Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1 Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren „Festnetztelekommunikationsdienstleistungen - VoIP“
Fragen ab 18.08.2026
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||||
| 1 | Preisblatt | Der Bieter bittet um Information darüber, welcher Preis im Abschnitt I eingetragen werden soll. Unter den lfd. Nummern 2-11 finden sich jeweils Spannbreiten für die Anzahl der Kanäle pro Anschluss. Soll hier der Preis für einen einzelnen Kanal, oder der Preis für den Anschluss eingetragen werden? Wenn der Kanalpreis angegeben werden soll, wird aus Sicht des Bieters die Teilsumme netto (Spalte G) falsch berechnet, weil hier die Anzahl der Kanäle nicht berücksichtigt wird. Sollte es sich um den Preis pro Anschluss handeln: welche Kanalanzahl innerhalb der aufgezeigten Spannbreite (bspw. 2 bis 20 Sprachkanäle) soll der Bieter für den Preis ansetzen? | Geben Sie bitte ein Einzelpreis je Kanal innerhalb der jeweiligen Spannen an Sprachkanälen an. Die tatsächliche Anzahl der Sprachkanäle ist als „obsolet“ anzusehen, da die Vergabestelle innerhalb der jeweiligen Spannen keine dedizierten Angaben auf Einzelbedarfsträgerebene treffen kann. | ||||||
| 2 | Preisblatt | Gehen wir recht in der Annahme, dass wir im Abschnitt I in Spalte E die „Anzahl Behörden mit Bedarf“ mit „Anzahl Anschlüsse“ gleichsetzen können? | Ihre Annahme ist nicht korrekt. Ein Bedarfsträger kann | ||||||
| mehrere Liegenschaften und somit auch Anschlüsse | |||||||||
| haben. | |||||||||
| 3 | Preisblatt | Gehen wir recht in der Annahme, dass im Abschnitt I lediglich der Preis für den logischen SIP-Trunk, nicht aber für die Trägerleitung angegeben werden muss und dass die Trägerleitung bei Bedarf aus dem Abschnitt IV durch den Bedarfsträger ausgewählt werden kann? | Ihre Annahme ist korrekt. | Ihre Annahme ist korrekt. | |||||
| 4 | Preisblatt | Im Abschnitt II steht in der Spaltenüberschrift von Spalte D, dass es sich um die „Anzahl Minuten innerhalb von 48 Monaten“ handelt. In Summe handelt es sich in diesem Abschnitt um knapp 43 Millionen Minuten. Wenn man diese Anzahl durch 48 Monate Laufzeit und die Anzahl der Sprachkanäle in Abschnitt I (ca. 138.000 Kanäle) dividiert, | Die bereitgestellten Werte ergeben sich aus einer | ||||||
| vorausgegangenen Bedarfserhebung. Somit entsprechen | |||||||||
| die Werte den Angaben für die maximale Vertragslaufzeit | |||||||||
| von 48 Monaten. | |||||||||
| Mit Blick auf „Abschnitt III. Flatrates national und | |||||||||
| international“ wird ersichtlich, dass viele Bedarfsträger |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||||
| kommt man auf eine Auslastung von kleiner 7 Minuten pro Sprachkanal. Das kommt dem Bieter außergewöhnlich wenig vor. Wenn es sich um die mtl. Minuten handeln würde, wäre der Wert mit rd. 300 Minuten pro Kanal und Monat deutlich näher an Werte vergleichbarer Kunden. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass es sich in der Spaltenüberschrift um einen redaktionellen Fehler handelt und das BeschA hier die mtl. Minutenverbräuche aufgeführt hat? | einen entsprechenden Bedarf an ebendiesen Flatrates gemeldet haben. | ||||||||
| 5 | Preisblatt | In der Spaltenüberschrift von Spalte E im Abschnitt III schreibt das BeschA, dass es sich um die „Anzahl Flatrates innerhalb von 48 Monaten“ handelt. Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich hier um den Preis für eine Flatrate pro Sprachkanal handelt? | Ihre Annahme ist korrekt. | ||||||
| 6 | Preisblatt | Unter der lfd. Nummer 43 fordert das BeschA einen DSL- Anschluss mit einer symmetrischen Bandbreite von 250Mbps. Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich hier um einen redaktionellen Fehler handelt und eigentlich asymmetrische DSL-Anschlüsse mit 250/40 Mbps gefordert werden? | Die lfd. Nummer 43 wird hinsichtlich des Uploads angepasst. | ||||||
| 7 | Preisblatt | Im Abschnitt IV beschreibt das BeschA, dass „ein Abruf von Internet Anschlusspaketen nur in Verbindung mit einem Basisanschluss möglich“ ist. Die Summe der optionalen Internet-Anschlüsse beläuft sich auf 14.585 Anschlüsse. Diese Zahl weist erheblich von der Anzahl in Spalte E im Abschnitt I ab. Wir bitten hier um Aufklärung. | Die bereitgestellten Werte ergeben sich aus einer | ||||||
| vorausgegangenen Bedarfserhebung und entsprechen | |||||||||
| den gemeldeten Bedarfen der Bedarfsträger. | |||||||||
| Die Werte beinhalten die jeweiligen Liegenschaften der | |||||||||
| einzelnen Bedarfsträger. Anhängig vom Bedarfsträger | |||||||||
| kann deren Anzahl stark variieren, so z.B. beim THW. | |||||||||
| Darüber hinaus müssen ggf. auch Telearbeitsplätze | |||||||||
| angebunden werden können. | |||||||||
| 8 | Preisblatt | Die Überschrift der Spalte E im Abschnitt IV lautet „Anzahl Internetanschlusspakete über 48 Monate“. Für den Bieter | Die jeweiligen Anschlüsse wurden als Bedarfe innerhalb | ||||||
| des Zeitraums von 48 Monaten gemeldet. Wann genau |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||||
| ist es an dieser Stelle aus kalkulatorischen Gründen vor allen Dingen wichtig, die Anzahl der zeitgleich zur Verfügung gestellten Anschlüsse zu kennen. Handelt es sich bspw. bei der Lfd. Nr. 40 um 874 einzelne Anschlüsse, oder um 874 / 48 = 18 Anschlüsse? | ein Abruf für welchen Zeitraum erfolgt obliegt dem einzelnen Bedarfsträger. Eine Verpflichtung zur Abnahme ist für die zu schließenden Rahmenvereinbarung nicht vorgesehen. | ||||||||
| 9 | Preisblatt | Gehen wir recht in der Annahme, dass sich beim Inhalt der Spaltenüberschrift im Abschnitt VIII um einen redaktionellen Fehler handelt? | Ihre Annahme ist korrekt. Der redaktionelle Fehler wird korrigiert. | ||||||
| 10 | Preisblatt | Im Abschnitt VIII steht in der Spalte B-D der lfd. Nummern 56 + 57 „Stundensatz“ in der Überschrift zur Spalte F steht allerdings „Personentag“. Gleichzeitig ist die Anzahl in Spalte E aus Sicht des Bieters für Personentagen extrem hoch. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass die Bieter in Spalte F den Stundensatz eintragen müssen. | Ihre Annahme ist nicht korrekt. Es handelt sich um Tagessätze. Das Preisblatt wird entsprechend korrigiert. Die Werte auf lfd. Nr. 56 ergeben sich aus einer vorausgegangenen Bedarfserhebung. | ||||||
| 11 | Preisblatt | Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich in der Aufsummierung der Teilsummen um einen redaktionellen Fehler handelt, dass die Teilsumme für Abschnitt I lediglich 1x (und damit für einen Monat) mit in den Wertungspreis einfließt und dass dieser Wert eigentlich mit dem Faktor 48 (Monate) multipliziert werden müsste? | Das Preisblatt im gegenständlichen Vergabeverfahren | ||||||
| dient einzig der Wertung und nicht der Kalkulation von | |||||||||
| bspw. monatlichen/jährlichen Gesamtpreisen. Insofern | |||||||||
| ist der von Ihnen aufgeführte Faktor von 48 Monate als | |||||||||
| obsolet zu betrachten. Eine etwaige | |||||||||
| Berechnung/Skalierung der Gesamtauftragssumme, zur | |||||||||
| Einschätzung eines abzugebenden Angebots, obliegt dem | |||||||||
| jeweiligen Bieter. | |||||||||
| Der im Preisblatt ermittelte Wertungspreis in | |||||||||
| Kombination mit den Leistungskriterien des | |||||||||
| Kriterienkatalog-Leistung bildet die Grundlage zur | |||||||||
| Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. | |||||||||
| 12 | Leistungsbeschreibung Kap 3 | Das BeschA beschreibt hier, dass „die Umrüstung oder Änderung der Bedarfsträger-/Gebäudeeigenen Infrastruktur sind nicht Teil der gegenständlich vorliegenden Ausschreibung“ ist. Gehen wir recht in der Annahme, dass | Ihre Annahme ist korrekt. Etwaige Bauleistungen sind kein Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. | Ihre Annahme ist korrekt. Etwaige Bauleistungen sind | |||||
| kein Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||
| die Bieter daher keine Baukosten für Glasfaser- Erschließungen bisher nicht versorgter Lokationen mit in den Angebotspreis einkalkulieren muss? | |||||||
| 13 | Leistungsbeschreibung Kap 6.1 | Das BeschA fordert Anschlussleitungen von einfachen V-DSL 50-Anschlüssen bis hin zu aufwändigen 10Gbps-Glasfaser- Anschlüssen. Die Anforderungen an die zu verwendenden Router differenzieren sich hier deutlich, gerade bei den höheren Bandbreiten haben Kunden zusätzliche Anforderungen (z.B. Schnittstellen, Netzteile). Gehen wir recht in der Annahme, dass im Preisblatt lediglich ein Preis für Router für asymmetrische Anschlüsse (lfd. Nummern 40-46) abgegeben werden muss? | Ihre Annahme ist nicht korrekt. Es müssen kompatible Router für die entsprechenden Anschlusstypen angeboten werden. |
Fragen ab 19.08.2026
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||
| 14 | Leistungsbeschreibung_VV1.pdf, Kapitel 7.1 „Ort der Leistungserbringung“ (S. 15) Liste der Bedarfsträger_VV1.pdf | Für eine fundierte, kalkulationssichere und risikofreie Angebotserstellung ist die Kenntnis der genauen geografischen Gegebenheiten der Liegenschaften zwingend erforderlich. Aus den vorliegenden Vergabeunterlagen geht lediglich die allgemeine „Liste der Bedarfsträger“ ohne konkrete Adressdaten der einzelnen Liegenschaften/Dienststellen hervor. Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen bzw. um Bereitstellung entsprechender Zusatzinformationen: | Zu 1.: Eine detaillierte Übersicht aller Liegenschaften inkl. zugehöriger Adressangaben ist nicht möglich. Die Leistung ist im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Zu 2.: Eine Aussage ist aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Bedarfsträgern und Liegenschaften nicht möglich. Zu 3.: Eine Aussage ist aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Bedarfsträgern und Liegenschaften nicht möglich. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||||
| 1. Bereitstellung einer Standortliste: Können Sie den Bietern eine detaillierte Übersicht mit den exakten Anschriften (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) aller relevanten Standorte und Liegenschaften der Bedarfsträger zur Verfügung stellen? 2. Erschließungsstatus: Welche Netzbetreiber bzw. Infrastruktureigentümer haben die jeweiligen Liegenschaften bereits erschlossen? 3. Derzeitiger Anbieter: Wer ist der aktuelle Bestandsanbieter an den jeweiligen Standorten, um den Migrationsaufwand und etwaige Portierungsprozesse (Anbieterwechsel gem. § 59 TKG) im Vorfeld verlässlich kalkulieren zu können? | |||||||||
| 15 | Aufforderungsschreiben VV1 | Wir bitten aufgrund der Komplexität der Anforderungen und da die Ausschreibungsplattform aufgrund von Wartungsarbeiten mehrere Tage nicht erreichbar war, um eine Fristverlängerung bis zum 06.10.2026. | Die Vergabestelle stimmt einer Fristverlängerung nicht | ||||||
| zu. Die bekanntgemachte Frist wurde unter | |||||||||
| Berücksichtigung der Wartungsarbeiten an der e- | |||||||||
| Vergabe-Plattform geplant und veröffentlicht. | |||||||||
| H1 | Hinweis der Vergabestelle | In der Auftragsbekanntmachung wird die E-Mailadresse der Vergabestelle korrigiert. Die weiteren Angaben und Inhalte | |||||||
| der Auftragsbekanntmachung werden nicht bearbeitet oder geändert. Eine entsprechende | |||||||||
| Änderungsbekanntmachung-EU wurde bereits angestoßen. | |||||||||
| Weitere Informationen können in Kürze der Bekanntmachung auf der TED- und anschließend auf der e-Vergabe | |||||||||
| Plattform entnommen werden. | |||||||||
| Ferner werden nach der Veröffentlichung der aktualisierten Bekanntmachung folgende Dokumente neu auf der e- | |||||||||
| Vergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt: | |||||||||
| • Preisblatt VV1_v2 | |||||||||
| Bitte verwenden Sie für die weitere Bearbeitung die jeweils aktualisierten Dokumente. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1 Fragen ab 24.08.2026
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||
| 16 | Antwort auf Bieterfrage 15 | Die Erstellung eines belastbaren Angebots ist aufgrund der technischen und kommerziellen Komplexität des Vergabeverfahrens mit erheblichem Abstimmungsaufwand verbunden. Die Anforderungen betreffen unterschiedliche technische Leistungsbereiche und müssen innerhalb der Bieterorganisation durch mehrere Fachabteilungen technisch, kommerziell und vertraglich geprüft und freigegeben werden. Darüber hinaus müssen einzelne zwingende Angebotsbestandteile, beispielsweise die geforderten Router, durch die Telekommunikationsanbieter bei externen Herstellern bzw. Partnern beschafft werden. Carrier stellen entsprechende Hardware nicht selbst her und sind daher für eine belastbare Kalkulation auf die Einholung und Bewertung externer Angebote angewiesen. Dies gilt grundsätzlich für alle potenziellen Neubieter, während der Bestandsanbieter aufgrund der bestehenden Leistungserbringung bereits über etablierte Lieferketten, technische Auslegungen und Erfahrungswerte verfügt. Hinzu kommt, dass derzeit noch wesentliche Informationen fehlen, die für eine valide und risikogerechte Angebotskalkulation erforderlich sind. Der Bieter wird mehrere weitere Bieterfragen, welche die unmittelbar preisbildende Mengen- und Kalkulationsparameter betreffen, stellen müssen. Solange diese Informationen noch nicht vollständig vorliegen, können wesentliche Teile des Angebots nicht abschließend kalkuliert und intern freigegeben werden. Auch im vorangegangenen Vergabeverfahren aus den Jahren 2020-2022 wurde dem erheblichen Bearbeitungs- | Die Angebotsfrist wird angemessen verlängert. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||||
| und Abstimmungsaufwand durch mehrere Fristverlängerungen Rechnung getragen. Dabei handelte es sich zudem um ein Verhandlungsverfahren, in dem zunächst lediglich ein indikatives Angebot abzugeben war. Das Verfahren erstreckte sich insgesamt über nahezu eineinhalb Jahre; nach unserer Kenntnis wurden dabei insgesamt vier Fristverlängerungen gewährt. Im vorliegenden offenen Verfahren ist hingegen bereits innerhalb der Angebotsfrist ein vollständig kalkuliertes und verbindliches Angebot einzureichen. Vor diesem Hintergrund halten wir eine Verlängerung der Angebotsfrist um mindestens sechs Wochen für erforderlich, um allen Bietern die Möglichkeit zu geben, die noch ausstehenden Informationen angemessen zu berücksichtigen, erforderliche Angebote externer Partner einzuholen und ein technisch sowie kommerziell belastbares Angebot einzureichen. | |||||||||
| 17 | Preisblatt | Für die im Preisblatt unter den Positionen 36 bis 39 vorgesehenen Telefonie-Flatrates ist das zugrunde liegende bzw. zu erwartende Gesprächsminutenaufkommen den Vergabeunterlagen nicht zu entnehmen. Da das jeweilige Minutenaufkommen eine wesentliche und unmittelbar preisbildende Kalkulationsgrundlage darstellt, bitten wir den Auftraggeber um Mitteilung der entsprechenden historischen Nutzungswerte. Die Angaben werden für jede Flatrate der Positionen 36–39 separat und jeweils differenziert nach Tarifzone benötigt, insbesondere nach: • Festnetz • Mobilfunk | Zur Kalkulation der Flatrates in den Positionen 36 bis 39 | ||||||
| hat die Vergabestelle im Preisblatt nach Tarifzonen | |||||||||
| differenziert und die entsprechenden Mengengerüste | |||||||||
| (Anzahl Flatrates) angegeben. Es handelt sich dabei | |||||||||
| weder um Mindest- oder Höchstabnahmemengen. | |||||||||
| Die Vergabestelle geht davon aus, dass Flatrates | |||||||||
| unabhängig von etwaigen zu erwartenden | |||||||||
| Gesprächsminutenaufkommen zu kalkulieren sind, da | |||||||||
| diesen keine minutengemäße Abrechnung zugrunde | |||||||||
| liegt. | |||||||||
| Das zu erwartende Gesprächsaufkommen, für sämtliche | |||||||||
| Flatrates, variiert je nach Bedarfsträger und | |||||||||
| geschlossenem Einzelvertrag. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||
| • den jeweils von der Flatrate umfassten Ländern bzw. Ländergruppen Erbeten wird jeweils das durchschnittliche Gesprächsminutenaufkommen je gebuchter Flatrate und Monat. Sofern diese Werte nicht vorliegen, bitten wir alternativ um Angabe des jeweiligen Gesamtminutenaufkommens innerhalb der einzelnen Tarifzonen für einen repräsentativen Zeitraum sowie der Anzahl der in diesem Zeitraum gebuchten Flatrates. Diese Informationen liegen dem Bestandsanbieter aufgrund der bisherigen Leistungserbringung regelmäßig bereits vor und können von ihm unmittelbar für die Kalkulation genutzt werden. Gleichzeitig hat dieser Abschnitt im Preisblatt einen überdurchschnittlich hohen Anteil am Gesamtpreis. Um für alle Bieter eine einheitliche und gleichwertige Kalkulationsgrundlage sicherzustellen und einen daraus resultierenden Informationsvorsprung des Bestandsanbieters zu vermeiden, bitten wir darum, die entsprechenden Nutzungsdaten allen Bietern gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. | |||||||
| 18 | Preisblatt | Ist es aus Sicht des Auftraggebers zulässig, dass Bieter Vorschläge zur Optimierung der Struktur des Preisblattes unterbreiten, sofern diese keine Veränderung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs oder der Bewertungsgrundlagen bewirken? Der Bieter sieht Potenzial, die Preisstruktur durch eine angepasste Gliederung übersichtlicher und nachvollziehbarer darzustellen. Eine solche Optimierung könnte dazu beitragen, Preisbestandteile transparenter abzubilden, die Vergleichbarkeit der Angebote zu unterstützen und die Nachvollziehbarkeit der Kalkulation für den Auftraggeber zu erhöhen. Ziel ist hierbei | Die Struktur des Preisblatts wird durch die Vergabestelle vorgegeben. Anpassungen an dieser Struktur, durch Vorschläge von Bietern, sind nicht vorgesehen. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | |||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | |||||||
| ausschließlich eine verbesserte Darstellung der Preispositionen bei unverändertem Leistungsinhalt. Sofern der Auftraggeber entsprechende Vorschläge zulässt, bittet der Bieter um die Bereitstellung einer editierbaren Version des Preisblattes bzw. um die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Anpassungen in einem bearbeitbaren Format darzustellen. | ||||||||
| H2 | Hinweis der Vergabestelle | Die Vergabestelle hat sich entschieden die Angebotsfrist angemessen zu verlängern. | ||||||
| Eine entsprechende Änderungsbekanntmachung-EU wurde bereits angestoßen. | ||||||||
| Weitere Informationen können in Kürze der Bekanntmachung auf der TED- und anschließend auf der e-Vergabe | ||||||||
| Plattform entnommen werden. Sobald die neue Angebotsfrist auf der TED-Plattform veröffentlicht wurde, wird Ihnen | ||||||||
| ein aktualisiertes Angebotsformular (Angebotsformular_VV1_v2) auf der e-Vergabeplattform zum Download zur | ||||||||
| Verfügung gestellt. | ||||||||
| Bitte verwenden Sie für die weitere Bearbeitung die jeweils aktualisierten Dokumente. |
Fragen ab 26.08.2026
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | |||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | |||||||
| H3 | Hinweis der Vergabestelle | Die Angebotsfrist wurde auf den 06.10.2026 um 11:30 Uhr verlängert. | ||||||
| An den folgenden Dokumenten wurden Anpassungen vorgenommen. Bitte beachten Sie die Änderungen gegenüber | ||||||||
| den Vorversionen und nutzen Sie die neu erstellten Dokumente zur weiteren Bearbeitung Ihrer Angebote. | ||||||||
| • Angebotsformular_VV1_v2 |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1 Fragen ab 26.08.2026
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||
| 19 | Kriterienkatalog, Kriterium A1 | Gehen wir recht in der Annahme, dass der Bieter hier lediglich bestätigen soll, dass seine Anschlüsse „mit fremdbereitgestellter standardkompatibler Hardware kompatibel“ sind und nicht, dass der Bieter für Installation und Konfiguration der neuen TK-Anlage beim Bedarfsträger zuständig ist? | Ihre Annahme ist korrekt. | ||||
| 20 | Mustervereinbarung Auftragsverarbeitung_VV1 | Der Auftraggeber fordert den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DSGVO. Der Bieter weist darauf hin, dass die ausgeschriebenen Leistungen im Wesentlichen Telekommunikationsdienstleistungen darstellen. Der Bieter geht daher davon aus, dass er hinsichtlich der im Rahmen der Telekommunikationsleistung verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO, sondern als eigenständig Verantwortlicher handelt. Der Bieter bittet um Bestätigung dieser Auslegung. | Die Vorgaben der DSGVO und deren Umsetzung müssen dauerhaft und verbindlich innerhalb des Zeitraums der Leistungserbringung erfolgen. Die entsprechenden Regelungen werden ggf. nach Zuschlag zwischen der Auftragnehmerin und dem jeweiligen Bedarfsträger abgestimmt und die entsprechende Vereinbarung geschlossen (siehe hierzu auch § 11 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung). | ||||
| 21 | Leistungsbeschreibung, Kapitel 4 | Der AG beschreibt hier, dass redundante Anbindungen auf Wunsch des Bedarfsträgers auch knoten- und kantendisjunkt durch den AN bereitgestellt werden müssen. Weiterhin schließt er diese Bauweise explizit auch für xDSL- Anschlussvarianten ein. xDSL-Anschlüsse können deutschlandweit ausschließlich über die letzte Meile der Deutschen Telekom bereitgestellt werden. Die regulierten Rahmenverträge sehen keine knoten- und kantendisjunkte Wegeführungen vor, so dass alternative Anbieter keine knoten- und kantendisjunkten Anschlüsse auf xDSL-Basis anbieten können. Aus Gründen der Gleichberechtigung aller Bieter bitten wir diese Anforderung zu streichen. Gleiches gilt für FTTH-Anschlüsse. | Bitte beachten Sie die Änderungen/Anpassungen in der Leistungsbeschreibung. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||
| 22 | Leistungsbeschreibung, Kapitel 4 | Der AG fordert hier eine knoten- und kantendisjunkte Anbindung von Lokationen der Bedarfsträger. Die dafür zugrundeliegenden Glasfaser-Trägerleitungen sind in der Beschaffung über die von der BNetzA regulierten Rahmenverträge deutlich teurer als nicht knoten- und kantendisjunkte Trägerleitungen. Für die Kalkulation der Kosten benötigen die Bieter daher die bisherige Anzahl knoten- und kantendisjunkter Anbindungen. Der Bestandsanbieter hat diese Information vorliegen. Aus Gründen der Gleichberechtigung aller Bieter bitten wir um Nennung der Anzahl der bisher knoten- und kantendisjunkt ausgeführten optionalen Internet-Anschlusspakete. | Die Anforderung ergibt sich aus den aktuell gemeldeten Sonderbedarfen einzelner Bedarfsträger. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass sich diese Anforderungen primär auf Ministerien und ggf. größere sonstige Behörden bezieht. Geschätzt sind ca. 54 Liegenschaften ggf. knoten- und kantendisjunkt anzubinden. Abhängig von den Abrufen der Bedarfsträger kann diese Zahl jedoch geringer oder höher ausfallen. | ||||
| 23 | Leistungsbeschreibung, Kapitel 4 u. 4.2 | Der AG führt aus, dass „der IP-Sprachverkehr über die Bedarfsträger-interne Telekommunikationsinfrastruktur (bspw. Telefonanlagen, Faxgeräte, usf.) als Teilnehmerendgeräte (TE) zu übertragen ist“. Weiter führt der AG in Kapitel 4.2 aus: „Die Beschaffung neuer Hardware-Komponenten, mit Ausnahme des optional anzubietenden Routers, ist nicht Teil der vorliegenden Rahmenvereinbarung, sondern muss über andere (bestehende) Rahmenvereinbarungen des Kaufhaus des Bundes (KdB) oder eine Einzelbeschaffung des jeweiligen Bedarfsträgers bezogen werden.“ Gehen wir daher recht in der Annahme, dass der AN lediglich die logischen SIP-Trunk-Kanäle (Abschnitt I des Preisblatts), ggf. die optionalen Internet Anschlusspakete (Abschnitt IV), sowie ggf. die optionalen externen Anschlussrouter (Abschnitt VI) liefern bzw. bereitstellen muss, nicht aber bspw. zusätzliche A/D-Wandler bzw. SIP- /ISDN-Media-Gateways? | Ihre Annahme ist korrekt. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||||
| 24 | Antwort auf Bieterfragen 1 + 2 + 11 | In Antwort auf Bieterfrage 1 hat die Vergabestelle klargestellt, dass in Abschnitt I des Preisblatts ein Einzelpreis je Sprachkanal anzugeben ist. Gleichzeitig wurde in Antwort auf Bieterfrage 2 bestätigt, dass die in Spalte E angegebene „Anzahl Behörden mit Bedarf“ nicht der Anzahl der Anschlüsse entspricht, da ein Bedarfsträger über mehrere Liegenschaften und damit mehrere Anschlüsse verfügen kann. Für eine belastbare Kalkulation der Bieter ist jedoch die Anzahl der Anschlüsse je Tarifgruppe entscheidend. Wir bitten daher zunächst um Angabe der prognostizierten Anzahl der Anschlüsse je Tarifgruppe. Die Anzahl der Bedarfsträger ist hierfür keine geeignete Mengenangabe. Darüber hinaus bitten wir um erneute Prüfung der Wertungslogik in Abschnitt I. Die Sprachkanäle stellen einen zentralen und unmittelbar vergütungsrelevanten Bestandteil der ausgeschriebenen VoIP-Leistung dar. Obwohl ein Preis je Sprachkanal angeboten wird, wird die Anzahl der Sprachkanäle nach der derzeitigen Wertungslogik offenbar nicht in der Teilsumme berücksichtigt. Auch eine Berücksichtigung der Vertragslaufzeit wurde mit Antwort auf Bieterfrage 11 ausgeschlossen. Damit hat die Höhe des angebotenen Kanalpreises im Wertungspreis nur ein deutlich geringeres Gewicht als bei der späteren tatsächlichen Vergütung. Dies kann dazu führen, dass Unterschiede bei einem wesentlichen Preisbestandteil der ausgeschriebenen Leistung in der Angebotswertung wirtschaftlich nicht angemessen abgebildet werden. | Die aggregierten gemeldeten Werte (durchschnittliche | ||||||
| Anzahl an Sprachkanälen je Tarifgruppe) setzen sich wie | |||||||||
| folgt zusammen: | |||||||||
| Lfd. Nr. 1: sechs Bedarfsträger mit je einem Sprachkanal | |||||||||
| Lfd. Nr. 2: fünf Bedarfsträger mit je 12 Sprachkanälen | |||||||||
| Lfd. Nr. 3: fünf Bedarfsträger mit je 37 Sprachkanälen | |||||||||
| Lfd. Nr. 4: sechs Bedarfsträger mit je 82 Sprachkanälen | |||||||||
| Lfd. Nr. 5: sieben Bedarfsträger mit je 157 Sprachkanälen | |||||||||
| Lfd. Nr. 6: fünf Bedarfsträger mit je 208 Sprachkanälen | |||||||||
| Lfd. Nr. 7: drei Bedarfsträger mit je 317 Sprachkanälen | |||||||||
| Lfd. Nr. 8: sieben Bedarfsträger mit je 456 Sprachkanälen | |||||||||
| Lfd. Nr. 9: acht Bedarfsträger mit je 610 Sprachkanälen | |||||||||
| Lfd. Nr. 10: neun Bedarfsträger mit je 800 Sprachkanälen | |||||||||
| Lfd. Nr. 11: fünfundzwanzig Bedarfsträger mit je 1.000 | |||||||||
| Sprachkanälen | |||||||||
| Bei allen vorab aufgeführten Werten handelt es sich um | |||||||||
| Mittelwerte der jeweiligen Tarifgruppen, die wiederum | |||||||||
| aus den Daten der zugehörigen Bedarfserhebung | |||||||||
| ermittelt wurden. | |||||||||
| Die lfd. Nr. 12 ist der lfd. Nr. 11 zuzuordnen, zumal es | |||||||||
| Bedarfsträger gibt die einen Bedarf an 1.000 | |||||||||
| Sprachkanälen plus aufweisen. | |||||||||
| Die Wertungslogik bleibt unverändert bestehen. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||
| Sofern die konkrete Anzahl der Sprachkanäle je Bedarfsträger nicht vorliegt, bitten wir zumindest um Verwendung aggregierter Bedarfswerte bzw. einer einheitlichen kalkulatorischen Kanalzahl innerhalb der jeweiligen im Preisblatt vorgegebenen Bandbreite, die sich möglichst nah an den zu erwartenden Stückzahlen orientiert. | Eine Abrufverpflichtung ist auch hier gemäß Rahmenvereinbarung nicht gegeben. | ||||||
| 25 | Antwort auf Bieterfrage 17 | Die Antwort klärt die für die Kalkulation maßgebliche Fragestellung aus Sicht des Bieters weiterhin nicht ausreichend. Auch wenn die Flatrates gegenüber dem Bedarfsträger nicht minutengenau abgerechnet werden, entstehen dem Telekommunikationsanbieter abhängig vom tatsächlichen Gesprächsaufkommen und der jeweiligen Tarifzone nutzungsabhängige Kosten, insbesondere für Terminierung, Interconnection und internationale Verbindungen. Das Gesprächsminutenaufkommen ist daher die unmittelbar preisbildende Kalkulationsgrundlage. Die alleinige Angabe der Anzahl der Flatrates reicht hierfür aus Sicht des Bieters nicht aus. Ein durchschnittlicher Verbrauch von beispielsweise 100 Minuten je Flatrate und Monat führt zu einer grundlegend anderen Kalkulation als ein Verbrauch von mehreren Tausend Minuten. Wir bitten daher erneut um Mitteilung der historischen Gesprächsminuten je Flatrate, zumindest aggregiert je Position 36–39 und Tarifzone. Eine Aufschlüsselung auf einzelne Bedarfsträger ist hierfür nicht erforderlich. Ohne eine solche Kalkulationsgrundlage müssten die Bieter eigene und potenziell stark voneinander abweichende Nutzungsannahmen treffen, wodurch die Vergleichbarkeit | Die Fragestellung befindet sich aktuell noch in Klärung. Die Beantwortung erfolgt zeitnah. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||||
| der angebotenen Flatratepreise aus unserer Sicht nicht gewährleistet wäre. | |||||||||
| 26 | Antwort auf Bieterfrage 5 | Der Bieter bittet um Aufklärung darüber, wie die Angaben in Spalte E der lfd. Nr. 36-39 zu verstehen sind. Wenn wir davon ausgehen, dass ein Bedarfsträger für einen Anschluss mit einem Sprachkanal eine Flatrate Festnetz national (lfd. Nr. 36) im ersten Monat der Vertragslaufzeit von 48 Monaten bucht und die Flatrate nach 48 Monaten kündigt, löst diese Buchung dann die Anzahl „48“ oder die Anzahl „1“ aus? | Die bereitgestellten Werte stellen die Gesamtsumme der | ||||||
| jeweiligen Preisblattposition innerhalb der maximalen | |||||||||
| Laufzeit der Rahmenvereinbarung (48 Monate) dar. Die | |||||||||
| Spalte „E“ gibt im konkreten Fall an für wie viele der | |||||||||
| jeweiligen Flatrates Bedarfe für die maximale | |||||||||
| Rahmvertragslaufzeit gemeldet wurden. | |||||||||
| Der Zeitpunkt des Abrufes und die im Einzelabruf zu | |||||||||
| beschaffende Anzahl an Flatrates bzw. deren individuelle | |||||||||
| Laufzeiten obliegt dem jeweiligen Bedarfsträger. | |||||||||
| 27 | Leistungsbeschreibung, Kapitel 6.1 | Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich hier nicht um das Netzabschlussgerät handelt, welches den vom AN bereitgestellten Internetanschluss terminiert? | Ihre Annahme ist korrekt. | Ihre Annahme ist korrekt. | |||||
| 28 | Antwort auf Bieterfrage 8 | Die Antwort klärt die für die Kalkulation maßgebliche Fragestellung aus Sicht des Bieters weiterhin nicht ausreichend. Wenn ein Bedarfsträger bspw. ein optionales Internet Anschlusspaket aus der lfd. Nr. 40 im ersten Monat der Vertragslaufzeit bucht und nach 48 Monaten kündigt, löst diese Bestellung dann die Anzahl „1“ (für einen Anschluss) oder „48“ (für einen Anschluss der 48 Monate gelaufen ist) aus? | Siehe Antwort zu lfd. Nr. 26. | ||||||
| 29 | Antwort auf Bieterfrage 14 | Ein Großteil der optionalen Internetanschluss Pakete werden durch die Bieter, die nicht gleichzeitig Bestandsanbieter sind, über Trägerleitungen des Bestandsanbieters realisiert werden müssen. Die von der BNetzA regulierten Rahmenverträge zwischen den alternativen Anbietern und dem Bestandsanbieter | Über die genaue Anzahl der Bestandsanschlüsse kann die Vergabestell weiterhin keine Auskunft geben. Einige Bedarfsträger weisen eine bundesweite Verteilung ihrer Liegenschaften vor die aufgrund der Anzahl/Vielzahl ebendieser nicht spezifisch benannt werden können. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | |||||||
| haben unterschiedliche Tarifzonen mit tlw. stark abweichenden Preisen. Da der Bestandsanbieter alle bisherigen Lokationen kennt, kann er exakt und ohne Risikoaufschläge kalkulieren. Die anderen Bieter müssten – ohne die Lokationen zu kennen – einen Risikoaufschlag einkalkulieren, falls eine höhere Anzahl, als erwartet in teureren Tarifzonen liegt. Ohne die genaue Adresse der Bestandsanschlüsse stehen den Bietern – außer dem Bestandsanbieter – daher aus Sicht des Bieters keine ausreichenden Informationen für die Kalkulation eines wettbewerbsfähigen Angebots zur Verfügung. Wir bitten daher um erneute Prüfung und Bereitstellung der Adressen. | Mit Blick auf Bieterfrage lfd. Nr. 7 sei hier abermals auf die angegebenen Telearbeitsplätze verwiesen. Eine Nennung der Anschriften ebendieser ist mit Blick auf das Thema Datenschutz nicht möglich. | |||||||
| H4 | Hinweis der Vergabestelle | An den folgenden Dokumenten wurden Anpassungen vorgenommen (Änderungen im Vergleich zu der jeweiligen | ||||||
| Vorversion sind markiert). | ||||||||
| • Leistungsbeschreibung_VV1_v2 | ||||||||
| • Rahmenvereinbarung_VV1_v2 | ||||||||
| • Eigenerklärung_Sanktionen_Russland_VV1_v2 | ||||||||
| • Besondere Bewerbungsbedingungen_VV1_v2 | ||||||||
| Darüber hinaus werden die nachfolgenden Unterlagen neu hinzugefügt: | ||||||||
| • Vordruck_Information_Arbeitsbedingungen_BTTG_VV1 | ||||||||
| Bitte beachten Sie die Änderungen gegenüber den Vorversionen und nutzen Sie die neu erstellten bzw. neu | ||||||||
| hinzugefügten Dokumente zur weiteren Bearbeitung Ihrer Angebote. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1 Hinweise
Hinweis 1: Für den Inhalt der Fragen ist der Fragestellende verantwortlich.
Hinweis 2: Bitte prüfen Sie, ob alle Ihre Fragen vollständig und richtig in die Bieterfragen übernommen wurden. Fehlende Fragen sind der Vergabestelle unverzüglich zu melden.
Hinweis 3: Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen zum Verfahren spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist übermittelt werden sollen. Spätere Anfragen können unberücksichtigt bleiben.
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