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Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerk für Beschäftigte der Berliner Landesverwaltung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 09:40 (Europe/Berlin)

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Eignungskriterien

Folgende Erklärungen / Nachweise sind vom Bieter / Bewerber einzureichen, um die Eig- nung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen:

Nr.Eignungskriterium:
1.Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (Wirt 124)
2.Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfä- higkeit den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 500.000 Euro pro Ge- schäftsjahr betragen.
3.Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten drei Jahren. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Bereitstellung und den Betrieb eines Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerks für einen Auftraggeber mit einer großen und dezentral organisierten Nutzuendenstruktur umfasst. Die Referenz muss hin- sichtlich Art, Umfang sowie technischer und organisatorischer Anforderungen mit der Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, vergleichbar sein. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unter- nehmen vergeben werden dürfen (§ 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss darauf zulassen, dass der Bieter über die für die Auftrags- ausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügt. Bei der Beurteilung der Vergleichbarkeit sind insbesondere die Größe des Nut- zendenkreises, die dezentrale Organisationsstruktur des Referenzauftraggebers, die Anzahl und Struktur der beteiligten Organisationseinheiten, Ansprechstellen sowie Komplexität der mit der Leistung verbundenen Kommunikations-, Verwal- tungs-, Administrations- und gegebenenfalls Abrechnungsprozesse zu berücksich- tigen. Die Referenz muss insgesamt einen belastbaren Rückschluss darauf zulas- sen, dass der Bieter in der Lage ist, ein Firmenfitness- und Gesundheitsnetzwerk für mindestens 100.000 nutzungsberechtigte Beschäftigte in der bestehenden de- zentralen Organisationsstruktur zuverlässig zu erbringen. Eine bestimmte Mindestzahl nutzungsberechtigter Beschäftigter in der Referenz wird nicht isoliert gefordert. Maßgeblich ist vielmehr die Gesamtbetrachtung der

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für die Leistungserbringung relevanten technischen, organisatorischen und struktu- rellen Anforderungen.

Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines An- sprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Ad- resse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber be- hält sich vor, die Referenzauftraggeber zu den Angaben des Bieters sowie zu möglichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB zu befragen.

Die Überprüfung der Referenz dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung sowie der Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c und e DSGVO). Die Referenz wird zur Eignungsprüfung gemäß § 122 Abs. 1 GWB benötigt. Ihre Überprüfung dient außerdem der Einhaltung der Vergabegrundsätze des Wettbewerbs sowie des Haushaltsgrundsatzes der Wirt- schaftlichkeit und Sparsamkeit.

Sofern keine konkrete Ansprechperson benannt werden kann, sind zumindest eine allgemeine E-Mail-Adresse sowie eine allgemeine Telefonnummer des Refe- renzauftraggebers anzugeben. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt werden.

Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet wer- den.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.

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