Anlage_10_Schallschutznachweis.pdf

Fassadenbekleidung für das Objekt Lattenberg

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Beratende Ingenieure PartG mbB

Schallschutznachweis Nr. 2025-073G vom 13.01.2026 Schön & Sievers Beratende Ingenieure für die Außenbauteile für Bauphysik

Herner Straße 414 44807 Bochum

Telefon: +49 (0) 234 – 79 42 00 80 Fax: +49 (0) 234 – 79 42 00 88

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Projekt: Andreas Schön Dipl.-Ing. (FH) Forsthaus Arnsberger Wald Von der Industrie- und Handels- kammer öffentlich bestellter und Lattenberg 9 vereidigter Sachverständiger für Schallimmissionsschutz und 59823 Arnsberg Raumakustik. Zuständig: IHK Mittleres Ruhrgebiet.

Von der Ingenieurkammer-Bau NRW staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Bauherr: Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) e.V. Im DEGA Regionalforstamt 09 Fachausschuss Bau- und Raum- akustik und im Arbeitsring Lärm der Arnsberger Wald DEGA (ALD).

Thorsten Sievers B.Sc.

Von der Ingenieurkammer-Bau über: NRW staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Banz + Riecks Ingenieurgesellschaft mbH

Friederikastraße 86

44789 Bochum

Die Schön & Sievers Beratende Ingenieure PartG mbB ist ein- getragen im Partnerschaftsregister beim Amtsgericht Essen unter der Registernummer PR 5726.

USt-IdNr: DE457624519

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Schallschutznachweis Nr. 2025-073G vom 13.01.2026 Seite 2 von 12 Projekt: Forsthaus Arnsberger Wald, Lattenberg 9 in 59823 Arnsberg

Inhaltsverzeichnis

Seite

  1. Aufgabenstellung 3

  2. Situationsbeschreibung 3

  3. Grundlagen 4

  4. Anforderungen an die Außenbauteile 5

  5. Nachweis des Schallschutzes für die Außenbauteile 8

5.1 Zusammenfassung zu den Fenstern 10

  1. Planungshinweise zu der technischen Gebäudeausrüstung 11

  2. Abschlussbemerkung 12

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Schallschutznachweis Nr. 2025-073G vom 13.01.2026 Seite 3 von 12 Projekt: Forsthaus Arnsberger Wald, Lattenberg 9 in 59823 Arnsberg

  1. Aufgabenstellung

In Anlehnung an die Anlage 1, Punkt 1.2 der Verordnung über die Honorare für

Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und

Ingenieure - HOAI) in der Fassung vom Januar 2021 sollten ein Planungskonzept

erarbeitet und die Schallschutzanforderungen für die Außenbauteile festgelegt

werden. Des Weiteren war ein Entwurf einschließlich des Aufstellens der Nachweise

des baulichen Schallschutzes für die Außenbauteile des Neubaus zu erarbeiten.

Der Neubau des Forsthauses soll [gemäß 3.7] durch einen einzigen Nutzer genutzt

werden. Innerhalb des neuen Gebäudes sollen [gemäß 3.7] insofern keine fremden

schutzbedürftigen Aufenthaltsräume untergebracht werden. Ein Nachweis des

Schallschutzes innerhalb des o. g. eigenen Gebäudes war hier nicht Gegenstand

der Untersuchungen. Für die Außenbauteile sollten hier die Anforderungen nach

der DIN 4109-1:2018 [3.1] herangezogen werden. Sofern hier vertraglich / zivilrecht-

lich andere (höhere) Anforderungen an den Schallschutz vereinbart sind oder wer-

den, ist dies dem Unterzeichner entsprechend mitzuteilen.

  1. Situationsbeschreibung

Auf dem Grundstück am Lattenberg 9 soll das bestehende Forsthaus abgerissen

und durch einen zweigeschossigen Neubau in Holzbauweise ersetzt werden. Süd-

lich des Gebäudes verläuft der wenig befahrende Plackweg sowie die Straße L735.

Gemäß dem Flächennutzungsplan der Stadt Arnsberg befindet sich das Bauvorha-

ben in einer Fläche für die Landwirtschaft. Der Nachweis für die Außenbauteile wird

nach DIN 4109-2:2018-01 in Verbindung mit DIN 4109 Teil 1, Teil 32, 33 und Teil

34 (34/A1) vom Juli 2016 bzw. Dezember 2019 geführt.

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  1. Grundlagen

3.1 DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ vom Januar 2018, Juli 2016 und Dezember 2019

3.2 Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 vom 03.12.2025 der

Banz + Riecks Ingenieurgesellschaft mbH aus Bochum

3.3 Lageplan im Maßstab 1:500 vom 07.11.2025 der Banz + Riecks Ingenieurgesell-

schaft mbH aus Bochum 3.4 Stadt Arnsberg, FB 4 Planen, Bauen, Umwelt, „Flächennutzungsplan der Stadt Arnsberg, Teil A“, im Maßstab 1 : 10.000, Stand: Oktober 2025 3.5 Straßen.NRW, Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, NWSIB-online,

Verkehrsdaten aus dem Jahr 2021, entnommen am 17.12.2025

3.6 Holzforschung Austria, dataholz.eu, Bauteilaufbau Flachdach / flach geneigtes Dach – fdmnko01-02 vom 02.08.2023 3.7 Diverse Angaben der Auftraggeberin bzw. deren Planern

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  1. Anforderungen an die Außenbauteile

Die Anforderung an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R´ der w,ges

Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ergibt sich nach Gleichung 6 der

DIN 4109-1:2018-01 [3.1] in Abhängigkeit von der Raumart K und dem maßgebli-

chen Außenlärmpegel L . a R´ w,ges = L a – K Raumart

Für Aufenthaltsräume in Wohnungen gilt K = 30 dB. Für Büroräume und Raumart

Ähnliches gilt K = 35 dB. Mindestens einzuhalten sind jedoch R´ = 30 dB. Raumart w,ges

Gemäß Gleichung 32 der DIN 4109-2:2018-01 [3.1] sind die nach der o. g.

Gleichung ermittelten erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße erf. R’w,ges der einzelnen Räume in Abhängigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen gesamten Fassadenfläche S (inkl. Dächer) zur Grundfläche des S

Raumes S mit dem Korrekturwert K nach Gleichung 33 der DIN 4109-2:2018-01 G AL

zu korrigieren.

Unter Punkt 4.4.5.1 der DIN 4109-2:2018-01 heißt es:

„[…] Zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels werden die Lärmbelas- tungen in der Regel berechnet.

Der maßgebliche Außenlärmpegel […] ergibt sich

  • für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr),

  • für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr)

plus Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung (größe-

res Schutzbedürfnis in der Nacht); dies gilt für Räume, die überwiegend zum

Schlafen genutzt werden können.

Maßgeblich ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, die die höhere Anforderung

ergibt. […]“

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Gemäß Punkt 4.4.5.2 der DIN 4109-2 [3.1] können die Beurteilungspegel für

Straßenverkehrslärm mithilfe der Nomogramme nach DIN 18005-1:2002-07, A.2

ermittelt werden, wobei zur Bildung des maßgeblichen Außenlärmpegels zu den

abgelesenen Werten 3 dB(A) zu addieren sind. Des Weiteren heißt es in der Norm,

dass sofern die Differenz zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 dB beträgt, sich

der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem 3 dB

erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 dB ergibt.

Dies gilt jedoch nur für Räume, welche überwiegend zum Schlafen genutzt werden

können (z. B. Schlafzimmer, Kinderzimmer, etc.). Als Eingangsdaten dienen hierbei die „Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke“ (DTV) in Kfz/24 Stunden und der Abstand des Immissionspunktes zur Straßenmitte. Der o. g. DTV-Wert der hier maßgeblichen Straße „L735“ wurde dem Onlinedienst von Straßen.NRW [3.5] entnommen und beträgt:

DTV: 582 Kfz/24 Stunden.

Der Abstand zwischen dem Immissionspunkt und der Straßenmitte wurden aus dem

Lageplan [3.3] und der Flurkarte abgegriffen und beträgt ca. 175 m. Die Straße

wurde hier der Straßengattung Landesstraße zugeordnet. Für den Tag und die

Nacht ergeben sich folgende, vom Straßenverkehr verursachten Außenlärmpegel

(ohne die o. g. Zuschläge):

Tag: 44,0 dB(A)

Nacht: 37,0 dB(A)

Für gegebenenfalls auftretenden Gewerbelärm wird, in Anlehnung an Punkt 4.4.5.6

der DIN 4109-2:2018-01, im Regelfall als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach

der TA-Lärm im Bebauungsplan für die jeweilige Gebietskategorie angegebene

Immissionsrichtwert (zuzüglich eines Zuschlags von 3 dB tags bzw. 13 dB nachts)

eingesetzt. Das geplante Gebäude befindet sich jedoch nicht innerhalb eines

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Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Gemäß dem Flächen-

nutzungsplan der Stadt Arnsberg [3.4] befindet sich das Bauvorhaben jedoch inner-

halb einer Fläche für die Landwirtschaft. Im vorliegenden Fall werden die Immissi-

onsrichtwerte für Dorf- und Mischgebiete in Höhe von 60 dB tags und 45 dB nachts

(zunächst ohne Zuschläge) eingesetzt.

Gemäß Punkt 4.4.5.7 der DIN 4109-2 [3.1] werden Geräuschbelastungen von

mehreren Quellen nach Gleichung 44 miteinander überlagert. Der Sicherheitszu-

schlag von 3 dB für den Tag bzw. von 13 dB für die Nacht erfolgt auf den Summen-

pegel.

(cid:3041) 0,1 (cid:3013)(cid:3276),(cid:3284) 𝐿(cid:3028),(cid:3045)(cid:3032)(cid:3046) = 10lg∑(cid:3036)=1(10 ) ((cid:1856)(cid:1828)) Demnach ergeben sich für den Tag und für die Nacht folgende Außenlärmpegel und

folgende Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße

R´ der Außenbauteile: w,ges

Tag: Nacht:

6,0 4,4 4,5 3,7 𝐿(cid:3028),(cid:3045)(cid:3032)(cid:3046) = 10lg(10 +1 0 )+ 3 𝐿 (cid:3028) , (cid:3045) (cid:3032) (cid:3046) = 10lg(10 +10 )+13

= 63,1 (cid:1856)(cid:1828)((cid:1827)) = 58,6 (cid:1856)(cid:1828)((cid:1827)) Aufenthaltsräume in Wohnungen:

′ (cid:1844) (cid:3050),(cid:3034)(cid:3032)(cid:3046) = 63,1 (cid:1856)(cid:1828)((cid:1827))−30 = 33,1 (cid:1856)(cid:1828)((cid:1827)) Büroräume:

′ (cid:1844) (cid:3050),(cid:3034)(cid:3032)(cid:3046) = 63,1 (cid:1856)(cid:1828)((cid:1827))−35 = 28,1 (cid:1856)(cid:1828)((cid:1827)) ′ (cid:1844) (cid:3050),(cid:3034)(cid:3032)(cid:3046) = 30,0 (cid:1856)(cid:1828)((cid:1827) )

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  1. Nachweis des Schallschutzes für die Außenbauteile

Die nachstehenden Angaben für die Fenster, Rollladenkästen etc. gelten, gemäß Punkt 5.1 der DIN 4109-2 [3.1], für die Schalldämm-Maße aus Prüfberichten. Die damit gegebenenfalls verbundenen Unsicherheiten etc. werden durch das Sicher- heitskonzept unter Punkt 5.3 der DIN 4109-2 [3.1] berücksichtigt.

An dieser Stelle wird bereits darauf hingewiesen, dass sich die nachstehend

geforderte Schalldämmung der Fenster etc. am Bau nur bei fachgerechtem Einbau

sowie präzise eingestellten Fensterflügeln etc. einstellt. Insofern ist bei der Bauaus-

führung hierauf im besonderen Maße zu achten. In diesem Zusammenhang wird

auch auf die nachstehend wiedergegebene Tabelle 5 der DIN 4109-2:2018-01

verwiesen, im vorliegenden Fall ist eine schalltechnisch unkritische Einbausituation

zu wählen. Die nachfolgende Tabelle 5 zeigt verschiedene Einbausituationen bei-

spielhaft für den Massivbau und gilt gemäß Punkt 4.4.4 der DIN 4109-2:2018-01

sinngemäß auch für den Holz-, Leicht- und Trockenbau.

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Die bewerteten Schalldämmmaße von Rollladen- und Raffstorekästen etc. (sofern vorgesehen) müssen mindestens so hoch gewählt werden wie das bewertete Schalldämmmaß der Fenster.

Bauteil Außenwand Holzbauweise:

Das bewertete Schalldämmmaß der Außenwand wurde hier beispielhaft in Anleh-

nung an den Bauteilaufbau nach Tabelle 6, Zeile 7 der DIN 4109-33 [3.1] gewählt

(insbesondere zur erforderlichen (Wärme-)Dämmschichtdicke etc. siehe jedoch

zwingend energetische Berechnungen etc.).

Aufbau von innen nach außen:

  • innere Beplankung

  • 24 cm Holzständer / Mineralwolle im Gefach

  • 6 cm Holzweichfaserplatte

  • Holzaußenwandverkleidung auf Holzlattung

Luftschalldämmung: R = 46 dB w

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Bauteil Dach Holzbauweise:

Das bewertete Schalldämmmaß des Daches wurde hier beispielhaft in Anlehnung

an den Bauteilaufbau nach [3.6] gewählt (insbesondere zur erforderlichen

(Wärme-)Dämmschichtdicke etc. siehe jedoch zwingend energetische Berechnun-

gen etc.).

Aufbau von innen nach außen:

  • 12 cm Massivholzdach

  • Abdichtungsbahn

  • 20 cm Mineralwolle / Holzweichfaser

  • Dachabdichtung

Luftschalldämmung: R = 43 dB w

5.1 Zusammenfassung zu den Fenstern

Für die unterschiedlichen Raumtypen des geplanten Bauvorhabens wurden die mindestens erforderlichen Prüfstandsschalldämm-Maße für die Fenster mit den anliegenden Berechnungen der Anlage 1 detailliert ermittelt. Das Endergebnis der Berechnungen ist der nachstehenden zusammenfassenden Tabelle zu entnehmen.

Raumbezeichnungmindestens erforderliches Prüfstands-
schalldämm-Maß der Fenster
EG Wohnbereich (Wohnen / Kochen / Essen / Diele / Office)R w,P ≥ 33,0 dB
EG Dienststelle (inkl. Flur)R w,P ≥ 32,0 dB (Tür: R w,P ≥ 32,0 dB)
OG Kind 02R w,P ≥ 32,0 dB
OG Kind 01R w,P ≥ 31,0 dB
OG SchlafenR w,P ≥ 30,0 dB

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  1. Planungshinweise zu der technischen Gebäudeausrüstung

Vorweggenommen sei, dass innerhalb des neu geplanten Gebäudes lediglich ein

eigener Nutzer untergebracht werden soll. Zu erfüllende Mindestanforderungen

zum Schutz von fremden schützenswerten Aufenthaltsräumen innerhalb des neu

geplanten Gebäudes sind im vorliegenden Fall demnach nicht vorhanden. Dennoch

werden nachstehend allgemeine planerische Hinweise zur Ausführung der techni-

schen Gebäudeausrüstung benannt, welche lediglich als Empfehlung zu verstehen

sind. Am nächsten fremden Aufenthaltsraumfenster sind jedoch gemäß der

aktuellen Rechtsprechung die Anforderung der TA-Lärm heranzuziehen (im vorlie-

genden Fall MI-Gebiet: tags 60 dB und nachts 45 dB) und einzuhalten.

Um die Schallübertragung von den Wärmepumpenaußeneinheiten und der

Lüftungsanlage über die Bauteile zu den Aufenthalts- und Arbeitsräumen im eige-

nen Bereich zu reduzieren / zu unterbinden, sollte der Einbau bzw. die Montage der

Wärmepumpen sowie der Einbau bzw. die Montage der Lüftungsanlage und den

dazugehörigen Komponenten etc. unter konsequenter körperschalldämmender

Befestigung aller Anlagenteile (z. B. unter Verwendung geeigneter Körperschall-

dämmelemente, Schallschutzdübel etc.) erfolgen. Des Weiteren sind die Montage-

und Produktvorgaben der Hersteller zu beachten. Darüber hinaus ist der Einsatz

von geeigneten, entsprechend leisen Fabrikaten erforderlich, um sowohl am eige-

nen Gebäude als auch an den nächsten fremden Wohnhäusern (Lattenberg 5)

keinen schädlichen Lärmbeitrag zu liefern. Hierzu können auch geeignete Schall-

dämpfer eingesetzt werden. Des Weiteren sind in der Regel Geräte mit einem

sogenannten „Silent Mode“ für den Nachtzeitraum erforderlich.

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Schallschutznachweis Nr. 2025-073G vom 13.01.2026 Seite 12 von 12 Projekt: Forsthaus Arnsberger Wald, Lattenberg 9 in 59823 Arnsberg

  1. Abschlussbemerkung

Bei den vorstehend aufgeführten Konstruktionen ist neben der Bauakustik auch auf

die Belange der Statik, des Wärme-, des Feuchte- und des Brandschutzes etc. zu

achten. Gegebenenfalls ist ein entsprechender Fachingenieur hinzuzuziehen. Maß-

gebliche Änderungen an den vorstehend aufgeführten Konstruktionen, Annahmen

und Angaben etc. sind mit dem Unterzeichner abzustimmen. Gemäß der Landes-

bauordnung NRW ist über diesen Nachweis hinaus in der Regel eine Bescheinigung

über stichprobenhafte Kontrollen des Schallschutzes während der Bauausführung

erforderlich. Hierzu sollte dem Sachverständigen vorher rechtzeitig der Zeitpunkt

der Ausführungsarbeiten mitgeteilt werden.

Bochum, den 13.01.2026

Thorsten Sievers

Schön und Sievers Beratende Ingenieure PartG mbB Seite 1 von 3 Anlage 1 zum Schallschutznachweis Nr. 2025-073G

EG Wohnen/Kochen/Essen/Diele/Office

Anforderung R' w,ges ≥ 33,1 dB

Gesamtfläche der Außenbauteile S S112,86 m²
Grundfläche des Raumes S G76,0 m²
Korrekturwert K AL2,7 dB
BauteilS [m²] iR [dB] wD [dB] n,e,i,wK [dB] LPBR [dB] e,i,w
Außenwand (siehe S. 9)39,6846,050,5
Fenster Prüfstandsschalldämm-Maß31,0333,038,6
Dach (siehe S. 10)42,1443,047,3

prog. R' w,ges

erf. R' w,ges JA

prognostiziertes R' w,ges37,8 dB
abzgl. 2 dB Sicherheitsbeiwert u prog35,8 dB
erforderliches R' (inkl. K ) w,ges AL35,8 dB

EG Dienststelle / Flur

Anforderung R' w,ges ≥ 30,0 dB

Gesamtfläche der Außenbauteile S S54,20 m²
Grundfläche des Raumes S G23,0 m²
Korrekturwert K AL4,7 dB
BauteilS [m²] iR [dB] wD [dB] n,e,i,wK [dB] LPBR [dB] e,i,w
Außenwand (siehe S. 9)29,6546,048,6
Fenster Prüfstandsschalldämm-Maß8,3532,040,1
Tür Prüfstandsschalldämm-Maß2,7832,0-3,041,9
Dach (siehe S. 10)13,4343,049,1

prog. R' w,ges

erf. R' w,ges JA

prognostiziertes R' w,ges37,2 dB
abzgl. 2 dB Sicherheitsbeiwert u prog35,2 dB
erforderliches R' (inkl. K ) w,ges AL34,7 dB

Schön und Sievers Beratende Ingenieure PartG mbB Seite 2 von 3 Anlage 1 zum Schallschutznachweis Nr. 2025-073G

OG Kind 02

Anforderung R' w,ges ≥ 33,1 dB

Gesamtfläche der Außenbauteile S S32,12 m²
Grundfläche des Raumes S G13,0 m²
Korrekturwert K AL4,9 dB
BauteilS [m²] iR [dB] wD [dB] n,e,i,wK [dB] LPBR [dB] e,i,w
Außenwand (siehe S. 9)15,0746,049,3
Fenster Prüfstandsschalldämm-Maß2,8832,042,5
Dach (siehe S. 10)14,1743,046,6

prog. R' w,ges

erf. R' w,ges JA

prognostiziertes R' w,ges40,5 dB
abzgl. 2 dB Sicherheitsbeiwert u prog38,5 dB
erforderliches R' (inkl. K ) w,ges AL38,0 dB

OG Kind 01

Anforderung R' w,ges ≥ 33,1 dB

Gesamtfläche der Außenbauteile S S20,52 m²
Grundfläche des Raumes S G13,0 m²
Korrekturwert K AL3,0 dB
BauteilS [m²] iR [dB] wD [dB] n,e,i,wK [dB] LPBR [dB] e,i,w
Außenwand (siehe S. 9)3,4646,053,7
Fenster Prüfstandsschalldämm-Maß2,8831,039,5
Dach (siehe S. 10)14,1743,044,6

prog. R' w,ges

erf. R' w,ges JA

prognostiziertes R' w,ges38,2 dB
abzgl. 2 dB Sicherheitsbeiwert u prog36,2 dB
erforderliches R' (inkl. K ) w,ges AL36,1 dB

Schön und Sievers Beratende Ingenieure PartG mbB Seite 3 von 3 Anlage 1 zum Schallschutznachweis Nr. 2025-073G

OG Schlafen

Anforderung R' w,ges ≥ 33,1 dB

Gesamtfläche der Außenbauteile S S37,80 m²
Grundfläche des Raumes S G18,0 m²
Korrekturwert K AL4,2 dB
BauteilS [m²] iR [dB] wD [dB] n,e,i,wK [dB] LPBR [dB] e,i,w
Außenwand (siehe S. 9)15,0746,050,0
Fenster Prüfstandsschalldämm-Maß2,8830,041,2
Dach (siehe S. 10)19,8543,045,8

prog. R' w,ges

erf. R' w,ges JA

prognostiziertes R' w,ges39,5 dB
abzgl. 2 dB Sicherheitsbeiwert u prog37,5 dB
erforderliches R' (inkl. K ) w,ges AL37,3 dB
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