VHB NRW Formular 312a_322a 01/2020 Information DSGVO
| Vergabenummer | Maßnahmennummer | Datum | |
|---|---|---|---|
| 2026-VOB-012 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text ein- zugeben. | 27.08.2026 | |
| Baumaßnahme Eifelbad- Außenbecken | |||
| Leistung Bauleistung Fliesen und Abdichtungsarbeiten |
Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)
| Namen und Kontaktdaten des für die Verarbei- tung der personenbezogenen Daten Verant- wortlichen: | Stadt Bad Münstereifel -Der Bürgermeister- Marktstraße 11 – 15 53902 Bad Münstereifel |
|---|---|
| Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftrag- ten: | Behördliche Datenschutzbeauftragte Marktstraße 11 53902 Bad Münstereifel E-Mail: datenschutz@bad-muenstereifel.de |
| Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbei- tung personenbezogener Daten: | a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 55 Landes- haushaltsordnung NRW (LHO NRW) nebst zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV) i. V. m. der Unterschwellen- vergabeordnung sowie Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW. Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die gefor- derten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Verga- beverfahren ausgeschlossen werden. |
| Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten | Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezoge- ner Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungs- fristen. Diese beträgt nach den VV zu § 71 LHO NRW (Aufbewahrungsbestimmungen) grundsätzlich 5 Jahre nach Ablauf des letzten Beschaffungsvorfalls. Längere Fristen bleiben im Einzelfall unberührt. |
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| Empfänger von personenbezogenen Daten | Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen o- der Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zu- stimmt, haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen ein- gerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergabe-register beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teil- nahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausge- schlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 EUR wird der Auf- traggeber gem. § 6 Abs. 1 WRegG für den Bieter, auf des- sen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, bei der Re- gisterbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Ein- tragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungs- vergabe ohne Teilnahmewettbewerb jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben. |
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| Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbe- zogener Daten | Diese Rechte ergeben sich Artikel 15 bis 18 DSGVO i. V. m. §§ 12-14 DSG NRW Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabe- stelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Be- werber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutref- fend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der per- sonenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbei- tung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, so- fern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entge- gensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushalts- mitteln). Recht auf Widerspruch Ein Recht auf Widerspruch steht dem Bewerber/Bieter bei Datenverarbeitungen, die zur Erfüllung einer rechtlichen |
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| Verpflichtung erforderlich sind, nicht zu (s.a. Rechtsgrund- lage für die Verarbeitung). | |
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| Beschwerderecht bei der Datenschutzauf- sichtsbehörde: | Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Etwaige Beschwerden sind an v. g. Behörde zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. |
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnach- weise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhe- bung Dritter im Rahmen des Vergabeverfahrens in den Fällen des § 26 (Unterauftragsvergabe), §§ 31 ff. (Eignung) und § 43 Abs. 2 Nr. 2 (Zuschlagskriterium) ausdrücklich geregelt ist.
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