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ANLAGE 5: Baustellenlogistisches Zusatzblatt
Projekt: Campushaus Halle Neustadt Stand: Juni 2026
| WICHTIGER HINWEIS FÜR BIETER: Dieses Zusatzblatt ist verbindlicher Bestandteil der | ||
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| Auslobungs- und Vertragsunterlagen. Die nachfolgenden Angaben zu Verkehrswegen, Stellflächen | ||
| und lichten Höhen sind bei der Kalkulation der Transport- und Kranleistungen (Gewerke: | ||
| Baustelleneinrichtung, Holzbau, Montage) zwingend zu berücksichtigen. |
1. Erschließung und Baustellenzufahrt
Anfahrtsroute: Die Baustellenzufahrt für Schwerlasttransporte und Mobilkrane erfolgt ausschließlich über die Richard Paulick-Straße
Einschränkungen im Luftraum (Anfahrt): Auf der primären Zufahrtsstraße bestehen oberhalb der Fahrbahn keine Höhenbegrenzungen (keine Brücken, tiefhängenden Leitungen oder Schrankenanlagen).
2. Kranstellfläche und Rüstbereich
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der angrenzenden Bebauung könnte die Montage der Werkhalle von der nördlichen Längsseite erfolgen. Der Kranstellplatz befindet sich im Bereich des Gehwegs, Fahrradwegs und der angrenzenden Straße. Alternative Aufstellfläche südlich (siehe Punkt 3. Unten).
Bodenbeschaffenheit / Belag: Der Aufstell- und Rüstbereich für den Mobilkran weist einen tragfähigen Asphaltbelag auf.
Untergrundstabilität: Die genaue zulässige Bodenpressung (kN/m²) für die Bemessung der Lastverteilungsplatten ist dem beigefügten Bodengutachten zu entnehmen. Der Auftragnehmer hat die Abstützung entsprechend großflächig auszulegen, um Beschädigungen am Asphaltbelag zu vermeiden.
Luftraum Kranstellplatz: Oberhalb des unmittelbaren Kranstellplatzes (Straße/Gehweg) befinden sich keine Luftraumhindernisse oder Freileitungen. Der uneingeschränkte Schwenkbereich nach oben ist gegeben.
3. Baustraße und südliche Aufstellfläche
Für die Aufstellfläche Kran, Logistik, das Rangieren der Transportfahrzeuge (Sattelzüge für 14 m BSH-Träger) und die Materialbereitstellung steht der südliche Teil des Grundstücks zur Verfügung. Der westliche Teil, kann ebenfalls für Materiallager genutzt werden, hier besteht eine Breite von ca. 6 Metern.
Südliche Zufahrt / Baustraße: Die Erschließung der südlichen Montageflächen erfolgt über eine temporäre Baustraße mit einer Breite von 6,00 m.
Einschränkungen im Luftraum (Südseite): Die Baustraße ist auch als temporäre Feuerwehrzufahrt für die Schulen nebenan konzipiert. Die Bäume wurden beschnitten und es
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bestehen keine Einschränkungen in der Höhe für Sattelzüge oder die Durchfahrt mobile Kräne. Das Abbruchunternehmen welches das Hochhaus abbaut, hat diese Straße ebenfalls benutzt und im südlichen Teil des Grundstückes den Kran aufgebaut.
Südlicher Stellplatz: Die südliche Aufstell- und Entladefläche ist mit einem tragfähigen Asphaltbelag befestigt.
Weitere Bilder von Baufeld vor Ort, siehe Anlage 7 Bestandfotos.
4. Pflichten des Auftragnehmers (Zusammenfassung)
1. Ortsbesichtigung: Dem Auftragnehmer wird dringend empfohlen, die Befahrbarkeit der Zufahrtswege sowie die lichten Höhen vor Ort vor Angebotsabgabe zu prüfen. 2. Schadensvermeidung: Für Schäden an öffentlichen Verkehrsflächen (Asphalt, Bordsteine, Gehwege) durch unsachgemäße oder unzureichend dimensionierte Kranabstützung haftet der Auftragnehmer vollumfänglich. 3. Logistikkoordination: Die Anlieferung der 14,00 m langen BSH-Träger ist so zu takten, dass die Fahrzeuge auf der 6,00 m breiten Baustraße rangieren können, ohne den fließenden Verkehr auf der Straße zu gefährden.