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Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerk für Beschäftigte der Berliner Landesverwaltung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 09:40 (Europe/Berlin)

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Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaft- lichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten können auch umweltschutzbezogene, qualitative oder soziale Aspekte als Zuschlagskriterien berücksichtigt werden (§ 43 Abs. 2 UVgO bzw. § 58 Abs. 2 VgV).

Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet. In die Wertung werden alle Angebote einbezogen, die die geforderten Eig- nungskriterien erfüllen und die nicht ausgeschlossen wurden.

Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte Bewertungskriterien) und P (Preis) ermittelt wird:

L Z = ------------ P

P ist der Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Um- satzsteuer.

Hinweis für ausländische Bieter: Von ausländischen Bietern ist im Preisblatt ein Bewer- tungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, zurzeit 19%, unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld erfasst (sog. Rever- se-Charge Verfahren, § 13b UStG). In diesem Fall ist P der Bewertungspreis.

Besteht Angebotsgleichheit, entscheidet der niedrigste Preis (P), besteht weiterhin Ange- botsgleichheit, entscheidet das Los.

Das Einreichen mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.

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Bewertungskriterien

Für die Bewertung der Bewertungskriterien (siehe unten) werden berücksichtigt:

Nr.Bewertungskriterium:
1.Qualität des Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerks: Anzahl der im Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerk enthaltenen Kooperationsan- gebote in Berlin. Bewertet wird die Gesamtzahl der im Land Berlin angebotenen Ko- operationsangebote.
2.Räumliche Verteilung des Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerks im Berliner Stadtgebiet: Bewertet wird die Mindestanzahl an Kooperationsangeboten je Berliner Bezirk. Maß- geblich ist die geringste Anzahl an Kooperationsangeboten, die der Bieter in einem der zwölf Berliner Bezirke nachweist.

Die Bewertungskriterien und die Bewertung sind der nachfolgenden Tabelle zu entneh- men.

Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden.

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Folgende Bewertungskriterien werden berücksichtigt:

Nr.BewertungskriteriumErwartungenPunkt zahlGewich- tungs- faktorBewertungsmaßstabProzent- wert Bewertunggewichtete Punktzahl
1.Qualität des Firmenfit- ness- und Gesund- heitsnetzwerksAnzahl der im Firmenfit- ness- und Gesundheits- netzwerk enthaltenen Kooperationsangebote in Berlin. Bewertet wird die Gesamtzahl der im Land Berlin angebote- nen Kooperationsange- bote.100070 %100 % der Punktzahl mehr als 300 Ko- operationsangebote
75 % der Punktzahl: 201 bis 300 Koope- rationsangebote
50 % der Punktzahl: 101 bis 200 Koope- rationsangebote
25 % der Punktzahl: 50 bis 100 Koopera- tionsangebote
0 Punkte: Weniger als 50 Kooperations- angebote
2.Räumliche Verteilung des Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerks im Berliner StadtgebietBewertet wird die Min- destanzahl an Koopera- tionsangeboten je Berli- ner Bezirk. Maßgeblich ist die geringste Anzahl an Kooperationsange- boten, die der Bieter in einem der zwölf Berliner Bezirke nachweist.100030%100 % der Punktzahl Mindestens 20 Ko- operationsangebote je Bezirk.
75 % der Punktzahl: Mindestens 15 Kooperationsangebote in jedem Berliner Bezirk
50 % der Punktzahl: Mindestens 10 Kooperationsangebote in jedem Berliner Bezirk
25 % der Punktzahl: Mindestens 5 Kooperationsangebote in jedem Berliner Bezirk

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0 Punkte: Weniger als 5 Kooperationsangebote in jedem Berliner Bezirk

Die erreichte gewichtete Punktzahl je Kriterium (Punktzahl x Gewichtungsfaktor x Prozentwert Bewertung) geht in die Gesamtpunktzahl ein. Ins- gesamt können maximal 1.000 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl fließt als L in die Berechnung der Zuschlagskennzahl ein, die über die Rangfolge entscheidet.

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