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Fremdfirmenordnung Verfahrensanweisung
Geltungsbereich: Kinderklinik allgemein Vertraulichkeitsstufe: öffentlich
Verfahrensanweisung
„Fremdfirmenordnung“
Interner Arbeits- und Gesundheitsschutz der
Kinderklinik Dritter Orden Passau
Ordenskliniken München-Passau gGmbH Standort Kinderklinik Dritter Orden Passau Bischof-Altmann-Straße 9 94032 Passau
- nachstehend nur noch Kinderklinik Passau genannt
Tel. 0851/7205-0 Fax 0851/7205-1109 Internet www.kinderklinik-passau.de E-Mail info@kinderklinik-passau.de
Dateiname: Fremdfirmenordnung VA Version 1.3 Seite 1 von 10 Dok. verantwortlich: Nikisch A., Schmidt R. Erstelldatum: 23.12.2023 Freigabe: GF Freigabedatum: 18.09.2024
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Fremdfirmenordnung Verfahrensanweisung
Geltungsbereich: Kinderklinik allgemein Vertraulichkeitsstufe: öffentlich
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich ......................................................................................................................................... 4
- Allgemeines ................................................................................................................................................ 4
- Verantwortungsbereiche ............................................................................................................................. 4 3.1. Verantwortung des Auftragnehmers ........................................................................................................... 4 3.2. Einweisung zu den betriebsspezifischen Gegebenheiten der Kinderklinik ................................................... 4 3.3. Ansprechpersonen für betriebsinterne Vorschriften .................................................................................... 4 3.4. Koordinator/in ............................................................................................................................................. 5 3.5. Gefährdungsbeurteilung ............................................................................................................................. 5 3.6. Anmeldung ................................................................................................................................................. 5 3.7. Arbeitsumgebung (Sicherheitseinrichtungen) .............................................................................................. 5 3.8. Abmeldung ................................................................................................................................................. 5 3.9. Entsorgung ................................................................................................................................................. 6 3.10. Lagerung .................................................................................................................................................... 6 3.11. Brandschutz ............................................................................................................................................... 6 3.12. Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten ............................................................................................ 6 3.13. Schäden und Schadensmeldung ................................................................................................................ 7
- Verhalten bei Unfällen, Bränden und Alarm ................................................................................................ 7 4.1. Verhalten bei Unfällen und im Brandfall ...................................................................................................... 7 4.2. Verhalten bei Alarm .................................................................................................................................... 7
- Notruf / Rufnummern .................................................................................................................................. 8
- Arbeitsschutzmaßnahmen .......................................................................................................................... 8 6.1. Allgemein ................................................................................................................................................... 8 6.2. Persönliche Schutzausrüstung ................................................................................................................... 8 6.3. Arbeitsmittel ................................................................................................................................................ 8 6.4. Arbeiten an vorhandenen Anlagen ............................................................................................................. 8 6.5. Stemm-, Bohr- und Schleifarbeiten ............................................................................................................. 8
- Innerbetrieblicher Verkehr .......................................................................................................................... 9 7.1. Kraftfahrzeuge ................................................................................................................................ …........ 9 7.2. Flurförderzeuge .......................................................................................................................................... 9
- Einsatz von Gefahrstoffen .............................................................................................................. ...……..9
- Erlaubnisschein für Dach- u. Fassadentätigkeiten .....................................................................................10
- Sammelplätze…………………………………………………………………………………………………………..10
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Verzeichnis Anhänge
Anhang 1 „Fremdfirmenerklärung“ ........................................................................................................................
Anhang 2 „Fremdfirmenerklärung Subunternehmung“ ..........................................................................................
Anhang 3 „Einweisungsprotokoll“ ..........................................................................................................................
Anhang 4 „Bestellung Koordinator/in“ .................................................................................................................. .
Anhang 5 „GBU-Checkliste für Auftraggeber und Auftragnehmer“ ................................................................ .......
Anhang 6 „Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten“ ....................................................................................
Anhang 7 „Erlaubnisschein für Dach- u. Fassadentätigkeiten“ ..............................................................................
Abkürzungsverzeichnis
AN .................................................................................................................................... …….……Auftragnehmer/in,
(in vereinfachter Form auch Auftragnehmer oder Fremdfirma genannt)
ArbSchG……………………………………………………………………………………………….....Arbeitsschutzgesetz
BetrSichV………………………………………………...………………………………….. Betriebssicherheitsverordnung GBU…………………….……………………...………….……..…......................................................Gefährdungsbeurteilung
PSA…………………….……………...……………………………………………………...Persönliche Schutzausrüstung
StVO…………….……………………………...…………………………………………….…..…Straßenverkehrsordnung
STOP…….……………………………………………………….....Substitution, Technisch, Organisatorisch, Persönlich
TRGS…………………………………….……………………………...………….…….Technische Regeln für Gefahrstoffe
VA……………………………………….………….……….…………………………………………..Verfahrensanweisung
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-
Geltungsbereich Bei der Durchführung Ihrer Leistung in den Liegenschaften der Kinderklinik Passau sind Sie unter Umständen besonderen, Ihnen nicht bekannten Gefährdungen ausgesetzt. Zu Ihrer und unserer Sicherheit gilt diese Fremdfirmen-ordnung für alle Personen, die nicht Beschäftigte unseres Hauses sind. Diese Ordnung ist während des Aufenthaltes auf dem gesamten Gelände und in den Gebäuden der Kinderklinik Passau einzuhalten. Zuwiderhandlungen können zu einem Verweis von der Kinderklinik-Liegenschaft führen.
-
Allgemeines
Die vorliegende Fremdfirmenordnung ist wesentlicher Bestandteil von allen Werk- und Dienstleistungsverträgen, die zwischen der Kinderklinik Passau und jedem Auftragnehmer bzw. jeder Auftragnehmerin (vereinfacht im Weiteren auch Auftragnehmer oder Fremdfirma genannt) geschlossen werden, soweit diese die Liegenschaften der Kinderklinik Passau betreten. Die Regelungen dieser Fremdfirmenordnung sind von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer, seinen/ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie von allen Subunternehmern/ Subunternehmerinnen und deren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unbedingt zu befolgen. Sie dienen der Gewährleistung der Arbeits-, Betriebs- und Anlagensicherheit auf dem Gelände der Kinderklinik Passau sowie der Umsetzung gesetzlicher Forderungen. Die Einhaltung der Fremdfirmenordnung wird in der Fremdfirmenerklärung dokumentiert (Anhang 1 und Anhang 2). Verstöße gegen diese Regelungen bzw. der vertraglichen Vereinbarungen können zur Beendigung von Vertragsverhältnissen mit der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer sowie Minderungen von vereinbarten Leistungsvergütungen durch die Kinderklink Passau führen.
- Verantwortungsbereiche
3.1. Verantwortung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass bei der Ausführung seiner Leistungen alle gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie die betriebsspezifischen Vorschriften der Kinderklinik Passau eingehalten werden. Vor Auftragsausführung hat sich der Auftragnehmer zu informieren, wer als auftragsverantwortliche Person (Ansprechperson der Kinderklinik Passau) bestellt ist.
3.2. Einweisung zu den betriebsspezifischen Gegebenheiten der Kinderklinik
Für die Durchführung Ihres Auftrages wird Ihnen von der Kinderklinik Passau als Ansprechperson eine auftragsverantwortliche Person bekannt gegeben (Anhang 1 und Anhang 2). Diese Person ist dafür zuständig, dass Sie eine ausführliche Einweisung für die betriebsspezifischen Gegebenheiten in der Kinderklinik Passau erhalten. Die Einweisung erfolgt an die verantwortliche Ansprechperson (z.B. Führungskraft) Ihres Unternehmens und wird schriftlich dokumentiert (Anhang 3). Ihre verantwortliche Ansprechperson ist wiederum für die gründliche Unterweisung Ihrer Beschäftigten verantwortlich und muss während der Durchführung des Auftrages vor Ort erreichbar sein. Es darf keine Tätigkeit in der Kinderklinik Passau ausgeführt werden, ohne die entsprechende zuvor durchgeführte Unterweisung. Unterweisungen sind grundsätzlich gemäß ArbSchG und BetrSichV durch den Arbeitgeber oder der delegierten Führungskraft und nicht durch Ihre Ansprechperson der Kinderklinik Passau durchzuführen.
3.3. Ansprechpersonen für betriebsinterne Vorschriften
•
Auftragsverantwortliche Person der Kinderklinik Passau Leitung der Betriebstechnik
•
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (weisungsfrei)
•
Brandschutzbeauftragte/r (weisungsfrei) Den Anweisungen und Empfehlungen dieser Personen sind unbedingt Folge zu leisten. Die Anweisungen gelten lediglich nur im Sinne der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und nicht im Sinne einer Arbeitnehmerüberlassung.
3.4. Koordinator/in
Sobald Personen der Kinderklinik Passau oder eine weitere Fremdfirma in Ihrem Arbeitsbereich tätig werden, muss eine Person für die Koordination bestimmt werden (Anhang 4). Der Koordinator kann eine Person der beteiligten Fremdfirmen sein oder in Personalunion gleichzeitig der/die auftragsverantwortliche Person (der
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Kinderklinik Passau). Der Koordinator soll die Arbeiten aufeinander abstimmen, so dass eine gegenseitige Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten dürfen zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt werden. Die Firmen haben sich gegenseitig über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren zu unterrichten. Die Anweisungen des Koordinators sind daher Folge zu leisten.
3.5. Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Gefahren und Risiken sind vor der Ausführung der Arbeiten zu beurteilen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind einzuleiten und auf deren Wirksamkeit zu überprüfen. Die Rangfolge von Schutzmaßnahmen ist gemäß TOP-Prinzip einzuhalten. Demnach haben – dem TOP-Prinzip folgend – technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen und diese wiederum Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen. Die GBU muss dokumentiert werden (Anhang 5).
3.6. Anmeldung
- Melden Sie sich immer vor Arbeitsbeginn bei der Haustechnik an (Tel. 0851/7205-3400) und tragen Sie sich bitte in das vorliegende Firmenbuch ein. Ihre Eintragungen werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz vertraulich behandelt. Die Kinderklinik Passau ist verpflichtet, zwecks Feststellung von Stundennachweisen und zur Rechnungsprüfung Ihre Eintragungen gemäß HGB zwei Jahre lang aufzubewahren.
- Mit Ihrem Eintrag in das Firmenbuch, bestätigen Sie die Einhaltung dieser Fremdfirmenordnung der Kinderklinik Passau und der Ihnen auferlegten Anweisungen bezüglich Ihrer zu errichtenden Leistung. Insbesondere die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Durchführung Ihrer Tätigkeiten.
3.7. Arbeitsumgebung (Sicherheitseinrichtungen)
Machen Sie sich vor Arbeitsbeginn mit Ihrer Arbeitsumgebung vertraut und klären Sie für den Notfall folgende Fragen:
•
Wo sind Fluchttüren und Fluchtwege?
•
Wo ist der Sammelplatz?
•
Wo sind Erste-Hilfe-Einrichtungen (z.B. Verbandkasten, Defibrillator oder Ersthelfende)?
•
Wo sind Brandlöscheinrichtungen (z.B. Feuerlöscher oder Hydranten)?
•
Wo kann ich einen Alarm absetzen (Einschlagmelder für Brandalarm oder Telefon)?
3.8. Abmeldung
- Das Gebäude muss spätestens zum jeweils zuvor abgestimmten Uhrzeit verlassen werden (Ausnahmen sind mit Ihrer auftragsverantwortlichen Person zuvor zu vereinbaren).
- Vor Verlassen des Dienstgebäudes, müssen Sie sich bei der Haustechnik abmelden. Dieses gilt auch für kurzzeitige Materialfahrten oder für Pausenzeiten, wenn Sie das Gelände verlassen.
- Bei Ausgabe eines Schlüssels ist dieser vor Verlassen der Kinderklinik am Empfang abzugeben.
3.9. Entsorgung
Der Auftragnehmer ist für die Entsorgung seiner benutzten Arbeitsstoffe und deren Verpackungen selbst verantwortlich und hat diese unverzüglich zu entsorgen. Die Nutzung der Entsorgungscontainer der Kinderklinik Passau ist ohne Zustimmung Ihrer auftragsverantwortlichen Person nicht zulässig.
3.10. Lagerung
Materialien dürfen nur an Orten gelagert werden, die zuvor mit Ihrer auftragsverantwortlichen Person vereinbart wurden. Flure, Treppenhäuser, Verbindungswege, Flucht- und Rettungswege dürfen nicht für die Lagerung von Materialien benutzt werden (auch nicht für kurze Zeiten).
Dateiname: Fremdfirmenordnung VA Version 1.3 Seite 5 von 10 Dok. verantwortlich: Nikisch A., Schmidt R. Erstelldatum: 23.12.2023 Freigabe: GF Freigabedatum: 18.09.2024
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3.11. Brandschutz
•
Unterstützen Sie unsere Bemühungen um den Brandschutz durch umsichtiges Verhalten und Vorsicht bei möglicherweise Brand verursachenden Tätigkeiten.
•
Informieren Sie sich bitte vor Aufnahme der Tätigkeit über die Standorte von Brandmelder, Feuerlöscher, Rettungsweg und Sammelplatz im Alarmfall.
Beachten Sie die Sicherheitssymbole sowie Flucht- und Rettungspläne.
Brandmelder Feuerlöscher Rettungsweg Sammelplatz
•
Rauch- und Brandschutztüren sind stets geschlossen zu halten.
•
Das Verkeilen oder Feststellen von Türen ist nicht gestattet.
•
Druckgasflaschen (z.B. Acetylen u. Sauerstoff) sind nach Verwendung zu schließen und die Leitungen drucklos zu machen.
•
Die Lagerung leichtentzündlicher, entzündlicher und brandfördernder Stoffe über mehr als einen Arbeitstag bedürfen einer Erlaubnis der Leitung Betriebstechnik.
•
Schalten Sie alle elektrischen Betriebsmittel nach Arbeitsende ab und ziehen Sie den Netzstecker.
•
Rauchverbot und der Umgang mit offenem Feuer sind strikt einzuhalten.
3.12. Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten
Vor Beginn von Schweiß- und Schneidarbeiten sowie verwandten Verfahren, ist ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten über Ihre auftragsverantwortliche Person der Kinderklinik Passau einzuholen (siehe Anhang 6). Arbeiten, die Rauch- oder Staubemissionen verursachen, gefährden die Gesundheit und sind durch emissionsärmere Arbeitsverfahren zu ersetzen (z. B. Sägen statt Trennschleifen usw.). Sind Rauch- oder Staubemissionen nicht zu vermeiden, so sind Absaugeinrichtungen einzusetzen. Die Räumlichkeiten der Kinderklinik Passau sind überwiegend mit aktiven Rauchmeldern ausgestattet. Rauch- oder Staubemissionen können die Rauchmelder auslösen. Eine Raucherkennung wird automatisch und direkt an die örtliche Feuerwehr weitergeleitet. Die Kosten von Fehleinsätzen der Feuerwehr gehen zu Lasten des Verursachenden.
3.13. Schäden und Schadensmeldung
Die von Ihnen verursachten Schäden sind unverzüglich Ihrer bei der Haustechnik der Kinderklinik Passau anzuzeigen.
Dateiname: Fremdfirmenordnung VA Version 1.3 Seite 6 von 10 Dok. verantwortlich: Nikisch A., Schmidt R. Erstelldatum: 23.12.2023 Freigabe: GF Freigabedatum: 18.09.2024
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- Verhalten bei Unfällen, Bränden und Alarm
4.1. Verhalten bei Unfällen und im Brandfall
Das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall ist auf den jeweiligen ausgehangenen Flucht- und Rettungsplänen zu entnehmen (nachfolgend ein Beispiel).
Intensiv Rea 22 222
[Wecken Sie das Interesse Ihrer Leser mit einem passenden Zitat aus dem Dokument, oder verwenden Sie diesen Platz, um eine Kernaussage zu betonen. Um das Textfeld an einer beliebigen 3. Weitere Maßnahmen Stelle auf der Seite zu platzieren, ziehen Sie es einfach.] Rettungsdienst einweisen. Schaulustige entfernen.
Dateiname: Fremdfirmenordnung VA Version 1.3 Seite 7 von 10 Dok. verantwortlich: Nikisch A., Schmidt R. Erstelldatum: 23.12.2023 Freigabe: GF Freigabedatum: 18.09.2024
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4.2. Verhalten bei Alarm
•
Stellen Sie bei Alarm (akustisches Signal oder Ansage) sofort alle Arbeiten ein und setzen Sie gegebenenfalls noch laufende Betriebsmittel still.
•
Sammelstelle/n sind unverzüglich aufzusuchen (siehe 10. Sammelplätze).
•
Hilfebedürftige Personen sind hierbei gegebenenfalls zu unterstützen!
•
Vollzähligkeit der Personen feststellen und der auftragsverantwortlichen Person melden! Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen!
-
Notruf / Rufnummern • Feuerwehr / Rettungsleitstelle 112 • Notfallteam – hausintern 22 222
-
Arbeitsschutzmaßnahmen
6.1. Allgemein
•
Den Anweisungen der Haustechnik der Kinderklinik Passau ist grundsätzlich Folge zu leisten.
•
Beachten Sie Ihre erstellte Gefährdungsbeurteilung: Informieren Sie sich vor Tätigkeitsbeginn über Brand- und Explosionsgefahren, Kontakt zu Gefahrstoffen, mechanische, elektrische und andere Gefährdungen.
6.2. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
•
Bei Arbeiten in unserem Hause ist die dafür notwendige und einwandfreie PSA zu benutzen (z.B. Arbeitssicherheitsschuhe, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Schutzhelm, Gehörschutz oder Schutzmasken usw.).
•
Die Schutzausrüstung darf keine Defekte aufweisen, muss einsatzbereit und sauber sein.
•
Arbeiten mit Absturzgefahr nur durchführen, wenn entsprechende Absturzsicherungen oder Schutzvorrichtungen vorhanden sind.
6.3. Arbeitsmittel
•
Verwenden Sie nur Arbeitsmittel, die für die vorgesehene Aufgabe geeignet sind.
•
Hinweisschilder und Symbole an Maschinen und Geräte sind zu beachten.
•
Bedienungs- und Betriebsanleitungen von Arbeitsmitteln sind zu beachten.
•
Es dürfen nur geprüfte Arbeitsmittel eingesetzt werden. Die Prüfungsintervalle sind an der auf dem Arbeitsmittel angebrachten Plakette zu erkennen.
6.4. Arbeiten an vorhandenen Anlagen
•
Öffnen Sie niemals Anlagen oder Anlagenteile ohne eine entsprechende Freigabe und Absicherung. Vergewissern Sie sich, dass die Anlagen drucklos und entleert sind. Sichern Sie die Anlage gegen das Zuführen der Medien.
•
Arbeiten an elektrischen Anlagen sind nur nach Absprache mit der jeweiligen betriebsverantwortlichen Person (z. B. Meister oder Elektrofachkraft) und entsprechender Absicherung durchzuführen. Auf die entsprechende Freischaltung ist zu achten. Vergewissern Sie sich, dass die Anlagen spannungsfrei und gegen wieder Einschalten gesichert sind.
6.5. Stemm-, Bohr-, und Schleifarbeiten
•
Es ist ausschließlich nur staubarmes Arbeiten erlaubt. Reinigen durch Kehrarbeiten ist nicht zulässig. Bei Stemm-, Bohr-, und Schleifarbeiten in den Gebäudeteilen können s.g. Mischstäube entstehen, die den als krebserzeugend eingestuften Quarzfeinstaub enthalten können. Das Freisetzen dieser Mischstäube in die Umgebungsluft ist nicht zulässig. Die hierfür zu benutzenden Absaugsysteme dürfen nur mit entsprechend zugelassenen Filtersystemen betrieben werden.
Dateiname: Fremdfirmenordnung VA Version 1.3 Seite 8 von 10 Dok. verantwortlich: Nikisch A., Schmidt R. Erstelldatum: 23.12.2023 Freigabe: GF Freigabedatum: 18.09.2024
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- Innerbetrieblicher Verkehr
7.1. Kraftfahrzeuge
•
Parken Sie ihr Fahrzeug nur in den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Parkplätzen.
•
Das Befahren des Kinderklinik-Geländes und der Gebäude im Rahmen einer Dienstleistung ist nur mit Zustimmung Ihrer auftragsverantwortlichen Person zulässig.
•
Es dürfen nur Fahrzeuge das Kinderklinik-Gelände befahren, die verkehrssicher sind und sich in einem betriebssicheren Zustand befinden.
•
Verhalten Sie sich auf allen Verkehrswegen rücksichtsvoll und umsichtig gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden.
•
Auf dem gesamten Kinderklinik-Gelände gilt die StVO, grundsätzlich darf aber nicht schneller als 20 km/h gefahren werden.
•
Kraftfahrzeugführende Personen haben ihren Führerschein mitzuführen und auf Verlangen der betriebsverantwortlichen Person vorzuweisen.
•
Rangierfahrten sowie Be- und Entladevorgänge außerhalb von Parkflächen sind nur mit Zustimmung Ihrer auftragsverantwortlichen Person zulässig.
•
Ein dauerndes Laufen lassen des Motors ist untersagt.
7.2. Flurförderzeuge
•
Sämtliche Einsätze von Flurförderzeugen sind nur mit Zustimmung der Haustechnik der Kinderklinik zulässig.
- Einsatz von Gefahrstoffen
•
Gefahrstoffe dürfen nur unter Einhaltung der Gefahrstoffverordnung sowie des zugehörigen Technischen Regelwerks und unter Beachtung der Gefährdungs-beurteilung eingesetzt werden.
•
Die Rangfolge von Schutzmaßnahmen ist gemäß STOP-Prinzip einzuhalten. Demnach ist dem STOP- Prinzip folgend vorrangig das Substitutionsgebot anzuwenden. (Arbeitsstoffe und Verfahren mit geringerer Gefährdung sind den Arbeitsstoffen und Verfahren mit höherer Gefährdung vorzuziehen). Weiter haben technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen und diese wiederum Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen.
•
Der Einsatz von Gefahrstoffen ist nur zulässig, wenn alle erforderlichen Not- fallmaßnahmen für Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle getroffen worden sind.
•
Gefahrstoffe und deren Mengen sind vor Ausführung der Arbeiten Ihrer auftragsverantwortlichen Person und/oder dem/der Koordinator/in anzuzeigen.
•
Es dürfen nur von der auftragsverantwortlichen Person zuvor genehmigte Gefahrstoffe eingesetzt werden.
•
Die Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen zu beachten und die Sicherheitsdatenblätter sind bereitzuhalten.
•
Die erforderliche PSA ist zu benutzen.
•
Nur geeignete und gekennzeichnete Behälter benutzen.
•
Nur Gefahrstoffmengen (Tagesverbrauchsmengen) im Arbeitsbereich bereitstellen, die für den Fortgang der Arbeit erforderlich sind.
- Erlaubnisschein für Dach- und Fassadentätigkeiten
•
Für Begehungen als auch Arbeiten auf Dachflächen sowie für die Tätigkeiten an Fassaden und Fassadeneinbauten (z. B. Reparaturen an Fenstern, Außen-jalousien oder die Glas- und Fensterreinigung), ist eine Einweisung und das Ausstellen eines Erlaubnisscheines erforderlich (Anhang 7).
Dateiname: Fremdfirmenordnung VA Version 1.3 Seite 9 von 10 Dok. verantwortlich: Nikisch A., Schmidt R. Erstelldatum: 23.12.2023 Freigabe: GF Freigabedatum: 18.09.2024
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Fremdfirmenordnung Verfahrensanweisung
Geltungsbereich: Kinderklinik allgemein Vertraulichkeitsstufe: öffentlich
- Sammelplätze
Dateiname: Fremdfirmenordnung VA Version 1.3 Seite 10 von 10 Dok. verantwortlich: Nikisch A., Schmidt R. Erstelldatum: 23.12.2023 Freigabe: GF Freigabedatum: 18.09.2024
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Fremdfirmenordnung Anhang 1 Formular
Geltungsbereich: Kinderklinik allgemein Vertraulichkeitsstufe: öffentlich
Anhang 1 „Fremdfirmenerklärung“
| vom Auftraggeber auszufüllen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Auftragsgebende Stelle: | Ordenskliniken München-Passau gGmbH Kinderklinik Dritter Orden Passau | |||
| Auftragsverantwortliche/r: | ||||
| Koordinator/in u. Aufsichtsführende/r: | ||||
| Auftrag (durchzuführende Arbeiten) | ||||
| Einsatzort: | ||||
| Ausführungszeitraum: | ||||
| von Fremdfirma auszufüllen | ||||
| Anschrift der Fremdfirma | Verantwortlich der Fremdfirma vor Ort | |||
| Firma: | Name: | |||
| PLZ/Ort | Funktion: | |||
| Tel.: | Tel.: | |||
| Zuständige Unfallversicherungsträger: | ||||
| Von den nachstehenden Punkten haben die Unterzeichnenden Kenntnis genommen und bestätigen mit ihrer Unterschrift deren Einhaltung. 1. Arbeitsschutzbestimmungen vom aktuellen Redaktionsstand aus dieser Fremdfirmenordnung. Die Arbeitsschutzbestimmungen werden anerkannt. 2. Arbeitsschutz Die Durchführung der beauftragten Arbeiten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Normen. 3. Umweltschutz Für den Umweltschutz gelten die Maßgaben der Kommunen und Länder. 4. Verwendung von Gefahrstoffen Die Stoffe sind nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Die fachgerechte Entsorgung wird sichergestellt. Vor Einsatz von Gefahrstoffen ist eine Genehmigung einzuholen. 5. Zusammenarbeit Zur Abstimmung der Arbeiten der Fremdfirma mit den Arbeiten des Auftraggebers oder weiterer Firmen wurde o. g. Beschäftigte/r zum/zur Koordinator/in bestellt. Er/Sie wird die geplanten Arbeiten koordinieren, um mögliche gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Der Koordinator hat Weisungsbefugnis gegenüber den Fremdfirmenmitarbeitern, soweit dies für einen sicheren Arbeitsablauf erforderlich ist. Die Fremdfirma ist weiterhin für die Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Sie hat diese auftragsbezogen zu unterweisen. Trifft die Fremdfirma unerwartet auf weitere Firmen, so ist eine Absprache zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen zu treffen. Sind Tätigkeiten mit besonderen Gefahren zu erwarten, wird o. g. Aufsichtsführende/r eingesetzt. Setzt die Fremdfirma Subunternehmen ein, so ist sie für diese verantwortlich und zur Weitergabe der Arbeitsschutzbestimmungen verpflichtet. Die Daten der Subunternehmen sind auf der folgenden Seite festzuhalten. |
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift (Auftragnehmer/in der Fremdfirma) (Verantwortlicher der Fremdfirma Vorort)
Dateiname: Fremdfirmenordnung Anhang 1 FO Version 1.2 Seite 1 von 1 Dok. verantwortlich: Nikisch A., Schmidt R. Erstelldatum: 23.12.2023 Freigabe: GF Freigabedatum: 07.02.2024
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Fremdfirmenordnung Anhang 2 Formular
Geltungsbereich: Kinderklinik allgemein Vertraulichkeitsstufe: öffentlich
Anhang 2 „Fremdfirmenerklärung Subunternehmung“
| Anschrift des Subunternehmen 1 | Verantwortlich vor Ort | ||
|---|---|---|---|
| Firma: | Name: | ||
| Funktion: | |||
| Vertreten durch: | |||
| PLZ/Ort | |||
| Telefon: | Telefon: |
| Anschrift des Subunternehmen 2 | Verantwortlich vor Ort | ||
|---|---|---|---|
| Firma: | Name: | ||
| Funktion: | |||
| Vertreten durch: | |||
| PLZ/Ort | |||
| Telefon: | Telefon: |
| Anschrift des Subunternehmen 3 | Verantwortlich vor Ort | ||
|---|---|---|---|
| Firma: | Name: | ||
| Funktion: | |||
| Vertreten durch: | |||
| PLZ/Ort | |||
| Telefon: | Telefon: |
| Anschrift des Subunternehmen 4 | Verantwortlich vor Ort | ||
|---|---|---|---|
| Firma: | Name: | ||
| Funktion: | |||
| Vertreten durch: | |||
| PLZ/Ort | |||
| Telefon: | Telefon: |
Dateiname: Fremdfirmenordnung Anhang 2 FO Version 1.2 Seite 1 von 1 Dok. verantwortlich: Nikisch A., Schmidt R. Erstelldatum: 23.12.2023 Freigabe: GF Freigabedatum: 07.02.2024
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Fremdfirmenordnung Anhang 3 Formular
Geltungsbereich: Kinderklinik allgemein Vertraulichkeitsstufe: öffentlich
Anhang 3 „Einweisungsprotokoll“
Einweisung auf die betriebsspezifischen Gegebenheiten der Kinderklinik Dritter Orden Passau
| Fremdfirma: | Eingewiesene/r (Verantwortlich Fremdfirma): | Einweisung durch (Auftragsverantwortlich): | |
|---|---|---|---|
| Einsatzort (Arbeitsbereich): | Auftrag (durchzuführende Arbeiten): |
| Thema der Einweisung | Notizen zum Inhalt |
|---|---|
| Betriebliche Organisation | |
| Arbeitssicherheitsorganisation | |
| Brandschutz | |
| Alarmplan, Rettungswege, Sammelplatz | |
| Gefahren im Arbeitsbereich | |
| Gefahrstoffe | |
| Besondere Gefahren | |
| Auswirkungen der durchzuführenden Arbeiten auf | |
| den laufenden Betrieb | |
| Rechtsgrundlagen, behördliche Auflagen, | |
| betriebliche Richtlinien und Regelungen | |
| Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen | |
| Tätigkeiten weiterer Firmen im Arbeits-bereich, | |
| ggf. weitere Gefahren | |
| Übergebene Dokumente: | Besondere Hinweise: |
Durch meine Unterschrift erkläre ich, dass ich in die oben genannten Themen eingewiesen wurde. Den Inhalt der Einweisung habe ich verstanden. Die aufgelisteten Dokumente habe ich erhalten. Ich verpflichte mich, die erhaltenen Informationen an meine mir zugeteilten eigenen Beschäftigten und an die Subunternehmen in einer Unterweisung weiterzugeben.
| Eingewiesen: | Einweisung durch: |
|---|---|
| Datum / Uhrzeit / Unterschrift | Datum / Uhrzeit / Unterschrift |
Dateiname: Fremdfirmenordnung Anhang 3 FO Version 1.2 Seite 1 von 1 Dok. verantwortlich: Nikisch A., Schmidt R. Erstelldatum: 23.12.2023 Freigabe: GF Freigabedatum: 07.02.2024
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Fremdfirmenordnung Anhang 4 Formular
Geltungsbereich: Kinderklinik allgemein Vertraulichkeitsstufe: öffentlich
Anhang 4 „Bestellung Koordinator/in“
Hiermit wird Herr / Frau __________________________________________
als Koordinator/in für
bestellt.
Der Koordinator hat die Aufgabe, die Arbeiten der im Betrieb tätig werdenden Beschäftigten von Fremdfirmen mit den Belangen unseres Betriebes abzustimmen, um eine gegenseitige Personen-, Produkt- oder Anlagengefährdung zu vermeiden. Sie arbeiten zu diesem Zweck mit den betroffenen Anlagenbetreibern unseres Betriebes zusammen.
Zu den Aufgaben gehört insbesondere: • Unterweisung der Beschäftigten von Fremdfirmen über betriebsspezifische Gefahren und zu beachtende Vorschriften sowie den Einsatz erforderlicher Schutzeinrichtungen. • Regelungen für eine gemeinsame Benutzung von Arbeitsgeräten oder Transporteinrichtungen • Kontrolle auf Einhaltung vereinbarter Arbeitsbedingungen während der Ausführung • Abschlusskontrolle/Abnahme bei Arbeitsende
Zur Durchführung der Aufgaben erhält Der Koordinator Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern der Fremdfirmen. Dies befreit die Führungskräfte der Fremdfirmen jedoch nicht von deren Verantwortung für ihre Beschäftigten. Sofern die Weisungsbefugnis im Einzelfall nicht ausreicht, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden, ist unverzüglich die zuständige Führungskraft und die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu informieren. Erforderlichenfalls sind bis zur endgültigen Regelung vorläufige Maßnahmen zu treffen.
Ort / Datum
Auftragnehmer Auftragsverantwortliche/r Kinderklinik
Verpflichtete/r Koordinator/in
Dateiname: Fremdfirmenordnung Anhang 4 FO Version 1.2 Seite 1 von 1 Dok. verantwortlich: Nikisch A., Schmidt R. Erstelldatum: 23.12.2023 Freigabe: GF Freigabedatum: 07.02.2024
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Fremdfirmenordnung Anhang 5 Formular
Geltungsbereich: Kinderklinik allgemein Vertraulichkeitsstufe: öffentlich
Anhang 5 „GBU-Checkliste für Auftraggeber und Auftragnehmer“
Tätigkeitsbeschreibung: Ausführungsort (Bereich/Abteilung): Dauer vom: bis:
Auftraggeber Auftragnehmer
Kliniken Dritter Orden gGmbH, Standort Name: Kinderklinik Passau Bischof-Altmann-str. 9 Anschrift: 94032 Passau
Koordinator/in: Koordinator/in: Tel.: Tel.: Sicherheitsfachkraft: Sicherheitsfachkraft: Nr. Nikisch Tel.: Tel.: Bereichsverantwortliche/r: Bereichsverantwortliche/r: Haustechnik Tel.: 0851/7205- Tel.: 3400
Gefährdung
Auftraggeber Auftragnehmer
- Arbeiten in Gruben, engen Räumen
- Absturz
- Elektrische Gefährdungen
- Quetschung durch bewegte Maschinenteile
- Bewegte Transportmittel (Flurförderzeuge, Krane)
- Heben oder Transportieren besonderer Güter (scharfkantig, feuer-, flüssig,…)
- Gefahrstoffe
- Verbrennungen, Verbrühungen (heiße Oberflächen und Medien)
- Brand (Schweißarbeiten…)
- Explosion
- Lärm / Vibration
- Gegenseitige Gefährdungen (überschneidende Arbeitsplätze, mehrere Ebenen)
- Psychische Belastungen
- Sonstiges:
Dateiname: Fremdfirmenordnung Anhang 5 FO Version 1.2 Seite 1 von 3 Dok. verantwortlich: Nikisch A., Schmidt R. Erstelldatum: 23.12.2023 Freigabe: GF Freigabedatum: 07.02.2024
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Fremdfirmenordnung Anhang 5 Formular
Geltungsbereich: Kinderklinik allgemein Vertraulichkeitsstufe: öffentlich
Maßnahmen
-
Feststellung von Schutzmaßnahmen zu den Gefährdungen:
-
Vor Arbeitsbeginn einzuholende Genehmigungen/Erlaubnisse: a.) Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten □ja □nein b.) Fahrerlaubnis, Art: □ja □nein c.) Freigabe, Art: □ja □nein
-
Persönliche Schutzausrüstung a.) Sicherheitsschuhe □ja □nein Kategorie: b.) Schutzhelm □ja □nein c.) Schutzhandschuhe □ja □nein Art: d.) Gehörschutz □ja □nein e.) Schutzbrille □ja □nein f.) Atemschutz □ja □nein Art, Filter:
-
Einweisung/Unterweisung des Verantwortlichen der Fremdfirma über Gefährdungen ist erforderlich □ja □nein
Besondere Verhalten bei Notfällen, Unfällen erforderlich □ja □nein
Name: Datum:
- Unterweisung der Beschäftigten des Auftraggebers durch:
Name: Datum:
- Unterweisung der Beschäftigten der Fremdfirma (vor Arbeitsaufnahme) durch
Name: Datum:
- Wurde ggf. die Liste der Nachunternehmer übergeben? □ja □nein
- Einweisung/Unterweisung des Verantwortlichen des Nachunternehmens durch:
Name: Datum:
- Weisungsbefugnis zum Arbeitsschutz durch Koordinator/in □ja □nein
- Gefährdungsbeurteilung erstellen (bzw. aktualisieren) und dokumentieren:
Auftraggeber verantwortlich (Name): Auftragnehmer verantwortlich (Name):
Dateiname: Fremdfirmenordnung Anhang 5 FO Version 1.2 Seite 2 von 3 Dok. verantwortlich: Nikisch A., Schmidt R. Erstelldatum: 23.12.2023 Freigabe: GF Freigabedatum: 07.02.2024
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Fremdfirmenordnung Anhang 5 Formular
Geltungsbereich: Kinderklinik allgemein Vertraulichkeitsstufe: öffentlich
-
Gegenseitige Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung Übergabe folgender Dokumente, z.B. a.) Sicherheitsdatenblätter □ Auftraggeber □ Auftragnehmer b.) Betriebsanweisungen □ Auftraggeber □ Auftragnehmer c.) Gefährdungsbeurteilung □ Auftraggeber □ Auftragnehmer
-
Weitere Vereinbarungen: Verantwortlich:
Verantwortlich:
Verantwortlich:
Umsetzung
Überprüfung der Maßnahmen durch (Name): Werden weitere Gefährdungen erkannt, sind beide Vertragspartner verpflichtet, gemeinsam geeignete Maßnahmen festzulegen.
Auftraggeber Auftragnehmer Name: Name: Datum: Datum: Unterschrift: Unterschrift:
Dateiname: Fremdfirmenordnung Anhang 5 FO Version 1.2 Seite 3 von 3 Dok. verantwortlich: Nikisch A., Schmidt R. Erstelldatum: 23.12.2023 Freigabe: GF Freigabedatum: 07.02.2024
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Fremdfirmenordnung Anhang 6 Formular
Geltungsbereich: Kinderklinik allgemein Vertraulichkeitsstufe: öffentlich
Anhang 6 „Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten“
(z. B. Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau-, Trennschleif- und sonstige Feuer-/Heißarbeiten sowie verwandten Verfahren)
| Ausführung der Arbeiten (Firma/Abteilung, Name) | |
|---|---|
| Arbeitsort/-stelle (Gebäude, Raum) | |
| Arbeitsauftrag | Schweißen Schneiden Löten Trennschleifen Auftauen Sonstige: ................................................................................................. |
| Art der Arbeiten | |
| Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten | Informieren Sie sich über die nächste Alarmierungsmöglichkeit und die nächsten Feuerlöschgeräte. Notruf 0-112 (von allen Diensttelefonen direkt möglich). Soweit möglich Entfernen sämtlicher brennbarer Gegenstände und Stoffe, auch Staubablagerungen, im erforderlichen Umkreis und - soweit erforderlich - auch in anderen Räumen. Soweit möglich Abdecken der gefährdeten brennbaren Gegenstände (z.B. Holzbalken, Holzwände und -fußböden, Kunststoffteile usw.) Soweit möglich Abdichten von Öffnungen, Fugen und Ritzen und sonstigen Durchlässen mit nichtbrennbaren Stoffen Soweit möglich Entfernen von Umkleidungen und Isolierungen Soweit möglich Beseitigen der Explosionsgefahr in Behältern und Rohrleitungen Bereitstellen einer Brandwache mit Feuerlöschgerät ................................................................................................................. |
| Brandwache | während der Arbeit (Firma, Name): ……………………............................... nach Beendigung der Arbeit (Name): ............................... Dauer ...........Std. |
| Feuermeldeschleifen | Müssen Feuermeldeschleifen abgeschaltet werden? Ja (in Absprache mit der Haus-/Betriebstechnik) nein |
| Geplanter Beginn und Ende der Arbeiten | vom: Uhrzeit bis: Uhrzeit |
| Erlaubnis (Die Unterschriften müssen vor Arbeitsbeginn eingeholt werden!) | Die aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen sind durchzuführen. Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Bevollmächtigte der ausführenden Firma: Datum/Unterschrift: ..................................................................................... Vertreter/in der BAuA: Datum/Unterschrift: ………….......i.A............................................................. |
| Nach Abschluss der Arbeiten und | Festgestellte Mängel: |
| Kontrollen | |
| Bevollmächtigte der ausführenden | |
| Firma | Datum: ...................... Uhrzeit: ................ Unterschrift: ………………….. |
Dateiname: Fremdfirmenordnung Anhang 6 FO Version 1.2 Seite 1 von 1 Dok. verantwortlich: Schmidt R., Nikisch A. Erstelldatum: 23.12.2023 Freigabe: GF Freigabedatum: 07.02.2024
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Fremdfirmenordnung Anhang 7 Formular
Geltungsbereich: Kinderklinik allgemein Vertraulichkeitsstufe: öffentlich
Anhang 7 „Erlaubnisschein für Dach- u. Fassadentätigkeiten“
(z. B. Dachbegehungen, Dacharbeiten, Reparaturen an Fenstern, Außenjalousien oder Glas/Fensterreinigung)
| Ausführung der Arbeiten (Firma/Abteilung, Name) | |
|---|---|
| Arbeitsort/-stelle (Gebäude, Raum | |
| Beginn und Ende der Arbeiten | vom: bis: |
| Arbeitsauftrag Art der Arbeiten Achtung bei Feuer/Heißarbeiten ist zusätzlich ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten auszustellen! | Begehung/Besichtigung Reparatur/Arbeiten Reinigung/Revision Glas/Fensterreinigung Fassade Dachfläche Fenster Glasflächen Lichtkuppeln Sekuranten Steighilfen Blitzschutz Dachbepflanzung Solar/Fotovoltaik Attika Dachrinne/Ablauf Sonstiges:________________________________ |
| Gefährdungen durch Absturz und herabfallenden Teile Achtung Gefährdungen gegen Dritte berücksichtigen z. B. durch herabfallende Teile! | |
| Vorgesehene Zugänge/Auf- u. Aus- stiege/Anlegestellen Achtung Fensterausgänge gegen Ver- schließen sowie Zugänge usw. gegen Dritte absichern und Kennzeichnen! | Treppenhaus Fenster Büro Außenliegend Innenliegend Anleitern Sonstiges: ................................................................................................. |
| Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten | Eine Gefährdungsbeurteilung wurde durchgeführt. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten unterwiesen. PSAgA wird nicht benötigt, da Gefahrenbereiche nicht betreten werden. Die beauftragten Personen verfügen über die vorgeschriebene PSA (z.B.: Arbeitsschutzkleidung, rutschfeste Arbeitsschutzschuhe, UV-Schutz usw.). Die beauftragten Personen verfügen über eine geprüfte persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und sind auf deren sichere Verwendung vom Auftragnehmer unterwiesen worden. Die vorhandenen Sekuranten zum Anschlagen der PSAgA sind zum sicheren Arbeiten ausreichend und werden vom Auftragnehmer zur Durchführung der Arbeiten verwendet. Mobile Sekuranten sind erforderlich, werden vom Auftragnehmer installiert und zur Durchführung der Arbeiten verwendet. Sonstiges: |
| Erlaubnis Die Unterschriften müssen vor Arbeitsbeginn eingeholt werden! | Die aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen sind durchzuführen. Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Bevollmächtigte der ausführenden Firma: Datum/Unterschrift: _________________________________________________ Vertreter des Hauses (Kinderklinik Dritter Orden Passau) Datum/Unterschrift: .i.A.__________ |
Dateiname: Fremdfirmenordnung Anhang 7 FO Version 1.2 Seite 1 von 1 Dok. verantwortlich: Schmidt R., Nikisch A. Erstelldatum: 23.12.2023 Freigabe: GF Freigabedatum: 07.02.2024