531_eu_bewerber_bietergemeinschaftserklaerung_1.pdf

Feuerwehrschutzkleidung für Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 12:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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VHB NRW Formular 531 EU 02/2024 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung

Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung

Bewerber-/Bietergemeinschaft Vergabe Nr. ZV-141/2026

Vergabeverfahren

Beschaffung und Lieferung von Feuerwehrschutzkleidung gemäß DIN EN 469 für die Feuerwehr der Stadt Erftstadt

Wir, die nachstehend aufgeführten Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, haben uns zu einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zusammengeschlossen, um einen gemeinsamen Teilnahmeantrag bzw. ein gemeinsames Angebot zur vorliegenden Ausschreibung einzureichen. Wir erklären, dass wir im Auftragsfall gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften werden.

Bevollmächtigter Vertreter, der die aufgeführten Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt sowie berechtigt ist, einen gemeinsamen Teilnahmeantrag bzw. ein gemeinsames Angebot abzugeben, ist das unten bezeichnete federführende Mitglied.

Name des UnternehmensLeistungsteilKontaktdaten, AnsprechpartnerDaten des Unternehmens zur nachträglichen Veröffentlichung1
:Größe des UnternehmensNationalität des EigentümersUmsatzsteuer- identifikationsnummer
Federführend

(bitte ggf. weitere Zeilen einfügen)

1 siehe umseitige Erläuterungen

VHB NRW Formular 531 EU 02/2024 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Einreichung der Interessenbestätigung, des Teilnahmeantrages oder Angebotes im Formular 312/322 EU.

Erläuterungen zu den Daten der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die nachträgliche Veröffentlichung

  1. Einordnung des Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Großunternehmen

Zur Einordnung als KMU sind anzugeben:

Kleinstunternehmen, Kleines Unternehmen, Mittleres Unternehmen oder Großunternehmen (sofern vorherige Klassifikation nicht zutreffend).

Die Definitionen sind angelehnt an Artikel 2 des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG (Amtsblatt der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003). Informationen zur Berechnung der Beschäftigtenzahlen bzw. der finanziellen Schwellenwerte sind unmittelbar der v. g. Empfehlung zu entnehmen.

  • Kleinstunternehmen (weniger als zehn Personen und Jahresumsatz/-bilanz weniger als 2 Mio. Euro)

  • Kleines Unternehmen (weniger als 50 Personen und Jahresumsatz/-bilanz weniger als 10 Mio. Euro)

  • Mittleres Unternehmen (weniger als 250 Personen und Jahresumsatz weniger als 50 Mio. Euro bzw. Jahresbilanzsumme weniger als 43 Mio. Euro).

  1. Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens, sofern das Unternehmen nicht börsennotiert ist

Als Definition des Begriffes „wirtschaftlicher Eigentümer“ kann der Begriff des „wirtschaftlich Berechtigten“ nach § 3 Geldwäschegesetz herangezogen werden (Hinweis auf § 3 GwG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)).

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