-ZV-141-2026-
Rahmenvereinbarung
über die Beschaffung und Lieferung von
Feuerwehrschutzkleidung gemäß DIN EN 469
für die Feuerwehr der Stadt Erftstadt
Leistungsbeschreibung
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen ................................................................................................................................. 4
- Darstellung des Auftraggebers .................................................................................. 4
- Aufgabenbeschreibung .............................................................................................. 4
2.1. Leistungsumfang ....................................................................................................................... 4
2.2. Anforderungen an die Produkte ................................................................................................ 5
2.2.1. ................................................................................................................. Qualität und Materialien ............................................................................................................................................................... 5
Die zu erfüllenden Qualitätskriterien sowie die Anforderungen an das Material sind je Produkt im Leistungsverzeichnis benannt. .............................................................................................................. 5
- Verfahrensregelungen ................................................................................................ 5
3.1. Vergabeart ................................................................................................................................. 6
3.2. Laufzeit ...................................................................................................................................... 6
3.3. Vertragsgrundlagen ................................................................................................................... 6
3.4. Angebotsform und Änderung von Angeboten ........................................................................... 7
3.5. Angebotsabgabe ....................................................................................................................... 7
3.6. Angebotsfrist .............................................................................................................................. 8
3.7. Wertung und Zuschlag .............................................................................................................. 9
3.7.1. ............................................................................................................ Wertungskriterium 1 - Preis ............................................................................................................................................................... 9
3.7.2. ............................................................................................. Wertungskriterium 2 - Regellieferzeit ............................................................................................................................................................... 9
3.8. Hinweise zum Leistungsverzeichnis ........................................................................................ 10
- Vertragsabwicklung ................................................................................................. 10
4.1. Preisbindung ............................................................................................................................ 10
4.2. Abruf / Bestellung sowie Beratung .......................................................................................... 11
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4.3. Auftragsbestätigung, Lieferung und Verpackung .................................................................... 11
4.4. Rechnungsstellung ............................................................................................................... 12
4.5. Ansprechpersonen / Serviceleistungen ................................................................................... 12
- Sonstiges .................................................................................................................... 13
5.1. Datenschutz ............................................................................................................................. 13
5.2. Salvatorische Klausel .............................................................................................................. 13
5.3. Haftung .................................................................................................................................... 13
5.4. Rücktritt vom Vertrag, außerordentliche Kündigung ............................................................... 13
5.5. Schriftform ............................................................................................................................... 13
5.6. Umweltschutzanforderungen ................................................................................................... 14
5.7. Gewährleistung ........................................................................................................................ 14
1.1 ............................................................................................................................................................
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Vorbemerkungen
Bitte lesen Sie diese Unterlagen sorgfältig durch.
Es wird ein offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt. Den genauen Ablauf, sowie die Vorgehensweise entnehmen Sie bitte dieser Leistungsbeschreibung.
Das Angebot sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Korrespondenz ist ausschließlich in deutscher Sprache zu führen.
Die Abgabe des Angebotes allein ist nicht ausreichend. Zusätzlich sind von Ihnen Erklärun- gen abzugeben (siehe hierzu auch beigefügte Nachweisliste über einzureichende Unterlagen).
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich eine elektronische Angebotsabgabe vorgesehen. Es werden nur Angebote in die Wertung einbezogen, die innerhalb der festgesetzten Angebotsfrist vollständig über das elektronische Bietercockpit eingegangen sind.
- Darstellung des Auftraggebers
Die Feuerwehr der Stadt Erftstadt ist eine Freiwillige Feuerwehr mit Hauptamtlichen Kräften. Sie hat derzeit ca. 450 Mitglieder im Einsatzdienst sowie knapp 200 Mitglieder in Jugendfeuerwehr und Ehrenabteilung.
- Aufgabenbeschreibung
Die Feuerwehr der Stadt Erftstadt schreibt im Rahmen eines offenen Verfahrens folgende Leistungen aus:
Rahmenvertrag über die Lieferung von
• Feuerwehrschutzkleidung DIN EN 469 Leistungsstufe 2 und DIN EN 1149-5:2018 für Innenbrandbekämpfung • Feuerwehrschutzkleidung DIN EN 469 Leistungsstufe 1 und EN 1149-5:2018 für die Außenbrandbekämpfung und die technische Hilfeleistung
2.1. Leistungsumfang
Die jeweiligen Gütekriterien wie beispielsweise die zu erfüllenden DIN-Normen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die geschätzten jährlichen Bedarfe stellen sich wie folgt dar:
• 75 Satz (Hose und Jacke) Feuerwehrschutzkleidung DIN EN 469 Leistungsstufe 2 und DIN EN 1149-5:2018 für Innenbrandbekämpfung
• 90 Satz (Hose und Jacke) Feuerwehrschutzkleidung DIN EN 469 Leistungsstufe 1 und EN 1149-5:2018 für die Außenbrandbekämpfung und die technische Hilfeleistung
• 40 Jacken Feuerwehrschutzkleidung DIN EN 469 Leistungsstufe 1 und EN 1149-5:2018 für die Außenbrandbekämpfung und die technische Hilfeleistung
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Der in den Vergabeunterlagen benannte Bedarf ist geschätzt und beruht auf den Beschaffungsmengen der Vorjahre bzw. auf summierte Umsatzzahlen von individuellen Einzelaufträgen. Auf die Abnahme der geschätzten Beschaffungsmengen bzw. einen Mindestumsatz erwirbt das anbietende Unternehmen keinen Anspruch. Über- bzw. Unterschreitungen der benannten Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. Der benannte Bedarf und Umsatz dienen lediglich als Kalkulationshilfe.
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden hierdurch keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden.
Die Höchstmenge wird seitens des Auftraggebers auf die 1,5-fache Stückzahl der im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Stückzahlen beziffert.
Die Stückzahlen im Leistungsverzeichnis beziehen sich jeweils auf die geschätzten Werte für ein Vertragsjahr.
2.2. Anforderungen an die Produkte
2.2.1. Qualität und Materialien
Die zu erfüllenden Qualitätskriterien sowie die Anforderungen an das Material sind je Produkt im Leistungsverzeichnis benannt.
- Eignungskriterien
Nachfolgende Eignungskriterien sind durch den Auftragnehmer nachzuweisen:
Der Bieter weist mindestens drei (pro Jahr) innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossene oder laufende, im Lieferumfang vergleichbare Lieferaufträge über Feuerwehrschutzkleidung nach DIN EN 469 für öffentliche Feuerwehren, Werkfeuerwehren oder vergleichbare Organisationen nach
Der Auftragnehmer verfügt über ein geeignetes Qualitätsmanagement zur Sicherstellung der gleichbleibenden Produktqualität und normgerechten Herstellung bzw. Konfektionierung der angebotenen Schutzkleidung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über Änderungen der für das angebotene Produkt relevanten Normen, technischen Regeln und Zulassungsvoraussetzungen zu informieren und die Auswirkungen auf die weitere Verwendung der gelieferten Schutzkleidung darzustellen.
Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Reparatur der gelieferten Schutzkleidung unter Erhaltung der Schutzfunktion und unter Verwendung hierfür geeigneter Original- bzw. freigegebener Materialien in einer eigenen Service-Werkstatt oder einem von ihm Zertifizierten Vertragspartner.
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- Verfahrensregelungen
4.1. Vergabeart
Es wird ein offenes Verfahren gern. § 14 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 15 VgV durchgeführt.
Die Vergabe wird in Lose unterteilt.
4.2. Vertragslaufzeit
Beginn der Liefer- / Leistungsfrist: 01.11.2026
Ende der Liefer- / Leistungsfrist: 31.10.2028
Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber mit einer Laufzeit von 24 Monaten wie folgt verlängert werden:
Verlängerungsoption 1
Verlängerung vom 01.11.2028 bis 31.10.2029 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätes- tens bis zum 30.09.2028.
Verlängerungsoption 2
Verlängerung vom 01.11.2029 bis 30.09.2030 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätes- tens bis zum 30.09.2029.
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt somit 48 Monate.
4.3. Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind:
• das Angebot, das Leistungsverzeichnis inkl. der Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis sowie die vom Anbieter ausgefüllten Vordrucke dieser Vergabeunterlagen • Vertragsbedingungen • Bewerbungs- und Vergabebedingungen • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen gemäß der aktuellen Fassung • Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue / Mindestlohn TVgG (gelten mit Angebotsabgabe als anerkannt)
Bei Abgabe eines Angebotes gelten die beigefügten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertrags- bedingungen. Die Vertragsbedingungen des anbietenden Unternehmens finden, auch nach Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung, keine Anwendung.
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4.4. Angebotsform und Änderung von Angeboten
Das Angebot ist in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Rheinland mit den dazu erforderlichen Unterlagen abzugeben.
Zur Signatur des elektronischen Angebotes reicht die einfache elektronische Signatur (in Textform gemäß §126 b BGB) aus. Dazu ist im Angebot der Vor- und Zuname der verant- wortlichen Person des anbietenden Unternehmens im Feld „Unterzeichnerin" zwingend an- zugeben.
Nach Ablauf der Angebotsfrist sind Sie bis zum Ende der Bindefrist an das Angebot gebun- den. Das Ende der Bindefrist entnehmen Sie bitte dem Schreiben „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes".
Das Leistungsverzeichnis und die dazugehörigen Anlagen sind vollständig zu allen Positio- nen auszufüllen. Alle Angebotspreise sind als Nettopreise in Euro im Vordruck (Leistungs- verzeichnis) anzugeben.
Nur vollständig ausgefüllte Angebote können in die Wertung ein bezogen werden. Die Ange- bote können nur bis zum Ende der Angebotsfrist zurückgenommen oder geändert werden.
4.5. Angebotsabgabe
Ansprechpartner für alle Fragen zu dieser Ausschreibung ist die Zentrale Vergabestelle der Stadt Erftstadt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich eine elektronische Angebotsabgabe vorgesehen. Die gesamte Kommunikation erfolgt ebenfalls elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in elektronischer Form an die Zentrale Vergabestelle zu richten und müssen konkreten Bezug auf den Unterpunkt der Verdingungsunterlagen nehmen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt grundsätzlich über den Vergabemarktplatz Rheinland.
Die Fragen werden kurzfristig beantwortet. Eventuell sich aus den Fragen ergebende Erläu- terungen werden auch den anderen Bewerbern in anonymisierter Form zur Kenntnis ge- bracht.
Dem Angebot sind folgende Unterlagen zwingend beizufügen:
• 324_Angebotsschreiben • Leistungsverzeichnis vollständig in allen Positionen ausgefüllt inklusive Gesamtsumme und Zahlungsbedingungen • ggf. Beiblatt: nur sofern zusätzliche Angaben zu einzelnen Positionen erforderlich sind bzw. wenn abweichende Hersteller / Maße / Leistungsdaten angeboten werden
Fehlende Unterlagen aus dieser Aufzählung oder Änderungen an den Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss des Angebotes nach § 57 VgV.
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Bitte legen Sie dem Angebot außerdem bei:
• 512_eu_Eigenerklärung Ausschlussgründe • 523_eu_Eigenerklärung Sanktionen • Eigenerklärung zur Eignung" • Nachweise über Einhaltung der Brandschutznormen für die eingesetzten Produkte • Anlage Verpflichtungserklärung TVgG • 531_Bewerber_Bietergemeinschaft • 532_Erklärung Unteraufträge_Eignung • 533_Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer_Eignungsleiher
Sofern diese Unterlagen bei Angebotsabgabe fehlen, können sie nachgefordert wer- den. Werden die Unterlagen auf diese Aufforderung hin nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Soweit weitere Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, wird gebeten, diese ebenfalls auf einem als Anlage zum Angebot gekennzeichneten Blatt mit Angabe der betreffenden Positionsnummer aufzuführen und dem Angebot beizulegen.
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
4.6. Angebotsfrist
Das Ende der Angebotsfrist entnehmen Sie bitte dem Anschreiben „Aufforderung zur Ab- gabe eines Angebotes.“
4.7. Bemusterung
Die Bemusterung wird durch eine achtköpfige Bewertungskommission durchgeführt. Alle zur Bewertung zugelassenen Angebote werden unter möglichst identischen und vergleichbaren Bedingungen geprüft. Die Bewertung erfolgt anhand eines festgelegten, für alle Bieter identischen Parcours, in dem typische Bewegungsabläufe und Einsatzsituationen abgebildet werden.
Während des Tragetests wird die angebotene Brandschutzkleidung bestimmungsgemäß getragen. Die Mitglieder der Bewertungskommission bewerten die festgelegten Kriterien unmittelbar im Anschluss an bzw. während der jeweiligen Station des Parcours anhand des hierfür vorgesehenen Bewertungsbogens. Die Bewertung erfolgt auf einer Likert- Skala von 1 bis 5 Punkten, wobei 1 Punkt die schlechteste und 5 Punkte die beste Bewertung darstellt.
Jedes Mitglied der Bewertungskommission führt die Bewertung eigenständig und unabhängig durch. Eine gegenseitige Beeinflussung der Bewertenden soll vermieden werden.
Nach Abschluss des Tragetests werden die von den acht Mitgliedern vergebenen Punktwerte je Einzelkriterium zusammengeführt und daraus der arithmetische Mittelwert gebildet. Die sich daraus ergebende durchschnittliche Punktzahl wird als Ergebnis der Bemusterung in die Bewertungs- bzw. Zuschlagsmatrix übernommen.
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Die Bemusterung dient ausschließlich der Bewertung der Gebrauchstauglichkeit und praktischen Eignung der angebotenen Brandschutzkleidung. Normative und technische Mindestanforderungen sind unabhängig hiervon durch die im Leistungsverzeichnis geforderten Nachweise zu erfüllen
4.8. Wertung und Zuschlag
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB und § 58 Abs. 1 VgV auf das, unter Berück- sichtigung aller Umstände, wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei werden unter der Vo- raussetzung der Liefer- und Leistungsfähigkeit des anbietenden Unternehmens und der in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Standards folgende Wertungskriterien zu Grunde ge- legt.
• Preis 50 % • Qualität 30 % • Regellieferzeit 20 %
4.8.1. Wertungskriterium 1 - Preis
Die Punktzahl zum Wertungskriterium „Preis" wird wie folgt ermittelt:
𝑛𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑟 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝐹1 = 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟 𝑋
Der niedrigste Angebotspreis wird als Referenzwert im Zähler des Bruchs durch den zu wertenden Angebotspreis des Bieters X dividiert; somit ergibt sich für den niedrigsten Angebotspreis die volle Punktzahl von 500.
Die erreichte Punktzahl berechnet sich aus:
F1 x Gewichtung Kategorie I ( 50 % ) x 1000.
4.8.2. Wertungskriterium 2 – Qualität
Die Punktzahl zum Wertungskriterium „Qualität“ wird mittels einer achtköpfigen Bewertungskommission anhand beigefügter Bewertungsmatrix ermittelt. Hierzu ist ein Probesatz mit seitens des Auftraggebers vor der Bemusterung benannten Größen im Bereich von Herrengröße 48 bis 56 für einen Trageversuch mit der Dauer von fünf Werktagen bereitzustellen.
𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 "𝑄𝑢𝑎𝑙𝑖𝑡ä𝑡" 𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟 𝑋 𝐹2 = 𝐻ö𝑐ℎ𝑠𝑡𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑄𝑢𝑎𝑙𝑖𝑡ä𝑡
Die ermittelte Punktzahl „Qualität“ des Bieters X wird im Nenner des Bruchs durch die höchste zu erreichende Punktzahl „Qualität“ (185 Punkte) dividiert; somit ergibt sich bei einer Punktzahl „Qualität“ von 185 die volle Punktzahl von 300.
F2 x Gewichtung Kategorie II ( 30 % ) x 1000.
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4.8.3. Wertungskriterium 3 - Regellieferzeit
Die Punktzahl zum Wertungskriterium „Regellieferzeit" wird wie folgt ermittelt:
𝑘ü𝑟𝑧𝑒𝑠𝑡𝑒 𝑅𝑒𝑔𝑒𝑙𝑙𝑖𝑒𝑓𝑒𝑟𝑧𝑒𝑖𝑡 𝐹3 = 𝑅𝑒𝑔𝑒𝑙𝑙𝑖𝑒𝑓𝑒𝑟𝑧𝑒𝑖𝑡 𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟 𝑋
Die kürzeste Regellieferzeit wird als Referenzwert im Zähler des Bruchs durch die angegebene Regellieferzeit des Bieters X dividiert; somit ergibt sich für die kürzeste Regellieferzeit die volle Punktzahl von 200.
Die erreichte Punktzahl berechnet sich aus:
F3 x Gewichtung Kategorie II ( 20 % ) x 1000.
4.9. Hinweise zum Leistungsverzeichnis
Die angegebenen Bedarfsmengen bilden lediglich einen Durchschnitt der benötigten Artikel ab und wurden entsprechend des zu erwartenden Auftragswertes hochgerechnet. Auf eine konkrete Abnahmemenge diese aufgeführten Artikel erwirbt das anbietende Unternehmen jedoch keinen Anspruch, da grundsätzlich das gesamte Angebotssortiment des Auftragnehmers beschafft werden kann.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel dienen dem Preisvergleich.
- Vertragsabwicklung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Auftraggeber über notwendige Änderungen oder Probleme unverzüglich zu informieren.
5.1. Preisbindung
Die angebotenen Produktpreise verstehen sich als Festpreise für die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ab Auftragsvergabe.
Preisanpassungen sind jeweils nur zu den unter 3.2 ausgewiesenen Verlängerungsoptionen möglich und haben wiederum eine Mindestgültigkeit für den Verlängerungszeitraum. Sie sind dem Auftraggeber zum Verlängerungszeitpunkt vorher anzukündigen und bei Zustimmung des Auftraggebers dem Auftraggeber als Preisliste zur Verfügung zu stellen.
Die Preisanpassungen müssen dem marktüblichen Preisniveau entsprechend und seitens des Auftragnehmers durch entsprechende Herstellernachweise schriftlich nachgewiesen werden.
Das marktübliche Preisniveau wird unter Zuhilfenahme der folgenden Preisindizes wie folgt festgelegt:
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Zu dem im Angebot angegebenen Angebotspreis für die jeweiligen Lose werden von dem Auftraggeber der jeweilige Preisindex der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte 61241- DG-GP09-1412 (Arbeits- und Berufsbekleidung) des Statistischen Bundesamtes zum Zeitpunkt der Vergabe ermittelt und festgehalten.
Sollte wider Erwarten keine Einigung über die Preiserhöhung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer erzielt werden, erfolgt keine Vertragsverlängerung.
5.2. Abruf / Bestellung sowie Beratung
Die benötigte Dienstkleidung wird von der Feuerwehr Erftstadt nach Bedarf auf eigene Rechnung beauftragt.
Die Bestellung erfolgt als Einzelabruf per E-Mail aus der Rahmenvereinbarung.
Die Lieferung muss in Teilmengen erfolgen, deren Umfang und Zeitpunkt durch den Bedarf des Auftraggebers im Abruf bestimmt werden.
Planerisch werden die Jahresmengen in zwei Bestellvorgängen abgerufen. Einzelne Bedarfe, besonders von Sondergrößen, werden auch unterjährig einzeln abgerufen. Somit kann es auch zum Abruf von Kleinmengen kommen
Eine Mindestliefermenge bzw. Mindestbestellmenge pro Abruf werden nicht vereinbart. Jede Lieferung setzt eine gesonderte Bestellung (Abruf aus Rahmenvereinbarung) voraus. Die entsprechenden Stückzahlen werden im jeweiligen Abruf mitgeteilt. Der Abruf erfolgt ausschließlich durch berechtigte Personen des Auftraggebers.
Die Namen der zum Abruf berechtigten Personen werden nach Auftragsvergabe bekanntgegeben.
Auf Anforderung ist dem Auftraggeber eine Umsatzaufstellung - aufgeschlüsselt nach abgerufenen Bestellmengen je Artikel und Abnahmestellen (Kostenstellen) - vorzulegen.
5.3. Auftragsbestätigung, Lieferung und Verpackung
Jeder Abruf ist vom Auftragnehmer innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zu bestätigen.
In der späteren Rechnung muss die Bestellnummer des Auftraggebers sowie das Abrufdatum benannt sein.
Lieferort ist:
Stadt Erftstadt Amt 37 Gustav-Heinemann-Str. 1 50374 Erftstadt
Als Lieferzeit wird die im Leistungsverzeichnis angegebene Regellieferzeit angesehen.
Bei Überschreitung dieser Lieferzeit gerät der Auftragnehmer automatisch in Verzug (vorab bekanntgegebene Werksferien sind hiervon ausgeschlossen).
Sollte ein Auftrag auf Grund von Lieferverzug eines Lieferanten des Auftragnehmers oder
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sonstiger Gründe, welche im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, in Lieferverzug geraten so hat der Auftragnehmer Teillieferungen zu seinen eigenen Lasten zu veranlassen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von auftretenden oder absehbaren Lieferschwierigkeiten zu unterrichten. Ansprüche, die sich aus dem Lieferverzug ergeben, bleiben von dieser Unterrichtung unberührt.
Anlieferungen sind rechtzeitig schriftlich oder fernmündlich zu avisieren und abzustimmen.
Die Lieferungen erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart wird, zu den üblichen Servicezeiten des Auftraggebers.
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle. Die Geltendmachung von weiteren Nebenkos- ten (Frachtkosten, Porto- und Verpackung, Mautgebühren, Einweisungskosten etc.) ist nicht zulässig. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
5.4. Rechnungsstellung
Der Auftragnehmer hat nach erfolgter Lieferung eine elektronische Rechnung an die Stadt Erftstadt – Amt37 zu übersenden. Die Rechnungsstellung erfolgt getrennt nach Nettopreis und Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung der Leistung und nach Eingang der prüfbaren Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarten Skontos bzw. innerhalb von 30 Tagen netto.
Die Leistung gilt als erfüllt, wenn die Ware mangelfrei geliefert wurde.
Die Rechnung ist elektronisch per E-Mail an das Postfach verwaltung@feuerwehr- erftstadt.de zu senden.
Das Postfach verwaltung@feuerwehr-erftstadt.de ist ausschließlich für die Zustellung von Rechnungen zu verwenden. Weiterer Schriftverkehr, z.B. Auftragsbestätigungen, sind an die nach Zuschlagserteilung genannten Ansprechpartner in den Fachämtern zu senden, da diese aus dem zentralen Postfach heraus weder bearbeitet noch beantwortet werden können.
5.5. Ansprechpersonen / Serviceleistungen
Der Auftraggeber teilt die Kontaktdaten eines Ansprechpartners (montags bis donnerstags in derzeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags in derzeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr) für die Vertragslaufzeit mit, der bei Beanstandungen / Sortimentsänderungen / Vertragsrücktritt oder sonstigen Vertraglichen Fragen zu kontaktieren ist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten, wenn andere als die in dem Angebot genannten Artikel geliefert werden und auch nach einer angemessenen Nachfrist die vertragskonforme Nachbesserung ausbleibt.
Sollte die Qualität einzelner Artikel zu Beanstandungen führen, so kann der Auftraggeber einen kostenfreien Umtausch, sofortigen Artikelwechsel zu gleichen Konditionen verlangen. Kommt es wiederkehrend zu qualitativen Mängeln bei gelieferten Artikeln ist der Auftraggeber ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
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- Sonstiges
6.1. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Angaben zur Person sowie interne Daten des Auftraggebers nicht an Dritte weiterzugeben. Als Dritte gelten sämtliche natürliche und juristische Personen, die nicht beim Auftragnehmer beschäftigt sind. Als Dritte gelten insbesondere beauftragte EDV - Dienstleister, Kunden-Kontakt-Zentren, Inkassounternehmen und sonstige Servicedienstleister.
6.2. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüg- lich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
6.3. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.4. Rücktritt vom Vertrag, außerordentliche Kündigung
Kommt der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt vor allem, wenn es zu einer wiederholten Schlechtleistung oder Lieferverzögerungen kommt. Abgerechnet wird nach dem Stand der zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, soweit diese für den Auf- traggeber verwertbar sind.
Der Vertrag kann von beiden Parteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos gekün- digt werden.
Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen:
a) wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung des Vertrages in Verzug gerät und der Verzug im Wesentlichen darauf beruht, dass derdie Auftragnehmerin den Vertrag abgeschlossen hat, obwohl er hätte wissen müssen, dass er aufgrund seiner Kapazitäten nicht immer leisten kann. Im Hinblick auf die Kündigung geht diese Bestimmung somit § 7 VOL/B vor; b) wenn der Auftragnehmer in schwerwiegend gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt; c) wenn der Auftragnehmer oder sein Personal gegen eine vertragliche Obliegenheit verstößt und der Verstoß so schwerwiegend ist, dass es dem Auftraggeber nicht zugemutet werden kann, am Vertrag festzuhalten; d) wenn der Auftraggeber zum wiederholten Mal mit dem Ausgleich einer Rechnung der Auftragnehmer:in trotz Fälligkeit und Mahnung in Verzug gerät.
Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
6.5. Schriftform
Sämtlich Änderungen und / oder Ergänzungen zum Vertragsverhältnis bedürfen in jedem Fall der Schriftform; dies gilt auch für jede Abweichung von dieser Formabrede.
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6.6. Umweltschutzanforderungen
Die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden.
Für den Transport sind ausschließlich umweltfreundliche Materialien einzusetzen. Die Ver- wendung von PVC- bzw. FCKW-haltigen Verpackungsmaterialien ist ausgeschlossen. Die Entsorgung von Verpackungs- und Restmaterialien erfolgt durch den Auftragnehmer.
6.7. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die vollständige Freiheit aller gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen von allen Sach- und Rechtsmängeln sowie sonstigen Abwei- chungen von den Vertrags- oder Leistungsbestimmungen (Fehler). Die Pflicht zur Gewähr- leistung des Auftragnehmers besteht auch dann, wenn der Mangel oder Fehler bei der Ent- gegennahme einer Lieferung oder Dienstleistung des Auftragnehmers bereits bestand, je- doch nicht erkannt wurde. § 377 HGB findet keine Anwendung.
Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere die Gewähr für
• die Sicherheit vor Gefahren durch Mängel oder Fehler seiner Produkte oder ihrer Bestandteile, • die vollständige Funktionssicherheit sowie • die ordnungs- und vertragsgemäße Ausführung der Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses.
Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. Bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind vom Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
• Alle Schäden, die in dieser Zeit bei ordnungsgemäßer Benutzung entstehen, und nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sind vom Auftragnehmer nach Eingang der Störungsmeldung innerhalb von 7 Werktagen fachgerecht und kostenfrei für den Auftraggeber zu beseitigen.
Sollte die Instandsetzung nicht im vorstehend angegebenen Zeitraum erfolgen können, so hat der Auftragnehmer bis zur abschließenden Reparatur übergangsweise einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.
6.8. Schulungen
Mindestens drei Mitarbeitende der Feuerwehr Erftstadt (Fachpersonal mit Vorwissen) sind durch den Hersteller/Konfektionär so zu schulen, dass die Schutzkleidung selbst werden können. Diese Schulung ist kostenlos zu leisten. Sollten diese Schulungen vom Hersteller/Konfektionär, als regelmäßige Schulung, gefordert sein, sind diese wiederkehrenden Schulungen ebenfalls zu leisten.
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