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Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaft- lichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten können auch umweltschutzbezogene, qualitative oder soziale Aspekte als Zuschlagskriterien berücksichtigt werden (§ 43 Abs. 2 UVgO bzw. § 58 Abs. 2 VgV).
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet. In die Wertung werden alle Angebote einbezogen, die die geforderten Eig- nungskriterien erfüllen und die nicht ausgeschlossen wurden.
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte Bewertungskriterien) und P (Preis) ermittelt wird:
L Z = ------------ P
P ist der Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Um- satzsteuer.
Hinweis für ausländische Bieter: Von ausländischen Bietern ist im Preisblatt ein Bewer- tungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, zurzeit 19%, unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld erfasst (sog. Rever- se-Charge Verfahren, § 13b UStG). In diesem Fall ist P der Bewertungspreis.
Besteht Angebotsgleichheit, entscheidet der niedrigste Preis (P), besteht weiterhin Ange- botsgleichheit, entscheidet das Los.
Das Einreichen mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
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Bewertungskriterien
Für die Bewertung der Bewertungskriterien (siehe unten) werden berücksichtigt:
| Nr. | Bewertungskriterium: |
|---|---|
| 1. | Qualität des Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerks: Anzahl der im Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerk enthaltenen Kooperationsan- gebote in Berlin. Bewertet wird die Gesamtzahl der im Land Berlin angebotenen Ko- operationsangebote. |
| 2. | Räumliche Verteilung des Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerks im Berliner Stadtgebiet: Bewertet wird die Mindestanzahl an Kooperationsangeboten je Berliner Bezirk. Maß- geblich ist die geringste Anzahl an Kooperationsangeboten, die der Bieter in einem der zwölf Berliner Bezirke nachweist. |
Die Bewertungskriterien und die Bewertung sind der nachfolgenden Tabelle zu entneh- men.
Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden.
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Folgende Bewertungskriterien werden berücksichtigt:
| Nr. | Bewertungskriterium | Erwartungen | Punkt zahl | Gewich- tungs- faktor | Bewertungsmaßstab | Prozent- wert Bewertung | gewichtete Punktzahl |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Qualität des Firmenfit- ness- und Gesund- heitsnetzwerks | Anzahl der im Firmenfit- ness- und Gesundheits- netzwerk enthaltenen Kooperationsangebote in Berlin. Bewertet wird die Gesamtzahl der im Land Berlin angebote- nen Kooperationsange- bote. | 1000 | 70 % | 100 % der Punktzahl mehr als 300 Ko- operationsangebote | ||
| 75 % der Punktzahl: 201 bis 300 Koope- rationsangebote | |||||||
| 50 % der Punktzahl: 101 bis 200 Koope- rationsangebote | |||||||
| 25 % der Punktzahl: 50 bis 100 Koopera- tionsangebote | |||||||
| 0 Punkte: Weniger als 50 Kooperations- angebote | |||||||
| 2. | Räumliche Verteilung des Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerks im Berliner Stadtgebiet | Bewertet wird die Min- destanzahl an Koopera- tionsangeboten je Berli- ner Bezirk. Maßgeblich ist die geringste Anzahl an Kooperationsange- boten, die der Bieter in einem der zwölf Berliner Bezirke nachweist. | 1000 | 30% | 100 % der Punktzahl Mindestens 20 Ko- operationsangebote je Bezirk. | ||
| 75 % der Punktzahl: Mindestens 15 Kooperationsangebote in jedem Berliner Bezirk | |||||||
| 50 % der Punktzahl: Mindestens 10 Kooperationsangebote in jedem Berliner Bezirk | |||||||
| 25 % der Punktzahl: Mindestens 5 Kooperationsangebote in jedem Berliner Bezirk |
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0 Punkte: Weniger als 5 Kooperationsangebote in jedem Berliner Bezirk
Die erreichte gewichtete Punktzahl je Kriterium (Punktzahl x Gewichtungsfaktor x Prozentwert Bewertung) geht in die Gesamtpunktzahl ein. Ins- gesamt können maximal 1.000 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl fließt als L in die Berechnung der Zuschlagskennzahl ein, die über die Rangfolge entscheidet.
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