VE3200_Fassade_01_Angebotsaufforderung_20260904.pdf

Fassadenarbeiten für den Neubau eines Schulgebäudes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 10:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Projekt: Gesamtschule Nord+ Vergabeverfahren: Fassade – (Fenster, PR-Fassade, VHF, Gerüst) Vergabe-Nr.: 3200

Grundlagen für die Angebotsbearbeitung und Angebotsabgabe sind:

  1. Termine und Kontaktdaten Auftraggeber

Für das vorliegende Verfahren sind folgende Vorgaben zu beachten:

Termin für die Einreichung von Fragen: Fragen der Bieter sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis zum nachfolgend benannten Termin über die Verga- beplattform gestellt wurden:Datum: 05.10.2026 Uhrzeit: 24.00 Uhr
Schlusstermin für die Einreichung von Angeboten: Angebote sind einzureichen bis:Datum: 12.10.2026 Uhrzeit: 12.00 Uhr
Bindefrist für die Angebote: Der Bieter ist ab dem Schlusstermin für die Einrei- chung der Angebote bis zum Ablauf der benannten Bindefrist an sein Angebot gebunden:Datum: 20.12.2026
Termine für Leistungserbringung: Für die Leistungserbringung sind folgende Termine vorgesehen:Auftrag: 07.12.2026 Beginn: 08.12.2026 Ende: 23.03.2029

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Kontaktdaten für die Einreichung von Fragen bzw. zur Vereinbarung einer Ortsbesichtigung bzw. für Einsicht in nicht beigefügte Vergabeunterlagen

Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen, Anfragen für Ortsbesichtigungen oder zur Einsicht in nicht beigefügte Vergabeunterlagen sind an den Auftraggeber über die Vergabeplattform des Auftraggebers zu richten.

Der Auftraggeber verwendet folgende Vergabeplattform:

https://www.deutsche-evergabe.de

Erläuterungen zur Verwendung der Vergabeplattform finden sich unter:

https://service.deutsche-evergabe.de/kb/root.aspx.

  1. Vergaberechtliche Ausgangslage

Auftraggeber

Auftraggeber im vorliegenden Verfahren ist:

Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co. KG Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel

Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren vertreten durch:

GWG Projektentwicklung GmbH Marställer Platz 1, 34117 Kassel

Verfahrensart

Es wird ein

☒ Offenes Verfahren

☐ Nicht offenes Verfahren

☐ Verhandlungsverfahren

nach dem vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 2 Vergabe- verordnung (VgV) und dem 2. Abschnitt der VOB/A durchgeführt.

  1. Allgemeine Hinweise zu den Vergabeunterlagen / Leistungsinhalten

Nicht beigefügte Vergabeunterlagen:

Die nachfolgend aufgeführten, nicht beigefügten Vergabeunterlagen können auch in Textform vom Auftraggeber angefordert werden.

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☒ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B, Fassung 2016), abrufbar unter http://www.bmvbw.de

☒ Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C)

☐ Bezeichnung

Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen

Der Auftraggeber wird formgültige Fragen (siehe Ziff. 1) mit der Antwort sämtlichen Bietern gesammelt und gleichlautend über die Vergabeplattform bekannt geben. Der Auftraggeber be- hält sich nach pflichtgemäßem Ermessen vor, für die Kalkulation bedeutsame Fragen auch vorab zu beantworten oder Antworten für einzelne Fragen nach einer gesammelten Beantwor- tung nachzureichen.

Unternehmen, die sich nicht für das vorliegende Vergabeverfahren registrieren, werden nicht über die Beantwortung von Fragen informiert und haben sich selbständig auf der Vergabe- plattform zu informieren.

Datenaustausch und Datenverarbeitung

Die übermittelten Daten sind zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss mindestens enthal- ten:

 Den Namen des Unternehmens

 Die Bezeichnung der Maßnahme(n), ggf. mit Losbezeichnung

 Die Vergabephase (z. B. Bieterfrage, Angebot)

  1. Ortsbesichtigung

☒ Eine Ortsbesichtigung ist nicht vorgesehen

☐ Eine Ortsbesichtigung ist wie folgt möglich:

Ortsbesichtigungen sind an folgenden Terminen vorgesehen:

Bezeichnung

☐ Eine Ortsbesichtigung ist nach vorheriger Anmeldung über die Vergabeplattform und Verein- barung mit dem Auftraggeber möglich.

  1. Hinweise für die Erstellung des Angebots

Form der Angebote

Angebote können abgegeben werden:

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☒ elektronisch in Textform

☐ elektronisch mit fortgeschrittener Signatur

☐ elektronisch mit qualifizierter Signatur.

Angebotsbestandteile

Das Angebot hat die in den Vergabeunterlagen genannten Angaben, Erklärungen und Form- blätter zu enthalten. Es sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

Angebotsbestandteile sind das vom Bieter ausgefüllte und ggf. an der gekennzeichneten Stelle signierte Angebotsschreiben gemäß beigefügtem Formblatt „Angebot“ sowie den im Formblatt „Angebot“ als „Anlagen“ benannten und angekreuzten Unterlagen.

Die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen sind der Übersicht „Vorzulegende Unterlagen und Bestandteile der Vergabeunterlagen“ zu entnehmen. Der vorgenannten Übersicht kann auch die Bedeutung der einzelnen Unterlagen für das Vergabeverfahren und den Auftragsfall entnommen werden.

Auf Verlangen hat der Bieter den Vollmachtsnachweis zu führen, falls sich die Vertretungsbe- rechtigung der unterzeichnenden Personen nicht aus dem Handelsregister ergibt.

  1. Losaufteilung

☒ Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.

☐ Es können Angebote für

☐ ein Los

☐ mehrere Lose

☐ alle Lose

abgegeben werden.

  1. Mehrere Hauptangebote

Die Abgabe mehrerer Hauptangebote durch einen Bieter

☐ ist zugelassen. In diesem Fall muss jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.

☒ ist nicht zugelassen.

  1. Nebenangebote

☒ Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.

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☐ Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen).

Für zugelassene Nebenangebote gelten folgende Mindestbedingungen:

Bezeichnung

  1. Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden

☒ nachgefordert.

☐ nicht nachgefordert.

  1. Zuschlagskriterien und weitere Wertungsvorgaben

Zuschlagskriterien

☒ Zuschlagskriterium Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt.

Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbe- sondere unter Berücksichtigung von unbedingten Nachlässen. Bedingte Nachlässe werden nicht berücksichtigt.

☐ Der Preis ist nicht das alleinige Zuschlagskriterium:

ZuschlagskriteriumGewichtung
10.2.1Gesamtpreis%
10.2.2Auftragsbezogene Qualitäts- und Leistungsmerkmale, verkörpert durch folgende Unterkriterien%
Bezeichnung%
Bezeichnung%
Gesamt100 %

Erläuterung zur Anwendung der Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung bei der Wertung der Angebote, sofern der Preis nicht das alleinige Zuschlagskriterium ist

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Der Auftraggeber wird bei der Bewertung der Angebote eine Bewertungsmatrix mit einem Punktesystem verwenden, bei dem maximal 1.000 Punkte erreicht werden können. Die maxi- male Punktezahl entspricht der Gesamtgewichtung der vorgenannten Zuschlagskriterien sowie Unterkriterien von 100%. Die nachfolgenden Hinweise für die Bewertung der Angebote, gelten nur für die Angebote, die auf der 4. Stufe der Angebotsprüfung und -wertung in die eigentliche Angebotswertung gelangen.

10.3.1 Hinweise zur Preisbewertung (sowie etwaiger Unterkriterien):

Die Gewichtung des Angebotspreises nach Ziffer 10.2.1 mit % wird mit einer maximalen Punktezahl für die Bewertung des Angebotspreises mit Punkten umgesetzt.

Für die Preisbewertung wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen:

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssumme wird er- mittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingung als Vomhundertsatz auf die Ab- rechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle auf- geführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebots und werden im Auftragsfall Vertragsinhalt.

Die Preisangebote zu Eventualpositionen/Optionen/Tages- und Stundensätzen in der Leis- tungsbeschreibung/im Leistungsverzeichnis werden mit den dort genannten Massen und Men- genangaben sowie sonstigen dort aufgeführten Leistungsanforderungen in die Wertung der Angebote mit aufgenommen; die in den beigefügten Vertragsbedingungen enthaltenen Best- immungen zur Beauftragung von Eventualpositionen (u.ä.)/Optionen bleiben hiervon unbe- rührt.

Die maximale Punktezahl erhält das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Angebotspreis nach der jeweiligen Wertung (Zwischenwertung oder abschließende Wertung). Angebote, deren An- gebotspreis bis zu 100 % über dem niedrigsten Angebotspreis liegt, erhalten linear entspre- chend der jeweiligen Preisdifferenz zum preislich niedrigsten Angebotspreis Punkteabzüge. D. h. Angebote, deren Angebotspreis um 100 % oder mehr über dem niedrigsten Angebotspreis liegt, erhalten 0 Punkte.

Sofern für die Bewertung des Angebotspreises Unterkriterien genannt werden, gelten die vor- anstehenden Hinweise für das jeweilige Unterkriterium entsprechend.

10.3.2 Hinweise für die Bewertung der Unterkriterien des Zuschlagskriteriums „Angebotsbezogene Qualitäts- und Leistungsmerkmale“

Die Bewertung der Unterkriterien erfolgt auf der Grundlage der im Formblatt „Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen“ jeweils mitgeteilten Konzeptinhalte.

Die Gewichtung der jeweiligen Unterkriterien in Prozent wird verhältnismäßig in die Bewer- tungsmatrix mit 1.000 Punkten umgesetzt. Die Bewertung der jeweiligen Unterkriterien der angebotsbezogenen Qualitäts- und Leistungsmerkmale nach Ziffer 12.1 erfolgt jeweils anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabens

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5 Punkte Der Bieter erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt.

4 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen.

3 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen.

2 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Das An- gebot enthält zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen.

1 Punkt Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen.

0 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Das Angebot enthält zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.

Die Wertung der Konzeptdarstellungen als Unterkriterien erfolgt für jedes Konzept gesamtheit- lich mir der vorliegend dargestellten Bewertungsmethode. Die jeweils aufgeführten Unter- punkte stellen keine Unterkriterien dar, die jeweils gesondert bewertet und gewichtet sind.

Dasjenige Konzept erhält die maximale Punktzahl, das alle jeweils genannten Aspekte vollstän- dig, übersichtlich und auftragsbezogen auf die Vertragsgegenstand in Textform enthält und hierdurch eine nachvollziehbare Darstellung entsteht, aus welcher der Auftraggeber erkennen kann, dass der Bieter die jeweils gestellten Anforderungen im Auftragsfall entsprechend der Anforderungen der Vergabeunterlagen umsetzen wird.

Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jedes Unterkriterium erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung des Unterkriteriums erzielt werden kann.

Der Auftraggeber wird Angebote ausschließen, die in einem der Unterkriterien bei der Anwen- dung des vorgenannten Bewertungsmaßstabes 0 oder 1 Punkt erhalten.

10.3.3 Gesamtergebnis

Das Gesamtergebnis der Bewertung nach der Bewertungsmatrix ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest.

  1. Zusätze für ausländische Bieter

In einer gesonderten Anlage zum Angebot ist anzugeben, bei welchem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen der Bieter haftpflichtversichert ist und wie hoch die vereinbarten Deckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden sind.

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Falls der Bieter seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat und noch nicht Mit- glied einer deutschen Berufsgenossenschaft ist, hat er vor der Erteilung des Auftrages nachzu- weisen, dass er sein Unternehmen, soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, zur Berufsgenossenschaft angemeldet hat.

Für den Fall, dass der Bieter aufgrund internationaler Vereinbarungen von der Pflicht zur Mit- gliedschaft bei einer deutschen Berufsgenossenschaft befreit ist, hat er dies durch eine Be- scheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.

Ausländische Bewerber mit Sitz außerhalb des Bereichs der Europäischen Union haben den Nachweis zu erbringen, dass das zuständige Arbeitsamt die erforderlichen Arbeitserlaubnisse erteilt.

Bei Auftragserteilung ist ein inländischer Zustellungsbevollmächtigter zu benennen.

Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Ver- tragspartnern gilt neben den in Ziff. 2 der Vertragsbedingungen aufgezählten Vertragsbestand- teilen ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein eventuelles gerichtli- ches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Sonstige Hinweise

Zuständige Vergabekammer

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelmstraße 1 – 3 64283 Darmstadt E-Mail: vergabekammer@rp-darmstadt.hessen.de Fax: +496151125816 Tel.: +496151126603

Die Unterlagen wurden erstellt von:

GWG Projektentwicklung GmbH

in Vertretung der Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co KG.

Dieses Schreiben trägt keine Unterschrift, da es elektronisch erstellt wurde.

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Anlagen:

Die

 Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind,

 Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden

 Anlagen, die soweit erforderlich ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind sowie die

 Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen sind:

sind der beigefügten Übersicht „Vorzulegende Unterlagen und Bestandteile der Vergabeunterlagen“ zu entnehmen.

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