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Bieterinformation der Alten Hansestadt Lemgo zum Vergabeverfahren „Sanierung Einfachsporthalle Engelbert-Kaempfer-Gym- nasium - Fachplanung Technische Ausrüstung“
Bieterinformation zum Vergabeverfahren „Sanierung Einfachsporthalle Engelbert- Kaempfer-Gymnasium – Fachplanung Technische Ausrüstung"
LOS 1 - Heizung, Lüftung, Sanitär (Anlagengruppen 1, 2 und 3 gem. § 53 Abs. 2 HOAI) LOS 2 - Elektro (Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 Abs. 2 HOAI)
Inhalt I. Einleitung ..................................................................................................................... 2 II. Projektbeschreibung .................................................................................................... 2 III. Gegenstand des Vergabeverfahrens - Losweise Vergabe ............................................ 4 IV. Stufenweise Beauftragung ........................................................................................... 6 V. Verfahrensablauf, eVergabe, Angebotspräsentation ..................................................... 6 VI. Zeitplan ........................................................................................................................ 7 VII. Vergabeunterlagen ....................................................................................................... 7 VIII. Entschädigung ............................................................................................................. 8 IX. Ingenieurvertrag ........................................................................................................... 8 X. Geltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW ..................................................... 9 XI. Fragen, Hinweise und Auskünfte .................................................................................. 9 XII. Bietergemeinschaften – gesamtschuldnerische Haftung .............................................. 9 XIII. Andere Unternehmen / Eignungsleiher ........................................................................10 XIV. Durchführung des Verfahrens ......................................................................................11 XV. Prüfung auf Vollständigkeit der Angebote und Einhaltung der Frist für die Angebote ...11 XVI. Prüfung auf Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter (Mindeststandards) .....................................................................................................12 XVII. Beleg der Eignung ........................................................................................................16 XVIII. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ....................................................................................................................................17 XIX. Angebots- und Bindefrist .............................................................................................17 XX. Anforderungen an das Angebot und die Angebotsinhalte ............................................18 XXI. Bewertung der Angebote .............................................................................................20 XXII. Informationspflichten des Auftraggebers nach § 134 GWB .........................................21 XXIII. Nachprüfungsverfahren/Rechtsbehelfsverfahren ........................................................21
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I. Einleitung
Diese Bieterinformation enthält ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren ge- mäß der Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Der Auftraggeber schreibt die Leistungen europaweit im Offenen Verfahren (§ 15 VgV) aus.
Auftraggeber ist die
Alte Hansestadt Lemgo Marktplatz 1 32657 Lemgo
Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Alten Hansestadt Lemgo durchgeführt durch:
BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Adenauerplatz 1 33602 Bielefeld
Die Sozietät Brandi Rechtsanwälte ist Kontaktstelle im Sinne des Abschnittes 8.1 der EU- Bekanntmachung.
II. Projektbeschreibung
Die Alte Hansestadt Lemgo beabsichtigt, die kleine Sporthalle am Engelbert-Kaempfer- Gymnasium sanieren zu lassen. Die Sporthalle wurde 1977 errichtet und seither nicht energetisch saniert. Die Halle besitzt somit nur einen dem damaligen Standard entspre- chenden Wärmeschutz, wobei die WärmeschutzV vom 11.08.1977 größtenteils nicht er- füllt wurde. Die Hallen-RLT ist ohne Wärmerückgewinnung. Auf dem Dach wurden nach- träglich eine PV-Anlage durch einen externen Betreiber aufgestellt, die während der Da- chertüchtigung - wie vertraglich vereinbart - durch den Betreiber der Anlage für die Ge- bäudewirtschaft Lemgo temporär kostenfrei rückgebaut wird. Die Anlage wird derzeit nicht zum Eigenverbrauch herangezogen.
Die Halle wird für den Schulsport genutzt und steht unentgeltlich auch zivilgesellschaft- lichen Vereinen zur Verfügung.
Zur 1-fach Halle gehören noch ein Geräteraum, zwei Regieräume mit WCs und Duschen, zwei Umkleidebereiche für die Sporttreibenden mit WCs und Dusche, sowie weitere Ne- bennutzflächen und ein Eingangsbereich. Das barrierefreie WC entsprach bei der Errich- tung des Gebäudes dem Stand der Technik, jedoch nicht mehr den aktuellen Standards der DIN 18044 Teil 1.
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- Sanierungsmaßnahme
Ziel der Sanierungsmaßnahme ist die Reduktion des Primärenergiebedarfs um 57,8 % und der CO2 Emissionen des Gebäudeteils um 44,4 %. Mit dieser Maßnahme wird ein sichtbarer Beitrag zum Klimaschutzkonzept der Alten Hansestadt Lemgo geleistet. Wei- terhin wird das Gebäude so ertüchtigt, dass ein zukunftsfähiges Gebäude für den Sport im Innenstadtbereich der Alten Hansestadt Lemgo entsteht.
Um diese Reduktion zu erreichen werden insbesondere 4 Bereiche für die Sanierung an- gegangen. Dies sind im Einzelnen die Gebäudehülle, die Lüftungsanlage, die Wärmeer- zeugung und Wärmeverteilung sowie die Beleuchtung.
Als Planungsgrundlage für die energetischen Maßnahmen ist das Energiekonzept der Werk.E Energie-Effizienz-Beratung GmbH & Co. KG heranzuziehen.
Die vorhandenen Außenwände werden nach Vorgabe des Wärmeschutzkonzeptes ge- dämmt.
Die Fassadensanierung ist Bestandteil der Planung: es ist eine wirtschaftliche und nach- haltige Fassadenlösung aus regionalen Baustoffen zu planen. Für die Südfassade auf der Grundstücksgrenze ist eine Begrünung vorzusehen. Die bodentiefen Fenster in der Ostfassade werden aus Sicherheitsgründen entfernt und wie auch die anderen Wände mit einem Prallschutz versehen.
Das bestehende Hallendach einschließlich der Lichtkuppeln werden energetisch saniert. Die natürliche Belichtung ist über die Dachkuppeln geplant.
Die Gestaltung der Dach- und Deckenfläche hinsichtlich der unterschiedlichen Anforde- rungen (Statik, Belichtung, Akustik, Heizflächen und Belüftung, PV-anlage) ist in Zusam- menarbeit der Objekt-, Tragwerks-, TGA- Planung Bestandteil der Planung.
Die Umkleidebereiche erhalten eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, um den Feuchteschutz sicherzustellen und eine gute Luftqualität zu erreichen. Die Vorgaben des Wärmeschutzkonzeptes sind dabei zu berücksichtigen.
Die Liegenschaft wird auch in Zukunft durch Fernwärme versorgt. Für die Wärmevertei- lung innerhalb der Halle sind Deckenstrahlplatten vorgesehen.
Alle Räume werden mit LED-Beleuchtung ausgestattet, die über Bewegungsmelder ge- steuert werden.
Im Zuge der Sanierung ist Barrierefreiheit nach DIN 18044 Teil 1 zu schaffen.
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- Fördermittel
Die energetische Sanierung der Einfachsporthalle des Engelbert-Kaempfer-Gymnasiums wird gemäß des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Detmold vom 31.10.2024 durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE/JTF-Programm NRW) gefördert.
Die Umsetzung der Vorgaben des Zuwendungsbescheides einschließlich seiner Anlagen wird Aufgabe der zu beauftragenden Objekt- und Fachplaner sein.
Zu beachten sind insoweit insbesondere die:
- vergaberechtlichen Vorgaben
- Dokumentationspflichten
- Publizitätsvorgaben
- Fristen für Mittelabrufe
III. Gegenstand des Vergabeverfahrens - Losweise Vergabe
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für das vorstehend beschriebene Bauvorhaben. Die Fach- planungsleistungen werden in zwei Fachlosen gemäß § 97 Abs. 4 S. 2 GWB ausge- schrieben.
- Die ausgeschriebenen Planungsleistungen beziehen sich für das LOS 1 auf die Leistun- gen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung-Lüftung-Sanitär Anlagengruppen 1, 2 und 3 gemäß §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3, 55 HOAI. Sie umfassen alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI und folgende Besondere Leistungen:
- Nutzung der elektronischen Austauschplattform „Planfred“
- Die ausgeschriebenen Planungsleistungen beziehen sich für das LOS 2 auf die Leistun- gen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro Anlagengruppen 4 und 5 §§ 53 Abs. 2 Nr. 4, 5, 55 HOAI. Sie umfassen alle Grundleistungen der Leistungs- phasen 1 bis 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI und folgende Besondere Leistungen:
- Nutzung der elektronischen Austauschplattform „Planfred“
- Anrechenbare Kosten
3.1 Der Auftraggeber geht aufgrund des Ergebnisses der vorliegenden Grobkostenschät- zung derzeit von anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild des LOS 1 Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung-Lüftung-Sanitär Anlagengruppen 1, 2 und 3 gemäß §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3, 55 HOAI in Höhe von folgenden Kosten jeweils netto aus- schließlich Umsatzsteuer aus:
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• Anlagengruppe 1: 77.847,40 Euro • Anlagengruppe 2: 52.557,40 Euro • Anlagengruppe 3: 29.941,40 Euro
Hinweis: Die vorgenannten anrechenbaren Kosten schließen Kosten für sonstige Maß- nahmen der Kostengruppe 490 ein, wobei die Kosten für Abbrucharbeiten auf die fünf Anlagengruppen der Lose 1 und 2 gleichmäßig verteilt wurden.
3.2 Der Auftraggeber geht aufgrund des Ergebnisses der vorliegenden Grobkostenschät- zung derzeit von anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild des LOS 2 Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro Anlagengruppen 4 und 5 gemäß §§ 53 Abs. 2 Nr. 4, 5, 55 in Höhe von folgenden Kosten jeweils netto ausschließlich Umsatzsteuer aus:
• Anlagengruppe 4: 151.824,40 Euro • Anlagengruppe 5: 11.931,40 Euro
Hinweis: Die vorgenannten anrechenbaren Kosten schließen Kosten für sonstige Maß- nahmen der Kostengruppe 490 ein, wobei die Kosten für Abbrucharbeiten auf die fünf Anlagengruppen der Lose 1 und 2 gleichmäßig verteilt wurden und die Kosten für den Baustromverteiler der Anlagengruppe 4 zugeschlagen wurden.
- Fördermittel und Terminvorgabe
Die energetische Sanierung der Einfachsporthalle des Engelbert-Kaempfer-Gymnasiums wird gemäß des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Detmold vom 31.10.2024 durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE/JTF-Programm NRW) gefördert.
Die Umsetzung der Vorgaben des Zuwendungsbescheides einschl. Anlagen wird Auf- gabe der zu beauftragenden Objekt- und Fachplaner sein.
Aufgrund der Vorgaben des Zuwendungsbescheides muss die energetische Sanierung der Einfachsporthalle bis zum 30.09.2028 baulich fertiggestellt und bis zum 31.12.2028 abgerechnet sei
- Bereits vorliegende Planungsergebnisse und Planungsgrundlagen
Folgende Planungsleistungen und Untersuchungen sind im Vorfeld dieser Ausschrei- bung bereits erbracht worden und werden auf der Vergabeplattform zur Verfügung ge- stellt:
• Vorentwurfsplan Grundriss Erdgeschoss Stand 30.07.2026 • Vorentwurfsplan Ansichten, Stand 30.07.2026 • Vorentwurfsplan Schnitte, Stand 30.07.2026
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• Sanierungs- und Energiekonzept Werk.E mit Stand vom 16.10.2025
- Weitere Planungsleistungen
Neben der Fachplanung Technische Ausrüstung beabsichtigt die Alte Hansestadt Lemgo folgende weitere Planungsleistungen für das Projekt auszuschreiben:
• Objektplanung Gebäude und Innenräume • Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Bauphysik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung • Fachplanung/Beratung Brandschutz • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
IV. Stufenweise Beauftragung
Gilt für LOS 1 und LOS 2:
Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermitt- lung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt, auch wenn die weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 von den Bietern anzubieten sind. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabever- fahrens (dem obsiegenden Bieter) mit den weitergehenden Leistungsphasen beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann die Leistungsphasen gar nicht (z.B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben.
V. Verfahrensablauf, eVergabe, Angebotspräsentation
Die Alte Hansestadt Lemgo führt als öffentlicher Auftraggeber ein EU-weit bekannt ge- machtes offenes/einstufiges Vergabeverfahren gem. §§ 97 ff. GWB, § 15 VgV im Wege der elektronischen Auftragsvergabe gem. §§ 9 ff. VgV durch. Mit Abgabe eines Angebo- tes sind durch die Bieter zugleich die Erfüllung der bekannt gemachten Teilnahmebedin- gungen und Eignungskriterien nachzuweisen. Der Eignungsnachweis der Bieter erfolgt anhand der AG-seitig bereitgestellten und elektronisch zu übermittelnden Formulare (B-13 bis B-17 gemäß der mit Ziffer XVI. beschriebenen Anforderungen. Die Eignung der Bieter wird zunächst anhand der bekannt gemachten Teilnahme- und Eignungsbe- dingungen (Ziff. XVI und XVII.) geprüft.
Die Alte Hansestadt Lemgo behält sich vor, Aufklärungsgespräche mit den Bietern über ihre Angebote und ihre Eignung zu führen. Ferner beabsichtigt die Alte Hansestadt Lemgo, Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, aufzufordern, die Inhalte ihrer Angebote im Rahmen eines Präsenztermins in Lemgo persönlich zu präsentieren. An diesen Präsentationsterminen sollen die Personen, die im Fall der Zuschlagserteilung die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung sowie die Bauleitung überneh- men würden, teilnehmen. Die Präsentationstermine und ggfs. Aufklärungsgespräche
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sind für die 42. KW 2026 vorgesehen. Bieter werden gebeten, dies bei ihrer Terminpla- nung zu berücksichtigen. Zu den Präsentationsterminen/Aufklärungsgesprächen erfol- gen nach Angebotsabgabe, formaler Prüfung und Eignungsprüfung gesonderte Einla- dungen. Im Rahmen der Einladungen werden die Bieter aufgefordert, ihre etwaigen er- gänzenden Präsentationsunterlagen bis zu einer noch mitzuteilenden Frist vorzulegen.
Die Alte Hansestadt Lemgo behält sich jedoch vor, den Zuschlag ohne eine persönliche Angebotspräsentation und ohne ein Aufklärungsgespräch zu führen, auf das wirtschaft- lichste Angebot zu erteilen.
Verhandlungen über Angebotsinhalte, Angebotspreise und die Vertragsbedingungen des Architektenvertrages werden nicht stattfinden.
Nach Abschluss der Prüfung und ggfs. der Präsentationen/Aufklärungsgespräche wer- den die Angebote aller geeigneter Bieter gemäß den Zuschlagskriterien ausgewertet. Die Alte Hansestadt Lemgo wird sodann den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen.
VI. Zeitplan
Die nachfolgend genannten Zeitangaben zur Abwicklung des Vergabeverfahrens dienen lediglich dazu, den Bietern die Abschätzung des Zeitbedarfs und die Kapazitätsplanung zu erleichtern. Sie sind unverbindlich. Ansprüche aufgrund eines geänderten Zeitplans können daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Termine in den Vergabeunterlagen, soweit rechtlich zulässig, noch anzupassen.
| Bekanntmachung | 21.08.2026 |
|---|---|
| Angebotsfrist | 22.09.2026, 12:00 Uhr |
| Ggfs. Präsentation der Angebote/Aufklärungsgespräche | 42. KW 2026 |
| Information gemäß § 134 GWB | 43. KW 2026 |
| Zuschlagsschreiben / Absagen | 45. KW 2026 |
| Bindefrist | 10.11.2026 |
VII. Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden über das Vergabeportal Deutsche eVergabe unter http://www.deutsche-evergabe-de zur Verfügung gestellt und können dort barrierefrei abgerufen werden.
In den Vergabeunterlagen ist in dem Dokument „Anfrage Angebot (Formular 321 EU)“ unter der Überschrift „Anlagen“ eine Liste der den interessierten Unternehmen/Verfah- rensteilnehmern zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen enthalten.
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Interessierten Unternehmen/Verfahrensteilnehmern wird empfohlen, sich für den Down- load der Vergabeunterlagen zu registrieren, damit sie von der Vergabestelle automatisch über Änderungen an den Unterlagen informiert werden können. Sollten Interessen- ten/Verfahrensteilnehmer den Download der Vergabeunterlagen ohne vorherige (kosten- lose) Registrierung vornehmen, sind diese Verfahrensteilnehmer dazu verpflichtet, sich selbst regelmäßig über das Vorhandensein von ggfs. neu eingestellten Verfahrensda- ten/-informationen zu informieren. Unterlassen die nicht registrierten Verfahrensteilneh- mer diese Informationspflicht, gelten die sie ggf. nicht erreichenden Mitteilungen den- noch für und gegen sie (z.B. neue Fristen, ergänzte oder ausgetauschte Unterlagen).
Die Verfahrensteilnehmer sind ab Datendownload dazu aufgefordert, die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen und die Datenlesbarkeit zu prüfen und eventuelle Probleme der Verfahrensbetreuung ausschließlich über die Kommunikationsebene der Deutschen eVergabe mitzuteilen.
VIII. Entschädigung
Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren und die Abgabe von Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt.
IX. Ingenieurvertrag
Mit Abgabe des Angebotes erklärt sich der Bieter mit dem den Vergabeunterlagen bei- gefügten Ingenieurvertrag einverstanden. Nach Angebotsabgabe erfolgen keine Ver- tragsverhandlungen. Eine Verhandlung des Vertragstextes nach Angebotsabgabe ist in dem offenen Verfahren nicht zulässig.
Art und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, einschließlich des Ingenieurvertrages, der Aufgabenbeschrei- bung sowie aus dem hierauf abgegebenen Angebot des Auftragnehmers.
Interessierte Unternehmen/Verfahrensteilnehmer, die Einwände gegen die in dem Inge- nieurvertrag vorgesehenen Regelungen haben bzw. Änderungen an dem Ingenieurver- trag für notwendig halten, werden aufgefordert, ihre Fragen bzw. Bedenken rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens aber bis zum 15.09.2026, über das Kommu- nikationsmodul der Vergabeplattform mitzuteilen. Der Auftraggeber wird die Einwände prüfen und – sollte eine Anpassung des Vertragstextes erforderlich sein – den Vertrag in der angepassten Fassung allen interessierten Unternehmen vor Ablauf der Angebots- frist über die Vergabeplattform zugänglich machen.
Mit dem Zuschlag auf das von dem Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgewählte Angebot kommt der den Vergabeunterlagen beigefügte Projektvertrag zwi- schen dem Auftraggeber und dem Bieter, der den Zuschlag erhält, zustande.
Die Vervollständigung des Vertragstextes um die bieterspezifischen Angaben ist, wie die sich anschließende gegenseitige Vertragsunterzeichnung in schriftlicher Form, rein de- klaratorisch und dient der Vereinfachung der Dokumentation.
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X. Geltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW
Für das vorliegende Vergabeverfahren gilt das TVgG NRW. Die den Vergabeunterlagen beiliegenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW werden Vertragsbe- standteil.
XI. Fragen, Hinweise und Auskünfte
Enthalten die Bekanntmachung und/oder die Vergabeunterlagen einschließlich dieser Bieterinformation nach Auffassung der Bieter Unklarheiten oder Widersprüche, die die Angebote beeinflussen könnten, so haben die Bieter den Auftraggeber umgehend darauf hinzuweisen.
Hinweise und Fragen haben die Bieter ausschließlich über das Nachrichtenmodul der Vergabeplattform Deutsche eVergabe zu stellen.
Auskünfte werden erteilt von:
BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Adenauerplatz 1 33602 Bielefeld
ACHTUNG: Bitte geben Sie die Angebote nicht über das Nachrichtenmodul ab! Dies hätte einen zwingenden Ausschluss zur Folge, da die Angebote ohne Verschlüsselung abgespeichert und sofort einsehbar wären.
XII. Bietergemeinschaften – gesamtschuldnerische Haftung
Mehrere Unternehmen können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusam- menschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Er- klärung „Bewerber-, Bietergemeinschaftserklärung“ (Formular 531 EU, Anlage B-6) ein- reichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemein- schaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewie- sen ist.
Die Bietergemeinschaft ist nach Zuschlagserteilung in eine Projektgesellschaft in Form einer GbR, in der alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften, zu überführen. Der Name der zu gründenden GbR ist mit Abgabe des Angebotes zu benennen. Der GbR wird im Falle eines Zuschlages die Vertragserfüllung übertragen.
Mit Abgabe des Angebotes sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft/Gesellschafter der künftigen GbR und der für die Durchführung des Vertrages sowie die rechtsverbind- liche Vertretung aller Gesellschafter gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Ver- treter der GbR zu benennen. Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder/Gesell- schafter der Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot zu bestätigen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bie- tergemeinschaft unzulässig sind und in der Regel zur Nichtberücksichtigung aller be- troffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
XIII. Andere Unternehmen / Eignungsleiher
Beabsichtigt der Bieter
- Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragneh- mer), oder
- sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe),
so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot (For- mular 532 EU, Anlage B-7) benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter so- wie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben. Entsprechende Verpflichtungser- klärungen (Formular 521 EU, Anlage B-5 / 533 EU, Anlage B-8) dieser Unternehmen sind bei der Eignungsleihe dem Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Ver- langen des Aufraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eig- nungsleihe), so haben der Bieter und der Unternehmer, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, mit dem Angebot eine Erklärung dahingehend vorzulegen, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamt- schuldnerisch haften (Formular 533 EU, Anlage B-8).
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor- liegen oder die das entsprechende Eignungskriterium (nur bei Eignungsleihe) nicht erfül- len, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, behält sich die Vergabestelle vor, dass das Unternehmen durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird.
Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des § 47 VgV verwiesen.
Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von Unterauftragnehmern/Eignungsverleihern zu erbringenden Teilleistungen in Bezug auf diese beizubringen und dem Angebot beizulegen.
Für den Fall, dass ein Austausch eines oder mehrerer im Angebot benannter anderer Un- ternehmen gewünscht wird, ist hierfür sowohl ein wichtiger Grund darzulegen als auch
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nachzuweisen, dass die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen nicht beein- trächtigt wird. Kriterien für den Nachweis sind die in dem Vergabeverfahren bekannt ge- machten Eignungskriterien. Sofern ein wichtiger Grund benannt und die Eignungsnach- weise erbracht sind, kann der Auftraggeber die Zustimmung zum Austausch des ande- ren Unternehmens seinerseits nur aus wichtigem Grund verweigern.
Entsprechende Vorgaben gelten für Bietergemeinschaften gleichermaßen.
XIV. Durchführung des Verfahrens
Der Auftraggeber hat das Vergabeverfahren mit einer EU-Bekanntmachung eingeleitet, die im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist. Die dort enthaltenen Hinweise sind neben dieser Bieterinformation und den in den Vergabe- unterlagen enthaltenen Informationen maßgeblich für die Durchführung des Vergabever- fahrens und zwingend zu beachten.
Zur besseren Vergleichbarkeit, zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Unterstützung der Bieter bei der Erstellung der Angebote stellt der Auftraggeber den Bietern Formulare zur Verfügung.
Diese Formulare liegen den Vergabeunterlagen als Anlagen B-1 bis B-17 bei und sind von den Bietern zwingend zusammen mit den darin und in der Anlage B-11 (Liste einzu- reichender Unterlagen, Nachweise und Erklärungen) geforderten Nachweisen und Erklä- rungen bis zum
Dienstag , den 22. September 2026, 12:00 Uhr
elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe www.deutsche- evergabe.de einzureichen.
Jedes Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen.
XV. Prüfung auf Vollständigkeit der Angebote und Einhaltung der Frist für die Angebote
Voraussetzung für die Wertung der Angebote ist die vollständige und fristgerechte Ein- reichung des Angebotes nebst Abgabe der geforderten Erklärungen. Für die Angebote sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare zu benutzen.
Die Prüfung der Vollständigkeit erfolgt vor der inhaltlichen Auswertung der Angebote. Unvollständige und / oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden von der Wer- tung ausgeschlossen. Eine Aufklärung / Nachforderung von Unterlagen und Erklärungen behält sich der Auftraggeber vor.
Jedes Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen. Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
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Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungs- beschreibung und den Vertragsbedingungen, sind unzulässig. Eigene Allgemeine Ge- schäftsbedingungen der Bieter dürfen nicht zum Angebotsgegenstand gemacht werden. Die Prüfung der Vollständigkeit erfolgt vor der inhaltlichen Auswertung der Angebote. Unvollständige und/oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden von der Wer- tung ausgeschlossen. Eine Aufklärung/Nachforderung von Unterlagen und Erklärungen behält sich der Auftraggeber im zulässige Rahmen vor.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Interessenten, der beabsichtigt, sich an dem Verfahren zu beteiligen und ein Angebot abzugeben (nachfolgend auch als „Unternehmer“ bezeichnet), Unklarheiten, Fehler oder erscheinen sie unvollständig, so hat der Unternehmer die Vergabestelle unverzüglich vor Abgabe des Angebots bzw. des Angebotes elektronisch über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform Deut- sche eVergabe darauf hinzuweisen.
XVI. Prüfung auf Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter (Mindest- standards)
- Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter für BEIDE LOSE:
In die Wertung einbezogen werden ausschließlich Angebote von Bietern, welche die nachfolgenden, in der EU-Bekanntmachung vorgegebenen Mindeststandards erfüllen. Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften bzw. bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Nachweise auch bzw. nur für das Mitglied der Bietergemeinschaft oder den Nachun- ternehmer zu führen, welches bzw. welcher die Leistungen im Auftragsfall erbringen soll:
1.1 Befähigung zur Berufsausübung
Bieter müssen die geforderten fachlichen Anforderungen an die ausgeschriebene Leis- tung erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen.
2.1.1 Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie ge- mäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekannt- machung die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepub- lik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im je- weiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforde- rungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Be- fähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifi- kation (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
2.1.2 Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter(innen) – hier die für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung betrauten Personen – die fachlichen Anforde- rungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Seite 12 von 22
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2.1.3 Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen erfüllen die fach- lichen Anforderungen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die fachlichen Anforderungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nach- zuweisen.
1.2 Vorlage Handelsregister-/Partnerschaftsregisterauszug
Handelt es sich bei dem Bieter um eine juristische Person, oHG, KG oder um eine Part- nerschaftsgesellschaft, so muss diese in dem Handelsregister bzw. Partnerschaftsre- gister eingetragen sein. Mit dem Angebot muss ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder eines vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters vorgelegt werden. Diese Anforderungen gelten für Mitglieder einer Bieterge- meinschaft entsprechend.
1.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter/Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 2 Mio. Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro und einer Ma- ximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
1.4 Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket
Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022 erfüllen („Russland-Sanktionspaket“) und die entsprechenden Eigenerklärungen abgeben (Formular 523 EU, Anlage B-9).
1.5 Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit für beide Lose – Personal
Bieter haben (durch Eigenerklärung) anzugeben, dass sie über die letzten drei abge- schlossenen Geschäftsjahre mindestens 2 Berufsträger (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering/of Arts, Techniker (m/w/d)) (Inhaber und angestellte Mitar- beiter) beschäftigt haben.
Für die Angaben ist das Formular B-13 zu nutzen.
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Bieterinformation der Alten Hansestadt Lemgo zum Vergabeverfahren „Sanierung Einfachsporthalle Engelbert-Kaempfer-Gym- nasium - Fachplanung Technische Ausrüstung“
- Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter für LOS 1:
Bieter müssen in den letzten 5 Jahren - Abschluss LPH 8 jeweils nach dem 01.01.2021 - Fachplanungsleistungen HLS für mindestens zwei Referenzprojekte erbracht haben.
Mindestens eines der beiden Referenzprojekte muss für einen öffentlichen Auftragge- ber gem. § 99 GWB erbracht worden sein.
2.1. Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit LOS 1 – Referenz Technische Ausrüstung HLS
Bieter müssen mindestens eine Referenz für die Planung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1, (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsan- lagen) und 3 (Lufttechnische Anlagen) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
- Die Referenz betrifft den Neubau, die Erweiterung oder die Sanierung von Techni- schen Anlagen der Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und 3 (Lufttechnische Anlagen) eines Gebäudes
- Die anrechenbaren Kosten der Technischen Anlagen der Anlagengruppen 1, 2 und 3 betrugen insgesamt mindesten netto 100.000,00 Euro
- Der Bieter hat mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Es muss sich um ein abgeschlossenes Referenzprojekt handeln, das nicht älter als 5 Jahre ist. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI muss nach dem 01.01.2021 stattgefunden haben.
Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahin- gehend, dass das Mitglied eine entsprechende Referenz für die Leistungen der Fachpla- nung Technische Ausrüstung HLS im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachweisen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en).
Für die Angaben ist das Formular B-14 zu nutzen.
Dem Angebot ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen.
2.2 Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit LOS 1 – Referenz energetische Sanierung Lüftungsanagen
Bieter müssen mindestens eine Referenz nachzuweisen, die die Fachplanung Techni- sche Ausrüstung für die energetische Sanierung eines Gebäudes mit Schwerpunkt auf der Erneuerung bzw. Modernisierung lufttechnischer Anlagen umfasst, die alle nachfol- genden Anforderungen erfüllt:
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- Die Referenz betrifft die Sanierung eines Gebäudes, bei dem der AN die energeti- sche Sanierung der Lüftungsanlagen (Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI übernommen hat.
- Der Bieter hat mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Es muss sich um ein abgeschlossenes Referenzprojekt handeln, das nicht älter als 5 Jahre ist. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI muss nach dem 01.01.2021 stattgefunden haben.
Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahin- gehend, dass das Mitglied eine entsprechende Referenz für die Leistungen der Fachpla- nung Technische Ausrüstung HLS im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachweisen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en).
Für die Angaben ist das Formular B-15 zu nutzen.
Dem Angebot ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen.
- Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter für LOS 2:
Bieter müssen in den letzten 5 Jahren - Abschluss LPH 8 jeweils nach dem 01.01.2021 - Fachplanungsleistungen Elektro für mindestens zwei Referenzprojekte erbracht haben.
Mindestens eines der beiden Referenzprojekte muss für einen öffentlichen Auftragge- ber gem. § 99 GWB erbracht worden sein.
3.1 Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit LOS 2 – Referenz Technische Ausrüstung Elektro
Bieter müssen mindestens eine Referenz für die Planung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechni- sche Anlagen) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI nachweisen, die alle nachfolgenden Anforde- rungen erfüllt:
- Die Referenz betrifft den Neubau, die Erweiterung oder die Kernsanierung der Tech- nischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) eines Gebäudes
- Die anrechenbaren Kosten der Technischen Anlagen für die Anlagengruppen 4 und 5 betrugen insgesamt mindestens netto 150.000,00 Euro
- Der Bieter hat mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Es muss sich um ein abgeschlossenes Referenzprojekt handeln, das nicht älter als 5 Jahre ist. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI muss nach dem 01.01.2021 stattgefunden haben.
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Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahin- gehend, dass das Mitglied eine entsprechende Referenz für die Leistungen der Fachpla- nung Technische Ausrüstung Elektro im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachwei- sen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en).
Für die Angaben ist das Formular B-16 zu nutzen.
Dem Angebot ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen.
3.2 Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit LOS 2 – Referenz Technische Ausrüstung Elektro im Rahmen eines Sanierungsprojektes
Bieter müssen mindestens eine Referenz für die Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechni- sche Anlagen) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI im Rahmen der energetischen Sanierung eines Bestandsgebäudes nachweisen, alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
- Die Referenz betrifft die Fachplanung der Technischen Ausrüstung der Anlagen- gruppen 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische An- lagen) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI im Rahmen der Sanierung eines Bestandsgebäu- des.
- Der Bieter hat mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Es muss sich um ein abgeschlossenes Referenzprojekt handeln, das nicht älter als 5 Jahre ist. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI muss nach dem 01.01.2021 stattgefunden haben.
Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahin- gehend, dass das Mitglied eine entsprechende Referenz für die Leistungen der Fachpla- nung Technische Ausrüstung Elektro im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachwei- sen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en).
Für die Angaben ist das Formular B-17 zu nutzen.
Dem Angebot ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen.
XVII. Beleg der Eignung
Die vorgenannten Nachweise sind – mit Ausnahme des Auszugs aus dem Handels- /Partnerschaftsregisters und des Versicherungsnachweises – in Form von Eigenerklä- rungen zu erbringen. Dazu sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten For- mulare (Anlagen B-5, B-9 und B-13 bis B-17) auszufüllen und dem Angebot – soweit ge- fordert – nebst erläuternden Anlagen beizufügen.
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Unternehmen, die in den Präqualifikationsdatenbanken https://amtliches-verzeich- nis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registernummer angeben. Sofern vom Auftragge- ber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v.g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfah- ren ausgeschlossen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot eine einheitliche Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf geson- dertes Verlangen des Auftraggebers durch Vorlage der in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Die Vergabestelle behält sich vor, Bieter aufzufordern, die erhaltenen Unterlagen zu er- läutern (§ 48 Abs. 7 VgV).
XVIII. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben durch Eigenerklärung (Formu- lar B-5) zu erklären, dass kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an ei- ner unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften.
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an ei- ner wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
XIX. Angebots- und Bindefrist
Das Angebot inklusive aller Angebotsbestandteile – siehe dazu Ziffer XX. – ist als PDF- Dateien über die Vergabeplattform bis zum
Ablauf der Angebotsfrist am Dienstag, den 22. September 2026, 12:00 Uhr
in elektronischer Form zu übermitteln. Änderungen an oder die Rücknahme von Angebo- ten sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.
Die Übermittlung von Angeboten per Post, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Gleiches gilt für Angebote, die über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform abgegeben worden sind, da diese nicht verschlüsselt werden und damit vor Ablauf der Angebotsfrist einsehbar sind.
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Bieter erklären mit Abgabe des Angebotes, dass sie sich bis zum
Ablauf der Bindefrist am Dienstag, den 10. November 2026
an ihr Angebot gebunden halten.
XX. Anforderungen an das Angebot und die Angebotsinhalte
Bieter haben ihrem Angebot die in der Anlage B-11 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen aufgeführten Unterlagen – soweit gefordert – ausgefüllt bei- zufügen.
Nicht für alle mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen und Nachweise bzw. abzuge- benden Erklärungen werden Formulare zur Verfügung gestellt.
Ohne vorgegebene Formulare sind insbesondere die Unterlagen, Nachweise und Erklä- rungen
• Handelsregisterauszug • Haftpflichtversicherungsnachweis • Projektbeschreibungen zu Referenzprojekten • Angaben zu den qualitativen Bewertungs-/Zuschlagskriterien
von dem Bieter vorzulegen bzw. abzugeben.
Die von den Bietern geforderten Angaben zu den Bewertungs-/Zuschlagskriterien erge- ben sich aus der Vergabeunterlage für das LOS 1 aus Anlage E-1 und für das LOS 2 aus Anlage E-2 (Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien) und sind jeweils Folgende:
• Qualifikation des Projektteams
Bieter werden gebeten, mit ihrem Angebot das im Zuschlagsfall vorgesehene Pro- jektteam (insb. Projektleitung, stellvertretende Projektleitung, Bauleitung) für das Projekt Energetische Sanierung Einfachsporthalle am Engelbert-Kaempfer-Gymna- sium namentlich zu benennen, die jeweiligen Personen, ihre berufliche Qualifika- tion, ihren Lebenslauf einschließlich der Dauer der einschlägigen Berufserfahrung für die jeweils im Team vorgesehene Position/Aufgabe vorzustellen und die jewei- ligen Referenzprojekte der Mitglieder des Projektteams, die mit der ausgeschrie- benen Fachplanungsleistung vergleichbar sind, zu benennen. Relevant sind inso- weit insbesondere persönliche Referenzprojekte der Mitglieder des Projektteams bezogen auf die Fachplanung der Technische Ausrüstung von Turnhallen, die Fachplanung der Technischen Ausrüstung im Bereich Bauen im Bestand und im Bereich von Sanierungsprojekten im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiege- setz (GEG).
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• Organisation der Projektabwicklung
Bieter werden gebeten, mit ihrem Angebot die im Zuschlagsfall vorgesehene Koor- dination der mit der ausgeschriebenen Fachplanungsleistung im Projektteam be- trauten Mitarbeiter untereinander, mit dem Auftraggeber und mit den weiteren am Projekt Beteiligten darzustellen. Die Darstellung muss außerdem die im Zuschlags- fall vorgesehene Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, die Regelungen zur Urlaubs- und Krankheitsvertretung beinhalten und aufzeigen, auf welche Weise der Bieter sicherstellt, dass das Projektteam während der Planungs- und Bauzeit in Lemgo örtlich präsent ist.
• Maßnahmen zur Sicherstellung der Termineinhaltung
Bieter werden gebeten, mit ihrem Angebot ein Konzept zur Sicherstellung der Ein- haltung des Kostenziels, ab der LPH 5 auch der Baukostenobergrenze sowie des Fertigstellungstermins (Bauliche Fertigstellung und vollständige Abrechnung der energetischen Sanierung der Einfachsporthalle am Engelbert-Kaempfer-Gymna- sium) vorzulegen. Darzulegen sind die Methoden, mittels derer der Bieter erreicht, dass die im Ingenieurvertrag vereinbarten Kosten- und Terminvorgaben eingehal- ten die Maßnahme im Rahmen der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gemäß des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Detmold vom 31.10.2024 sowie rechtzeitig binnen des Durchführungszeitraums gemäß des Zuwendungsbeschei- des, verlängert bis zum 31.12.2028, abgeschlossen ist.
Erwartet werden im Rahmen des Konzeptes ein Vorschlag für einen Planungs- und Bauausführungsterminplan, die Darstellung der Maßnahmen zur Absicherung der Termine im eigenen Unternehmen des Bieters sowie die Darstellung der Absiche- rung der Termine im Rahmen der Schnittstellenkoordination einschließlich der Auf- gaben der Alten Hansestadt Lemgo und der Strategien des Bieters im Umgang mit Terminverzögerungen durch Dritte (z.B. die Objektplaner, die bauausführenden Un- ternehmen). Soweit die Absicherung der Kosteneinhaltung betroffen ist, erwartet die Alte Hansestadt Lemgo eine Auseinandersetzung mit der grundsätzlichen Re- alisierbarkeit des Projektes mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, die Darstel- lung der Maßnahmen zur Absicherung der Kosteneinhaltung im eigenen Unterneh- men des Bieters sowie die Darstellung der Absicherung der Kosteneinhaltung im Rahmen der Schnittstellenkoordination einschließlich der Aufgaben der Alten Han- sestadt Lemgo und der Strategien des Bieters im Umgang mit drohenden Kosten- überschreitungen.
Hinweis: Der Ingenieurvertrag sieht einen Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung eines Bonus in Höhe von max. 5 % des Honorars für den Fall der Termineinhaltung vor.
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XXI. Bewertung der Angebote
Die Bewertung der eingehenden Angebote erfolgt auf Grundlage der Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (LOS 1 Anlage E-1 und LOS 2 Anlage E-2).
Der Zuschlag entfällt auf das wirtschaftlichste Angebot unter Zugrundelegung folgender Gewichtung:
LOS 1:
- Preis 40 %
- Qualifikation des Projektteams 20 %
- Organisation der Projektabwicklung 20 %
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Kosten- und Termineinhaltung 20 %
Im Übrigen wird auf die Anlage E-1 „Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien LOS 1“ verwie- sen
LOS 2:
- Preis 40 %
- Qualifikation des Projektteams 20 %
- Organisation der Projektabwicklung 20 %
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Kosten- und Termineinhaltung 20 %
Im Übrigen wird auf die Anlage E-2 „Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien LOS 2“ verwie- sen.
Kombinationsrabatt
Soweit das Wertungskriterium Preis betroffen ist, haben die Bieter die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag sowohl auf das ihr jeweiliges Angebot für das Los 1 (Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär) als auch für das Los 2 (Fachplanung Elektrische Ausrüstung) erteilt wird („Kombinati- onsrabatt“). Das Preisblatt (Anlage 1.1) beinhaltet die Möglichkeit, einen solchen Kom- binationsrabatt einzutragen.
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Hat ein Bieter einen Kombinationsrabatt angeboten, wird dieser Rabatt zunächst bei der Ermittlung des Bewertungspreises (Kriterium 1) berücksichtigt. Anschließend erfolgt die Bewertung des Angebotes anhand der Qualitätskriterien gemäß den Kriterien 2, 3 und 4. Entsprechend erfolgt die Bewertung des Angebotes für das Los 2.
Stellt sich heraus, dass die jeweiligen rabattierten Angebote für die Lose 1 und 2 nach preislicher und qualitativer Wertung nicht die jeweils wirtschaftlichsten Angebote sind, bleibt der Kombinationsrabatt bei der Ermittlung des Bewertungspreises für das Los 1 unberücksichtigt. Maßgeblich für die Ermittlung des Bewertungspreises ist dann der Preis ohne Berücksichtigung des Kombinationsrabatts.
Der entsprechend rabattierte Preis je Los wird für die Wertung also nur dann berück- sichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter bezogen auf jedes Teillos – nach preislicher und qualitativer Wertung – das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
XXII. Informationspflichten des Auftraggebers nach § 134 GWB
Vor Auftragserteilung hat der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksich- tigt werden sollen, gemäß § 134 GWB zu informieren. Der Vertrag darf erst nach Ablauf der Frist gemäß § 134 Abs. 2 GWB geschlossen werden.
XXIII. Nachprüfungsverfahren/Rechtsbehelfsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der
Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Telefon: 0251/411-1691 (Geschäftsstelle) Telefax: 0251/411-2165
gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirk- samer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 GWB). Den Be- werber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragstelle den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer- den,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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