Anl 4_MGN_Verpfl-erkl_Eignungsverleiher-Los2.docx

Fachplanung Tragwerk für Sanierung Stadtkirche Sankt Marien Meiningen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 11:49 (Europe/Berlin)

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Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers gem. § 47 VgVAnlage 4
  1. Erklärung über erforderliche Leistungsfähigkeiten

Ich/Wir, die

___________________________________________

(entleihendes Unternehmen)

___________________________________________

(Adresse des entleihenden Unternehmens)

(nachfolgend: Verleiher)

erklären, dass ich/ wir über folgende wirtschaftliche und finanzielle und / oder technische und berufliche Kapazitäten verfüge/n (Mehrfachauswahl möglich) :

[ ]1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: ________________________________________
und / oder
[ ]1. technische und berufliche Leistungsfähigkeit: ________________________________________

(sämtliche unter a) und b) angegebene

Kapazitäten nachfolgend: Kapazitäten)

  1. Verpflichtung des Verleihers

Der Verleiher verpflichtet sich, die unter I. angegebenen Kapazitäten vollumfänglich dem Bewerber/Bieter bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft

___________________________________________

(Firma des Bewerbers/Bieters bzw.

Bezeichnung der Bewerber-/Bietergemeinschaft)

(nachfolgend: Bewerber/Bieter)

für den Fall der Erteilung eines Zuschlags durch den Auftraggeber für den Auftrag

      [Leistungen]

      [Vorhaben]

      [Ort]

(nachfolgend: Auftrag)

während der gesamten Auftragsausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung zu stellen.

Betreffen die Eignungskriterien für die Ausführung des Auftrags erforderliche berufliche Kapazitäten, z.B. Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder einschlägige berufliche Erfahrung, so verpflichtet sich der Verleiher sicherzustellen, dass die Leistungen, die diese beruflichen Fähigkeiten erfordern, durch den/die zur Leistung Befähigten höchstpersönlich erbracht werden.

Verpflichtet sich der Verleiher, dem Bieter/Bewerber seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Verfügung zu stellen, haftet er neben dem Bieter/Bewerber für die Auftragsausführung (gesamtschuldnerische Haftung) entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.

     ,

_________________________________ ________________________________

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