Fassadenarbeiten für den Anbau der Grundschule St. Engelbert
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 13.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Brilon
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 628472-2026
- Verfahrensnummer
- 380af308-84fb-46e1-a149-f5f0da61d4b9
- CPV-Codes
- 45443000 · Fassadenarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Brilon vergibt Fassadenarbeiten für den zweigeschossigen Anbau der Grundschule St. Engelbert in Brilon. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem rund 872 m² Faserzement-Fassadenbekleidung, linierte Faserzementplatten, Bekleidungen für Fenster, Vordach und Sockel sowie Unterdacharbeiten, Sturzausbildungen, Dauergerüstanker und die Werkplanung einschließlich Statik. Die Ausführung erfolgt im Hochsauerlandkreis (Region Brilon); die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 09:00 Uhr UTC.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die bestehende Schule wurde im Jahr 1930 errichtet und stellt einen historischen Gebäudebestand dar. Der geplante 2-geschossige Anbau entsteht auf dem westlichen, oberen Schulhofgelände. Ziel der Baumaßnahme ist die Erweiterung der vorhandenen Schulflächen zur Schaffung zusätzlicher Unterrichts- und Betreuungsräume. Der Neubau wird über einen Verbindungsgang mit dem Bestandsgebäude verbunden. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit wird zusätzlich eine Aufzugsanlage in massiver Bauweise in den Gebäudebestand integriert.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Offenes Verfahren - Fassadenarbeiten - Anbau Grundschule St. Engelbert
Art und Umfang der Leistung: Faserzement Fassadenbekleidung inkl. Holz-UK 795m2 Faserzement Fassadenbekleidung inkl. Alu-UK 77m2 Linierte Faserzementplatte 75m2 Fassadenbekleidung Vordach 1 Stck Unterdach Verbindungsgang 25m2 Sturzausbildung Sonnenschutz 70m Aluminium Fensterbekleidung inkl. Fensterbank 366m Sockelausbildung h = 62,5cm 110m Dauergerüstanker 100 Stck Werkplanung inkl. Statik 1 Stck
Frist: 13.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.) Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB). Nach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105. Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist. § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB) Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - "Forposta", Rn. 27.) Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09) Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt. Der rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Ausschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nicht erlaubt
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Offenes Verfahren - Fassadenarbeiten - Anbau Grundschule St. Engelbert
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- 100 %
Vergabeunterlagen
23 Dateien laut Portal · Stand 11.09.2026| Sonstiges | 8 KB | |
| Formular | 37 KB | |
| Sonstiges | 10,5 MB | |
| Formular | 60 KB | |
| Anschreiben | 23 KB | |
| Anschreiben | 65 KB | |
| Anschreiben | 15 KB | |
| Vertragsbedingungen | 218 KB | |
| Sonstiges | 58 KB | |
| Sonstiges | 71 KB | |
| Sonstiges | 71 KB | |
| Formular | 54 KB | |
| Sonstiges | 55 KB | |
| Sonstiges | 53 KB | |
| Sonstiges | 52 KB | |
| Vertragsbedingungen | 55 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 450 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 67 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 216 KB | |
| Vertragsbedingungen | 20 KB | |
| Formular | 45 KB | |
| Formular | 31 KB | |
| Formular | 24 KB |
Anforderungen
Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.) Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB). Nach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105. Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist. § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB) Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - "Forposta", Rn. 27.) Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09) Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt. Der rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Ausschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nicht erlaubt
Änderungen und Bieterfragen
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Offen
Die Stadt Plauen beauftragt im Rahmen der energetischen Sanierung des Hortgebäudes Friedrich Rückert Fassadenarbeiten am Giebel in der Rückertstraße in Plauen. Vorgesehen sind unter anderem die Herstellung von 90 m² Wärmedämmverbundsystem, der Rückbau und Wiedereinbau von 10 m Blitzschutz, 15 m Gesimsabdeckung aus Aluminiumblech, ein 24 m² großer verputzter Sockel sowie die Beschichtung von 114 m² Wand- und Sockelfläche. Die Ausführung soll voraussichtlich am 2. November 2026 beginnen und bis zum 29. Januar 2027 abgeschlossen sein.
54 % ähnlichTrockenbauarbeiten für die Grundschule Gerberstraße in Solingen-Gräfrath
Solingen · Offen · Frist 09.10.2026
Die Stadt Solingen beauftragt Trockenbauarbeiten an drei Bestandsgebäuden und einem Neubau der Grundschule Gerberstraße in Solingen-Gräfrath. Der Umfang umfasst unter anderem etwa 1.230 m² Metallständerwände, 115 m² Holzständerwände, 1.020 m² Decken aus Gipskarton (GK), 1.570 m² Mineralfaser-Rasterdecken, 150 m² Akustikdecken aus Holzwolle und 72 m² Glas-Systemtrennwände. Die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
54 % ähnlichDachdeckungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten für die Grundschule Wagenstadt
Herbolzheim · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Herbolzheim beauftragt Dachdeckungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Wagenstadt. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Rückbauarbeiten, Stehfalz- und Sandwichdächer, Dachentwässerung, Flachdachabdichtungen mit Dachbegrünung sowie Dachsicherungssysteme. Die Ausführung ist in den Kalenderwochen 29 bis 40 in Herbolzheim vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 10:15 Uhr.
54 % ähnlichEstricharbeiten für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Schützenstraße
Solingen · Offen · Frist 12.10.2026
Die Stadt Solingen beauftragt Estricharbeiten in einem Bestandsgebäude sowie in der Erweiterung beziehungsweise im Neubau der Grundschule Schützenstraße in Solingen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Reinigung und Egalisierung von Untergründen, Trennlagen und Trittschalldämmungen sowie rund 1.877 m² Schnellzementestrich, davon etwa 1.570 m² als Heizestrich, zusätzlich einzelne Flächen mit Kunstharzestrich und Stundenlohnarbeiten. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
54 % ähnlichHinterlüftete Fassadenarbeiten für die Erweiterung einer Realschule
Paderborn · Offen · Frist 21.10.2026
Die Stadt Paderborn beschafft Fassadenarbeiten für die Erweiterung der Realschule Schloß Neuhaus in Paderborn. Vorgesehen sind eine hinterlüftete Fassade mit Aluminium-Edelstahl-Unterkonstruktion, Fassadenplatten in Holzoptik, Brandsperren und weiteres Zubehör für ein viergeschossiges Gebäude einschließlich Untergeschoss, Fahrradgarage, Verwaltungstrakt und Verbindungsbau. Die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 06:00 Uhr (UTC).
53 % ähnlichWandbelagsarbeiten für die Erweiterung und Sanierung einer Grundschule
Ichenhausen · Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadt Ichenhausen vergibt Arbeiten an Wandbelägen im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der bestehenden Grundschule. Die Baumaßnahme umfasst einen eingeschossigen Erweiterungsbau mit vier Klassenzimmern, Gruppenräumen und einem Sanitärbereich, der über einen Verbindungssteg an das Bestandsgebäude angeschlossen wird. Die Ausführung ist am Standort Ichenhausen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026.
52 % ähnlich
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Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 11.09.2026, 08:34 (Europe/Berlin)
2_2026-09-08_LV Vorhangfassade.pdf
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3_2026-09-08_LV Vorhangfassade.D83
D83 · Leistungsverzeichnis · 67 KB · Stand 11.09.2026
4_2026-09-08_LV Vorhangfassade.X83
X83 · Leistungsverzeichnis · 216 KB · Stand 11.09.2026
513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 20 KB · Stand 11.09.2026
521 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende.pdf
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523 EU 04-2026 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docx
DOCX · Formular · 31 KB · Stand 11.09.2026
524 EU - Eigenerklaerung Subvention.docx
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CSX 55a - Angebotskennzettel bei elektronischen Vergabeunterlagen.pdf
PDF · Sonstiges · 8 KB · Stand 11.09.2026
CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx
DOCX · Formular · 37 KB · Stand 11.09.2026
Pläne und Dokumentation.zip
ZIP · Sonstiges · 10,5 MB · Stand 11.09.2026
VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 - Fassung 2022.docx
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VVB 211 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU 07-2019.pdf
PDF · Anschreiben · 23 KB · Stand 11.09.2026
VVB 212EU - Teilnahmebedingungen 07-2019.docx
DOCX · Anschreiben · 65 KB · Stand 11.09.2026
VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung 07-2019.pdf
PDF · Anschreiben · 15 KB · Stand 11.09.2026
VVB 214 - Besondere Vertragsbedingungen ls.rtf
RTF · Vertragsbedingungen · 218 KB · Stand 11.09.2026
VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 58 KB · Stand 11.09.2026
VVB 222 - Preisermittlung bei Kalkulation ueber die Endsumme 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 71 KB · Stand 11.09.2026
VVB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 71 KB · Stand 11.09.2026
VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017.docx
DOCX · Formular · 54 KB · Stand 11.09.2026
VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 55 KB · Stand 11.09.2026
VVB 241 - Abfall 12-2017.docx
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VVB 244 - Datenverarbeitung 12-2017.docx
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Zusätzliche Vertragsbedingungen .docx
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Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
32 vergleichbare Verfahren, davon 16 mit erfasstem Zuschlag · 14 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 175.482,7 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Hochbau Engel GmbH · Hanau
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
EHB Beckum GmbH & Co. KG · Beckum
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ARI Yildiz GmbH · Hamburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ripkens & Wiesenkämper Ingenieure · Essen
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RYMA Systembau GmbH · Duderstadt
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DERICHS u KONERTZ Baugesellschaft mbH u Co. KG · Aachen
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B. Kathmann Bauunternehmung GmbH u. Co. KG · Bremen
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Bauunternehmung Stefan Herget · Tann-Lahrbach
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Fliesen Röhlich GmbH · Wendelstein
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Ruben Peter Ausbau GmbH · Floh-Seligenthal
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
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Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadtverwaltung Brilon
59929 · Brilon
submission@brilon.de+49 29617941031 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de+49 0251411-0
Zentrale Vergabestelle
submission@brilon.de+49 2961794103
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:30 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 11.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 11.09.2026, 08:34 (Europe/Berlin)
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