GIZSG043 Eigenerklaerung Bieter- und Arbeitsgemeinschaft.docx

Feuerwehreinsatzbekleidung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 02:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibungen.giz.de

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Eigenerklärung Bieter- & Arbeitsgemeinschaft

zum Vergabeverfahren 10050030 Feuerwehreinsatzbekleidung

(Dieser Vordruck ist bei Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften zu verwenden, zwingend von allen Mitgliedern in Textform zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.)

  1. Name der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft:
  1. Die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Mitglied der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft:Name Firma:
Rechtsform:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
E-Mail-Adresse
Mitglied der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft:Name der Firma:
Rechtsform:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
Mitglied der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft:Name der Firma:
Rechtsform:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:

(Für evtl. weitere Mitglieder verwenden Sie bitte eine Kopie dieses Vordruckes.)

für den im oben genannten Verfahren ausgeschriebenen Vertrag

verpflichten sich, zur Erreichung des gesellschaftlichen Zweckes und in Erfüllung des vorliegenden Vertrages ihre volle unternehmerische Leistung einzusetzen und sich dabei gegenseitig zu unterstützen. Jedes Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft haftet für die Erfüllung der Leistungen zur Durchführung des Vertrages gesamtschuldnerisch.

  1. Die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft erklären Folgendes:

Sitz der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft:

Postanschrift der Bieter-/ Arbeits-gemeinschaft:

Das Konto der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft wird unter folgender Bezeichnung geführt:

Bezeichnung:

IBAN:

Kontonummer:

BLZ:

bei der Bank:

Die Auftraggeberin erbringt alle ihr aus diesem Vertrag obliegenden Zahlungen unabhängig von bestehenden Vertretungsregelungen mit befreiender Wirkung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber auf das vorgenannte Konto. Eine Abweichung von dieser Regelung bedarf des schriftlichen Einverständnisses aller Beteiligten.

  1. Die Federführung für die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft übernimmt die Firma

(Bitte identischen Namen wie unter 2. nennen)

Sie allein vertritt den Auftragnehmer der Auftraggeberin und Dritten gegenüber. Beschränkungen dieser Vertretungsbefugnis, die sich aus dem zwischen den beteiligten Firmen geschlossenen Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber der Auftraggeberin und Dritten unwirksam.

Die Vertretung umfasst in diesem Zusammenhang u.a. auch

  • die Abgabe des Angebotes,
  • die Abgabe von Erklärungen und Nachweisen; insbesondere auch der Abgabe von Erklärungen und Nachweisen zur Eignung der Bieter/Arbeitsgemeinschaft,

(Achtung: Die Eigenerklärung nach §123 und §124 GWB muss für jedes Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesondert nachgewiesen werden.

Bei unzutreffenden Eigenerklärungen – ggf. auch nur zu einem Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft – kann die (gesamte) Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gem. § 124 Abs. (1) Satz 8. bzw. Satz 9. Buchstabe c) GWB von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden.)

  • die Führung der gesamten Kommunikation (z.B. Stellung von Bieterfragen oder Rügen),
  • und den Abschluss und der Durchführung des Vertrages.
  1. Der Widerruf bzw. die Entziehung der Vertretungsbefugnis ist ebenso wie die Kündigung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft nur aus wichtigem Grund zulässig.

Wichtige Gründe sind insbesondere die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Verpflichtungen aus dem Bieter-/Arbeitsgemeinschaft-Vertrag, die Unmöglichkeit der Erfüllung einer solchen Verpflichtung sowie schwerwiegende Treuepflichtverstöße (vgl. §§ 712, 723 BGB).

  1. Rechtsverbindliche Erklärungen werden mit Wirkung für und gegen die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft dem federführenden Mitglied gegenüber abgegeben.

Im Falle des Widerrufs bzw. der Entziehung der Vertretungsbefugnis sowie bei Unklarheiten über das Fortbestehen der Vertretungsbefugnis werden diese Erklärungen an die aufgeführte Postanschrift der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft übersandt; sie gelten damit als der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zugegangen.

Der Widerruf bzw. die Entziehung der Vertretungsbefugnis gilt der Auftraggeberin nur dann als nachgewiesen, wenn dieser der bei einer mehrgliedrigen Bieter-/Arbeitsgemeinschaft nach §§ 715 i. V. m. 712 BGB erforderliche Beschluss in Schriftform vorgelegt wird, bei einer zweigliedrigen Bieter-/Arbeitsgemeinschaft durch Nachweis des Zugangs des schriftlichen Widerrufs bzw. der schriftlichen Entziehungserklärung bei dem betroffenen Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.

  1. Die Verpflichtung zur Erfüllung des vorliegenden Vertrages wird durch die Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft nicht berührt. Die ursprünglich an der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft beteiligten Mitglieder haften in diesem Falle, wie auch im Falle ihres Ausscheidens für die Erfüllung dieser Verpflichtungen gesamtschuldnerisch. Rechtsbedeutsame Tatsachen und Ereignisse entfalten Gesamtwirkung für und gegen alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (vgl. §§ 422 ‑ 425 BGB).
  2. Wird die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft aufgelöst oder teilt ein Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft der Auftraggeberin mit, dass es die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gekündigt habe bzw. die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gekündigt sei, so berechtigt dies die Auftraggeberin seinerseits zur Kündigung des vorliegenden Vertrages.

In den vorgenannten Fällen gilt der Kündigungsgrund als von der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu vertreten.

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(Datum, Name des Vertretungsberechtigten und Mitglieds in Textform (§ 126b BGB)

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Datum, Name des Vertretungsberechtigten und Mitglieds Datum, Name des Vertretungsberechtigten und Mitglieds

in Textform (§ 126b BGB) in Textform (§ 126b BGB)

(Für evtl. weitere Mitglieder verwenden Sie bitte eine Kopie dieses Vordruckes.)

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