VE3200_Fassade_10_Muster_Abschlagszahlungsbuergschaft _f_Bauteile_u_Baustoffe_Formular_20260904.docx

Fassadenarbeiten für den Neubau eines Schulgebäudes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 10:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Die Firma

(Name und Anschrift des Auftragnehmers)

[Name]

[Straße]

[Adresszusatz]

[PLZ, Ort]

als Auftragnehmer hat am [tt.mm.jjjj]

mit der (AG)

Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co. KG

einen Vertrag für (Vertragsbezeichnung)

„Fassade - (Fenster, PR-Fassade, VHF, Gerüst)"

Vergabe-Nr.: [3200]

abgeschlossen. Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer als Sicherheit für Abschlagszahlungen für auf der Baustelle angelieferte Stoffe und Bauteile oder eigens angefertigte und bereitgestellte Bauteile dem Auftraggeber eine Bürgschaft in Höhe des Abschlagszahlungsbetrags einschl. Umsatzsteuer zu stellen.

Dies vorausgeschickt, übernehmen wir,

(Name und Anschrift des Bürgen)

[Name]

[Straße]

[Adresszusatz]

[PLZ, Ort]

hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft und verpflichten uns, jeden Betrag bis zur Gesamthöhe von

EUR 0,00

in Worten: EURO [Bezeichnung]

an den Auftraggeber zu zahlen, sofern der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zum Einbau der Stoffe oder Bauteile, für die die Abschlagszahlung gewährt worden ist, nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig nachkommt, oder der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Rückzahlung von Abschlagszahlungen nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

Auf das Recht zur Hinterlegung sowie die Einrede der Vorausklage gem. § 771 BGB wird verzichtet.

Die Bürgschaft ist unbefristet, sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.

Im vollkaufmännischen Verkehr wird als Gerichtsstand Kassel vereinbart.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Bürgschaft bedürfen der Schriftform.

Die Ansprüche aus der Bürgschaft verjähren nach Ablauf von fünf Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem diese Ansprüche fällig werden.

Ort, DatumStempel und Unterschrift des Bürgen
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