VE3200_Fassade_09_Muster_Maengelhaftungsbuergschaft_Formular_20260904.docx

Fassadenarbeiten für den Neubau eines Schulgebäudes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 10:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Die Firma

(Name und Anschrift des Auftragnehmers)

[Name]

[Straße]

[Adresszusatz]

[PLZ, Ort]

als Auftragnehmer hat am [tt.mm.jjjj]

mit der (AG)

Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co. KG

einen Vertrag für (Vertragsbezeichnung)

„Fassade - (Fenster, PR-Fassade, VHF, Gerüst"

Vergabe-Nr.: [3200]

abgeschlossen. Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen – insbesondere Selbstvornahme mit Kostenersatz, Kostenvorschuss und Minderung, einschließlich Schadensersatzansprüchen – sowie für die Absicherung nachfolgend beschriebener Freistellungs- und Regressansprüche sowie für die Erfüllung etwaiger Rückzahlungsansprüche aus Überzahlung einschließlich Zinsen dem Auftraggeber einen Bareinbehalt in Höhe von 3 von Hundert der geprüften Schlussrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) zu gewähren, der nach Wahl des Auftragnehmers durch Bürgschaft abgelöst werden kann. Der Auftragnehmer hat sich für die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft entschieden.

Diese Bürgschaft sichert ausdrücklich auch Freistellungs- und Regressansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer im Fall einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch Dritte, soweit dies auf vom Auftragnehmer zu vertretende Vertragsverletzungen zurückzuführen ist, insbesondere im Fall von Inanspruchnahmen des Auftraggebers aufgrund von § 14 AEntG und § 23 MiLoG sowie durch das Finanzamt oder andere amtlichen Stellen wegen nicht geleisteter Zahlungen des Auftragnehmers. Dies vorausgeschickt, übernehmen wir,

(Name und Anschrift des Bürgen)

[Name]

[Straße]

[Adresszusatz]

[PLZ, Ort]

hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft und verpflichten uns, jeden Betrag bis zur Gesamthöhe von

EUR 0,00

in Worten: EURO [Bezeichnung]

an den Auftraggeber zu zahlen, sofern der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Erfüllung jeglicher Mängelansprüche – insbesondere Selbstvornahme mit Kostenersatz, Kostenvorschuss und Minderung, einschließlich Schadensersatzansprüchen – sowie der zuvor beschriebenen Freistellungs- und Regressansprüche sowie der Erfüllung etwaiger Rückzahlungsansprüche aus Überzahlung einschließlich Zinsen nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

Auf das Recht zur Hinterlegung sowie die Einrede der Vorausklage gem. § 771 BGB wird verzichtet.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.

Im vollkaufmännischen Verkehr wird als Gerichtsstand Kassel vereinbart.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bürgschaft bedürfen der Schriftform.

Die Ansprüche aus der Bürgschaft verjähren nach Ablauf von fünf Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem diese Ansprüche fällig werden.

Ort, DatumStempel und Unterschrift des Bürgen
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