Nr.: **)

Fach-, Teillos, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen/KapazitätName und Anschrift
Nr.Kurzbeschreibung

Leistung/Kapazität Nr.: **)

Fach-, Teillos, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen/KapazitätName und Anschrift
Nr.Kurzbeschreibung

Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Kapazität

Seite 3 von 3 !netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

9102 raunaJ

nemhenretnU reredna netätizapaK/negnutsieL sinhciezreV 0.070/006.06 Im Hinblick auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Kapazität nehme ich/nehmen wir die Kapazitäten von anderer Unternehmen in Anspruch. Diese Unternehmen und die in Anspruch genommenen Kapazitäten werden nachfolgend genannt.

Name und Anschrift des Unternehmens

**) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen.

[Seite 30]

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU KEV 178 AngErg AU Verpfl

Verpflichtungserklärung Vergabe-/Projekt Nr.: *)

GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

6102 rebotkO

nemhenretnU reredna gnurälkresgnuthcilfpreV 0.470/006.06 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

GTL-LV 24

**) (Datum) Baumaßnahme: Grundschule Laudenberg - Ausbau zur Ganztagsgrundschule *)

in: Limbach-Laudenberg *)

Leistung: Fliesenarbeiten und Epoxidharzbeschichtung *)

Bewerber/Bieter: **)

Anderes Unternehmen/Unterauftragnehmer

(Name gesetzlicher Vertreter, Anschrift)

Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgend genannte(n) Leistungen zw. Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.

Gewerk, Lose, LV- LV-Titel oder Positionen Kurzbeschreibung der (Teil) Leistungen oder Kapazitäten LV-Abschnitte

(ggf. Bezugnahme Nebenangebote des Bieters) Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. ¹)

Stempel

Ort, Datum Unterschrift des anderen Unternehmens/Unterauftragnehmers

*) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen. **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen. ¹) Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen gefordert wurde. Seite 1 von 1

[Seite 31]

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU KEV 179 AngErg Eignung

Vergabe-/Projekt Nr.:

Name, Anschrift

GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

9102 rebmetpeS

  • 2 dnu 1 etieS

gnungiE ruz negnurälkrenegiE 0.970/006.06 Eigenerklärungen zur Eignung - Seite 1 und 2

GTL-LV 24

Baumaßnahme: Grundschule Laudenberg - Ausbau zur Ganztagsgrundschule *)

in: Limbach-Laudenberg *)

Leistung: Fliesenarbeiten und Epoxidharzbeschichtung *)

Eigenerklärungen zur Eignung - Seite 1 und 2 **)

Ich/Wir:

bin/sind

Bewerber

Bieter

Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft

Nachunternehmer

anderes Unternehmen/Unterauftragnehmer

und gebe/geben folgende Eigenerklärungen ab:

a) Umsatz des Unternehmens

Mein/unser Unternehmen hatte in den letzten drei ¹) abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende Umsätze, die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen:

Jahr Umsatz

€ €

b) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind / Referenzen Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir in den letzten drei ¹) abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt habe/haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Beachte: Wenn diese Erklärung angekreuzt wurde, sind Angaben für mindestens drei ²) Referenzen auf den Seiten 3 und 4 zu machen!

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers vorlegen, dass ich/wir die Leistungen auftragsgemäß erbracht habe/haben. Außerdem werde ich/werden wir in diesem Fall den Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers benennen.

c) Arbeitskräfte

Ich erkläre/Wir erklären, dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei ¹) ab- geschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.

*) Vom Auftraggeber auszufüllen. **) sämtliche nachfolgenden Erklärungen sind vom Bewerber/Bieter/Nachunternehmer/anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer, sofern zutreffend, auszufüllen bzw. anzukreuzen. ¹) Hier hat der Auftraggeber die Möglichkeit, eine andere Zahl an Kalenderjahren vorzugeben. ²) Hier hat der Auftraggeber die Möglichkeit, eine andere Zahl an Referenzen vorzugeben.

Seite 1 von 4

[Seite 32]

KEV 179 AngErg Eignung

Vergabe-/Projekt Nr.:

d) Eintragung in das Berufsregister

Ich bin/Wir sind

im Handelsregister eingetragen.

für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer.

e) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

f) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt

Ich/Wir erkläre(n), dass

für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.

ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.

für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.

g) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse ¹), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen ²) vorlegen.

h) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. !netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

9102 rebmetpeS

2 dnu 1 etieS

gnungiE ruz negnurälkrenegiE 0.970/006.06 GTL-LV 24

bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.

zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:

zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.

Ort, Datum Unterschrift

(Ort, Datum und Unterschrift sind nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebots ist.)

¹) Soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist. ²) Soweit des Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.

Seite 2 von 4

[Seite 33]

KEV 179 AngErg Eignung

Vergabe-/Projekt Nr.:

von: bis:

Hierfür waren durchschnittlich eingesetzt: Arbeitnehmer: (Anzahl) Leitungskräfte: !netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

9102 rebmetpeS

2 dnu 1 etieS

gnungiE ruz negnurälkrenegiE 0.970/006.06

Ergänzende Eigenerklärungen zur Eignung

Eigenerklärungen zur Eignung - Seite 3 und 4

- Seite 3 und 4

GTL-LV 24

Zu Buchstabe

b) In dem unter Erklärung b) genannten Zeitraum habe ich/haben wir Leistungen ausgeführt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. *)

  1. Baumaßnahme:

in:

Bauherr, Auftraggeber:

Anschrift:

Leistung:

Ort der Ausführung:

Ausführungszeit:

Ich war/Wir waren: Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmen

und habe/haben mit eigenem Betrieb folgende Leistungen ausgeführt:

Leistung Menge, Einheit

Auftragswert der gesamten Leistung: € eigenen Leistung: €

Hierfür waren durchschnittlich eingesetzt: Arbeitnehmer: (Anzahl) Leitungskräfte: (Anzahl).

Es gab folgende besonderen technische / gerätespezifische / zeitliche / sonstige Anforderungen:

  1. Baumaßnahme:

in:

Bauherr, Auftraggeber:

Anschrift:

Leistung:

Ort der Ausführung:

Ausführungszeit:

von: bis:

Ich war/Wir waren: Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmen

und habe/haben mit eigenem Betrieb folgende Leistungen ausgeführt:

Leistung Menge, Einheit

Auftragswert der gesamten Leistung: € eigenen Leistung: €

(Anzahl).

Es gab folgende besonderen technische / gerätespezifische / zeitliche / sonstige Anforderungen:

*) Vom Bewerber/Bieter/Nachunternehmer/anderen Unternehmern/Unterauftragnehmer auszufüllen bzw. anzukreuzen. Seite 3 von 4

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KEV 179 AngErg Eignung

Vergabe-/Projekt Nr.:

Hierfür waren durchschnittlich eingesetzt: Arbeitnehmer: (Anzahl) Leitungskräfte: !netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

9102 rebmetpeS

2 dnu 1 etieS

gnungiE ruz negnurälkrenegiE 0.970/006.06 GTL-LV 24

  1. Baumaßnahme:

in:

Bauherr, Auftraggeber:

Anschrift:

Leistung:

Ort der Ausführung:

Ausführungszeit:

von: bis:

Ich war/Wir waren: Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmen

und habe/haben mit eigenem Betrieb folgende Leistungen ausgeführt:

Leistung Menge, Einheit

Auftragswert der gesamten Leistung: € eigenen Leistung: €

Hierfür waren durchschnittlich eingesetzt: Arbeitnehmer: (Anzahl) Leitungskräfte: (Anzahl).

Es gab folgende besonderen technische / gerätespezifische / zeitliche / sonstige Anforderungen:

  1. Baumaßnahme:

in:

Bauherr, Auftraggeber:

Anschrift:

Leistung:

Ort der Ausführung:

Ausführungszeit:

von: bis:

Ich war/Wir waren: Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmen

und habe/haben mit eigenem Betrieb folgende Leistungen ausgeführt:

Leistung Menge, Einheit

Auftragswert der gesamten Leistung: € eigenen Leistung: €

(Anzahl).

Es gab folgende besonderen technische / gerätespezifische / zeitliche / sonstige Anforderungen:

Seite 4 von 4

[Seite 35]

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn

Vergabe-/Projekt Nr.:

Verleihunternehmen

GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

9102 rebmetpeS

nholtsedniM gnurälkresgnuthcilfpreV 0.870/006.06 Verpflichtungserklärung Mindestlohn

GTL-LV 24

Baumaßnahme: Grundschule Laudenberg - Ausbau zur Ganztagsgrundschule *)

in: Limbach-Laudenberg *) Leistung: Fliesenarbeiten und Epoxidharzbeschichtung *)

Bieter: **)

Verpflichtungserklärung

für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden

Ich/Wir **)

Name und Anschrift

bin/sind Bieter Mitglied der Bietergemeinschaft Nachunternehmen

Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;

dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung, ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.

dass ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Ver- pflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleih- unternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); dass ich sicherstelle/dass wir sicherstellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,

zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung

den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,

der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben,

der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.

Diese Verpflichtungserklärung

  • ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und muss hier nicht unterschrieben werden.
  • muss vom Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Nachunternehmen usw. hier unterschrieben werden.

Datum Unterschriften Firmenstempel

*) Vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Vom Bieter nach Bedarf auszuwählen und ankreuzen Seite 1 von 1

[Seite 36]

Je nach Kalkulationsmethode des Bieters Vordruck Preisermittlung 1a oder 1b KEV 180.1 Preis 1a

Aufgliederung der Angebotssumme bei Kalkulation mit vorberechneten Zuschlägen

Aufgliederung der Angebotssumme bei Vergabe-/Projekt-Nr.:

Kalkulation mit vorberechneten Zuschlägen GTL-LV 24

Baumaßnahme: Grundschule Laudenberg - Ausbau zur Ganztagsgrundschule

in: Limbach-Laudenberg

Leistung: Fliesenarbeiten und Epoxidharzbeschichtung

Bieter:

Name/Anschrift

9102 raun

1.Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten undSoziallöhne, alsZuschlag aufML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, alsZuschlag aufML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)
1.5Zuschlag auf Kalkulationlohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Vordruck - KEV 182 Preis 2 -

naJ

n

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR negälhcsuZ netenhcerebrov tim noitaluklaK ieb emmusstobegnA red gnuredeilgf

2.Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGeräte- kostenSonstige KostenNachunter- nehmer- leistungen
2.1Baustellengemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis ¹)
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis ²)
2.4Gesamtzuschläge

fuA 9.150/006.16 ¹) Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko ²) Mit der Ausführung der Leistungen verundenes Wagnis Seite 1 von 2

[Seite 37]

KEV 180.1 Preis 1a

Vergabe-/Projekt Nr.: GTL-LV 24

3.Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten €Gesamt- zuschläge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden
x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen ³)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

³) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. Seite 2 von 2

9102 raunaJ

negälhcsuZ netenhcerebrov tim noitaluklaK ieb emmusstobegnA red gnuredeilgfuA 9.150/006.16 eventuelle Erläuterungen des Bieters:

[Seite 38]

Je nach Kalkulationsmethode des Bieters Vordruck Preisermittlung 1a oder 1b KEV 180.2 Preis 1b

AAuuffgglliieeddeerruunngg ddeerr AAnnggeebboottssssuummmmee bbeeii KKaallkkuullaattiioonn üübbeerr ddiiee EEnnddssuummmmee

Aufgliederung der Angebotssumme bei

Vergabe-/Projekt-Nr.:

Kalkulation über die Endsumme

GTL-LV 24

Baumaßnahme: Grundschule Laudenberg - Ausbau zur Ganztagsgrundschule

in: Limbach-Laudenberg

Leistung: Fliesenarbeiten und Epoxidharzbeschichtung

Bieter:

Name/Anschrift

1.Angaben über den Verrechnungslohn€/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Seite 2)

1.5Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)€/hv.H.
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR eventuelle Erläuterungen des Bieters:

Seite 1 von 2

9102 raunaJ

emmusdnE eid rebü noitaluklaK ieb emmusstobegnA red gnuredeilgfuA 7.250/006.16

[Seite 39]

KEV 180.2 Preis 1b

Vergabe-/Projekt Nr.: GTL-LV 24

Ermittlung der AngebotssummeBetrag €Gesamt €Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der Einheitspreise
2Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten%
2.1Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
xx
2.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)x
2.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)x
2.4Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern)x
2.5Nachunternehmerleistungen ¹)x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)noch zu verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage gesamt (€)Anteil BGK (€)Anteil AGK (€)Anteil W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen

!netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR

9102 raunaJ

emmusdnE eid rebü noitaluklaK ieb emmusstobegnA red gnuredeilgfuA 7.250/00

3Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind)
3.1.1Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio €: Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio €: Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x
3.1.2Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw.
3.1.3Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung
3.1.4An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.5Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
3.3.1Gewinn
3.3.2Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko)
3.3.3Leistungsbezogenes Wagnis (mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)

Seite 2 von 2 06.16 ¹) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

[Seite 40]

Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG 60.600/052.5 Aufgliederung wichtiger Einheitspreise in Einzelkosten ohne Zuschläge - November 2023 -

Baumaßnahme *): Grundschule Laudenberg - Ausbau zur Ganztagsgrundschule Vergabe-/Projekt-Nr.: GTL-LV 24 *)

in *): Limbach-Laudenberg

Leistung *): Fliesenarbeiten und Epoxidharzbeschichtung

Bieter **):

Name/Anschrift

Aufgliederung wichtiger Einheitspreise in Einzelkosten ohne Zuschläge

Aufgliederung wichtiger Einheitspreise in Einzelkosten ohne Zuschläge Preis

2 KEV 182

Einzelkosten der Teilleistungen ohne Zuschläge (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit **) Löhne Sonstige Fremd- (Kalkulationslohn) Stoffe Geräte Kosten leistung
Pos. *)Kurzbezeichnung der LV-Position *)Mengen- einheit *)Zeit- ansatz **)
in Minuten
123456789
01.7Abdichtung Boden
01.14Wandfliesen 30x60
01.17Bodenfliesen 30x30
02.2Epoxidharzbeschichtung
03.1Granit Innenfensterbänke

e 2 2 *) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen Es folgt Seite 2

[Seite 41]

Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG 60.600/052.5 Aufgliederung wichtiger Einheitspreise in Einzelkosten ohne Zuschläge - November 2023 -

Vergabe-/Projekt-Nr.:

Aufgliederung wichtiger Einheitspreise in Einzelkosten ohne Zuschläge

Seite 2 *)

Preis 2 KEV 182

Einzelkosten der Teilleistungen ohne Zuschläge (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit **) Löhne Sonstige Fremd- (Kalkulationslohn) Stoffe Geräte Kosten leistung
Pos. *)Kurzbezeichnung der LV-Position *)Mengen- einheit *)Zeit- ansatz **)
in Minuten
123456789

*) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen Es folgt Seite 3

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Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG 60.600/052.5 Aufgliederung wichtiger Einheitspreise in Einzelkosten ohne Zuschläge - November 2023 -

Vergabe-/Projekt-Nr.:

Aufgliederung wichtiger Einheitspreise in Einzelkosten ohne Zuschläge

Seite 3 *)

Preis 2 KEV 182

Einzelkosten der Teilleistungen ohne Zuschläge (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit **) Löhne Sonstige Fremd- (Kalkulationslohn) Stoffe Geräte Kosten leistung
Pos. *)Kurzbezeichnung der LV-Position *)Mengen- einheit *)Zeit- ansatz **)
in Minuten
123456789

*) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen Es folgt Seite 4

[Seite 43]

Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG 60.600/052.5 Aufgliederung wichtiger Einheitspreise in Einzelkosten ohne Zuschläge - November 2023 -

Vergabe-/Projekt-Nr.:

Aufgliederung wichtiger Einheitspreise in Einzelkosten ohne Zuschläge

Seite 4 *)

Preis 2 KEV 182

Einzelkosten der Teilleistungen ohne Zuschläge (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit **) Löhne Sonstige Fremd- (Kalkulationslohn) Stoffe Geräte Kosten leistung
Pos. *)Kurzbezeichnung der LV-Position *)Mengen- einheit *)Zeit- ansatz **)
in Minuten
123456789

*) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen Es folgt Seite 5

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Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG 60.600/052.5 Aufgliederung wichtiger Einheitspreise in Einzelkosten ohne Zuschläge - November 2023 -

Vergabe-/Projekt-Nr.:

Aufgliederung wichtiger Einheitspreise in Einzelkosten ohne Zuschläge

Seite 5 *)

Preis 2 KEV 182

Einzelkosten der Teilleistungen ohne Zuschläge (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit **) Löhne Sonstige Fremd- (Kalkulationslohn) Stoffe Geräte Kosten leistung
Pos. *)Kurzbezeichnung der LV-Position *)Mengen- einheit *)Zeit- ansatz **)
in Minuten
123456789

*) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen Es folgt Seite 6

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Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG 60.600/052.5 Aufgliederung wichtiger Einheitspreise in Einzelkosten ohne Zuschläge - November 2023 -

Vergabe-/Projekt-Nr.:

Aufgliederung wichtiger Einheitspreise in Einzelkosten ohne Zuschläge

Seite 6 *)

Preis 2 KEV 182

Einzelkosten der Teilleistungen ohne Zuschläge (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit **) Löhne Sonstige Fremd- (Kalkulationslohn) Stoffe Geräte Kosten leistung
Pos. *)Kurzbezeichnung der LV-Position *)Mengen- einheit *)Zeit- ansatz **)
in Minuten
123456789

*) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen Es folgt Seite

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