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Auftraggeber: Stadt Göttingen Projekt: Sanierung Außenfassade – Bestand Fassadenplanung Anlage 8 – Bewertungsmatrix
- Schritt (Bewertung Referenzen)
Die für den Bewerber (Büro) angegebenen Referenzen werden wie folgt bewertet:
| Vergleichbarkeit des Planungsgegenstand | Vergleichbarkeit der Planungsleistungen | Vergleichbarkeit des Sanie- rungsgegenstandes | Vergleichbarkeit der Nutzungsanforderungen | Vergleichbarkeit der Baukosten KG 300 + 400 (brutto) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sanierung und/oder Umbau im Bestand | = 3 Punkte | Generalplanung mit Objektplanung und Tragwerksplanung | = 3 Punkte | Fassadensanie- rung und Dachsanierung | = 3 Punkte | Denkmalge- schütztes Ge- bäude | = 3 Punkte | > 7,0 Mio. € | = 3 Punkte |
| Objektplanung oder Tragwerksplanung | = 1 Punkt | nur Fassadensa- nierung | = 1 Punkt | ≥ 3,5 Mio. € | = 2 Punkte | ||||
| Erweiterung* oder Neubau | = 1 Punkt | Sonstige | = 1 Punkt | < 3,5 Mio. € | = 1 Punkt |
- Schritt (Addition der Punkte)
Die aus den einzelnen Bewertungen erreichten Punkte werden addiert. Die für den Bewerber (Büro) maximal erreichbaren Punkte (maximal 3 Referenzen) betragen 45 Punkte. Hieraus ergibt sich eine Rangfolge der Bewerber (Höchste Punktzahl = Platz 1).
*Als Erweiterungsbau werden ausschließlich die Ergänzungen eines vorhandenen Objekts gewertet (vgl. § 2 Abs. 4 HOAI). Es muss sich folglich um ergänzende Anbauten an ein vorhandenes Objekt, welche zu einer räumlichen Erweiterung führen, handeln. Die Vorgängernorm in § 3 Nr. 4 HOAI 1996 nannte als Beispiel die Aufstockung oder den Anbau (Steeger/Fahrenbruch, Praxiskommentar HOAI 2013 - Das Vergütungsrecht der Architekten und Ingenieure, Stand 11.05.2022, § 2, Rdn. 6). Solitärgebäude als eigenständige, freistehende Objekte ohne eine direkte und unmittelbare Anbindung an Bestandsgebäude gelten nicht als Erwei- terungsbau. Auch die Anbindung durch einen einfachen Verbindungsgang ist hierfür nicht ausreichend.
Stand: 18.08.2026 Seite 1 von 1
Rev. 07/21 dbo