Anlage Vertragsbedingungen II.1_TVB-Landschaft.pdf

Faunistische Planungsraumanalyse (FPRA) und Biotoptypenkartierung (BTK)

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HVA F-StB TVB-Landschaft 2021

Technische Vertragsbedingungen

Landschaftsplanerische Leistungen

TVB-Landschaft

Ausgabe 2021

Bundesministerium für Verkehr

und digitale Infrastruktur

Stand: 01-21 50020 Seite 1

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A. Allgemeines

  1. Geltungsbereich

Die „Technischen Vertragsbedingungen Landschaftsplanerische Leistungen (TVB-Landschaft)” gelten für:

– Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil 2, Abschnitt 2, § 26 und § 31HOAI)

– Landschaftspflegerischer Ausführungsplan (Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38-40 HOAI)

– Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 1.1 zur HOAI)

– Faunistische Planungsraumanalyse

– Faunistische Leistungen (Anlage 9 zur HOAI)

– FFH-Verträglichkeitsprüfung (Anlage 9 zur HOAI)

– Artenschutzbeitrag (Anlage 9 zur HOAI)

– Umweltbaubegleitung

  1. Allgemeine Qualitätsansprüche

Die Landschaftsplanerischen Leistungen sind nach den einschlägigen Fachgesetzen des Bundes und der Länder einschließlich der jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen (z. B. Zusammenarbeitserlasse) und den relevanten Regelungen z. B. Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS), Richtlinien, Arbeitshilfen zu bearbeiten. Darüber hinaus sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Alle Leistungen sind so zu erbringen, dass Qualitäts- und Aussagekraftverluste sowie Defizite und Fehleinschätzungen ausgeschlossen werden. Die Leistungen sind frist- und qualitätsgerecht zu erbringen. Die geforderte Planung muss genehmigungsfähig und die Maßnahmen müssen wirtschaftlich und umsetzbar sein.

Alle Arbeiten sind von qualifizierten Fachkräften durchzuführen. Diese sind dem Auftraggeber zu benennen.

Der Darstellungsmaßstab der landschaftspflegerischen Fachbeiträge richtet sich nach den Bestimmungen der RE.

  1. Bestandserhebungen/Kartierungen

Über die Auswertung der vorhandenen Unterlagen hinaus sind alle dadurch nicht erfassbaren, für die Bearbeitung des Projektes bedeutsamen Gegebenheiten in der Örtlichkeit zu erheben.

Die Erhebungen erstrecken sich für Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume über die jeweils fachlich notwendigen Beurteilungszeiträume. Diese können für Tiere den Methodenblättern der „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) entnommen werden.

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Die Bestandaufnahme als Grundleistung beschränkt sich auf das Erfassen „aufgrund vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen“. Die örtlichen Erhebungen gehören zu den Grundleistungen nur insoweit, als sie lediglich der Kontrolle der aus Unterlagen erfassten Daten dienen (vgl. Anlage 9 zur HOAI, Ziffer 6 e). „Örtliche Erhebungen“ im Sinne von systematischen Kartierungen und Ergänzungen vorhandener „Kartierungen“ sind Besondere Leistungen (vgl. Anlage 9 zur HOAI, Ziffer 6 h).

  1. Kostenermittlung

Kostenermittlungen (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenfortschreibung) erfolgen nach der „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS)“.

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B. Bedingungen zu den Leistungen

  1. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

1.1 Allgemeines

Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird entsprechend der Vorgaben der „Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP)“ erarbeitet.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan berücksichtigt die Ergebnisse der Vorplanung bzw. eines Verwaltungsverfahrens (z. B. Raumordnungsverfahren, Linienbestimmung) und die Ergebnisse weiterer vorliegender landschaftsplanerischer Fachbeiträge (insb. Faunistische Planungsraumanalyse, Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Faunistische Kartierungen).

Sofern im Rahmen der Bearbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans begleitende Fachbeiträge erarbeitet werden, sind deren Ergebnisse in den Landschaftspflegerischen Begleitplan zu integrieren.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist so abzufassen, dass eine Übernahme der entsprechenden Textpassagen in den Erläuterungsbericht (Unterlage 1 nach RE) ohne Überarbeitung möglich ist.

1.2 Planungsgebiet/Untersuchungsumfang

Grundlage der Leistungen bei LBP ist das Planungsgebiet. Das Planungsgebiet entspricht dem Untersuchungs-/Planungsraum gemäß RLBP. Dabei ist das Planungsgebiet hinsichtlich des Durcharbeitungsgrades differenziert zu betrachten.

  1. Landschaftspflegerischer Ausführungsplan (LAP)

2.1 Allgemeines

Der Landschaftspflegerische Ausführungsplan wird entsprechend der Vorgaben der „Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau (ELA)“ erarbeitet. Die Leistungen des LAP nach § 39 HOAI sind klar von den Leistungen der UBB zu trennen.

Grundlage für die Erstellung des LAP sind die Unterlagen der Baurechtserlangung, insbesondere der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit Anlagen.

  1. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

3.1 Allgemeines

Als Basis für die Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie kann unter Berücksichtigung der Änderungen in UVPG der Entwurf der „Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau (RUVS - Entwurf)“ herangezogen werden.

Die Umweltverträglichkeitsstudie berücksichtigt die Ergebnisse vorliegender Planungsraumanalysen (Faunistische Planungsraumanalyse, Planungsraumanalyse zur UVS).

Sofern im Rahmen der Bearbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie begleitende Fachbeiträge erarbeitet werden, sind deren Ergebnisse in die Umweltverträglichkeitsstudie zu integrieren.

Stand: 01-21 50020 Seite 4

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Die Umweltverträglichkeitsstudie ist so abzufassen, dass eine Übernahme der entsprechenden Textpassagen in den Erläuterungsbericht (Unterlage 1 nach RE) ohne Überarbeitung möglich ist.

3.2 Untersuchungsraum/Untersuchungsumfang

Grundlage der Grundleistungen von Umweltverträglichkeitsstudien ist der Untersuchungsraum. Der Untersuchungsraum ist der Raum, der im Ergebnis der vorbereitenden Planungsraumanalyse abgegrenzt wird. Er ist Gegenstand der schutzgutbezogenen vertiefenden Untersuchungsraumanalyse zur Ermittlung des Konfliktpotenzials.

In der Regel (insbesondere bei größeren Projekten) ist der Untersuchungsraum kleiner als der Planungsraum. Der Planungsraum ist definiert als der Raum, in dem sinnvolle Lösungen (Linienalternativen) zur Erreichung des Planziels möglich sind. Seine Abgrenzung erfolgt aufgrund verkehrsplanerischer Überlegungen. Der Planungsraum ist Gegenstand der vorbereitenden Planungsraumanalyse zur Bestimmung des vertiefend zu betrachtenden Untersuchungsraumes sowie zur Einschätzung des erforderlichen Untersuchungsumfanges.

  1. Faunistische Planungsraumanalyse

4.1 Allgemeines

Die Faunistische Planungsraumanalyse ist entsprechend des Gutachtens „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) zu erstellen.

Die Faunistische Planungsraumanalyse im Rahmen eines LBP berücksichtigt die Kartierergebnisse einer vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie.

4.2 Untersuchungsraum/Untersuchungsumfang

Grundlage der Leistung der Faunistischen Planungsraumanalyse ist der entsprechend der abgeschätzten Wirkungen des Vorhabens, der naturräumlichen Gegebenheiten und aufgrund vorhandener Unterlagen festgelegte Untersuchungsraum.

Im Rahmen der jeweiligen Planungsstufe wird ermittelt, welches faunistische Artenspektrum mit Planungsrelevanz im Planungsraum für den jeweiligen landschaftsplanerischen Fachbeitrag (UVS, LBP, FFH-VP, Artenschutzbeitrag) einer planerischen und rechtlichen Konfliktbewältigung bedarf. Auf Basis der ermittelten faunistischen Planungsrelevanz werden der notwendige faunistische Kartierumfang und die methodischen Anforderungen für die faunistischen Leistungen beschrieben (Erarbeitung einer projektspezifischen Leistungsbeschreibung der faunistischen Kartierungen und Abgrenzen der artspezifischen Untersuchungsräume).

  1. Faunistische Leistungen

5.1 Allgemeines

Faunistische Leistungen sind entsprechend des Gutachtens „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014“ (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) zu erstellen.

Die faunistischen Leistungen sind so zu erbringen, dass die für die einzelnen Fachbeiträge relevanten Fragestellungen in Abhängigkeit der jeweiligen Planungsstufe beantwortet werden können.

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5.2 Untersuchungsraum/Untersuchungsumfang

Grundlage der Faunistischen Leistungen sind die artspezifischen Untersuchungsräume.

5.3 Artenschutzrechtliche Genehmigung für Erhebungen/Kartierungen

Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Genehmigungen für das Durchführen von Kartierungen nach dem BNatSchG und der BartSchVO einschließlich landesrechtlicher Bestimmungen werden vom Auftragnehmer eingeholt.

5.4 Darstellungsmaßstab

Der Darstellungsmaßstab richtet sich nach den jeweiligen Ansprüchen der zu untersuchenden Arten- bzw. Artengruppen, der zu beurteilenden Lebensraumfunktion.

  1. FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)

6.1 Allgemeines

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung wird entsprechend den Anforderungen des „Leitfaden zur FFH- Verträglich-keitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP), Ausgabe 2004“ und der „Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP), Ausgabe 2004“ sowie basierend auf den „Hinweisen zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Straßen“ (H PSE) erarbeitet.

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung berücksichtigt die Ergebnisse vorliegender bzw. parallel erarbeiteter landschaftsplanerischer Fachbeiträge (insbesondere Faunistische Planungsraumanalyse, UVS bzw. LBP, Artenschutzbeiträge, Faunistische Kartierungen).

6.2 Untersuchungsraum/Untersuchungsumfang

Grundlage der Leistungen der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist der Untersuchungsraum in dem entsprechend der Vorgaben des Leitfadens FFH-VP bei großen Schutzgebieten ein kleinerer Bereich für detaillierte Untersuchungen abgegrenzt wird.

  1. Artenschutzbeitrag (ASB)

7.1 Allgemeines

Auf Ebene der Vorplanung (UVS) ist der Artenschutzbeitrag entsprechend dieser Planungsstufe angemessen zu erstellen (insbesondere Begrenzung des zu betrachtenden Artenspektrums auf die zulassungskritischen Arten, s. auch RUVS-Entwurf).

Auf Ebene der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LBP) ist der Artenschutzbeitrag auf der Grundlage der RLBP zu erarbeiten, soweit keine weiterführenden Regelwerke der Länder vorliegen.

Artenschutzbeiträge berücksichtigen die Ergebnisse vorliegender bzw. parallel erarbeiteter landschaftsplanerischer Fachbeiträge (insbesondere Faunistische Planungsraumanalyse, UVS bzw. LBP, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Faunistische Kartierungen).

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7.2 Untersuchungsraum/Untersuchungsumfang

Grundlage der Leistung des Artenschutzbeitrags sind die im Untersuchungsraum vorkommenden Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie und die Europäischen Vogelarten entsprechend des Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie. Der Untersuchungsraum wird durch die voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens und die zu erwartenden Tierarten /-gruppen entsprechend den naturräumlichen Gegebenheiten bestimmt.

  1. Umweltbaubegleitung (UBB)

8.1 Allgemeines

Die Umweltbaubegleitung wird entsprechend der Vorgaben der „Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau (ELA)“ ausgeführt.

Die Umweltbaubegleitung verfolgt einen präventiven Ansatz und hat die Aufgabe die Vorbereitung und Durchführung der Bauarbeiten hinsichtlich umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekte beratend zu begleiten.

Die Leistungen der UBB sind klar von den Leistungen des LAP nach § 39 HOAI zu trennen.

8.2 Fachliche Qualifikation

Das für die UBB eingesetzte Fachpersonal benötigt für die fach- und sachgerechte Aufgabenerfüllung:

– Kenntnisse des Naturschutz- und Umweltrechtes,

– umfangreiches naturschutzfachliches Wissen,

– bauvertragliches Grundwissen,

– bautechnisches Grundwissen,

– praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrungen in Projektmanagement und Koordination,

– Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick.

Darüber hinaus kann in besonderen Fällen die Notwendigkeit bestehen, spezielles Fachpersonal hinzuzuziehen (z. B. bei hydrologischen, geologischen, bodenkundlichen Fragestellungen).

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C. Anhang: Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke

Die Regelwerke werden in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Gegenstand des Vertrages.

AKVS Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen Bezugsquelle: BMVI

Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr Bezugsquelle: BMVI

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

ELA – mit den Musterkarten LAP Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau (ELA) mit den Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Ausführungspläne im Straßenbau (Musterkarten LAP) Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 2932

Empfehlungen für die landschaftsgerechte Gestaltung von Stützbauwerken Empfehlungen für die landschaftsgerechte Gestaltung von Stützbauwerken, Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 243

ESLa Empfehlungen für die Einbindung von Straßen in die Landschaft (ESLa), Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 254

H LPM Hinweise zur Wirksamkeit landschaftspflegerischer Maßnahmen im Straßenbau (H LPM), Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 248/1

Hinweise zu § 16 FStrG Bestimmung der Linienführung von Bundesfernstraßen; Hinweise zu § 16 FStrG BMV ARS 17/2013 vom 2. April 2013 - StB 15/7162.2/6-04/1933800 Bezugsquelle: VkBl-Verlag

Hinweise zur Prüfung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben Hinweise zur Prüfung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 257

Hinweise zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten Hinweise zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 232

Hinweise zur Umsetzung landschaftspflegerischer Kompensationsmaßnahmen beim Bundesfernstraßenbau Hinweise zur Umsetzung landschaftspflegerischer Kompensationsmaßnahmen beim Bundesfernstraßenbau Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 248

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HNL-S Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau Bezugsquelle: BMVI und FGSV Verlag, FGSV 246

H PSE Hinweise zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Straßen Stickstoffleitfaden Straße Bezugsquelle: FGSV-Verlag, FGSV 2019

H RM Hinweise zum Risikomanagement und Monitoring landschaftspflegerischer Maßnahmen im Straßenbau Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 248/2

HVA B-StB Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau Bezugsquelle: BMVI

HVA L-StB Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen und Leistungen im Straßen- und Brückenbau Bezugsquelle: BMVI

Leitfaden FFH-VP und Musterkarten FFH-VP Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP) und Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) Bezugsquelle: Verlags-Kartographie

Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV H 1115

M AQ Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen Bezug: FGSV Verlag, FGSV 261

MAmS Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 231

MA-StB 92 Merkblatt Alleen BMV ARS 11/1992 vom 04. Mai 1992 - StB 11/14.87.02-15/8 Va 92 Bezugsquelle: VkBl-Verlag

Merkblatt für Baumpflegearbeiten an Straßen Merkblatt für Baumpflegearbeiten an Straßen Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 235

Merkblatt für einfache landschaftsgerechte Sicherungsbauweisen

Stand: 01-21 50020 Seite 9

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Merkblatt für einfache landschaftsgerechte Sicherungsbauweisen Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 229

Monitoring von Grünbrücken Monitoring von Grünbrücken - Arbeitshilfe für den Nachweis der Wirksamkeit von Grünbrücken für die Wiedervernetzung im Rahmen der KP II - Maßnahmen Bezugsquelle: BASt

Musterkarten UVS Musterkarten für Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau (Musterkarten UVS) Bezugsquelle: Verlags-Kartographie

M UVS Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 228

PlafeR Richtlinien für die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien); Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 982

RAS-LG 3 Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 3: Lebendverbau (RAS- LG 3) Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 293/3

RAS-LP 4 Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegeta-tionsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4) Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 293/4

RE Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 2070

Sammlung REB Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauüberwachung Bezugsquelle: BASt

RLK Regionalleistungskataloge für den Straßen- und Brückenbau Bezugsquelle: Auftragsverwaltung der Länder

RLBP Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau, Ausgabe 2011 und die Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau (Musterkarten LBP) Bezugsquelle: BMVI und FGSV Verlag, FGSV 2931

RUVS – Entwurf Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau Bezugsquelle: BMVI

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STLK Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau (STLK-Buchausgabe und STLK-Datenträger) Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV LB 101 -124

STLK/AVA-Richtlinien Richtlinien für das Anwenden des Standardleistungskataloges (STLK) und von AVA-Programmen im Straßen- und Brückenbau Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV STLK 180

Umweltverträglichkeitsprüfung von Bauvorhaben an Bundesfernstraßen Umweltverträglichkeitsprüfung von Bauvorhaben an Bundesfernstraßen; Hinweise zu den Unterlagen gemäß § 6 UVPG für Bundesfernstraßen BMV ARS 21/1997 vom 31. Mai 1997 - StB 11/14.80.15/29 Va 97 Bezugsquelle: VkBl-Verlag

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Vorgezogene naturschutzrechtliche Maßnahmen im Straßenbau und deren Finanzierung Vorgezogene naturschutzrechtliche Maßnahmen im Straßenbau und deren Finanzierung, ARS-Nr. 11/2010 Bezugsquelle: BMVI

ZTV Baumpflege Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflegearbeiten im Straßenbau Bezugsquelle: FLL

ZTV La-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau Bezugsquelle: BMVI

WHG Wasserhaushaltsgesetz

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D. Verzeichnis der Bezugsquellen

Beuth Verlag: Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin Telefon: +49 (0)30 / 26 01-0, Telefax: +49 (0)30 / 26 01-1231

FGSV Verlag: FGSV Verlag GmbH Wesselinger Str. 17, 50999 Köln Telefon: +49 (0)22 36 / 38 46 30, Telefax: +49 (0)22 36 / 38 46 40 Boyenstraße 42, 10115 Berlin Telefon: +49 (0)30 / 48 63 82 70, Telefax: 030 / 48 63 82 71

FLL: Forschungsgesellschaft Landesentwicklung Landschaftsbau e. V. Friedensplatz 4, 53111 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 96 50 10-0, Telefax:+49 (0)228 / 96 50 10-20

Verlags-Kartographie: Verlags-Kartographie GmbH 36304 Alsfeld

VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag Schleefstr. 14, 44287 Dortmund Telefon: +49 (0)180 / 53 40 140, Telefax: +49 (0)180 / 53 40 120

Website des BMVI: www.bmvi.de

Website der BASt: www.bast.de

Hinweis: Die Regelwerke sind in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden.

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