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Fensteraustausch am Haus 2.4 der Jugendanstalt Hameln

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 11:47 (Europe/Berlin)

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231(Land NDS.) (Vereinbarung Tariftreue und Mindestentgelt § 4 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 bis 4 NTVergG)

Vergabenummer 26A80123 Bezeichnung der Bauleistung Maßnahmennummer Liegenschaft, Baumaßnahme

97038 C7 0001 Jugendanstalt Hameln, BU JA Hameln

Leistung

Fensteraustausch JA-Hameln Haus 2.4

Ergänzung des Angebotsschreibens Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

Vereinbarung zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgeltzahlungen nach Niedersächsischem Tariftreue und Vergabegesetz (NTVergG), und öffentlich-rechtlicher Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen

1 Ergänzung des Angebotsschreibens

Meinem/Unseren Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde:

1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 - Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zu erfüllen.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Hinblick auf § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 5 Abs. 1 Niedersächsisches Tariftreue und Vergabegesetz (NTVergG), im Fall der Auftragserteilung , meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und Dienstleistungen ein Mindestentgelt nach den jeweils dort vorgesehenen Bedingungen zu zahlen.

Eine Liste der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in der Bundesrepublik Deutschland sind unter folgendem Link des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar: http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Entsendung-von-Arbeitnehmern/inhalt.html

Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen an- zuwenden sind.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch - (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. , 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Kontrollen entsprechend § 14 Abs. 1 bis 4 NTVergG Einblick in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu geben aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abzuleiten sind. Die hierfür erforderlichen prüffähigen Unterlagen sind auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vollständig vorzulegen Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage und Überprüfung der vorgenannten Unterlagen werde(n) ich/wir einholen.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen.

Ich verpflichte mich, auch den Nachunternehmern und Verleihunternehmen die für Ihn geltenden Pflichten der § 4 Abs. 1 und des § 14 Abs. 1 bis 4 aufzuerlegen sowie die Nachweise nach § 8 Abs. 2 des NTVergG abzuverlangen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer und Verleihunternehmer zu überwachen.

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231(Land NDS.) (Vereinbarung Tariftreue und Mindestentgelt § 4 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 bis 4 NTVergG)

1.2 Mir/Uns ist bekannt, dass mein Unternehmen im Falle eines nachweislich mindestens grob fahrlässigen oder mehrfachen Verstoßes gegen die Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 des NTVergG vom öffentliche Auftraggeber für seinen Zuständigkeitsbereich von der öffentlichen Auftragsvergabe für die Dauer von bis zu drei Jahren ausgeschlossen werden kann.

1.3 Ich verpflichte mich, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die vorstehenden vertraglichen Verpflichtungen zu § 4 Abs. 1 des NTVergG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes, bei mehreren Verstößen bis zu 10 v. H. des Auftragswertes, - je nach pflichtgemäßem Ermessen des öffentlichen Auftraggebers - an den Auftraggeber zu zahlen. Diese Verpflichtung umfasst auch Verstöße des von mir eingesetzten Nachunternehmers/Verleihunternehmers soweit die Verstöße mir bekannt waren oder ich sie hätte kennen müssen.

Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf meinen Antrag auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.

1.4 Ich bin damit einverstanden, dass die Nichterfüllung der in § 4 Abs. 1 NTVergG genannten Anforderungen durch mich oder durch die von mir eingesetzten Nachunternehmer/ Verleihunternehmer sowie grob fahrlässige oder mehrfache Verstöße gegen die Verpflichtungen der § 4 Abs. 1 des NTVergG den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigen.

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