Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1 Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren „Festnetztelekommunikationsdienstleistungen - VoIP“
Fragen ab 18.08.2026
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||||
| 1 | Preisblatt | Der Bieter bittet um Information darüber, welcher Preis im Abschnitt I eingetragen werden soll. Unter den lfd. Nummern 2-11 finden sich jeweils Spannbreiten für die Anzahl der Kanäle pro Anschluss. Soll hier der Preis für einen einzelnen Kanal, oder der Preis für den Anschluss eingetragen werden? Wenn der Kanalpreis angegeben werden soll, wird aus Sicht des Bieters die Teilsumme netto (Spalte G) falsch berechnet, weil hier die Anzahl der Kanäle nicht berücksichtigt wird. Sollte es sich um den Preis pro Anschluss handeln: welche Kanalanzahl innerhalb der aufgezeigten Spannbreite (bspw. 2 bis 20 Sprachkanäle) soll der Bieter für den Preis ansetzen? | Geben Sie bitte ein Einzelpreis je Kanal innerhalb der jeweiligen Spannen an Sprachkanälen an. Die tatsächliche Anzahl der Sprachkanäle ist als „obsolet“ anzusehen, da die Vergabestelle innerhalb der jeweiligen Spannen keine dedizierten Angaben auf Einzelbedarfsträgerebene treffen kann. | ||||||
| 2 | Preisblatt | Gehen wir recht in der Annahme, dass wir im Abschnitt I in Spalte E die „Anzahl Behörden mit Bedarf“ mit „Anzahl Anschlüsse“ gleichsetzen können? | Ihre Annahme ist nicht korrekt. Ein Bedarfsträger kann | ||||||
| mehrere Liegenschaften und somit auch Anschlüsse | |||||||||
| haben. | |||||||||
| 3 | Preisblatt | Gehen wir recht in der Annahme, dass im Abschnitt I lediglich der Preis für den logischen SIP-Trunk, nicht aber für die Trägerleitung angegeben werden muss und dass die Trägerleitung bei Bedarf aus dem Abschnitt IV durch den Bedarfsträger ausgewählt werden kann? | Ihre Annahme ist korrekt. | Ihre Annahme ist korrekt. | |||||
| 4 | Preisblatt | Im Abschnitt II steht in der Spaltenüberschrift von Spalte D, dass es sich um die „Anzahl Minuten innerhalb von 48 Monaten“ handelt. In Summe handelt es sich in diesem Abschnitt um knapp 43 Millionen Minuten. Wenn man diese Anzahl durch 48 Monate Laufzeit und die Anzahl der Sprachkanäle in Abschnitt I (ca. 138.000 Kanäle) dividiert, | Die bereitgestellten Werte ergeben sich aus einer | ||||||
| vorausgegangenen Bedarfserhebung. Somit entsprechen | |||||||||
| die Werte den Angaben für die maximale Vertragslaufzeit | |||||||||
| von 48 Monaten. | |||||||||
| Mit Blick auf „Abschnitt III. Flatrates national und | |||||||||
| international“ wird ersichtlich, dass viele Bedarfsträger |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||||
| kommt man auf eine Auslastung von kleiner 7 Minuten pro Sprachkanal. Das kommt dem Bieter außergewöhnlich wenig vor. Wenn es sich um die mtl. Minuten handeln würde, wäre der Wert mit rd. 300 Minuten pro Kanal und Monat deutlich näher an Werte vergleichbarer Kunden. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass es sich in der Spaltenüberschrift um einen redaktionellen Fehler handelt und das BeschA hier die mtl. Minutenverbräuche aufgeführt hat? | einen entsprechenden Bedarf an ebendiesen Flatrates gemeldet haben. | ||||||||
| 5 | Preisblatt | In der Spaltenüberschrift von Spalte E im Abschnitt III schreibt das BeschA, dass es sich um die „Anzahl Flatrates innerhalb von 48 Monaten“ handelt. Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich hier um den Preis für eine Flatrate pro Sprachkanal handelt? | Ihre Annahme ist korrekt. | ||||||
| 6 | Preisblatt | Unter der lfd. Nummer 43 fordert das BeschA einen DSL- Anschluss mit einer symmetrischen Bandbreite von 250Mbps. Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich hier um einen redaktionellen Fehler handelt und eigentlich asymmetrische DSL-Anschlüsse mit 250/40 Mbps gefordert werden? | Die lfd. Nummer 43 wird hinsichtlich des Uploads angepasst. | ||||||
| 7 | Preisblatt | Im Abschnitt IV beschreibt das BeschA, dass „ein Abruf von Internet Anschlusspaketen nur in Verbindung mit einem Basisanschluss möglich“ ist. Die Summe der optionalen Internet-Anschlüsse beläuft sich auf 14.585 Anschlüsse. Diese Zahl weist erheblich von der Anzahl in Spalte E im Abschnitt I ab. Wir bitten hier um Aufklärung. | Die bereitgestellten Werte ergeben sich aus einer | ||||||
| vorausgegangenen Bedarfserhebung und entsprechen | |||||||||
| den gemeldeten Bedarfen der Bedarfsträger. | |||||||||
| Die Werte beinhalten die jeweiligen Liegenschaften der | |||||||||
| einzelnen Bedarfsträger. Anhängig vom Bedarfsträger | |||||||||
| kann deren Anzahl stark variieren, so z.B. beim THW. | |||||||||
| Darüber hinaus müssen ggf. auch Telearbeitsplätze | |||||||||
| angebunden werden können. | |||||||||
| 8 | Preisblatt | Die Überschrift der Spalte E im Abschnitt IV lautet „Anzahl Internetanschlusspakete über 48 Monate“. Für den Bieter | Die jeweiligen Anschlüsse wurden als Bedarfe innerhalb | ||||||
| des Zeitraums von 48 Monaten gemeldet. Wann genau |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||||
| ist es an dieser Stelle aus kalkulatorischen Gründen vor allen Dingen wichtig, die Anzahl der zeitgleich zur Verfügung gestellten Anschlüsse zu kennen. Handelt es sich bspw. bei der Lfd. Nr. 40 um 874 einzelne Anschlüsse, oder um 874 / 48 = 18 Anschlüsse? | ein Abruf für welchen Zeitraum erfolgt obliegt dem einzelnen Bedarfsträger. Eine Verpflichtung zur Abnahme ist für die zu schließenden Rahmenvereinbarung nicht vorgesehen. | ||||||||
| 9 | Preisblatt | Gehen wir recht in der Annahme, dass sich beim Inhalt der Spaltenüberschrift im Abschnitt VIII um einen redaktionellen Fehler handelt? | Ihre Annahme ist korrekt. Der redaktionelle Fehler wird korrigiert. | ||||||
| 10 | Preisblatt | Im Abschnitt VIII steht in der Spalte B-D der lfd. Nummern 56 + 57 „Stundensatz“ in der Überschrift zur Spalte F steht allerdings „Personentag“. Gleichzeitig ist die Anzahl in Spalte E aus Sicht des Bieters für Personentagen extrem hoch. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass die Bieter in Spalte F den Stundensatz eintragen müssen. | Ihre Annahme ist nicht korrekt. Es handelt sich um Tagessätze. Das Preisblatt wird entsprechend korrigiert. Die Werte auf lfd. Nr. 56 ergeben sich aus einer vorausgegangenen Bedarfserhebung. | ||||||
| 11 | Preisblatt | Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich in der Aufsummierung der Teilsummen um einen redaktionellen Fehler handelt, dass die Teilsumme für Abschnitt I lediglich 1x (und damit für einen Monat) mit in den Wertungspreis einfließt und dass dieser Wert eigentlich mit dem Faktor 48 (Monate) multipliziert werden müsste? | Das Preisblatt im gegenständlichen Vergabeverfahren | ||||||
| dient einzig der Wertung und nicht der Kalkulation von | |||||||||
| bspw. monatlichen/jährlichen Gesamtpreisen. Insofern | |||||||||
| ist der von Ihnen aufgeführte Faktor von 48 Monate als | |||||||||
| obsolet zu betrachten. Eine etwaige | |||||||||
| Berechnung/Skalierung der Gesamtauftragssumme, zur | |||||||||
| Einschätzung eines abzugebenden Angebots, obliegt dem | |||||||||
| jeweiligen Bieter. | |||||||||
| Der im Preisblatt ermittelte Wertungspreis in | |||||||||
| Kombination mit den Leistungskriterien des | |||||||||
| Kriterienkatalog-Leistung bildet die Grundlage zur | |||||||||
| Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. | |||||||||
| 12 | Leistungsbeschreibung Kap 3 | Das BeschA beschreibt hier, dass „die Umrüstung oder Änderung der Bedarfsträger-/Gebäudeeigenen Infrastruktur sind nicht Teil der gegenständlich vorliegenden Ausschreibung“ ist. Gehen wir recht in der Annahme, dass | Ihre Annahme ist korrekt. Etwaige Bauleistungen sind kein Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. | Ihre Annahme ist korrekt. Etwaige Bauleistungen sind | |||||
| kein Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||
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| die Bieter daher keine Baukosten für Glasfaser- Erschließungen bisher nicht versorgter Lokationen mit in den Angebotspreis einkalkulieren muss? | |||||||
| 13 | Leistungsbeschreibung Kap 6.1 | Das BeschA fordert Anschlussleitungen von einfachen V-DSL 50-Anschlüssen bis hin zu aufwändigen 10Gbps-Glasfaser- Anschlüssen. Die Anforderungen an die zu verwendenden Router differenzieren sich hier deutlich, gerade bei den höheren Bandbreiten haben Kunden zusätzliche Anforderungen (z.B. Schnittstellen, Netzteile). Gehen wir recht in der Annahme, dass im Preisblatt lediglich ein Preis für Router für asymmetrische Anschlüsse (lfd. Nummern 40-46) abgegeben werden muss? | Ihre Annahme ist nicht korrekt. Es müssen kompatible Router für die entsprechenden Anschlusstypen angeboten werden. |
Fragen ab 19.08.2026
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||
| 14 | Leistungsbeschreibung_VV1.pdf, Kapitel 7.1 „Ort der Leistungserbringung“ (S. 15) Liste der Bedarfsträger_VV1.pdf | Für eine fundierte, kalkulationssichere und risikofreie Angebotserstellung ist die Kenntnis der genauen geografischen Gegebenheiten der Liegenschaften zwingend erforderlich. Aus den vorliegenden Vergabeunterlagen geht lediglich die allgemeine „Liste der Bedarfsträger“ ohne konkrete Adressdaten der einzelnen Liegenschaften/Dienststellen hervor. Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen bzw. um Bereitstellung entsprechender Zusatzinformationen: | Zu 1.: Eine detaillierte Übersicht aller Liegenschaften inkl. zugehöriger Adressangaben ist nicht möglich. Die Leistung ist im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Zu 2.: Eine Aussage ist aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Bedarfsträgern und Liegenschaften nicht möglich. Zu 3.: Eine Aussage ist aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Bedarfsträgern und Liegenschaften nicht möglich. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||||
| 1. Bereitstellung einer Standortliste: Können Sie den Bietern eine detaillierte Übersicht mit den exakten Anschriften (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) aller relevanten Standorte und Liegenschaften der Bedarfsträger zur Verfügung stellen? 2. Erschließungsstatus: Welche Netzbetreiber bzw. Infrastruktureigentümer haben die jeweiligen Liegenschaften bereits erschlossen? 3. Derzeitiger Anbieter: Wer ist der aktuelle Bestandsanbieter an den jeweiligen Standorten, um den Migrationsaufwand und etwaige Portierungsprozesse (Anbieterwechsel gem. § 59 TKG) im Vorfeld verlässlich kalkulieren zu können? | |||||||||
| 15 | Aufforderungsschreiben VV1 | Wir bitten aufgrund der Komplexität der Anforderungen und da die Ausschreibungsplattform aufgrund von Wartungsarbeiten mehrere Tage nicht erreichbar war, um eine Fristverlängerung bis zum 06.10.2026. | Die Vergabestelle stimmt einer Fristverlängerung nicht | ||||||
| zu. Die bekanntgemachte Frist wurde unter | |||||||||
| Berücksichtigung der Wartungsarbeiten an der e- | |||||||||
| Vergabe-Plattform geplant und veröffentlicht. | |||||||||
| H1 | Hinweis der Vergabestelle | In der Auftragsbekanntmachung wird die E-Mailadresse der Vergabestelle korrigiert. Die weiteren Angaben und Inhalte | |||||||
| der Auftragsbekanntmachung werden nicht bearbeitet oder geändert. Eine entsprechende | |||||||||
| Änderungsbekanntmachung-EU wurde bereits angestoßen. | |||||||||
| Weitere Informationen können in Kürze der Bekanntmachung auf der TED- und anschließend auf der e-Vergabe | |||||||||
| Plattform entnommen werden. | |||||||||
| Ferner werden nach der Veröffentlichung der aktualisierten Bekanntmachung folgende Dokumente neu auf der e- | |||||||||
| Vergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt: | |||||||||
| • Preisblatt VV1_v2 | |||||||||
| Bitte verwenden Sie für die weitere Bearbeitung die jeweils aktualisierten Dokumente. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1 Fragen ab 24.08.2026
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||
| 16 | Antwort auf Bieterfrage 15 | Die Erstellung eines belastbaren Angebots ist aufgrund der technischen und kommerziellen Komplexität des Vergabeverfahrens mit erheblichem Abstimmungsaufwand verbunden. Die Anforderungen betreffen unterschiedliche technische Leistungsbereiche und müssen innerhalb der Bieterorganisation durch mehrere Fachabteilungen technisch, kommerziell und vertraglich geprüft und freigegeben werden. Darüber hinaus müssen einzelne zwingende Angebotsbestandteile, beispielsweise die geforderten Router, durch die Telekommunikationsanbieter bei externen Herstellern bzw. Partnern beschafft werden. Carrier stellen entsprechende Hardware nicht selbst her und sind daher für eine belastbare Kalkulation auf die Einholung und Bewertung externer Angebote angewiesen. Dies gilt grundsätzlich für alle potenziellen Neubieter, während der Bestandsanbieter aufgrund der bestehenden Leistungserbringung bereits über etablierte Lieferketten, technische Auslegungen und Erfahrungswerte verfügt. Hinzu kommt, dass derzeit noch wesentliche Informationen fehlen, die für eine valide und risikogerechte Angebotskalkulation erforderlich sind. Der Bieter wird mehrere weitere Bieterfragen, welche die unmittelbar preisbildende Mengen- und Kalkulationsparameter betreffen, stellen müssen. Solange diese Informationen noch nicht vollständig vorliegen, können wesentliche Teile des Angebots nicht abschließend kalkuliert und intern freigegeben werden. Auch im vorangegangenen Vergabeverfahren aus den Jahren 2020-2022 wurde dem erheblichen Bearbeitungs- | Die Angebotsfrist wird angemessen verlängert. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||||
| und Abstimmungsaufwand durch mehrere Fristverlängerungen Rechnung getragen. Dabei handelte es sich zudem um ein Verhandlungsverfahren, in dem zunächst lediglich ein indikatives Angebot abzugeben war. Das Verfahren erstreckte sich insgesamt über nahezu eineinhalb Jahre; nach unserer Kenntnis wurden dabei insgesamt vier Fristverlängerungen gewährt. Im vorliegenden offenen Verfahren ist hingegen bereits innerhalb der Angebotsfrist ein vollständig kalkuliertes und verbindliches Angebot einzureichen. Vor diesem Hintergrund halten wir eine Verlängerung der Angebotsfrist um mindestens sechs Wochen für erforderlich, um allen Bietern die Möglichkeit zu geben, die noch ausstehenden Informationen angemessen zu berücksichtigen, erforderliche Angebote externer Partner einzuholen und ein technisch sowie kommerziell belastbares Angebot einzureichen. | |||||||||
| 17 | Preisblatt | Für die im Preisblatt unter den Positionen 36 bis 39 vorgesehenen Telefonie-Flatrates ist das zugrunde liegende bzw. zu erwartende Gesprächsminutenaufkommen den Vergabeunterlagen nicht zu entnehmen. Da das jeweilige Minutenaufkommen eine wesentliche und unmittelbar preisbildende Kalkulationsgrundlage darstellt, bitten wir den Auftraggeber um Mitteilung der entsprechenden historischen Nutzungswerte. Die Angaben werden für jede Flatrate der Positionen 36–39 separat und jeweils differenziert nach Tarifzone benötigt, insbesondere nach: • Festnetz • Mobilfunk | Zur Kalkulation der Flatrates in den Positionen 36 bis 39 | ||||||
| hat die Vergabestelle im Preisblatt nach Tarifzonen | |||||||||
| differenziert und die entsprechenden Mengengerüste | |||||||||
| (Anzahl Flatrates) angegeben. Es handelt sich dabei | |||||||||
| weder um Mindest- oder Höchstabnahmemengen. | |||||||||
| Die Vergabestelle geht davon aus, dass Flatrates | |||||||||
| unabhängig von etwaigen zu erwartenden | |||||||||
| Gesprächsminutenaufkommen zu kalkulieren sind, da | |||||||||
| diesen keine minutengemäße Abrechnung zugrunde | |||||||||
| liegt. | |||||||||
| Das zu erwartende Gesprächsaufkommen, für sämtliche | |||||||||
| Flatrates, variiert je nach Bedarfsträger und | |||||||||
| geschlossenem Einzelvertrag. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | ||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | ||||||
| • den jeweils von der Flatrate umfassten Ländern bzw. Ländergruppen Erbeten wird jeweils das durchschnittliche Gesprächsminutenaufkommen je gebuchter Flatrate und Monat. Sofern diese Werte nicht vorliegen, bitten wir alternativ um Angabe des jeweiligen Gesamtminutenaufkommens innerhalb der einzelnen Tarifzonen für einen repräsentativen Zeitraum sowie der Anzahl der in diesem Zeitraum gebuchten Flatrates. Diese Informationen liegen dem Bestandsanbieter aufgrund der bisherigen Leistungserbringung regelmäßig bereits vor und können von ihm unmittelbar für die Kalkulation genutzt werden. Gleichzeitig hat dieser Abschnitt im Preisblatt einen überdurchschnittlich hohen Anteil am Gesamtpreis. Um für alle Bieter eine einheitliche und gleichwertige Kalkulationsgrundlage sicherzustellen und einen daraus resultierenden Informationsvorsprung des Bestandsanbieters zu vermeiden, bitten wir darum, die entsprechenden Nutzungsdaten allen Bietern gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. | |||||||
| 18 | Preisblatt | Ist es aus Sicht des Auftraggebers zulässig, dass Bieter Vorschläge zur Optimierung der Struktur des Preisblattes unterbreiten, sofern diese keine Veränderung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs oder der Bewertungsgrundlagen bewirken? Der Bieter sieht Potenzial, die Preisstruktur durch eine angepasste Gliederung übersichtlicher und nachvollziehbarer darzustellen. Eine solche Optimierung könnte dazu beitragen, Preisbestandteile transparenter abzubilden, die Vergleichbarkeit der Angebote zu unterstützen und die Nachvollziehbarkeit der Kalkulation für den Auftraggeber zu erhöhen. Ziel ist hierbei | Die Struktur des Preisblatts wird durch die Vergabestelle vorgegeben. Anpassungen an dieser Struktur, durch Vorschläge von Bietern, sind nicht vorgesehen. |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | |||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | |||||||
| ausschließlich eine verbesserte Darstellung der Preispositionen bei unverändertem Leistungsinhalt. Sofern der Auftraggeber entsprechende Vorschläge zulässt, bittet der Bieter um die Bereitstellung einer editierbaren Version des Preisblattes bzw. um die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Anpassungen in einem bearbeitbaren Format darzustellen. | ||||||||
| H2 | Hinweis der Vergabestelle | Die Vergabestelle hat sich entschieden die Angebotsfrist angemessen zu verlängern. | ||||||
| Eine entsprechende Änderungsbekanntmachung-EU wurde bereits angestoßen. | ||||||||
| Weitere Informationen können in Kürze der Bekanntmachung auf der TED- und anschließend auf der e-Vergabe | ||||||||
| Plattform entnommen werden. Sobald die neue Angebotsfrist auf der TED-Plattform veröffentlicht wurde, wird Ihnen | ||||||||
| ein aktualisiertes Angebotsformular (Angebotsformular_VV1_v2) auf der e-Vergabeplattform zum Download zur | ||||||||
| Verfügung gestellt. | ||||||||
| Bitte verwenden Sie für die weitere Bearbeitung die jeweils aktualisierten Dokumente. |
Fragen ab 26.08.2026
| Nr. | Quelle | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- | Antwort von BeschA | |||||
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| (Dokument, Kap., Seite,…) | und Geschäftsgeheimnisse) | |||||||
| H3 | Hinweis der Vergabestelle | Die Angebotsfrist wurde auf den 06.10.2026 um 11:30 Uhr verlängert. | ||||||
| An den folgenden Dokumenten wurden Anpassungen vorgenommen. Bitte beachten Sie die Änderungen gegenüber | ||||||||
| den Vorversionen und nutzen Sie die neu erstellten Dokumente zur weiteren Bearbeitung Ihrer Angebote. | ||||||||
| • Angebotsformular_VV1_v2 |
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1 Hinweise
Hinweis 1: Für den Inhalt der Fragen ist der Fragestellende verantwortlich.
Hinweis 2: Bitte prüfen Sie, ob alle Ihre Fragen vollständig und richtig in die Bieterfragen übernommen wurden. Fehlende Fragen sind der Vergabestelle unverzüglich zu melden.
Hinweis 3: Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen zum Verfahren spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist übermittelt werden sollen. Spätere Anfragen können unberücksichtigt bleiben.
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